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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Abfallwirtschaftsplan - Fortschreibung 2012 -


vom 7. November 2012
(ABl./12, [Nr. 49], S.1831)

Inhaltsverzeichnis
0 Vorwort/Einleitung
1 Aufgaben und Ziele der Abfallwirtschaftsplanung
2 Rechtliche Grundlagen
3 Planungsgrundlagen und Vorgehensweise
3.1 Geltungsbereich
3.1.1 Sachlicher Geltungsbereich Siedlungsabfälle
3.1.2 Sachlicher Geltungsbereich Gefährliche Abfälle
3.1.3 Abfälle mit besonderen Rücknahme- und Rückgabepflichten
3.1.4 Zeitlicher Geltungsbereich
3.1.5 Räumlicher Geltungsbereich
3.2 Abfallkategorien
3.3 Öffentlichkeitsbeteiligung
3.4 Verzicht auf die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung
3.5 Definitionen
4 Siedlungsabfälle
4.1 Datengrundlagen 
4.2 Ist-Stand
4.2.1 Organisation der kommunalen Abfallwirtschaft
4.2.2 Entsorgung der Siedlungsabfälle
4.2.2.1 Mechanisch-biologische/mechanischeRestabfallbehandlung
4.2.2.2 Energetische Verwertung
4.2.2.3 Deponierung
4.2.3 Aufkommen und Entsorgungswege 
4.2.4 Entsorgungskapazitäten und Bewertung des Ist-Standes
4.3 Maßnahmen zur Umsetzung abfallwirt-schaftlicher Ziele
4.3.1 Grundlegende planerische und steuernde Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
4.3.2 Kooperative Maßnahmen
4.3.3 Aktivitäten zur Steigerung der stofflichen und energetischen Verwertung von Restabfällen
4.3.3.1 Ausweitung der Getrenntsammlung von Wertstoffen
4.3.3.2 Weiterentwicklung der Behandlungstechnologien für Restabfälle
4.3.3.3 Zusammenfassung
4.4 Prognose
4.4.1 Aufkommen und Entsorgungswege 
4.4.1.1 Aufkommen
4.4.1.1.1 Hausmüll und ähnliche Abfälle (Kategorie 34) 
4.4.1.1.2 Mineralische Bau- und Abbruchabfälle (Kategorie 40)
4.4.1.1.3 Böden (Kategorie 46)
4.4.1.1.4 Fazit
4.4.1.2 Entsorgungswege
4.4.2 Kapazitäten und Bewertung der Entsorgungssicherheit
4.5 Getrennt erfasste Abfälle
4.5.1 Verpackungsabfälle
4.5.2 Papier und Pappe
4.5.3 Bioabfälle
4.5.3.1 Stand der Bioabfallentsorgung
4.5.3.1.1 Relevante Daten zur Bioabfallentsorgung
4.5.3.1.2 Übersicht
4.5.3.1.3 Getrenntsammlung
4.5.3.1.4 Eigenverwertung 
4.5.3.1.5 Entsorgung über den Hausmüll
4.5.3.2 Weiterentwicklung der Bioabfallentsorgung
4.5.3.2.1 Weiterentwicklung der getrennten Sammlung der Bioabfälle
4.5.3.2.2 Verstärkte Nutzung des energetischen Potenzials der Bioabfälle
5 Gefährliche Abfälle
5.1 Darstellung des Ist-Standes
5.1.1 Aufkommen im Land Brandenburg
5.1.1.1 Aufkommen nach Abfallkategorien
5.1.1.2 Herkunft der gefährlichen Abfälle nach Wirtschaftszweigen
5.1.2 Entsorgung im Land Brandenburg
5.1.2.1 Entsorgung nach Abfallkategorien
5.1.2.2 Entsorgung nach dem Entsorgungsverfahren
5.1.3 Diskussion des Ist-Standes
5.2 Strategien und Maßnahmen
5.2.1 Abfallrechtliche Maßnahmen
5.2.2 Organisation der Abfallüberwachung
5.2.3 Zusammenarbeit mit dem Land Berlin
5.2.4 EG-Öko-Audit EMAS und Umweltpartnerschaft
5.2.5 Abfallberatung/Förderprogramme
5.3 Darstellung der zu erwartenden Entwicklung
5.3.1 Prognostiziertes Abfallaufkommen
5.3.2 Prognostizierte Entwicklung der Abfallentsorgung
5.3.3 Schlussfolgerungen und Leitlinien
5.3.4 Organisation der Entsorgung gefährlicher Abfälle
6 Geltung und Inkrafttreten
7 Verzeichnisse 
7.1 Quellen- und Literaturverzeichnis
7.2 Abbildungsverzeichnis
7.3 Tabellenverzeichnis
8 Anhang

0 Vorwort/Einleitung

Seit 20 Jahren erfolgt im Land Brandenburg eine kontinuierliche Abfallwirtschaftsplanung. In den Jahren nach 1990 stand der Aufbau neuer und modernerer abfallwirtschaftlicher Strukturen auf der Basis des mit dem Einigungsvertrag in Kraft getretenen bundesdeutschen Abfallrechts im Mittelpunkt. Ausdruck dieser Planungsaktivitäten war der vorläufige Abfallentsorgungsplan mit seinen Teilen Siedlungsabfälle (1992) und Sonderabfälle (1993). Bedeutende Schwerpunkte der Planung und damit der abfallwirtschaftlichen Entwicklung der 90er Jahre waren:

  • die Neuorganisation der Abfallwirtschaft auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte einschließlich der Bildung von Abfallzweckverbänden,
  • die Schaffung von Entsorgungssicherheit für die privaten Haushaltungen sowie die ansässige und ansiedlungswillige Industrie,
  • die gemeinsame Organisation der Sonderabfallentsorgung mit dem Land Berlin durch die Gründung der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) mit dem Ziel der gesicherten und umweltverträglichen Entsorgung gefährlicher Abfälle,
  • die Stilllegung aller abfallwirtschaftlich nicht mehr benötigten und technisch nicht geeigneten Altdeponien und Einleitung der erforderlichen Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen sowie die schrittweise Heranführung der weiterbetriebenen Deponien an den Stand der Technik,
  • der flächendeckende Aufbau kombinierter Hol- und Bringsysteme zur getrennten Sammlung und Erfassung von Wertstoffen aus Haushaltungen und Gewerbe.

Inhaltlicher Schwerpunkt des darauffolgenden Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle (2000), waren die Verpflichtungen zur Behandlung organikhaltiger Abfälle vor deren Ablagerung sowie zur Schließung aller nicht dem modernsten Stand der Technik entsprechenden Deponien. Die Umsetzung dieser Forderungen führte in den Folgejahren zu umfassenden Veränderungen in der Siedlungsabfallwirtschaft des Landes, die in der 2006 erstellten Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans dokumentiert sind. Restabfallbehandlungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerke wurden flächendeckend neu errichtet und von 35 öffentlichen Deponien wurden 27 geschlossen. Dieser Ausstieg aus der Ablagerung unbehandelter Abfälle trug erheblich zur Reduzierung klimaschädlicher Gase bei.

Schwerpunkt des Abfallwirtschaftsplans, Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle (1999), war die konsequente Umsetzung des Prinzips, gefährliche Abfälle in der Nähe ihres Entstehungsortes zu beseitigen. Im gemeinsamen Wirtschafts- und Entsorgungsraum Berlin-Brandenburg wurde dieser Anspruch von der SBB umgesetzt. Dabei konnte auf ein Netz moderner, technisch hochwertiger Abfallentsorgungsanlagen zurückgegriffen werden. Mit seiner Fortschreibung 2005 unterstützte das Land durch stabile Rahmenbedingungen die Stärkung marktwirtschaftlicher und Wettbewerbsstrukturen in der Abfallwirtschaft.

In den kommenden Jahren werden die abfallwirtschaftlichen Planungen auf die Optimierung der neu geschaffenen organisatorischen und technischen Strukturen ausgerichtet sein. Ressourceneffizienz und Klimaschutz werden dabei noch stärker als bisher im Mittelpunkt der abfallwirtschaftlichen Aktivitäten stehen.

1 Aufgaben und Ziele der Abfallwirtschaftsplanung

Die Abfallwirtschaftspolitik des Landes ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:

  • Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft durch Abfallvermeidung, -recycling und sonstiger Abfallverwertung mit der Orientierung der Produktion auf Ressourcen schonende, schadstoffarme, langlebige, verwertungs- und wiederverwendungsgerechte Güter sowie Unterstützung von Märkten und Technologien zur hochwertigen Verwertung, Stofftrennung und Schadstoffentfrachtung,
  • Gewährleistung der gemeinwohlverträglichen Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle,
  • konsequente Umsetzung des Prinzips der Nachhaltigkeit, indem ökologische, ökonomische und soziale Aspekte bei der Abfallbewirtschaftung berücksichtigt werden,
  • Gewährleistung zuverlässiger Rahmenbedingungen, um der ansässigen und ansiedlungswilligen Wirtschaft eine sichere und kostengünstige Abfallentsorgung zu bieten und damit gleichzeitig in der Entsorgungsbranche Arbeitsplätze zu erhalten beziehungsweise zu schaffen,
  • Erhalt sozialverträglicher Abfallgebühren für die Bürger.

Die dafür erforderlichen Aktivitäten müssen planerisch vorbereitet und begleitet werden. Ein wesentliches Instrument auf Landesebene ist dabei der Abfallwirtschaftsplan (AWP), in dem die Aufgaben und Ziele im Einzelnen dargestellt werden.

Abfallwirtschaftspläne sind Fachpläne, die entsprechend den Anforderungen des § 30 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) [4] nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt werden. Sie haben die Aufgabe:

  • den Planungsprozess auf Landesebene zu unterstützen, zum Beispiel im Bereich der Raumordnung,
  • den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) bei der Erstellung ihrer abfallwirtschaftlichen Konzeptionen als Rahmen und Orientierung zu dienen,
  • den Abfallerzeugern und der Entsorgungswirtschaft eine wichtige Informationsgrundlage zur zukünftigen Entwicklung der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere bei der Entsorgung von Restabfällen und gefährlichen Abfällen, zu verschaffen,
  • den zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden eine Orientierungsgrundlage und Richtlinie für ihr Verwaltungshandeln zu geben,
  • die bisher verfolgten abfallpolitischen Strategien und Grundsätze sowie der Geeignetheit der dazu gewählten Maßnahmen bei der Weiterentwicklung der Restabfallbehandlung, dem Ausbau der getrennten Wertstofferfassung und der Entsorgung gefährlicher Abfälle zu überprüfen.

Die letzte Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Brandenburg datiert aus den Jahren 2005 (Teilplan gefährliche Abfälle) beziehungsweise 2006 (Teilplan Siedlungsabfälle). In beiden Teilplänen wurde der Bedarf an Beseitigungskapazitäten geprüft und nachgewiesen, dass die Entsorgungssicherheit im Land gewährleistet ist.

Wesentliche abfallwirtschaftliche Zielstellungen wurden bereits erreicht, wie zum Beispiel:

  • hohe technische Entsorgungsstandards,
  • Festigung der gebietsbezogenen Siedlungsabfallwirtschaft durch die Errichtung eines Netzes von Restabfallbehandlungsanlagen innerhalb des Landes. Durch diese Investitionen wurden viele Arbeitsplätze geschaffen und ein erheblicher Beitrag zur Wertschöpfung geleistet,
  • Umsetzung des Näheprinzips durch die vorrangige Entsorgung gefährlicher Abfälle im gemeinsamen Entsorgungsraum Berlin-Brandenburg,
  • Schließung aller nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Altdeponien und Sicherung und Rekultivierung des größten Teils dieser Standorte,
  • kontinuierliche Steigerung der getrennten Wertstofferfassung,
  • Stabilisierung der Sortier- und Behandlungsverfahren zur Erhöhung der anteiligen energetischen Verwertung im Rahmen der Restabfallentsorgung als wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz,
  • frühzeitige und erfolgreiche Einführung der elektronischen Nachweisführung im Rahmen der Entsorgung gefährlicher Abfälle.

Für den kommenden Planungszeitraum sind folgende Zielstellungen besonders bedeutsam:

  • Weitere Intensivierung der getrennten Erfassung von Wertstoffen, insbesondere der getrennten Bioabfallerfassung.
  • Optimierung und Flexibilisierung der Restabfallbehandlung insbesondere im Hinblick auf eine weitergehende Ausschleusung stofflich und energetisch verwertbarer (Abfall-) Bestandteile.
  • Nutzung der verfügbaren Steuerungsmöglichkeiten für Abfälle in hochwertige und effiziente Entsorgungsverfahren, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung

2 Rechtliche Grundlagen

Das europäische, deutsche und brandenburgische Abfallrecht bildet den Rahmen für die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Brandenburg. Anforderungen an die Erstellung und an die Inhalte eines Abfallwirtschaftsplans enthalten insbesondere:

  • Artikel 28 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien [1],
  • Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EG-Verpack-AbfRL) [5],
  • § 30 KrWG [4] und
  • § 17 und § 18 Absatz 5 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG) [11].

Die Richtlinie 2008/98/EG wurde im Zeitraum der Planerstellung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 [4] in nationales Recht umgesetzt.

3 Planungsgrundlagen und Vorgehensweise

Als Planungsgrundlagen wurden hauptsächlich die Daten der kommunalen Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte sowie der Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle herangezogen. Außerdem erfolgten zu bedeutenden Einzelthemen Befragungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, ausgewählter Entsorgungsunternehmen sowie von relevanten Erzeugern gefährlicher Abfälle.

3.1 Geltungsbereich

3.1.1 Sachlicher Geltungsbereich Siedlungsabfälle

Der sachliche Geltungsbereich umfasst die durch die örE zu entsorgenden Abfälle sowie die dafür erforderlichen Behandlungs- und Beseitigungsanlagen. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die öffentliche Abfallentsorgung werden die anfallenden Verkaufsverpackungen in den Geltungsbereich des AWP aufgenommen. (Forderungen der EU gemäß der Richtlinie 94/62/EG [5]). Betrachtet werden nur die abfallwirtschaftlich bedeutsamen Abfallströme.

Im Einzelnen sind dies:

  • die den örE zur Beseitigung zu überlassenden Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe,
  • die den örE zur Verwertung zu überlassenden Abfälle aus Haushaltungen,
  • Verkaufsverpackungen von privaten Endverbrauchern, die entsprechend den Vorgaben der Verpackungsverordnung [9] entsorgt werden.

Die Beurteilung der konkreten abfallwirtschaftlichen Situation erfordert außerdem die Berücksichtigung

  • der in den Restabfallbehandlungsanlagen erzeugten Sekundärabfälle und deren weitere Entsorgung durch energetische Verwertung oder Deponierung sowie
  • der in Berlin und Brandenburg angefallenen Abfälle, die in Brandenburg einer direkten Deponierung zugeführt werden.

Für den Planungszeitraum werden eine Abschätzung des Abfallaufkommens, des daraus resultierenden Bedarfs an Entsorgungskapazitäten sowie der nach aktuellem Kenntnisstand zukünftig voraussichtlich verfügbaren Kapazitäten an Entsorgungsanlagen vorgenommen.

Während die Menge der den örE zur Deponierung überlassenen Abfälle und der abzulagernden Reste aus der Restabfallbehandlung qualifiziert bewertet werden kann, ist dies für die außerhalb der Überlassungspflicht zu deponierenden gewerblichen Abfälle, vor allem der mineralischen Bauabfälle, nicht möglich. Insoweit kann für den Kapazitätsbedarf der Deponien der Klasse I nur eine sehr eingeschränkte Bewertung erfolgen. Für mineralische Abfälle, die auf Deponien der Klasse 0 abgelagert werden können, besteht in Bezug auf den dargestellten sachlichen Geltungsbereiches kein Planungserfordernis. Sollte sich für solche Abfälle ein nennenswerter Bedarf an Deponiekapazitäten abzeichnen, ist dieser in den dann erforderlichen Genehmigungsverfahren durch die Antragsteller im Einzelfall nachzuweisen.

Abfälle zur Verwertung, die außerhalb von Haushaltungen anfallen, sind nicht überlassungspflichtig und werden im vorliegenden AWP nicht berücksichtigt. Diese Abfälle unterliegen grundsätzlich dem freien Warenverkehr.

3.1.2 Sachlicher Geltungsbereich Gefährliche Abfälle

Für die gefährlichen Abfälle wird der sachliche Geltungsbereich durch § 48 KrWG [4] bestimmt. Diese Abfälle sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) [6] aufgeführt.

Rund 90 Prozent der jährlich in Brandenburg anfallenden gefährlichen Abfälle stammen von gewerblichen oder öffentlichen Anfallstellen. Die übrigen gefährlichen Abfälle kommen aus der kommunalen Schadstoffsammlung und von nicht nachweispflichtigen Kleinmengenerzeugern, aus Rücknahmesystemen sowie aus der Entsorgung von Altfahrzeugen gemäß Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) [16].

3.1.3 Abfälle mit besonderen Rücknahme- und Rückgabepflichten

Abfälle, die aufgrund der Produktverantwortung besonderen Rücknahme- und Rückgabepflichten nach § 23 KrWG [4] unterliegen, werden - mit Ausnahme der Verkaufsverpackungen (siehe Nummer 3.1.1) - in diesen Plan nicht einbezogen.

3.1.4 Zeitlicher Geltungsbereich

Der Abfallwirtschaftsplan umfasst einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2020. Er wird gemäß § 31 Absatz 5 KrWG [4] spätestens nach sechs Jahren ausgewertet und bei Bedarf fortgeschrieben.

3.1.5 Räumlicher Geltungsbereich

Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan gilt für das Land Brandenburg. Dabei wurde in die planerischen Betrachtungen die Situation im gemeinsamen Entsorgungsraum Brandenburg - Berlin einbezogen.

3.2 Abfallkategorien

Zur Strukturierung der abfallbezogenen Daten wurden die in der Europäischen Abfallstatistikverordnung [7] festgelegten Abfallkategorien benutzt (Tabelle 1). In der Verordnung sind die mehr als 800 Abfallarten des Europäischen Abfallverzeichnisses den dort genannten 51 Abfallkategorien „substanzbezogen“ zugewiesen. Für alle im AWP berücksichtigten Abfallarten wurde eine entsprechende Zuordnung vorgenommen. Zur Vereinfachung werden für die Abfallkategorien Kurzbezeichnungen verwendet.

Im Bereich der Siedlungsabfälle wurden aufgrund ihrer Strukturierung die Abfallkategorien 40 und 46 der EU-Abfallstatistikverordnung [7] dem Begriff „Mineralische Abfälle“ zugeordnet. Bei den gefährlichen Abfällen bestehen zwischen den einzelnen Abfallarten große Mengenunterschiede. Den mineralischen Abfällen (Hochbau) wurden die Abfallkategorien 41 und 43, den mineralischen Abfällen (Tiefbau) die Abfallkategorien 47 und 49 zugeordnet. Sie werden nachfolgend unter dem Sammelbegriff „Kontaminierte mineralische Bauabfälle“ geführt. Rund die Hälfte der gefährlichen Abfallarten gemäß AVV [6] fällt im Land Brandenburg nicht an.

Bei der Zuordnung der Abfallarten zu den Abfallkategorien wurde gegenüber der Europäischen Abfallstatistik eine Abweichung vorgenommen: Die Abfallart „17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind“, wurde nicht der Kategorie 41 „Mineralische Bau- und Abbruchabfälle“ zugeordnet, sondern der Kategorie 22 „Altholz“. Nach den bisherigen Praxiserfahrungen enthält diese Abfallart überwiegend kontaminierte Holzabfälle.

Tabelle 1: Abfallkategorien gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle nach der EU-Abfallstatistikverordnung

KategorieBezeichnungKurzbezeichnunggefährlich
1 Verbrauchte Lösemittel Lösemittel X
2 Säuren, Laugen oder Salze   Anorganische Abfälle  
3 Säuren, Laugen oder Salze Anorganische Abfälle X
4 Gebrauchte Öle Altöle X
5 Chemische Abfälle Chemische Abfälle Chemische Abfälle  
6 Chemische Abfälle   Chemische Abfälle X
7 Schlämme von Industrieabwässern Schlämme von Industrieabwässern  
8 Schlämme von Industrieabwässern Schlämme von Industrieabwässern X
9 Schlämme und Flüssigabfälle aus der Abfallbehandlung Schlämme aus der Abfallbehandlung  
10 Schlämme und Flüssigabfälle aus der Abfallbehandlung Schlämme aus der Abfallbehandlung X
11 Medizinische und biologische Abfälle Medizinische Abfälle  
12 Medizinische und biologische Abfälle Medizinische Abfälle X
13 Metallische Abfälle, eisenhaltig FE-Metalle  
14 Metallische Abfälle, nicht eisenhaltig NE-Metalle  
15 Metallische Abfälle, eisenhaltig und nicht eisenhaltig gemischte Metalle  
16 Glasabfälle   Altglas  
17 Glasabfälle   Altglas X
18 Papier- und Pappeabfälle Papier- und Pappeabfälle  
19 Gummiabfälle   Gummiabfälle  
20 Kunststoffabfälle   Kunststoffabfälle  
21 Holzabfälle Holzabfälle  
22 Holzabfälle Altholz X
23 Textilabfälle Textilabfälle  
24 PCB-haltige Abfälle PCB-haltige Abfälle X
25 Ausrangierte Geräte (außer ausrangierte Kraftfahrzeuge, Batterien und Akkumulatoren) Elektroaltgeräte  
26 Ausrangierte Geräte (außer ausrangierte Kraftfahr zeuge, Batterien und Akkumulatoren) Elektroaltgeräte X
27 Ausrangierte Kraftfahrzeuge   Altfahrzeuge  
28 Ausrangierte Kraftfahrzeuge Altfahrzeuge X
29 Batterien und Akkumulatoren   Batterien  
30 Batterien und Akkumulatoren Batterien X
31 Tierische und gemischte Nahrungsmittelabfälle Tierische Abfälle  
32 Pflanzliche Abfälle Pflanzliche Abfälle  
33 Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist Tierische Ausscheidungen  
34 Hausmüll und ähnliche Abfälle   Hausmüll und ähnliche Abfälle  
35 Gemischte und undifferenzierte Materialien Gemischte Abfälle  
36 Gemischte und undifferenzierte Materialien Gemischte Abfälle X
37 Sortierrückstände Sortierrückstände    
38 Sortierrückstände Sortierrückstände   X
39 Gewöhnliche Schlämme Gewöhnliche Schlämme  
40 Mineralische Bau- und Abbruchabfälle   Mineralische Bau- und Abbruchabfälle  
41 Mineralische Bau- und Abbruchabfälle Mineralische Bau- und Abbruchabfälle X
42 Andere mineralische Abfälle Andere mineralische Abfälle  
43 Andere mineralische Abfälle Andere mineralische Abfälle X
44 Verbrennungsrückstände Verbrennungsrückstände  
45 Verbrennungsrückstände Verbrennungsrückstände X
46 Böden Böden  
47 Böden Kontaminierte Böden X
48 Baggergut   Baggergut  
49 Baggergut Baggergut X Baggergut X
50 Mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung und stabilisierte Abfälle Abfälle aus der Abfallbehandlung  
51 Mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung und stabilisierte Abfälle Mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung X

3.3 Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit dem vorliegenden Abfallwirtschaftsplan wird die Öffentlichkeit gemäß dem § 32 KrWG [4] über den erreichten Stand der Vermeidung und Verwertung von Abfällen sowie die Sicherung der Abfallbeseitigung informiert und damit gleichzeitig ein Beitrag zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen im Sinne des Artikels 7 der Richtlinie 2003/4/EG [2] über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen geleistet.

Auf der Grundlage des § 32 KrWG [4] sowie des § 17 Absatz 3 BbgAbfBodG [11] wurde die erforderliche Beteiligung durchgeführt. Dazu wurden die öffentliche Auslegung innerhalb eines Monats beziehungsweise Interneteinstellung des Planentwurfs

im Amtsblatt für das Land Brandenburg Nr. 11 vom 21. März 2012

bekannt gemacht. Dadurch wurde allen, die sich in ihren Interessen berührt sehen, und allen sonstigen Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Zusätzlich wurden die von den Planinhalten am stärksten Betroffenen (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Betreiber von Deponien) direkt um Stellungnahme gebeten.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, diskutiert und planungsrelevante Inhalte bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt. Das betraf insbesondere die Darstellung und Bewertung der Deponiekapazitäten für die zukünftige Entsorgungssicherheit sowie die Aufstellung der Entsorgungsanlagen.

3.4 Verzicht auf die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung

Abfallwirtschaftspläne unterliegen dem Recht der Umweltprüfung (§ 14b Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 2.5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG [12], § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 2.1 des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG [15]).

Umweltprüfungen für Pläne und Programme heißen Strategische Umweltprüfungen (im Unterschied zu Umweltverträglichkeitsprüfungen, die sich auf Projekte beziehen, § 1 Nummer 1, § 2 Absatz 1 und 4 UVPG [12]). Mit solchen Strategischen Umweltprüfungen sollen die von Plänen und Programmen ausgehenden Umweltauswirkungen frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet werden, um diese dann im Aufstellungsprozess angemessen berücksichtigen zu können. Auf diese Weise soll zur Verbesserung des Umweltschutzes beigetragen, der Planungsprozess unterstützt, dessen Transparenz und Nachvollziehbarkeit optimiert und gleichzeitig sollen Fehler bei derartigen programmatischen Entscheidungen vermieden werden. Integraler Bestandteil der Strategischen Umweltprüfung ist dabei eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. In Deutschland wird die Strategische Umweltprüfung nicht als selbstständiges Verfahren, sondern im Rahmen der jeweiligen Plan- oder Programmaufstellung durchgeführt. Deshalb war im Rahmen der Planerstellung zu prüfen, ob der Abfallwirtschaftsplan einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen ist.

Nach den oben genannten Bestimmungen ist eine Strategische Umweltprüfung für einen Plan oder Programm dann durchzuführen, wenn der Plan für ein Vorhaben, das nach Bundes- oder Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Einzelfallprüfung zu unterziehen ist (UVP-pflichtige Vorhaben), einen Rahmen setzt. Dies ist der Fall, wenn der Plan Festlegungen mit konkreter Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen enthält (§ 14b Absatz 3 UVPG [12]), insbesondere zum Bedarf, zur Größe, zum Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder zur Inanspruchnahme von Ressourcen.

Es wurde deshalb geprüft, ob der vorliegende AWP Rahmen setzende Inhalte für UVP-pflichtige Vorhaben (§ 3a ff. in Verbindung mit Anlage 1 UVPG [12] oder gemäß § 3 in Verbindung mit Anlage 1 BbgUVPG) [13]) enthält.

Zwar könnte man aufgrund der Tatsache, dass zu den Zielen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans gehört, Planungsprozesse zu unterstützen, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern als Rahmen und Orientierung zu dienen, aber auch den zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden eine Orientierungsgrundlage für ihr Verwaltungshandeln zu geben (siehe die Aufgaben und Ziele der Abfallwirtschaftsplanung in Kapitel 1), zum Schluss kommen, dass auch für diese Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans eine Strategische Umweltprüfung erforderlich ist, bei deren Durchführung durchaus weitere Optimierungspotenziale zugunsten von mehr Umwelt- und insbesondere auch Ressourcen- und Klimaschutz in der Abfallwirtschaftsplanung erschlossen werden könnten.

Jedoch wurde im Hinblick auf folgende Umstände auf die Annahme einer Rahmen setzenden Wirkung und damit von einer Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung abgesehen:

  • Während der Erarbeitung des Abfallwirtschaftsplans wurden Daten erhoben, auf deren Grundlage für behandlungsbedürftige und abzulagernde Abfälle die Entsorgungssicherheit innerhalb des Planungszeitraums im Land Brandenburg prognostiziert wird. Es wird deshalb kein Bedarf an zusätzlichen Abfallbeseitigungsanlagen gesehen und demzufolge werden auch keine geeigneten Flächen ausgewiesen.
  • Eine Verbindlicherklärung des Plans ist nicht beabsichtigt (§ 30 Absatz 4 KrWG [4], § 17 Absatz 4 BbgAbfBodG [11]).

Im Ergebnis der Prüfung wurde daher entschieden, dass für den vorliegenden AWP keine Strategische Umweltprüfung durchzuführen ist.

3.5 Definitionen

Zur besseren Handhabbarkeit und Übersichtlichkeit sämtlicher Darstellungen, Diskussionen und Schlussfolgerungen werden diesem AWP folgende Definitionen zugrunde gelegt:

Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg - Fortschreibung -

Soweit im Folgenden die Abkürzung „AWP“ oder die Begriffe „Abfallwirtschaftsplan“ beziehungsweise „Plan“ verwendet werden, bezeichnen sie immer den fortgeschriebenen Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg. Er enthält den Fachteil „Siedlungsabfälle“ und den Fachteil „Gefährliche Abfälle“.

Siedlungsabfälle

sind Abfälle aus Haushaltungen sowie andere Abfälle, die aufgrund ihrer Herkunft, Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus Haushaltungen ähnlich sind. Sie umfassen vor allem Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Garten- und Parkabfälle, Marktabfälle und Straßenkehricht. Die gesicherte Entsorgung der Siedlungsabfälle ist die zentrale Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung.

Darüber hinaus gibt es Abfälle, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können. Das sind Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung gemeinsam mit Siedlungsabfällen oder wie diese entsorgt werden können. Dabei handelt es sich vor allem um Bauabfälle, Klärschlämme, Rückstände aus Abwasseranlagen und bestimmte produktionsspezifische Abfälle.

Primärabfälle

sind beim Abfallerzeuger erstmals angefallene Abfälle, die anschließend extern entsorgt werden, jedoch ohne Berücksichtigung sich eventuell anschließender weiterer Aufbereitungs- beziehungsweise Behandlungsmaßnahmen.

Sekundärabfälle

sind Abfälle, die als Resultat einer Behandlung die Entsorgungsanlage verlassen und einer weiteren Entsorgung zugeführt werden.

Restabfälle

sind die nach Vermeidung und Getrennthaltung von Wertstoffen verbleibenden Abfälle, die den örE durch den Abfallbesitzer zur weiteren Entsorgung überlassen werden, zum Beispiel als gemischte Siedlungsabfälle in der grauen Tonne.

Bioabfälle

sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen [4].

Aufkommen und Entsorgung von Abfällen

Nicht alle im Land Brandenburg angefallene Abfälle werden auch im Land entsorgt. Genauso sind nicht alle im Land Brandenburg entsorgte Abfälle im Land selbst angefallen. Der Begriff „Aufkommen“ bezeichnet ausschließlich die im Land Brandenburg angefallenen Abfälle. Der Begriff „Entsorgung“ umfasst die im Land Brandenburg entsorgten Abfälle, unabhängig davon, ob sie im Land Brandenburg oder außerhalb davon angefallen sind.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen

Die Begriffe Verwertung und Beseitigung von Abfällen sind in § 3 Absatz 23 und Absatz 26 KrWG [4] bestimmt. Sie beziehen sich danach auf Verfahren innerhalb von Anlagen. Die Anlagen 1 und 2 des KrWG enthalten nicht abschließende Listen derartiger Verfahren. Weder aus diesen Listen noch aus den Begriffsbestimmungen ist ein bestimmter Status für einzelne oder für Typen von Entsorgungsanlagen ableitbar. Ob es sich bei der Behandlung von Abfällen in einer Anlage um einen Verwertungs- oder Beseitigungsvorgang handelt, hängt vielmehr vom Hauptergebnis innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft ab. Daher können in Abfallentsorgungsanlagen in der Regel sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsvorgänge stattfinden.

Wirtschaftszweige

In Tabelle 2 werden die Abfallerzeuger, die der Nachweispflicht gemäß NachweisV unterliegen, Wirtschaftszweigen zugeordnet. Als Grundlage diente die Klassifikation der Wirtschaftszweige sowie die Berichts-Matrix gemäß dem Annex I der EU-Abfallstatistikverordnung [7], wobei die vorgegebenen Abschnitte der Berichtsmatrix nochmals nach abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten verdichtet und mit einer Kurzbezeichnung versehen wurden. Gefährliche Abfälle, die im Rahmen der Sammelentsor-gung entsorgt werden, können im Nachweisverfahren keinem Einzelerzeuger mehr zugeordnet werden. Sie werden deshalb innerhalb der Wirtschaftszweige in der Rubrik „Unbekannt“ zusammengefasst. In den nachfolgenden Darstellungen werden Kurzbezeichnungen verwendet.

Tabelle 2: Wirtschaftszweige im Land Brandenburg

lfd. Nr.Abschnitt1WirtschaftszweigKurzbezeichnung
1 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Land- und Forstwirtschaft
2 B   Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Bergbau
3 C (außer 19 - 22 und 24 - 30) Verarbeitendes Gewerbe Verarbeitendes Gewerbe
4 19 - 22 Kokerei und Mineralölverarbeitung + Herstellung von chemischen Erzeug nissen + Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen + Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Chemische Industrie
5 24 - 25 Metallerzeugung und -bearbeitung + Herstellung von Metallerzeugnissen Metallurgie
6 26 - 30 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen + Herstellung von elektrischen Ausrüstungen + Maschinenbau + Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen + Sonstiger Fahrzeugbau Maschinenbau
7 D   Energieversorgung Energieversorgung
8 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Wasserversorgung/Abwasserund Abfallentsorgung
9 F Baugewerbe Baugewerbe
10 G (außer 46 - 47) Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Kfz-Gewerbe
11 O + U Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung + Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Öffentliche Verwaltung
12 H - N + P - T + 46 + 47 Verkehr und Lagerei + Gastgewerbe + Information und Kommunikation + Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen + Grundstücks- und Wohnungswesen + Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen + Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen + Erziehung und Unterricht + Gesundheits- und Sozialwesen + Kunst, Unterhaltung und Erholung + Erbringung von sonstigen Dienstleistungen + private Haushaltungen mit Hauspersonal + Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) + Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Dienstleistung
13 HH   Haushaltungen Haushaltungen
14 -   Unbekannte Abfallerzeuger, den Wirtschaftszweigen nicht zuordenbar Unbekannt

1 Abschnitt gemäß EU-Abfallstatistikverordnung [7]

Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle

Die Zuordnung der gefährlichen Abfälle zu den Entsorgungswegen erfolgte in Anlehnung an die Anlagen 1 und 2 des KrW-/AbfG [3]. Dabei handelt es sich bei den D-Verfahren um Verfahren zur Abfallbeseitigung, bei den R-Verfahren um Verfahren zur Abfallverwertung. Bei der Zuordnung der Abfälle zu den Entsorgungsverfahren wird hinsichtlich Verwertung/Beseitigung der in der Regel auftretende Fall zugrunde gelegt. Die in Tabelle 3 dargestellten Entsorgungsverfahren beschränken sich auf die im Land Brandenburg tatsächlich stattgefundenen Entsorgungsvorgänge.

Tabelle 3: Einteilung der Entsorgungsverfahren

KurzbezeichnungEntsorgungsverfahren
D 1 Ablagerung auf Siedlungsabfalldeponien einschließlich Bauschutt- und Betriebsdeponien
D 8 Biologische Behandlung von Abfällen
D 9 Chemisch/physikalische Behandlung von Abfällen
D 10 Verbrennung an Land
D 12 Dauerlagerung in einer Untertagedeponie
D 14 Vorbehandlung von Abfällen vor Beseitigungsverfahren
D 15 Zwischenlagerung von Abfällen vor Beseitigungsverfahren
R 1 Verwendung als Brennstoff
R 2 Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln
R 3 Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe außer Lösemittel
R 4 Verwertung/Rückgewinnung von Metallen oder Metallverbindungen
R 5 Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen
R 6 Regenerierung von Säuren und Basen
R 7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen
R 8 Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen
R 9 Altölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Altöl
R 10 Aufbringung auf den Boden
R 12 Vorbehandlung von Abfällen vor Verwertungsverfahren
R 13 Zwischenlagerung von Abfällen vor Verwertungsverfahren

4 Siedlungsabfälle

4.1 Datengrundlagen

Grundlage für die Planung der Siedlungsabfallentsorgung ist eine detaillierte Aufnahme des aktuellen Standes der Abfallentsorgung. Zur Beschreibung des Ist-Standes wurden grundsätzlich die Daten aus dem Jahr 2010 verwendet. Dem AWP liegen Daten aus folgenden Informationsquellen zugrunde:

  1. Kommunale Abfallbilanzen

    Von den örE ist gemäß § 7 BbgAbfBodG [11] jährlich die kommunale Abfallbilanz zu erstellen. Die darin enthaltenen Angaben sind die wichtigste Informationsquelle für die Beschreibung des gegenwärtigen Aufkommens an Siedlungsabfällen und der sonstigen überlassenen Abfälle. Durch die lange Erhebungspraxis (seit 1992) und den intensiven Prüfungsprozess durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) wird die Datengüte als hoch eingeschätzt.
  2. Kommunale Abfallwirtschaftskonzepte

    Die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte nach § 6 BbgAbfBodG [11] geben eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und die planerischen Vorhaben der einzelnen örE.
  3. Erhebungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

    Zu den insgesamt im Land Brandenburg in Entsorgungsanlagen entsorgten Abfällen liegen die zusammengefassten Daten aus den Erhebungen des Amtes für Statistik gemäß Umweltstatistikgesetz (UStatG) [8] vor. Insbesondere wurden Daten zum Bioabfallaufkommen und zu Brandenburger Kompostierungsanlagen ausgewertet.
  4. Mengenstromnachweis nach Anhang I Nummer 3 Absatz 4 VerpackV [9]

    Die Mengenangaben der erfassten und verwerteten Verkaufsverpackungen wurden den Mengenstromnachweisen für das im Land Brandenburg bestehende haushaltsnahe Erfassungssystem nach § 6 Absatz 3 VerpackV entnommen.
  5. Erkenntnisse der abfallrechtlichen Überwachung

    Zu den auf den Deponien abgelagerten Abfällen wurden die auf der Grundlage des § 47 KrWG [4] ermittelten Auskünfte ausgewertet.
  6. Informationen aus dem Abfallkataster des LUGV

    Im LUGV wird auf der Grundlage des § 16 BbgAbfBodG [11] das Abfallkataster geführt. In den Abfallwirtschaftsplan gehen vor allem die dort erfassten Daten zu den Entsorgungsanlagen sowie ausgewählte Daten aus den von Betreibern der Entsorgungsanlagen beim LUGV eingereichten Planungsunterlagen ein. Der Anhang enthält eine Übersicht der im Land Brandenburg betriebenen und für diesen Plan relevanten Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle.
  7. Befragung der Behörden, der örE und der Wirtschaft

    Im Rahmen einer Befragung der unteren Abfallwirtschaftsbehörden (uAWB), des Landesbergamtes (LBGR), der örE sowie ausgewählter Entsorgungsunternehmen wurden Informationen zum künftig erwarteten Abfallaufkommen und zur voraussichtlichen Entwicklung der Entsorgungskapazitäten, zum künftigen Bedarf an Deponievolumina und zu Perspektiven der Getrenntsammlung eingeholt. Einen besonderen Schwerpunkt bildete der Informationsaustausch mit einzelnen örE zur getrennten Bioabfallsammlung.
  8. Informationen des Landes Berlin

    Die Mengenangaben zu den im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung erfassten Berliner Abfällen, die im Land Brandenburg entsorgt werden sollen, wurden dem Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für das Land Berlin [24] entnommen.

4.2 Ist-Stand

4.2.1 Organisation der kommunalen Abfallwirtschaft

Zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie sonstiger Abfälle zur Beseitigung als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des § 17 KrWG [4] sind im Land Brandenburg gemäß § 2 BbgAbfBodG [11] die Landkreise und kreisfreien Städte. Es handelt sich dabei um vier kreisfreie Städte und 14 Landkreise. Die Entsorgungspflicht wurde von vier Landkreisen auf drei Abfallzweckverbände (Südbrandenburgischer Abfallzweckverband - SBAZV, Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“, Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ - KAEV) übertragen. Die Aufgabe der Behandlung der zur Beseitigung überlassenen Siedlungsabfälle wurde als Teil der Entsorgungspflicht vom SBAZV und dem Landkreis Oder-Spree dem Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) übertragen. Von besonderer Bedeutung für die räumliche Verteilung des Aufkommens an Siedlungsabfällen sind die Anzahl der Einwohner und die Einwohnerdichte. Die Entsorgungsgebiete im Land sowie die Einwohnerdichte und die jeweiligen Einwohnerzahlen gehen aus Abbildung 1 und Tabelle 4 hervor.

Abbildung 1: Einwohnerdichten in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 2010

Abbildung 1: Einwohnerdichten in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 2010

Tabelle 4: Bevölkerung in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2010

Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger  Bevölkerung1Öffentlich-rechtlicher EntsorgungsträgerBevölkerung1
Brandenburg an der Havel 72.044 Ostprignitz-Ruppin 103.437
Cottbus 101.827 Potsdam-Mittelmark 204.891
Frankfurt (Oder) 60.499 Prignitz 82.676
Potsdam 155.337 Spree-Neiße 127.394
Barnim 176.677 Uckermark 130.691
Havelland 154.905 SBAZV 273.374
Märkisch-Oderland 190.960 KAEV „Niederlausitz“ 91.196
Oberhavel 203.003 AEV „Schwarze Elster“ 194.302
Oder-Spree 184.441    
Land Brandenburg                                                                                                                 2.507.654

1 Stand 30.06.2010, Quelle: AfS

4.2.2 Entsorgung der Siedlungsabfälle

Am 1. Juni 2005 endete die mehrjährige gesetzliche Übergangsfrist für die Ablagerung behandlungsbedürftiger Abfälle. Das führte zu tiefgreifenden Strukturveränderungen der Siedlungsabfallwirtschaft. Nachdem die Anpassungsprobleme der Übergangsperiode bewältigt sind, hat sich die Siedlungsabfallentsorgung konsolidiert und befindet sich in einer Phase der Optimierung. Außerdem wirken sich auch die neuen rechtlichen Anforderungen an die technische Ausstattung von Deponien, insbesondere hinsichtlich der Basisabdichtung, vor allem auf die Entsorgung mineralischer Abfälle aus.

Die neuen Entsorgungswege für Siedlungsabfälle lassen sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben:

  • Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und ähnliche organikhaltige Abfälle werden einer Restabfallbehandlung zugeführt. In deren Ergebnis entstehen im Wesentlichen Ersatzbrennstoffe, Abfälle zur stofflichen Verwertung sowie eine Deponiefraktion. Von der ursprünglich angelieferten Abfallmenge wird nur noch ein Rest von etwa 25 bis 30 Prozent deponiert.
  • Der Sperrmüll, der überwiegende Teil der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle sowie andere heizwertreiche Abfälle werden zu Ersatzbrennstoffen aufbereitet oder, soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind, direkt verbrannt. Gemeinsam mit den Ersatzbrennstoffen aus der Restabfallbehandlung werden sie damit energetisch verwertet.
  • Neben der Deponiefraktion aus der Restabfallbehandlung werden nur noch nicht verwertbare mineralische Abfälle, insbesondere Bauabfälle, deponiert. Die von den örE insgesamt deponierte Menge hat sich vor allem aufgrund der seit 2005 geltenden gesetzlichen Anforderungen zusätzlich zu dem in der Vergangenheit bereits erfolgten Rückgang in den letzten Jahren nochmals drastisch reduziert. Ab 2005 resultierte dies aus dem Verbot der Ablagerung organikhaltiger Abfälle und ab 2009 insbesondere aus der endgültigen Schließung nicht basisabgedichteter Deponien für mineralische Abfälle. Bei den behandelten Restabfällen hat sich inzwischen eine hohe Konstanz bei den Ablagerungsmengen eingestellt. Bei den mineralischen Abfällen bieten die vorhandenen Angaben noch keine belastbare Grundlage für sichere Planungsaussagen. Darüber hinaus wird bei den abzulagernden mineralischen Abfällen, die außerhalb der Entsorgungspflicht der örE liegen, aufgrund der spezifischen Randbedingungen auch zukünftig keine gesicherte Aussage zu den zu erwartenden Mengen möglich sein, da das Aufkommen dieser Abfälle starken Schwankungen und die Entsorgung keiner staatlichen Steuerung unterliegt.
4.2.2.1 Mechanisch-biologische/mechanische Restabfallbehandlung

Die Restabfallbehandlung erfolgt im Land Brandenburg nach vier verschiedenen mechanisch-biologischen beziehungsweise mechanischen Verfahren (R12-Verfahren):

  1. Bei der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung (MBA) vor der Deponierung erfolgt in einem ersten Schritt eine Abtrennung einer heizwertreichen, aber organikarmen Fraktion und einer stofflich verwertbaren Metallfraktion vom Restmüll. Die heizwertreiche Fraktion wird nach einer Aufbereitung als Ersatzbrennstoff energetisch verwertet. Die verbleibende organikreiche Fraktion wird biologisch behandelt und anschließend deponiert.
  2. Eine Sonderform der MBA ist die Verfahrenskombination mit einer Vergärung des Restmülls. Hier wird die organikreiche Fraktion unter Sauerstoffabschluss vergoren, wobei Biogas gewonnen wird. Nach der Vergärung wird der Gärrest aerob gerottet und deponiert.
  3. Bei der mechanisch-biologischen Stabilisierung (MBS) wird der Abfall mittels biologischer Prozesse so lange getrocknet, bis diese aufgrund des Wassermangels zum Erliegen kommen. Danach kann mittels einfacher Verfahrensschritte von dem getrockneten und biologisch stabilisierten Abfall der mineralische, nicht brennbare Anteil abgetrennt werden. Die Mineralik wird deponiert. Die verbleibenden Abfälle werden nach einer Aufbereitung zu Ersatzbrennstoffen energetisch verwertet. Der geringe Wassergehalt garantiert einen hohen Heizwert und damit eine besonders effektive Verbrennung der Abfälle.
  4. Bei der rein mechanischen Abfallbehandlung (MA) der Restabfälle werden konkrete Anforderungen der nachfolgenden energetischen Verwertungsanlagen wie zum Beispiel an den Störstoffgehalt oder die maximale Korngröße erfüllt.

Die Restabfälle werden im Land Brandenburg in vier MBA- (davon eine Anlage mit Vergärung), zwei MBS- und drei mechanischen Anlagen behandelt. Dabei wurden 2010 die in Abbildung 2 dargestellten Abfallströme erzeugt.

Abbildung 2: Abfallströme aus der Restabfallbehandlung im Land Brandenburg

Abbildung 2: Abfallströme aus der Restabfallbehandlung im Land Brandenburg

Damit wurden im Land Brandenburg alle behandlungsbedürftigen Restabfälle geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden Verwertungsverfahren zugeführt.

4.2.2.2 Energetische Verwertung

Bei der energetischen Verwertung werden Abfälle entweder direkt ohne vorherige Aufbereitung oder als aufbereitete Ersatzbrennstoffe mit dem Hauptzweck der Energiegewinnung eingesetzt (R1-Verfahren). Ersatzbrennstoffe können dabei in speziellen Heizkraftwerken in einer Monoverbrennung oder im Rahmen der Mitverbrennung gemeinsam mit konventionellen Brennstoffen zum Einsatz gelangen. Eine Besonderheit stellen Zementwerke dar, in denen die Ersatzbrennstoffe zum Teil auch stofflich verwertet werden.

