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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (8)

Mustervordrucke für Volksentscheide gemäß § 35 der Volksentscheidsverfahrensverordnung


vom 11. Dezember 2012
(ABl./13, [Nr. 05], S.159)

Das Ministerium des Innern erlässt zur Ausführung des § 35 der Volksentscheidsverfahrensverordnung vom 29. Februar 1996 (GVBl. II S. 158), der durch Artikel 3 Nummer 20 der Verordnung vom 29. Juni 2009 (GVBl. II S. 386, 392) geändert worden ist, die folgende Verwaltungsvorschrift:

  1. Für die Vorbereitung und Durchführung von Volksentscheiden sind die als Anlagen 1 bis 8 beigefügten Mustervordrucke zu verwenden.
  2. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen