Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07)
vom 25. August 2008
(ABl./08, [Nr. 37], S.2152)
geändert durch Runderlass des MIL vom 28. Januar 2013
(ABl./13, [Nr. 08], S.451)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 27/2012 vom 21. Dezember 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Änderungen und Ergänzungen zu den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07)“, eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 15/2008 - Verkehr vom 25. August 2008 (ABl. S. 2152), bekannt gegeben.
Mit der Anwendung dieser Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerkes soll die Dauerhaftigkeit von Fahrbahndecken aus Beton verbessert werden.
Hiermit werden die Änderungen und Ergänzungen zur ZTV Beton-StB 07 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.
Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Die geänderten Regelungen (siehe Anlage zum ARS des BMVBS Nummer 27/2012) sind in allen einschlägigen Ausschreibungen in der Leistungsbeschreibung als Vertragsgrundlage zu vereinbaren und beizufügen.