Ersatzbrennstoffe werden aus der in Restabfallbehandlungsanlagen abgetrennten heizwertreichen Fraktion und aus in sonstigen Abfallbehandlungsanlagen abgetrennten heizwertreichen Abfällen (zum Beispiel bei der Sortierung und Aufbereitung von Sperrmüll, Kunststoffabfällen, Altholz, geeigneten Sekundärabfällen) hergestellt.

Da im Rahmen der Restabfallbehandlung in erheblichem Umfang Ersatzbrennstoffe erzeugt werden (vgl. Abbildung 2), besitzt im Land Brandenburg die energetische Verwertung eine besondere Bedeutung für die Siedlungsabfallentsorgung.

Bei der Wertung der Daten des in Kapitel 4.2.3 dargestellten Aufkommens- und Kapazitätsvergleiches sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Aufgrund der verfügbaren Informationen können nur Daten zu Ersatzbrennstoffen herangezogen werden, die im Land Brandenburg im Rahmen der Entsorgungstätigkeit der örE angefallen sind. Die im Land Brandenburg existierenden Verbrennungsanlagen setzen aber auch Abfälle ein, die nicht der Entsorgungspflicht der örE unterliegen sowie außerhalb Brandenburgs erzeugte Abfälle. Durch diese Abfälle werden erhebliche Verbrennungskapazitäten gebunden. Da es sich beim Einsatz der Ersatzbrennstoffe um eine energetische Verwertung handelt, unterliegen diese Abfälle den Gesetzen des freien Marktes. Diese Randbedingungen sind bei der Bewertung der verfügbaren Daten zu beachten.
  • Die Entsorgungspraxis zeigt, dass die Qualitätsanforderungen, die die Ersatzbrennstoffe für den Einsatz in den einzelnen Verbrennungsanlagen erfüllen müssen, sehr differenziert sind. In Abhängigkeit von der Aufbereitungstechnologie und den behandelten Abfällen sind auch die erzielten Qualitäten der erzeugten Ersatzbrennstoffe unterschiedlich.
  • Die nach 2005 noch zu beobachtenden Probleme beim Einsatz der erzeugten Ersatzbrennstoffe, die vor allem durch den damals oft noch zu hohen Chlorgehalt verursacht wurden, haben in der Entsorgungspraxis an Bedeutung verloren. Das liegt insbesondere an der sorgfältigeren Inputauswahl und der verbesserten Aufbereitung bei den Behandlungsanlagen, wodurch sich die Qualität der gelieferten Ersatzbrennstoffe signifikant erhöht hat. Zum anderen sind inzwischen Verbrennungsanlagen verfügbar, die höhere Chlorgehalte verfahrenstechnisch beherrschen.

Entsprechend dem sachlichen Geltungsbereich des vorliegenden AWP wird die weitere Entsorgung der im Rahmen der energetischen Verwertung anfallenden Sekundärabfälle wie zum Beispiel der Verbrennungsrückstände oder der Abfälle aus der Rauchgasreinigung nicht betrachtet.

4.2.2.3 Deponierung

Die nach Ausschöpfung der Verwertungspotenziale und erforderlicher Vorbehandlung verbleibenden Abfälle werden deponiert. Im Rahmen der Abfallwirtschaftsplanung sind dabei vor allem folgende Abfälle zu betrachten:

  • Abfälle, die nach der Restabfallbehandlung zur Deponierung anfallen,
  • den örE überlassene Abfälle, die direkt deponiert werden können,
  • direkt deponierbare Abfälle aus der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung Berlins.

Für ablagerungsfähige Abfälle, die durch die örE von der Überlassungspflicht ausgeschlossen wurden, ist keine gesicherte Prognose möglich. Nach dem sachlichen Geltungsbereich sind sie zwar nicht Gegenstand näherer planerischer Betrachtungen, wurden aber auf der Basis vorliegender Angaben zu den Ablagerungsmengen bei der Bewertung der Entsorgungssicherheit lediglich berücksichtigt (siehe Kapitel 4.4.2). Für die Bedeutung des Entsorgungsweges Deponierung sind der Verbrauch an Deponievolumen und das verbleibende Restvolumen die entscheidenden Planungsgrößen. Daher sind die durchschnittliche Einbaudichte der deponierten Massen und der zusätzliche Deponievolumenverbrauch für deponiebautechnische Zwecke (zum Beispiel tägliche Abdeckung und Wegebau) zu beachten. Für vorbehandelte Siedlungsabfälle wird von einer durchschnittlichen Ablagerungsdichte von ca. 1,3 Mg/m3 und für mineralische Abfälle zur Ablagerung auf Deponien der Klasse I von ca. 1,6 Mg/m3 ausgegangen. Die verbesserten einbautechnischen Eigenschaften der behandelten Abfälle reduzieren den Bedarf an Materialien, die für deponiebautechnische Zwecke zusätzlich eingesetzt werden müssen. Es wird von einem durchschnittlichen Verbrauch von 5 Prozent des in Anspruch genommenen Deponievolumens ausgegangen.

4.2.3 Aufkommen und Entsorgungswege

Auf der Grundlage der Siedlungsabfallbilanz 2010 sind in Tabelle 5 das Aufkommen und in Tabelle 6 die Verteilung der Abfälle auf die einzelnen Entsorgungswege dargestellt.

Tabelle 5: Aufkommen der den örE 2010 überlassenen Abfälle

KategorieKurzbezeichnungAufkommen [Mg]
01 Lösemittel 178
03 Anorganische Abfälle 8
04 Altöle 102
05 Chemische Abfälle 293
06 Chemische Abfälle 1.319
07 Schlämme von Industrieabwässern 2.115
09 Schlämme aus der Abfallbehandlung 13.329
11 Medizinische Abfälle 2.605
13 FE-Metalle 89
14 NE-Metalle 5
15 gemischte Metalle 3.111
16 Altglas 154
18 Papier- und Pappeabfälle 148.055
19 Gummiabfälle 633
20 Kunststoffabfälle 2.049
21 Holzabfälle 7.943
22 Altholz 2.416
23 Textilabfälle 691
24 PCB-haltige Abfälle 2
26 Elektroaltgeräte 14.823
27 Altfahrzeuge 4
28 Altfahrzeuge 69
29 Batterien 9
30 Batterien 138
31 Tierische Abfälle 269
32 Pflanzliche Abfälle 94.173
33 Tierische Ausscheidungen 3
34 Hausmüll und ähnliche Abfälle 564.652
35 Gemischte Abfälle 4.286
37 Sortierrückstände 6.246
39 Gewöhnliche Schlämme 1.366
40 Mineralische Bau- und Abbruchabfälle 37.985
41 Mineralische Bau- und Abbruchabfälle 2.319
42 Andere mineralische Abfälle 4.954
43 Andere mineralische Abfälle 4.335
44 Verbrennungsrückstände 16.659
46 Böden 26.463
47 Kontaminierte Böden 179
48 Baggergut 127
50 Abfälle aus der Abfallbehandlung 2.503
51 Mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung 13
  Gesamt 966.671

Nachfolgend werden die bedeutsamsten Abfallkategorien näher beschrieben. Die Abfallkategorien 18, 32, 34, 40 und 46 umfassen zusammen allein 90 Prozent der Abfälle, die den örE überlassen werden. Für die weiteren Betrachtungen innerhalb des AWP spielen die Abfälle der anderen Kategorien daher nur noch eine untergeordnete Rolle.

- Hausmüll und ähnliche Abfälle (Kategorie 34)

Die Abfälle dieser Kategorie müssen grundsätzlich einer Restabfallbehandlung zugeführt werden. Diese Kategorie wird zu 85 Prozent von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (das sind zum Beispiel Abfälle aus Büros, Handelseinrichtungen und Produktionsbetrieben) dominiert. Aufgrund des erreichten Standes bei der getrennten Wertstofferfassung liegt bei der Abfallart Hausmüll das größte Potenzial für weitere Maßnahmen zur Getrennthaltung bei den biogenen Abfällen. Die verbleibenden Möglichkeiten zur Abtrennung verwertbarer Anteile im Rahmen der Restabfallbehandlung richten sich bei allen Abfällen der Kategorie 34 vor allem auf heizwertreiche Bestandteile sowie Metalle.

Sperrmüll macht 13 Prozent der Kategorie 34 aus. Im Rahmen der Restabfallbehandlung wird Sperrmüll fast vollständig zu verschiedenen verwertbaren Fraktionen aufbereitet (Metall, Holz zur stofflichen Verwertung, Ersatzbrennstoff).

Die mittels Biotonne gesammelten organischen Haushaltsabfälle gehören zur Abfallart 200301 „gemischte Siedlungsabfälle“. Obwohl sie generell außerhalb der Restabfallbehandlung verwertet werden, sind sie damit der Kategorie 34 zugeordnet.

- Papier- und Pappeabfälle (Kategorie 18)

Es handelt sich dabei ausschließlich um Papier- und Pappeabfälle, die gemeinsam mit gebrauchten Papier-/Pappeverpackungen der Dualen Systeme erfasst wurden. Diese Abfälle werden vollständig einer Verwertung zugeführt.

- Pflanzliche Abfälle (Kategorie 32)

Es handelt sich dabei ausschließlich um getrennt gesammelte Grünabfälle. Diese Abfälle werden vollständig einer Verwertung zugeführt.

- Mineralische Abfälle (Kategorie 40 und 46)

Die beiden zu den Mineralischen Abfällen zusammengefassten Kategorien beinhalten zu 86 Prozent Abfälle aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Bodenaushub beziehungsweise Gemische aus diesen Abfällen. Soweit eine Verwertung, zum Beispiel im Rahmen der Sicherung und Sanierung von Deponien, nicht möglich ist, können diese Abfälle direkt deponiert werden.

Nur noch 11 Prozent der von den örE innerhalb dieser Kategorien entsorgten Materialien sind gemischte Bau- und Abbruchabfälle. Diese enthalten in der Regel einen höheren Anteil nicht mineralischer Bestandteile und bedürfen daher in jedem Fall einer Aufbereitung in einer dafür geeigneten Anlage. Sie werden durch die örE deshalb Behandlungsanlagen zugeführt.

- Sortierrückstände (Kategorie 37)

Bei den in den letzten Jahren im Rahmen der Entsorgung der örE besonders relevanten mineralischen Sortierrückständen war 2009 ein extremer Rückgang festzustellen. Bis dahin wurden große Mengen dieser Abfälle zur Herstellung der Endkubatur von Siedlungsabfalldeponien eingesetzt, die befristet bis zum 15. Juli 2009 und nur noch zur Ablagerung mineralischer Abfälle genutzt werden durften. Nach der Schließung dieser Deponien werden durch die örE kaum noch mineralische Sortierrückstände entsorgt. Gleiches gilt für nichtmineralische Sortierrückstände. Auch diese werden weit überwiegend außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung entsorgt, meist energetisch verwertet. 2010 betrug der Anteil der Sortierreste nur noch 0,6 Prozent an den insgesamt durch die örE entsorgten Abfällen.

In Tabelle 6 werden die den örE überlassenen Abfälle einzelnen Entsorgungswegen zugeordnet. Dabei wird ein Großteil der überlassenen Abfälle der Restabfallbehandlung zugeordnet, die wiederum als Vorbereitungsschritt zur nachfolgenden energetischen Verwertung und Deponierung ausgewiesen ist. Deshalb sind einigen Entsorgungswegen einerseits Mengen aus der Restabfallbehandlung zugeordnet und andererseits Mengen, die diesen Entsorgungsmöglichkeiten direkt zugeführt werden. Die Zuordnung zu den Entsorgungswegen erfolgte anhand der Kategorien der Europäischen Abfallstatistikverordnung [7].

Tabelle 6: Entsorgungswege der örE

Stand: 2010

Entsorgungsweg  Menge [Mg]davon
direkt entsorgt [Mg]nach Restabfallbehandlung [Mg]
Restabfallbehandlung   542.000 542.000 -
Energetische Verwertung   285.000 36.000 249.000
Kompostierung 108.000   108.000 -
Deponiebau 26.000 26.000 -
Sonstige Verwertung   180.000 180.000 -
Deponierung   190.000 48.000 142.000
Sonstige Beseitigung 15.000   15.000 -
Thermische Behandlung 11.000 9.000 2.000
weitere externe Behandlung 64.000 - 64.000
Zwischenlagerung 2.000 2.000 -
Gesamt   1.423.000 965.000 458.000

4.2.4 Entsorgungskapazitäten und Bewertung des Ist-Standes

In diesem Abschnitt erfolgt eine Gegenüberstellung des Aufkommens und der zum Zeitpunkt der Planerstellung verfügbaren Kapazitäten für die relevanten Entsorgungswege der überlassenen Restabfälle sowie eine Bewertung der Ist-Situation. Die nachfolgende Abbildung 3 widerspiegelt die Entsorgungswege der Restabfälle der örE im Land Brandenburg zum Zeitpunkt der Planerstellung und die verfügbaren thermischen Anlagen für Ersatzbrennstoffe.

Abbildung 3: Entsorgungswege der Restabfälle im Land Brandenburg

Abbildung 3: Entsorgungswege der Restabfälle im Land Brandenburg (Stand: Dezember 2010)

Restabfallbehandlung

  • Aufkommen: ca. 540.000 Mg/a
  • Entsorgungskapazitäten: 1.195.000 Mg/a

Im Land Brandenburg werden insgesamt neun Anlagen zur mechanisch-biologischen beziehungsweise mechanischen Abfallbehandlung von Restabfällen (R12-Verfahren) betrieben. Diese Anlagen besitzen eine ausreichende Kapazität zur Behandlung der anfallenden kommunalen Abfälle. Entweder sind die örE selbst Betreiber dieser Anlagen oder haben mit den Eigentümern Entsorgungsverträge zur Behandlung und weiteren Entsorgung ihrer Abfälle abgeschlossen. So verfügen der Landkreis Havelland (MBA Nauen), der KAEV „Niederlausitz“ (MBS Lübben), der AEV „Schwarze Elster“ (MBA Freienhufen) und der ZAB Nuthe-Spree (MBS Niederlehme) über eigene Anlagen, in denen ca. 36 Prozent der im Land Brandenburg anfallenden Restabfälle behandelt werden.

Die übrigen örE haben mit der Entsorgung ihrer Restabfälle externe Entsorgungsunternehmen beauftragt. Die MEAB mbH (MBA Vorketzin, MBA Schöneiche) entsorgt die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Barnim und Spree-Neiße sowie die Städte Cottbus und Potsdam. Der Recyclingpark Brandenburg an der Havel GmbH wurde von der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark beauftragt, die gemeinsam 51 Prozent der Gesellschaftsanteile an diesem Unternehmen halten. Der Landkreis Uckermark hat die Recon GmbH und die Stadt Frankfurt (Oder) die Rohstofftiger Gesellschaft für Wertstoffaufbereitung und Recycling mbH vertraglich gebunden. Während der Planerstellung gingen die ersten Verträge dem Ende ihrer Laufzeit entgegen. Die jeweiligen örE bereiten die Neuausschreibung vor oder prüfen, ob eventuelle Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen werden sollen.

Einige Anlagen werden zusätzlich für die Behandlung von Abfällen genutzt, die nicht der Entsorgungspflicht Brandenburger örE unterliegen. Darunter fallen insbesondere Abfälle aus Berlin. Gemäß dem Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für das Land Berlin [24] soll die Nutzung Brandenburger Restabfallbehandlungsanlagen zur Entsorgung kommunaler Berliner Abfälle bis spätestens 2015 beendet werden. In geringerem Umfang werden auch Abfälle aus anderen Bundesländern sowie nicht der Überlassungspflicht unterliegende gewerbliche Abfälle aus dem Land Brandenburg in diesen Anlagen behandelt.

Limitierender Faktor der Anlagenkapazität sind die biologischen Behandlungsstufen, bei denen im Gegensatz zur mechanischen Aufbereitung verfahrensbedingt kaum Variabilität hinsichtlich der Durchsatzleistung vorhanden ist. Deshalb haben sich die meisten Anlagenbetreiber zu einem Ausfallverbund zusammengeschlossen, um bei Anlagenausfällen oder bei planmäßigen zeitweiligen Abschaltungen von Anlagen zur Inspektion beziehungsweise Wartung über kurzfristige Ausweichmöglichkeiten zu verfügen und die Entsorgung zu sichern.

Neben den in Tabelle 7 aufgeführten neun Restabfallbehandlungsanlagen existieren im Land Brandenburg sechs weitere Anlagen speziell zur Aufbereitung heizwertreicher Abfälle.

Tabelle 7: Restabfallbehandlungsanlagen im Land Brandenburg (Stand: Dezember 2010)

Nr. lt. Anhang
(Tabelle 26)
AnlagenbezeichnungBehandlungsverfahrenKapazität [Mg/a]Bemerkungen
01 MBA Nauen - Schwanebeck    MBA 88.500  
02 MBA Vorketzin MBA 180.000  
03 MBA Freienhufen MBA 50.000 mit Anaerobstufe
04 MBA Schöneiche MBA 180.000  
05 MBS Lübben - Ratsvorwerk MBS 30.000  
06 MBS Niederlehme MBS 135.000  
08 MA Recyclingpark Brandenburg MA 140.000  
09 MA Recyclingzentrum Jänschwalde MA 281.500  
13 MA Schwedt MA 110.000  
Gesamt 1.195.000  

Energetische Verwertung

  • Aufkommen: ca. 285.000 Mg/a
  • Entsorgungskapazitäten: 2.665.000 Mg/a

Die zehn im Land Brandenburg vorhandenen thermischen Anlagen für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen (R 1-Verfahren) verfügen über deutlich mehr Verbrennungskapazität (Tabelle 8) als heizwertreiche Abfälle und speziell hergestellte Ersatzbrennstoffe im Land selbst anfallen. Die verfügbaren Verwertungskapazitäten werden nur zu 11 Prozent durch Abfallmengen der örE des Landes Brandenburg ausgelastet. Die Anlagen setzen im Wesentlichen außerhalb der Überlassungspflicht entsorgte aber auch überregional angefallene Abfälle ein. Insbesondere die Heizkraftwerke der Papierfabriken nutzen auch eigene Abfälle.

Tabelle 8: Thermische Anlagen für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Land Brandenburg (Stand: Dezember 2010)

Nr. lt. Anhang
(Tabelle 26)
AnlagenbezeichnungKapazität [Mg/a]Bemerkungen
23 EBS-Wirbelschichtfeuerungsanlage Premnitz 120.000  
24 EBS-Heizkraftwerk Premnitz Linie 1 150.000 Genehmigung für eine 2. Linie mit 150.000 Mg liegt vor
25 Zementwerk Rüdersdorf Ofenlinie 5 245.000  
26 EBS-Industriekraftwerk Rüdersdorf   210.000  
27 EBS-Heizkraftwerk Eisenhüttenstadt 526.000  
28 EBS-Heizkraftwerk Sonne Großräschen 246.000 Abschluss der Inbetriebnahmephase voraussichtlich 2011
29 Braunkohlekraftwerk Jänschwalde 500.000  
30 Braunkohlekraftwerk „Schwarze Pumpe“ 80.000  
31 EBS-Heizkraftwerk Spremberg   338.000 im Bau, voraussichtliche Inbetriebnahme 2012
32 EBS-Heizkraftwerk Schwedt   250.000  
Gesamt 2.665.000  

Deponierung

  • Aufkommen: ca. 24.000 m3/a DKI-Abfälle und ca. 114.000 m3/a DKII-Abfälle
  • Entsorgungskapazitäten: 8.300.000 m3

Auf den Deponien, die die örE selbst betreiben, werden im Wesentlichen nur Abfälle abgelagert, die ihnen überlassen werden. Auf den nicht kommunalen Deponien werden außerdem auch Abfälle, die von der Überlassungspflicht ausgeschlossen wurden, sowie Abfälle aus Berlin und in Einzelfällen aus anderen Regionen angenommen. Gegenwärtig werden noch acht öffentlich zugängliche Deponien betrieben (Tabelle 9 und Tabelle 10).

Tabelle 9: Siedlungsabfalldeponien (DK II, Stand: 2010)

Nr. lt. Anhang
(Tabelle 26)
DeponieRestvolumina ab 1.1.2010
[Mio. m3]
14 Deponie Lübben-Ratsvorwerk 0,3
15 Deponie Nauen-Schwanebeck 0,3
16 Deponie Vorketzin 2,1
17 Deponie Hörlitz 1,0
18 Deponie Schöneiche, DKII-Bereich 1,0
Gesamt 4,7

Tabelle 10: Mineralabfalldeponien, ohne Betriebsdeponien (DK I, Stand: 2010)

Nr. lt. Anhang
(Tabelle 26)
DeponieRestvolumina ab 1.1.2010
[Mio. m3]
19 Deponie Alte Ziegelei1 0,01
20 Bauschuttdeponie Deetz 1,2
21 Deponie Schöneiche, DKI-Bereich 1,7
22 Deponie Pinnow 0,7
Gesamt 3,6

1 Schließung zum 31.12.2011

4.3 Maßnahmen zur Umsetzung abfallwirtschaftlicher Ziele

Die seit dem 1. Juni 2005 geltenden rechtlichen Anforderungen wurden im Land Brandenburg in den zurückliegenden Jahren stabil und zuverlässig erfüllt. Dies ist auch in Zukunft erforderlich, um qualitativ und quantitativ ausreichende sowie effiziente Entsorgungsmöglichkeiten zu sichern und eine ordnungsgemäße Restabfallentsorgung dauerhaft zu gewährleisten.

Dabei tragen die vielfältigen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in hohem Maße dazu bei, einen spürbaren Einfluss auf das Verhalten der an der Entsorgung Beteiligten auszuüben. Ihre Entscheidungen und Maßnahmen sind insbesondere darauf gerichtet, unter den gegebenen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine effiziente kommunale Abfallwirtschaft zu betreiben, die dem Bürger und Gewerbetreibenden Entsorgungssicherheit für die überlassenen Abfälle zu akzeptablen Gebühren bietet. Dazu stehen ihnen eine Reihe von Handlungs- und Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, die im Folgenden beispielhaft benannt werden.

4.3.1 Grundlegende planerische und steuernde Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

  • Die wichtigste Grundlage für die abfallwirtschaftliche Planung der örE, aus der sich alle weiteren wesentlichen Aktivitäten ableiten, stellt das kommunale Abfallwirtschaftskonzept dar. Im Rahmen seiner Erstellung erfolgt durch die Beteiligung der politischen Verantwortungsträger, der Träger öffentlicher Belange, der regionalen Wirtschaft sowie der Öffentlichkeit eine umfassende Einbindung aller Akteure und Betroffenen in den Planungsprozess, wodurch deren Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Abfallwirtschaft in der Region ermöglicht wird. Die regelmäßige Aktualisierung der Abfallwirtschaftskonzepte ist deshalb grundlegende planungstechnische Voraussetzung für die Anpassung der kommunalen Abfallwirtschaft an sich ändernde rechtliche, wirtschaftliche, soziale und demografische Rahmenbedingungen. Gleichzeitig stellen die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte eine wesentliche Grundlage der Landesplanung dar.
  • Die kommunalen Satzungen über die Abfallentsorgung regeln beispielsweise den Anschluss- und Benutzungszwang und den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung. Sie stellen damit für die örE ein wichtiges Steuerungsinstrument dar.
  • Durch die Gestaltung der Gebührensatzungen können das Verhalten der Abfallerzeuger positiv beeinflusst und entsprechende Anreize hinsichtlich der Vermeidung und Verwertung von Abfällen geschaffen werden. Unter ausreichender Berücksichtigung der Belange der Allgemeinheit sind die örE bestrebt, durch möglichst verursachergerechte Gebührenmodelle ein abfallarmes und umweltverträgliches Verhalten zu erreichen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit nimmt in den Kommunen einen breiten Raum ein. Die Bürger und Gewerbetreibenden werden nicht nur umfassend über die getrennte Einsammlung von Wertstoffen informiert, sondern auch über verschiedene Möglichkeiten der Abfallvermeidung. Die meisten örE bieten umweltpädagogische Veranstaltungen für Schulen und Kindergärten an. Die örE nutzen die vielfältigen Möglichkeiten der modernen Kommunikationsmedien.
  • Die Abfall- und Umweltberatungsleistungen der örE stehen nicht nur den Bürgern, sondern auch den Industrie- und Gewerbebetrieben der jeweiligen Region zur Verfügung.

4.3.2 Kooperative Maßnahmen

  • Zusammenarbeit zwischen den örE

    Seit der Neustrukturierung der Abfallentsorgung im Jahr 2005 haben die Kooperationen zwischen den örE an Bedeutung noch gewonnen. Es gibt zwischen den meisten örE dazu einen regelmäßigen intensiven Erfahrungsaustausch. Um den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besser Rechnung tragen zu können, werden die Restabfallbehandlungsanlagen technisch und technologisch weiterentwickelt. Darüber hinaus sollen Kooperationen zwischen den Betreibern zur optimalen Auslastung ihrer Anlagen beitragen, den Anteil der Abfälle an der stofflichen und energetischen Verwertung erhöhen sowie Anlagenausfälle und -revisionen überbrücken. So hat sich beispielsweise die Mehr-zahl der Anlagenbetreiber zu einem Ausfallverbund zusammengeschlossen.

    Darüber hinaus prüfen die Betreiber der Restabfallbehandlungsanlagen Niederlehme, Lübben-Ratsvorwerk und Freienhufen Möglichkeiten einer noch intensiveren Zusammenarbeit mit dem Ziel der Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Anlagen.
  • Zusammenarbeit zwischen örE und Abfallwirtschaftsbehörden

    Eine wichtige Grundlage für abfallwirtschaftliche Planungen und Entscheidungen sowohl auf der Ebene der örE als auch des Landes stellen die jährlich durch die örE erstellten und durch das LUGV zusammengefassten und ausgewerteten Abfallbilanzen, weitere regional und landesweit ermittelte Daten zum Aufkommen und die prognostizierte Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung der Abfallmengen dar.

    Darüber hinaus schafft die enge fachliche Begleitung durch die Landesbehörden Planungs- und Rechtssicherheit und gewährleistet nicht zuletzt die Gleichbehandlung, zum Beispiel bei Anlagengenehmigungen oder beim Einsatz von Fördermitteln. Auch vor dem Hintergrund des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) [4] und der damit verbundenen Neuregelungen zur getrennten Bioabfallsammlung (§ 11 KrWG [4]) und zur getrennten Wertstofferfassung (§ 14 KrWG [4]) findet ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Landesbehörden und den kommunalen Entsorgungsträgern statt.

4.3.3 Aktivitäten zur Steigerung der stofflichen und energetischen Verwertung von Restabfällen

4.3.3.1 Ausweitung der Getrenntsammlung von Wertstoffen

Ein anspruchsvolles abfallwirtschaftliches Ziel ist die weitere Entfrachtung des Restmülls von Abfällen, die stofflich und energetisch direkt verwertbar sind. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz im Land Brandenburg geleistet werden.

Abbildung 4: Etablierte Getrenntsammlung von Abfällen durch Privathaushaltungen

Abbildung 4: Etablierte Getrenntsammlung von Abfällen durch Privathaushaltungen

Abbildung 4 zeigt als Beispiel die bereits vorhandenen umfangreichen Getrenntsammlungsmaßnahmen für verschiedene Abfälle aus Haushaltungen. Es gilt nunmehr weitere Potenziale zu erschließen beziehungsweise die bestehenden Getrennthaltungs- und Erfassungsmaßnahmen zu optimieren. Das betrifft vor allem:

  • die getrennte Erfassung von Bioabfällen. Der Hausmüll ist noch mit erheblichen Mengen an Küchen- und Grünabfällen (rund 40 kg/E/a) befrachtet. Gelingt es, einen möglichst großen Anteil davon zusätzlich getrennt zu erfassen, können weitere energetische und stoffliche Potenziale nutzbar gemacht werden. Hierzu wird auf die ausführlichen Erläuterungen im Kapitel 4.5.3.2 verwiesen.
  • die verstärkte Erfassung von Elektroaltgeräten, insbesondere von Kleingeräten. Elektroaltgeräte besitzen nicht nur ein Schadstoffpotenzial, welches vom Hausmüll fern gehalten werden soll, sondern auch erhebliche wertvolle Anteile, die stofflich verwertet werden können, wie zum Beispiel Metalle und Kunststoffe. Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes [17] ist deshalb verbindlich geregelt, diese Altgeräte vom unsortierten Hausmüll getrennt zu erfassen. Die örE bieten den Bürgern im Bring- und Holsystem verschiedene Möglichkeiten an, die Elektroaltgeräte abzugeben. Erfahrungsgemäß geht die von einigen örE praktizierte Eigenverwertung der Elektroaltgeräte mit einer relativ hohen Sammelquote beim Bürger einher. Weitere Mengenpotenziale lassen sich vor allem durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und bürgernahe Erfassungssysteme erschließen. Die verstärkte Einsammlung der Elektrokleingeräte kann dazu beitragen, den Hausmüll zu entlasten und wertvolle Materialien zurückzugewinnen. Aktuelle Hausmüllanalysen der örE weisen auf ein noch zu erschließendes Potenzial von 1 - 2 kg/E/a hin.
  • die Erschließung weiterer Wertstoffe aus dem Restmüll durch geeignete Sammelsysteme. Der Vorteil einer getrennten Erfassung liegt insbesondere im geringen Verschmutzungsgrad der Wertstoffe, der den Weg für eine hochwertige stoffliche Verwertung eröffnet. Vor allem stoffgleiche Nichtverpackungen wie Kunststoffe, Metalle oder Glas befinden sich noch in relevanter Menge im Hausmüll (bundesweit ca. 7 kg/E/a). Gelingt es, dieses Potenzial umfassend zu erschließen, kann ein weiterer Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet werden.

    Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) [4] legt fest, dass spätestens ab dem 1. Januar 2015 diese Fraktionen getrennt zu sammeln sind. Außerdem enthält es zur Konkretisierung dieser Forderung Verordnungsermächtigungen. Diese Verordnungen stehen noch aus. Es ist aber davon auszugehen, dass die Bundesregierung vor dem oben genannten Termin von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch machen wird.

    Die Entscheidung darüber, ob dazu ein neues, haushaltsnahes Erfassungssystem eingeführt wird und wie die Sammlung, der Transport und die sich anschließende Verwertung der betreffenden Fraktionen zu gestalten sind, soll nach Auffassung des Landes Brandenburg der kommunalen Entsorgungsverantwortung unterliegen.

    Die örE haben die Entsorgungssicherheit unabhängig von der allgemeinen wirtschaftlichen Situation insgesamt zu garantieren. Sie sind verpflichtet, Abfallvermeidung und ökologisch vorteilhaftes Recycling zu fördern. Um das zu garantieren, erfolgt seitens der örE eine umfassende, übergreifende Abfallwirtschaftsplanung. Die Erlöse, die durch die Wertstoffe erzielt werden können, kommen dabei den Bürgern direkt zugute und tragen damit zur Dämpfung der Gebührenentwicklung bei.

    Die örE entwickeln die Wertstoffsammlung ständig weiter, um für die Bürger optimale Rahmenbedingungen zur getrennten Erfassung zu schaffen. Während beispielsweise in den 90er Jahren neben den „Wertstoffinseln“ das Holsystem dominierte und die Wertstoff-/Recyclinghöfe als eine Form des Bringsystems für den Bürger eher eine untergeordnete Rolle spielten, haben in den letzten Jahren die kommunalen Annahmestellen für Wertstoffe an Bedeutung gewonnen. Sie wurden und werden in vielen Gebieten erheblich ausgebaut und den Bürgern als zusätzliche Alternative für die Entsorgung ihrer Abfälle zur Verfügung gestellt.
4.3.3.2 Weiterentwicklung der Behandlungstechnologien für Restabfälle

Im Land Brandenburg werden die Restabfälle einer stoffstromspezifischen Behandlung in Form mechanisch-biologischer oder mechanischer Abfallbehandlung unterzogen. Wertvolle Bestandteile werden einer getrennten Verwertung zugeführt. Nach der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung werden die verbleibenden Reste ordnungsgemäß abgelagert.

Nachdem in den letzten Jahren ein stabiler Betrieb der Restabfallbehandlungsanlagen erreicht werden konnte, wurde bereits eine Reihe von Optimierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Optimierung war vor allem auf den Anlagenbetrieb und dabei vor allem auf:

  • die Reduzierung der auftretenden Emissionen,
  • die Optimierung des Betriebs der Abluftbehandlungsanlagen,
  • die Reduzierung von erhöhten Verschleißerscheinungen und
  • die Reduzierung der Betriebskosten insbesondere des Energieverbrauches

gerichtet.

In konsequenter Weiterführung sollten die Betreiber ihre Anstrengungen künftig vor allem auf die Optimierung der behandelten Stoffströme und dabei vor allem auf die:

  • Reduzierung des Anteils heizwertreicher und zunehmend auch organischer Bestandteile in der Deponiefraktion,
  • Reduzierung der Menge der Deponiefraktion,
  • Verbesserung der Qualität der Ersatzbrennstoffe durch die Reduzierung anorganischer Schadstoffe und des Anteils mineralischer Bestandteile sowie die Erhöhung des Heizwertes.

konzentrieren.

Im Rahmen der mittelfristigen konzeptionellen Weiterentwicklung und eventuellen Neuausrichtung der Anlagen sollten die folgenden Optionen geprüft werden:

  • Einführung eines zusätzlichen Trennschrittes vor der Deponierung zur weiteren Abtrennung heizwertreicher Bestandteile,
  • Umstellung auf eine Trockenstabilisierung,
  • Einbeziehung einer Vergärungsstufe zur Gewinnung von Biogas.

Entsprechend dem Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung ist durch die Anlagenbetreiber in ihre Überlegungen einzubeziehen, dass der Restabfall trotz umfangreicher Getrenntsammlung von Wertstoffen immer noch eine Reihe stofflich verwertbarer Bestandteile enthält. Die in Brandenburg flächendeckend installierte stoffstromspezifische Behandlung bietet die Voraussetzung, auch diese Bestandteile abzutrennen und dem Stoffkreislauf wieder zuzuführen. Angesichts der langfristigen Ressourcenverknappung ist davon auszugehen, dass es ökologisch zunehmend sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar wird, dieses Potenzial über die aktuelle Abtrennung der Metallfraktion hinaus für die Kreislaufführung zu gewinnen. Deshalb sollten die Anlagenbetreiber prüfen, unter welchen technischen Voraussetzungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zukünftig Systeme zur automatischen Erkennung und Aussortierung von Wertstoffen installiert werden können.

Es ist geplant, Vorhaben zur Umsetzung dieser Zielstellungen mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu unterstützen. Deshalb wird die Aufnahme entsprechender Förderinhalte in das nächste EFRE-Programm (2014 - 2020) beantragt werden.

4.3.3.3 Zusammenfassung

Für eine weitere Steigerung der stofflichen und energetischen Verwertung der Restabfälle müssen sich die Aktivitäten vor allem auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:

  • Intensivierung der getrennten Erfassung durch die Abfallerzeuger, insbesondere die verstärkte Erfassung von Bioabfällen, aber auch von anderen Wertstoffarten sowie Elektroaltgeräten und
  • Erhöhung des aus den eingesammelten Restabfällen gewonnenen Anteils stofflich und energetisch verwertbarer Bestandteile durch gezielte Weiterentwicklung der Restabfallbehandlung. Diese ist vor allem auf die weitergehende Abtrennung von brennbaren Bestandteilen aus der Deponiefraktion, auf die Einbeziehung von Vergärungsstufen in die biologische Behandlung und perspektivisch auch auf die weitergehende Abtrennung stofflich verwertbarer Bestandteile auszurichten.

4.4 Prognose

4.4.1 Aufkommen und Entsorgungswege

4.4.1.1 Aufkommen

Der Prognose wird das durch die örE ermittelte Aufkommen an im Jahr 2010 überlassenen Abfällen zugrunde gelegt. Die Mengen der Abfälle, die von den örE in ihren für das Jahr 2010 gültigen Satzungen von der Entsorgung ausgeschlossen wurden, sind in diesen Ausgangsdaten nicht mehr enthalten. Außerdem wurde für Abfälle zur Verwertung, die durch die örE in den Haushaltungen getrennt gesammelt wurden, keine gesonderte Prognose vorgenommen (Kapitel 4.5). Diese Angaben wurden nur mittelbar für die Prognose der Restabfälle berücksichtigt.

Die mengenrelevanten Abfallarten werden einer differenzierten Betrachtung der erwarteten Entwicklung im Zeitraum bis 2020 unterzogen. Aufgrund ihrer geringen Mengenrelevanz innerhalb ihrer Kategorien werden Abfälle wie zum Beispiel „Marktabfälle“ (AS 20 03 02), „Baustoffe auf Gipsbasis“ (AS 17 08 02) oder „Arzneimittel“ (AS 20 01 32) im Weiteren für die Prognose nicht betrachtet. Zur Vereinfachung wird ihnen insgesamt die Entwicklungsdynamik unterstellt, die sich aus der Zusammenfassung der prognostizierten mengenrelevanten Abfälle ergibt. Diese Abfälle werden unter dem Begriff „weitere, für die örE nicht mengenrelevante Abfälle“ zusammengefasst.

Bei der Prognose der Aufkommensentwicklung wurden folgende Einflussfaktoren berücksichtigt:

  • Annahmen beziehungsweise Prognosen der örE,
  • Gesetzliche Vorgaben:
  • Deponieverordnung [14],
  • Gewerbeabfallverordnung [10],
  • Verpackungsverordnung [9],
  • Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) [18],
  • geplante „Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material“ des Bundes (Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz) [52]

    Die Auswirkungen dieser geplanten Verordnung auf das künftige Aufkommen mineralischer Abfälle und deren Entsorgungswege können zum Zeitpunkt der Planerstellung nicht bewertet werden, zumal die Bundesregierung eine wesentliche Änderung der bislang diesem Rechtsvorhaben zugrunde liegenden Konzeption plant.
  • Absehbare Veränderungen in der Organisation der Abfallentsorgung durch die örE:
    • Ausbau der Getrenntsammlung von Bioabfällen,
    • Weiterentwicklung der Getrenntsammlung von Wertstoffen,
    • Ausschluss von Abfällen.
  • Entwicklung der Entsorgungskosten,
  • Technische Entwicklungen:
    • weitere Einführung von Ident- und Verwiegungssystemen,
    • steigende Verwertungsquoten bei Gewerbeabfällen.
  • Wirtschaftliche Entwicklungen,
  • Bevölkerungsentwicklung,
  • Entwicklungsdynamik der entsorgten Abfälle von 2006 bis 2010.

Die Auswirkungen dieser Einflussfaktoren auf die zu betrachtenden Abfälle werden im Folgenden weiter qualifiziert.

4.4.1.1.1 Hausmüll und ähnliche Abfälle (Kategorie 34)

Die mengenmäßig bedeutendste Kategorie umfasst in erster Linie Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Sperrmüll.

Hausmüll

Auf das Aufkommen an Hausmüll wirken sich vor allem folgende Faktoren aus: - die allgemein rückläufige Bevölkerungsentwicklung,

  • der angestrebte Ausbau der Getrenntsammlung für Bioabfälle und Wertstoffe,
  • die weitere Einführung von Ident- und Verwiegungssystemen bei der Abfallsammlung und
  • die Entwicklung der Entsorgungsgebühren.

Alle diese Einflussfaktoren bewirken, dass sich die in der Vergangenheit zu beobachtende Tendenz der leichten, aber stetigen Verringerung des Anfalls an Hausmüll voraussichtlich fortsetzen wird.

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

Die Entwicklung des Aufkommens an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Beseitigung wird vor allem durch die:

  • Deponieverordnung [14],
  • Gewerbeabfallverordnung [10],
  • Veränderung der Entsorgungskosten aufgrund der konkurrierenden Kapazitäten für die energetische Verwertung von Abfällen (vgl. Nummer 4.2.4)

beeinflusst.

In den letzten Jahren war ein starker Rückgang der von den örE entsorgten hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zu verzeichnen. Mit durchschnittlich 17 Prozent pro Jahr war er unerwartet hoch. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle haben einen signifikant höheren Anteil heizwertreicher Bestandteile als Hausmüll. Somit können sie direkt beziehungsweise mit deutlich geringerem Aufbereitungsaufwand als dies bei Hausmüll erforderlich ist energetisch verwertet werden. Als Abfälle zur Verwertung wurden sie deshalb zunehmend der öffentlichen Abfallentsorgung entzogen. Dieser Prozess wurde durch die inzwischen sehr hohen Verbrennungskapazitäten für Ersatzbrennstoffe (vgl. Tabelle 8) und den damit verbundenen Preiswettbewerb zwischen den Anlagenbetreibern zusätzlich befördert. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Prozess, allerdings verlangsamt, in den nächsten Jahren fortsetzt. Die Möglichkeiten der örE, im Interesse der Auslastung ihrer Anlagen durch eine selektive Senkung der Entsorgungsgebühren für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle diese Entwicklung zu stoppen, sind aus gebührenrechtlichen Gründen stark begrenzt.

Im Rahmen dieser Prognose wird davon ausgegangen, dass sich die Menge der den örE überlassenen hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle um jährlich nur noch 3 Prozent verringern wird.

Sperrmüll

Für die Prognose wird davon ausgegangen, dass das spezifische Aufkommen an Sperrmüll aus Haushaltungen relativ konstant bleiben wird. Analog zum Rückgang der Bevölkerung im Land Brandenburg wird sich die entsorgte Menge leicht verringern. Als Folge des EEG [18] ist eine günstige Kostensituation für die energetische Verwertung des Holzanteils im Sperrmüll entstanden. Auch die anderen gut abtrennbaren heizwertreichen Bestandteile werden einer energetischen Verwertung zugeführt werden.

Die kostengünstige energetische Verwertung ist die Ursache dafür, dass mit durchschnittlich jährlich 27 Prozent die Menge des durch die örE entsorgten Sperrmülls aus dem Gewerbe noch stärker als die Menge der Hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zurückgegangen ist. Es wird erwartet, dass es im Planungszeitraum des AWP zu einer Angleichung der Mengenentwicklung erfassten gewerblichen Sperrmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle kommen wird.

4.4.1.1.2 Mineralische Bau- und Abbruchabfälle (Kategorie 40)

Diese Gruppe wird zu 51 Prozent von Gemischen aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, zu 25 Prozent von Ziegelabfällen und zu 20 Prozent von Gemischten Bau- und Abbruchabfällen dominiert.

Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

Von 2005 bis 2009 waren im Land Brandenburg sechs Deponien zu schließen. Ihr Betrieb war aufgrund von Ausnahmeregelungen nach § 6 AbfAblV [15] nur noch bis zum 15. Juli 2009 möglich. Die Deponiebetreiber waren bestrebt, diesen Deponieraum bis Mitte 2009 weitgehend zu verfüllen. Der daraus resultierende hohe Bedarf an mineralischen Abfällen schlug sich vor allem seit 2008 in einer gestiegenen Entsorgungsmenge an geeigneten zu deponierenden Abfällen nieder. Das betraf besonders Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik sowie Gemische daraus. Von 2005 bis 2009 wuchs die Menge der von den örE beseitigten Abfälle jährlich um durchschnittlich 17 Prozent.

Nach der Schließung der aufgrund geringerer Umweltstandards vergleichsweise kostengünstigen Deponien war davon auszugehen, dass diese Gemische künftig in geringerem Umfang anfallen, da nunmehr die verstärkte Trennung der Bauabfälle bereits auf den Baustellen wirtschaftlicher wird. Für die trotzdem als Gemisch entsorgten Abfälle ist zu erwarten, dass sie anstelle einer Deponierung zunehmend einer Bauabfallsortierung zugeführt werden. Die dabei gewonnenen Fraktionen werden vorrangig außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung verwertet. Im Verlauf des Jahres 2010 wurde diese Vermutung bestätigt. Die deponierte Menge ging im Vergleich zu 2008 um annähernd 90 Prozent zurück.

Für die Prognose wird angenommen, dass künftig nur noch geringe Mengen der Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik deponiert werden.

Ziegelabfälle

Auch die Menge der deponierten Ziegelabfälle verringerte sich 2010 im Vergleich zu 2008 um 90 Prozent. Aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften ist das Recycling von Ziegelabfällen nur begrenzt möglich. Deshalb wird für die verbleibenden, zu beseitigenden Ziegelabfälle davon ausgegangen, dass die inzwischen geringe Menge künftig nur noch geringfügig zurückgehen wird.

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Ähnlich wie Hausmüll durften die Gemischten Bau- und Abbruchabfälle ab Juni 2005 nicht mehr unbehandelt deponiert werden. Deshalb wurden sie von den Abfallerzeugern zunehmend außerhalb der Entsorgungspflicht der örE direkt Bauabfallsortieranlagen zur Verwertung übergeben. Dieser Umbruch der Entsorgungswege vollzog sich bis etwa 2008. In diesem Zeitraum verringerte sich die Menge der durch die örE entsorgten Gemischten Bau- und Abbruchabfälle um 85 Prozent. Seither haben sich die neuen Entsorgungsstrukturen stabilisiert. So sank das verbleibende, relativ geringe Aufkommen von 2008 bis 2010 nur noch um insgesamt 2 Prozent.

Für den Prognosezeitraum wird von einem geringen jährlichen Rückgang von durchschnittlich 0,5 Prozent ausgegangen.

4.4.1.1.3 Böden (Kategorie 46)

Für diese Abfälle war von 2005 bis 2008 ein leichter Anstieg von jährlich etwa 0,5 Prozent zu verzeichnen. Sie wurden vor allem auf den nur noch bis Mitte 2009 nutzbaren Deponien abgelagert.

Ähnlich wie die Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik gingen diese Abfälle 2010 um 92 Prozent im Vergleich zu 2008 zurück. Das ist auf die relativ höheren Annahmegebühren der ab Mitte 2009 verbleibenden DK I-Deponien zurückzuführen. In der Prognose wird deshalb davon ausgegangen, dass künftig nur geringe Mengen an Böden deponiert werden.

4.4.1.1.4 Fazit

Im Ergebnis der vorangestellten Annahmen wurde das künftige Aufkommen abgeschätzt und dem Aufkommen 2010 gegenübergestellt (Tabelle 11). Dabei wurden die Abfälle zur Verwertung ausgenommen. Deren weitere Betrachtung erfolgt im Kapitel 4.5.

Der Vergleich des aktuellen und des prognostizierten Gesamtaufkommens zeigt eine differenzierte Entwicklung. Für die mengenrelevanteste Hauptkategorie 34 „Hausmüll und ähnliche Abfälle“ ist für alle aus Privathaushaltungen stammenden Abfälle von einem leichten und für die gewerblichen Abfälle von einem weiterhin starken, aber im Vergleich zu den letzten Jahren gedämpften Rückgang auszugehen. Die Hauptkategorien 40 und 46 werden als mineralische Abfälle langfristig voraussichtlich nur noch in geringem Umfang von den örE entsorgt werden. Da die angekündigten Änderungen europa- und bundesrechtlicher Regelungen aber keine verlässlichen Aussagen zur künftigen Verwertbarkeit mineralischer Abfälle zulassen, kann mittelfristig eine gegenläufige Entwicklung nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Tabelle 11: Gegenüberstellung Abfallaufkommen 2010 und 2020

KategorieKurzbezeichnungAufkommen
20102020
[Mg][Mg][%]
34 Hausmüll und ähnliche Abfälle 558.000 530.000 - 5%
40 Mineralische Bau- und Abbruchabfälle 38.000 36.000 - 5%
46 Böden 26.000 25.000 - 4%
  weitere, für die örE nicht mengenrelevante Abfälle* 130.000 125.000 - 4%
  Gesamt 752.000 716.000 - 5%

* siehe dazu Kapitel 4.4.1.1

4.4.1.2 Entsorgungswege

Im Ergebnis von Befragungen der örE und Anlagenbetreiber sowie aufgrund vorliegender Erfahrungen wurde die Verteilung der zukünftig von den örE zu entsorgenden Abfallmengen auf die tatsächlich relevanten Entsorgungswege abgeschätzt, was damit gleichzeitig den künftigen Bedarf an Entsorgungskapazitäten darstellt.

Der Bedarf an Deponieraum und energetischer Verwertungskapazität ergibt sich aus den in den Restabfallbehandlungsanlagen oder in anderen Aufbereitungsanlagen (wie zum Beispiel Anlagen zur Zerkleinerung, Entwässerung oder Konditionierung) erzeugten Sekundärabfällen und aus den Abfällen, für die kein Erfordernis zur Behandlung besteht und die deshalb direkt deponiert oder verbrannt werden können.

Aufgrund der Ergebnisse der Optimierung der Vorbehandlungsanlagen und der voraussichtlich tendenziell abnehmenden Kosten für die energetische Verwertung wird davon ausgegangen, dass künftig nach der Vorbehandlung ca. 60 Prozent der eingebrachten Abfälle energetisch verwertet werden. Neben den Abfällen der örE des Landes Brandenburg besitzen traditionell die durch das Land Berlin im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung im Land Brandenburg zu entsorgenden Abfälle besondere Bedeutung. Entsprechend dem Entwurf des AWK für die Stadt Berlin [24] wird allerdings damit gerechnet, dass bis 2020 die Deponierung von Abfällen aus der Siedlungsabfallentsorgung vollständig entfällt. Im Interesse der Entsorgungssicherheit wurde für die zu deponierenden Bauabfälle mit 264.000 Mg1 das Maximalszenario aus Abschnitt 5.3.3 des Entwurfs des Berliner AWK [24] herangezogen. Im Minimalszenario geht der Entwurf von nur 10.000 Mg2 aus.

Für die Ermittlung des in Tabelle 12 dargestellten künftigen Bedarfs an Entsorgungskapazitäten im Land Brandenburg wurden die folgenden Informationen herangezogen:

  • das Ergebnis der Aufkommensprognose der durch die örE zu entsorgenden Abfälle,
  • die Informationen des Landes Berlin über die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung voraussichtlich im Land Brandenburg zu entsorgenden Abfälle.

Tabelle 12: Aufkommen in den jeweiligen Entsorgungswegen 2020

HerkunftRestabfallbehandlung
[Mg]
Deponierung*
[m3]
Energetische Verwertung*
[Mg]
201020202010202020102020
örE 542.000 515.000 137.000 100.000 285.000 335.000
In Zukunft voraussichtlich im Land Brandenburg zu entsorgende Berliner Abfälle
Berlin 80.000 0 180.000 185.000 220.000 180.000
Gesamt 622.000 515.000 317.000 285.000 505.000 515.000

* Abfälle aus der Restabfallbehandlung und direkt beziehungsweise nach Aufbereitung zugeführte Abfälle

Für ablagerungsfähige Abfälle, die von den örE von der Überlassungspflicht ausgeschlossen wurden, kann keine gesicherte Prognose erstellt werden. In den letzten Jahren wurden auf den öffentlich zugänglichen Deponien im Land Brandenburg durchschnittlich 171.000 m3 solcher Abfälle abgelagert. Dabei handelte es sich weit überwiegend um Abfälle, die den Zuordnungswerten der Deponieklasse I entsprachen.

4.4.2 Kapazitäten und Bewertung der Entsorgungssicherheit

In der Tabelle 13 sind die Entsorgungskapazitäten der einzelnen Entsorgungswege, die entsprechend den bekannt gewordenen Planungen der Anlagenbetreiber voraussichtlich bis zum Jahr 2020 zur Verfügung stehen werden, dem Aufkommen gegenübergestellt.

Tabelle 13: Entsorgungskapazitäten 2020

 Prognostiziertes AufkommenEntsorgungskapazitäten
Restabfallbehandlung [Mg] 515.000 1.195.000
Energetische Verwertung [Mg] 515.000 2.665.000
Deponierung Klasse I [m3] 105.000 800.000*
Deponierung Klasse II [m3] 180.000 2.800.000*

* verbliebenes Restvolumen 2020 ohne Erweiterungsoption und ohne Berücksichtigung von Betriebsdeponien Restabfallbehandlung

Die Restabfallbehandlung erfolgt in eigenen Anlagen der örE oder im Auftrag der örE im Rahmen längerfristiger Verträge in Anlagen privater Entsorgungsunternehmen (siehe dazu im Einzelnen Abschnitt 4.2.4). Die Standorte der Restabfallbehandlungsanlagen sind in der Abbildung 3 (S. 1844) dargestellt.

Neben den zukünftig ca. 515.000 Mg zu behandelnden Restabfällen der örE des Landes Brandenburg werden in geringerem Umfang auch Mengen außerhalb der kommunalen Entsorgungspflicht in den Restabfallbehandlungsanlagen behandelt werden. Die heute und künftig vorhandenen Entsorgungskapazitäten, zum Teil im Eigentum der örE, sowie die langfristigen vertraglichen Absicherungen der Restabfallbehandlung durch die örE gewährleisten in jedem Fall die Entsorgungssicherheit im Land Brandenburg.

Energetische Verwertung

Durch die örE des Landes Brandenburg und Abfälle aus den Restabfallbehandlungsanlagen Berlins werden nur ca. 20 Prozent der laut Tabelle 8 aktuell im Land vorhandenen Kapazitäten zur energetischen Verwertung in Anspruch genommen. Bei dem überwiegenden Teil dieser Anlagen handelt es sich um Neubauten. Zumindest für diese Anlagen kann davon ausgegangen werden, dass sie auch noch weit über den Planungszeitraum hinaus zur Verfügung stehen werden. Damit ist für die örE die energetische Verwertung der heizwertreichen Abfälle aus den Restabfallbehandlungsanlagen sowie der direkt zu verbrennenden Abfälle langfristig gesichert.

Deponierung

Für die aus der öffentlichen Abfallentsorgung und der in diesem Zusammenhang stattfindenden Restabfallbehandlung stammenden und zu deponierenden Abfälle wird sich das jährlich benötigte Deponievolumen bis zum Jahr 2020 auf eine Größenordnung von ca. 285.000 m3/a verringern. In dieses Volumen sind auch ca. 185.000 m3/a Bauabfälle aus Berlin (Maximalszenario gemäß AWK [27]) einbezogen. Ob die Berliner Mengen sich überhaupt im Bereich des Maximalszenarios bewegen werden, werden die kommenden Jahresberichte zeigen.

Die Abschätzung des Aufkommens der Abfälle, die außerhalb der Entsorgungspflicht der örE im Land Brandenburg anfallen und auf Deponien beseitigt werden müssen, ist mit größeren Unsicherheiten verbunden (vgl. 4.2.2). Entsprechend dem sachlichen Geltungsbereich finden diese Abfälle im vorliegenden AWP keine direkte Berücksichtigung. In den zurückliegenden Jahren wurden auf den öffentlich zugänglichen Deponien im Land Brandenburg durchschnittlich 171.000 m3 solcher Abfälle abgelagert. Eine Tendenz für eine dauerhafte Erhöhung dieser Mengen ist bisher nicht zu erkennen. Zum Zeitpunkt der Planerstellung kann auch nicht eingeschätzt werden, ob die geplante Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz zu einer signifikanten Erhöhung der zu deponierenden mineralischen Abfälle führen wird, zumal die Bundesregierung eine wesentliche Änderung der bislang diesem Rechtsvorhaben zugrunde liegenden Konzeption plant.

In Abbildung 5 sind die verfügbaren Deponievolumina vor dem Hintergrund der prognostizierten Mengen dargestellt. Diese Restvolumina umfassen sowohl die ausgebauten als auch die genehmigten, aber aus verschiedenen Gründen noch nicht errichteten Kapazitäten. Für eine bessere Planungsaussage wurden in der Abbildung auch die Abfälle berücksichtigt, die außerhalb der Entsorgungspflicht der örE abgelagert wurden. Da eine gesicherte Prognose für diese Abfälle nicht möglich ist, wurden die oben genannten 171.000 m3/a zugrunde gelegt.

Abbildung 5: Restvolumina der Deponien des Landes Brandenburg ohne Berücksichtigung von Betriebsdeponien

Abbildung 5: Restvolumina der Deponien des Landes Brandenburg ohne Berücksichtigung von Betriebsdeponien

Damit stünden 2020 Restvolumina von ca. 800.000 m3 auf DK I-Deponien und von ca. 2,8 Mio. m3 auf DK II-Deponien zur Verfügung.

Mit dem verfügbaren Restvolumen der Deponieklasse I stehen danach mehr Deponiekapazitäten zur Verfügung als für die Entsorgungssicherheit des Landes für Abfälle mit den entsprechenden Zuordnungswerten im Planungszeitraum benötigt werden.

Für Abfälle, die auf Deponien der Klasse II abgelagert werden müssen, steht im Planungszeitraum und deutlich darüber hinaus ausreichend Deponievolumen zur Verfügung. Hier sind auch keine nennenswerten Abweichungen von den prognostizierten Ablagerungsmengen zu erwarten.

Bei den vorangegangenen Betrachtungen und in der Darstellung in Abbildung 5 wurde noch nicht die Möglichkeit berücksichtigt, durch den Ausbau vorgehaltener Erweiterungsflächen der Deponie Schöneiche den Deponieraum um bis zu 7,3 Mio. m3 zu erhöhen. Das entspricht in Bezug auf das Jahr 2020 einer zusätzlichen Planungsreserve von ca. 150 Prozent. Darüber hinaus befinden sich derzeit mehrere Deponievorhaben in Genehmigungsverfahren, die entsprechend der vorgelegten Planungen insgesamt ca. 3,0 Mio. m3 Deponievolumen umfassen. Damit reichen die im Land Brandenburg aktuell verfügbaren sowie bei Erfordernis aktivierbaren Deponiekapazitäten in jedem Fall aus, um im Planungszeitraum Entsorgungssicherheit für alle Abfälle zu garantieren, die auf Deponien der Klassen I und II abgelagert werden müssen. Aufgrund dieser hohen Kapazitäten trifft diese Aussage auch auf die abzulagernden Abfälle, die außerhalb der Entsorgungspflicht der örE anfallen, zu, obwohl für diese aufgrund der spezifischen Randbedingungen auch zukünftig keine gesicherte Aussage zu den zu erwartenden Mengen möglich sein wird.

Somit besteht aus landesplanerischer Sicht im Planungszeitraum grundsätzlich kein Bedarf an zusätzlichem Deponieraum für die Deponieklassen I und II. Auch die ungleiche regionale Verteilung der derzeit verfügbaren Deponiekapazitäten würde nur im Ausnahmefall die Planung von weiterem Deponieraum rechtfertigen. Mindestvoraussetzung für eine solche Ausnahme wäre der Nachweis des ökologischen und wirtschaftlichen Nutzens einer derartigen Planung für die betrachtete Region. Zu berücksichtigen ist insbesondere die Entfernung zur nächsten Deponie. Außerdem wäre die Planung eng auf die innerhalb dieser Region tatsächlich zur Ablagerung anfallenden Abfallmengen zu begrenzen. Diese umfassen vor allem Abfälle mit dauerhaft hohem Aufkommen in der Region sowie betriebseigene Abfälle der künftigen Deponiebetreiber.

Bei der nächsten Auswertung des AWP nach spätestens sechs Jahren sind insbesondere die Mengendaten der mineralischen Abfälle, die außerhalb der Entsorgungspflicht der örE abgelagert wurden, auf ihre Auswirkungen auf die Restkapazitäten der Deponien der Klassen I und II zu überprüfen.

Für mineralische Abfälle, die auf Deponien der Klasse 0 abgelagert werden können, erfolgen generell keine weitergehenden planerischen Betrachtungen. Einerseits fallen solche Abfälle im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung kaum an und andererseits werden sie in der Regel nicht auf Deponien der Klassen I und II abgelagert, so dass sie keinen Einfluss auf die Entsorgungssicherheit für die dem sachlichen Geltungsbereich dieses Planes unterliegenden Abfälle haben. Sofern sich für solche Abfälle ein nennenswerter Bedarf an Deponiekapazitäten abzeichnen sollte, ist dieser in den dann erforderlichen Genehmigungsverfahren durch die Antragsteller im Einzelfall nachzuweisen.

4.5 Getrennt erfasste Abfälle

4.5.1 Verpackungsabfälle

Die aus Haushaltungen und vergleichbaren Anfallstellen stammenden Verpackungsabfälle werden gemäß der VerpackV [9] als Verkaufsverpackungen bezeichnet. Die innerhalb der Distributionskette früher anfallenden Transport- und Umverpackungen werden im Weiteren nicht betrachtet. Im Land Brandenburg werden die Verpackungsfraktionen Papier und Pappe, Glas und Leichtfraktion haushaltsnah getrennt eingesammelt.

In den letzten fünf Jahren blieb die gesammelte Menge an Verkaufsverpackungen relativ konstant. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Menge dieser Abfälle im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern wird. Damit bestand und besteht kein grundlegendes Anpassungserfordernis bezüglich der vorhandenen Aufbereitungs- und Verwertungskapazitäten.

Dem damit im Planungszeitraum zu erwartenden jährlichen Anfall von ca. 90.000 Mg Leichtverpackungen und ca. 63.000 Mg an Glasverpackungen stehen im Land Brandenburg bereits jetzt insgesamt Sortier- und Aufbereitungskapazitäten von 350.000 beziehungsweise 330.000 Mg/a gegenüber. Da vom Gesetzgeber für verwertbare Abfälle generell keine staatliche Einflussnahme auf die konkreten Entsorgungswege vorgesehen ist, entscheidet die jeweilige Situation auf dem Entsorgungsmarkt über die Auslastung dieser Kapazitäten. Dieser führt auch zu einer überregionalen Entsorgung dieser Abfälle. Eine detaillierte Einschätzung der Entwicklung der Entsorgungskapazitäten ist daher nicht leistbar. Soweit bekannt, ist eine hinreichende Auslastung der Anlagen weitgehend gegeben. Es wird eingeschätzt, dass die Entsorgung dieser Abfälle auch künftig problemlos gewährleistet werden kann.

4.5.2 Papier und Pappe

Die Fraktion Papier und Pappe besteht im Wesentlichen aus grafischen Papieren wie Zeitungen und Zeitschriften sowie Werbematerialien. Aus logistischen Gründen werden die im Auftrag der örE zu entsorgenden grafischen Papiere aus Haushaltungen gemeinsam mit den der Verpackungsverordnung unterliegenden Verpackungen aus Papier und Pappe erfasst. Der Verpackungsanteil an diesen Abfällen beträgt im Land Brandenburg knapp 20 Prozent.

Aufgrund absehbar stabiler Rahmenbedingungen wird davon ausgegangen, dass sich in den nächsten Jahren weder die Menge an solchen Materialien, die in die Haushaltungen gelangen, noch die inzwischen gefestigte Gewohnheit, Papier und Pappe getrennt zu sammeln, wesentlich ändern werden.

Im Ergebnis der Prognose wird erwartet, dass die örE im Jahr 2020 ca. 175.000 Mg Altpapier erfassen werden. In dieser Menge sind die Verpackungsabfälle enthalten, wobei davon ausgegangen wird, dass ihr Anteil auch künftig ca. 20 Prozent betragen wird.

Den im Planungszeitraum zu erwartenden ca. 175.000 Mg getrennt erfassten Abfällen aus Papier und Pappe stehen gegenwärtig insgesamt Sortier- und Aufbereitungskapazitäten von ca. 935.000 Mg gegenüber. Analog zu den im vorangegangenen Abschnitt dargestellten Randbedingungen für die Entsorgung von Verpackungen wird auch hier davon ausgegangen, dass die Anlagen einerseits ausreichend ausgelastet sind, andererseits aber dauerhaft keine Entsorgungsprobleme zu erwarten sind. Das Land Brandenburg hat sich in den zurückliegenden Jahren zu einem der in Europa führenden Standorte für die Aufbereitung und Verwertung von Altpapier entwickelt. Ausschlaggebend dafür sind die Papierfabriken an den Standorten Schwedt, Eisenhüttenstadt und Spremberg mit einer jährlichen Verarbeitungskapazität von insgesamt ca. 2,2 Mio. Mg.

4.5.3 Bioabfälle

Entsprechend dem Geltungsbereich des vorliegenden AWP beschränkt sich die Betrachtung der Bioabfälle auf Küchen- und Gartenabfälle aus Haushaltungen. Die Bioabfälle aus dem gewerblichen Bereich unterliegen als typische Abfälle zur Verwertung nicht der Überlassungspflicht an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und gehen in der Regel auch andere Entsorgungswege. Im Weiteren werden die Gartenabfälle, die nicht über die Biotonne oder die Eigenkompostierung entsorgt werden, unter dem Begriff Grünabfälle zusammengefasst.

Ziel der Bioabfallentsorgung im Land Brandenburg ist die weitgehende stoffliche oder energetische Verwertung der Bioabfälle. Im Folgenden werden ausgehend vom aktuellen Stand der Bioabfallentsorgung Ansätze zur weiteren Umsetzung dieser Zielstellung dargestellt.

4.5.3.1 Stand der Bioabfallentsorgung
4.5.3.1.1 Relevante Daten zur Bioabfallentsorgung

Aktuell wird die Entsorgung der Bioabfälle im Land Brandenburg durch die folgenden Eckdaten gekennzeichnet:

- Bioabfälle aus der Biotonne 5.730 Mg (2,3 kg/E)
- Grünabfälle aus Haushaltungen 94.172 Mg (38 kg/E)
- sonstige Grünabfälle aus dem Siedlungsabfallbereich ca. 70.000 Mg (28 kg/E)
- Hausmüll 350.288 Mg (140 kg/E)
- Bioabfälle im Hausmüll3 123.000 … 175.000 Mg (49 … 70 kg/E)
- Kompostierungsanlagen 89  
- Biogasanlagen mit externer Abfallverwertung 5  
- Restabfallbehandlungsanlagen 9  

Eine Prognose der Weiterentwicklung dieser Daten ist nicht möglich. Sie hängen grundlegend von den im Weiteren unter Kapitel „4.5.3.2 Weiterentwicklung der Bioabfallentsorgung“ dargestellten, aber noch ausstehenden Entscheidungen der örE ab.

4.5.3.1.2 Übersicht

Bioabfälle aus Haushaltungen werden über die in Abbildung 6 dargestellten Wege entsorgt.

Abbildung 6: Entsorgung von Bioabfällen aus Haushaltungen

Abbildung 6: Entsorgung von Bioabfällen aus Haushaltungen

Diese Wege stellen jeweils die erste Aktivität des Bürgers dar, mit der er auch über die weitere Entsorgung der Bioabfälle entscheidet.

Brandenburg ist eines der wenigen Länder, in denen das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich nicht zulässig ist. Einzige Ausnahme sind die Lager- und Brauchtumsfeuer4. Über den Umfang der unzulässigen Entsorgung (insbesondere von Gartenabfällen an Waldrändern) liegen den örE keine zuverlässigen Daten vor. Allerdings sind sie nur örtlich und punktuell auffällig. In diesen Fällen ist besonders die Zusammenarbeit der Gemeinden mit den örE geboten. Aufgrund ihrer im Vergleich zum Gesamtaufkommen an Bioabfällen mengenmäßig nur nachrangigen Bedeutung werden im Weiteren die in Brandenburg zulässigen Lager- und Brauchtumsfeuer sowie die unzulässige Entsorgung nicht mehr betrachtet.

4.5.3.1.3 Getrenntsammlung

Die getrennte Sammlung von Bioabfällen erfolgt über die Biotonne und die Grünabfallsammlung. 2010 wurde im Land Brandenburg von fünf örE die Biotonne angeboten. In den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark und Uckermark können Abfallbesitzer diese Leistung freiwillig in Anspruch nehmen. Von den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) wurde die Biotonne als Pflichttonne mit Befreiungsmöglichkeit bei nachgewiesener Eigenkompostierung ausgestaltet. Diese örE erreichten auch die höchsten Sammelquoten. Die Qualität der gesammelten Bioabfälle wird als geeignet für die Kompostierung eingeschätzt. Probleme bei der Vermarktung des erzeugten Kompostes bestehen grundsätzlich nicht.

Alle örE bieten ihren Bürgern die Möglichkeit der getrennten Sammlung von Grünabfällen, zum Beispiel durch Laubsäcke, Bündelsammlungen, die periodische Bereitstellung von Containern und Kleinannahmestellen, an. Darüber hinaus ermöglichen 89 Kompostierungsanlagen eine nahezu flächendeckende Grünabfallentsorgung mit überwiegend kurzen Anfahrtswegen durch die Bürger. Bei zwei örE ist die Anlieferung an den Kleinannahmestellen unentgeltlich, was hier zu überdurchschnittlich hohen Sammelergebnissen beiträgt.

Tabelle 14: Ergebnisse der getrennten Bioabfallsammlung 2010

Öffentlich-rechtlicher EntsorgungsträgerEinwohnerBiotonneGrünabfälle
angeschlossene Einwohnergesammelte Mengenspez. Menge pro angeschlossenen Einwohnerspez. Menge pro Einwohnergesammelte Mengespez. Menge pro Einwohner
[Mg][kg/E][kg/E][Mg][kg/E]
Brandenburg an der Havel 72.044 76 % 1.350 25 19 2.524 35
Cottbus 101.827 0 % 0     6.280 62
Frankfurt (Oder) 60.499 90 % 2.297 42 38 1.698 28
Potsdam 155.337 0 % 0     6.618 43
Barnim 176.677 0 % 0     15.786 89
Havelland 154.905 0 % 0     668,12 24
Märkisch-Oderland 190.960 0 % 0     3.708 19
Oberhavel 203.003 0 % 0     2.266 11
Oder-Spree 184.441 0 % 0     3.343 18
Ostprignitz-Ruppin 103.437 3 % 777 274 8 3.956 38
Potsdam-Mittelmark 204.891 6 % 1.278 97 6 13.515 66
Prignitz 82.676 0 % 0     279 23
Spree-Neiße 127.394 0 % 0     1.674  
Uckermark 130.691 0 % 27 338 0,2 8.290 63
SBAZV 273.374 0 % 0     13.458 49
KAEV „Niederlausitz“ 91.196 0 % 0     5.360 59
AEV Schwarze Elster 194.302 0 % 0     4.749 24
Land Brandenburg 2.507.654 5 % 5.729 46 2,3 94.172 38

Nach den letzten dazu vorliegenden Daten des Bundes wurden deutschlandweit je Einwohner 51 kg Bioabfälle über die Biotonne und 55 kg Garten- und Parkabfälle getrennt gesammelt [21]. Im Land Brandenburg wurden in demselben Jahr je Einwohner 4 kg (2010: 2 kg) über die Biotonne und 30 kg (2010: 38 kg) Bioabfälle über die Grünabfallsammlung der örE erfasst. Von den im Land Brandenburg real an die Biotonne angeschlossenen Einwohnern sammelte 2010 jeder durchschnittlich 46 kg. Damit entsorgten die Bürger des Landes lediglich 32 Prozent der bundesweit üblichen Menge über die getrennte Bioabfallsammlung.

Bei der Wertung dieser Sammelquoten ist zu beachten:

  • Es wird davon ausgegangen, dass sich das spezifische Aufkommen an biologisch abbaubaren Abfällen beziehungsweise Abfallbestandteilen in den Haushaltungen des Landes Brandenburg nicht wesentlich vom Durchschnitt der Bundesländer unterscheidet.
  • Neben den 38 kg/E an Grünabfällen aus Haushaltungen wurden noch zusätzlich ca. 28 kg gewerbliche Garten- und Parkabfälle kompostiert.
  • Wie aus Abbildung 6 ersichtlich, werden die nicht getrennt gesammelten Bioabfälle durch Eigenverwertung oder über den Hausmüll entsorgt.
  • 2008 lag das spezifische Aufkommen an Hausmüll mit 137 kg um 18 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt von 168 kg. Auch in den Bundesländern, in denen sehr hohe Werte für die getrennt gesammelten Bioabfallmengen pro Einwohner erreicht werden, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt [23] und Rheinland-Pfalz [22], fiel mit 151 beziehungsweise mit 161 kg deutlich mehr Hausmüll pro Einwohner an als im Land Brandenburg.
  • Daraus lässt sich ableiten, dass die Eigenverwertung von Bioabfällen im Land Brandenburg noch immer eine überdurchschnittliche Bedeutung besitzt. Das ist auf die überwiegend ländlich geprägten Siedlungsstrukturen in Verbindung mit den konkreten abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen. Über die tatsächlich durch Eigenverwertung entsorgten Abfallmengen liegt allerdings kein belastbares Datenmaterial vor.
4.5.3.1.4 Eigenverwertung

Die Eigenverwertung von Bioabfällen erfolgt im Wesentlichen durch die Eigenkompostierung. Die Verfütterung an Kleintiere hat eine untergeordnete und zudem rückläufige Bedeutung. Die Eigenkompostierung besitzt in den Teilen des Landes mit geringer Besiedlungsdichte ökologische Vorteile gegenüber der flächendeckenden Bioabfallsammlung. Einerseits werden große Transportaufwendungen für geringe Abfallmengen vermieden. Andererseits bieten die relativ großen Grundstücke im ländlichen Bereich ausreichende Möglichkeiten zur sachgerechten Verwertung des erzeugten Kompostes.

Nach Auskunft der örE ist dagegen in den dichter besiedelten ländlichen und den Vorstadtgebieten ein spürbarer Rückgang der Eigenkompostierung zu verzeichnen. Das ist vor allem in Ein- und Zweifamilienhausgebieten mit kleinen Grundstücksflächen sowie im Zusammenhang mit dem zunehmenden Übergang von Nutz- zu Ziergärten zu beobachten.

4.5.3.1.5 Entsorgung über den Hausmüll

Trotz der bestehenden Getrenntsammlung werden unbestritten noch erhebliche Mengen an biologisch abbaubaren Abfällen über die Hausmülltonne entsorgt. Nach aktuellen Sortieranalysen von fünf örE des Landes liegt der Anteil am Hausmüll zwischen 35 bis 50 Prozent. Dabei weisen die örE mit Biotonne erwartungsgemäß einen tendenziell geringeren Organikgehalt auf. Die im Hausmüll verbleibenden Bioabfälle werden im Land Brandenburg einer Restabfallbehandlung nach den in Abbildung 7 dargestellten grundsätzlichen Verfahrensvarianten zugeführt.

Abbildung 7: Entsorgung der Bioabfälle über den Hausmüll im Land Brandenburg

Abbildung 7: Entsorgung der Bioabfälle über den Hausmüll im Land Brandenburg

Die einzelnen Verfahren der Restabfallbehandlung selbst sind im Abschnitt 4.2.2.1 näher dargestellt.

Die im Restmüll enthaltenen Bioabfälle werden im Rahmen der Mechanisch-biologischen Stabilisierung und der mechanischen Abfallbehandlung nahezu vollständig einer energetischen Verwertung zugeführt. Bei der Vergärung wird das aus dem Bioabfallanteil erzeugte Biogas energetisch verwertet. Bei der Mechanisch-biologischen Abfallbehandlung vor der Deponierung wird das Energiepotenzial der Bioabfälle vorrangig für die Durchführung des biologischen Behandlungsprozesses genutzt. Nach ihrer Stabilisierung werden sie überwiegend auf der Deponie beseitigt.

2010 wurden ca. 45 Prozent des Hausmülls in Anlagen behandelt, die den darin enthaltenen Bioabfallanteil einer anschließenden energetischen Verwertung zuführen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die trotz der Eigenkompostierung und getrennten Bioabfallsammlung im Hausmüll verbleibenden Bioabfälle in einem bedeutsamen Umfang verwertet und nicht beseitigt werden.

4.5.3.2 Weiterentwicklung der Bioabfallentsorgung

Das Land Brandenburg hat von jeher darauf orientiert, mit geeigneten Mitteln eine entsprechend den vorhandenen Rahmenbedingungen möglichst umfassende Bioabfallverwertung durchzuführen. Ein Schwerpunkt für die kommende Planungsperiode ist die Weiterentwicklung der getrennten Sammlung der Bioabfälle. Dabei wird als ein erster Schritt zur Umsetzung der neuen rechtlichen Anforderungen besonderer Wert auf den weiteren Ausbau der getrennten Grünabfallsammlung gelegt. In diesem Zusammenhang kommt der verstärkten Nutzung der energetischen Potenziale der Bioabfälle eine besondere Bedeutung zu. Neben der direkten Verbrennung soll verstärkt die Gewinnung von Biogas ausgebaut werden.

4.5.3.2.1 Weiterentwicklung der getrennten Sammlung der Bioabfälle

Die dargestellte Situation des Landes zeigt, dass es noch relevante Potenziale an Bioabfällen im Restmüll gibt.

Nach Artikel 22 der Abfallrahmenrichtlinie der EU (AbfRRL) [1] haben die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die getrennte Sammlung von Bioabfällen zu dem Zweck der Kompostierung oder Vergärung zu fördern. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) [4] wurden diese Vorgaben umgesetzt. Spätestens ab 2015 sind Bioabfälle getrennt zu sammeln. Dabei sind die technischen Möglichkeiten und die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu beachten. Der § 11 KrWG [4] enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung. Darin sollen die Anforderungen an die Ausgestaltung der Getrenntsammlung bestimmt werden, auf die sich dann auch die Abfallbesitzer und Entsorgungsträger im Land Brandenburg einzustellen haben.

Die konkrete Ausgestaltung der erforderlichen Maßnahmen obliegt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung den örE. In Anbetracht der sehr unterschiedlichen regionalen und lokalen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Siedlungsstruktur, Bevölkerungsdichte, verfügbare Kompostierungsanlagen) kann für das Land Brandenburg keine einheitliche Lösung vorgegeben werden. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung ihrer Verwertungsmaßnahmen fällen die örE gemäß § 6 BbgAbfBodG [11] in ihrem AWK. Dieses ist bei wesentlichen Änderungen, mindestens aber im Abstand von fünf Jahren, fortzuschreiben. Bei der erforderlichen Fortschreibung ist im Rahmen einer Alternativenbetrachtung der Ansatz auszuwählen, der den Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistetet. Durch die örE ist in ihrem AWK der Nachweis zu führen, in welcher Form die flächendeckende getrennte Sammlung und Verwertung der anfallenden Bioabfälle erfolgen soll. Das AWK ist dem MUGV rechtzeitig vorzulegen.

Hauptziel der getrennten Sammlung im Land Brandenburg ist die Verringerung des Anteils der Bioabfälle im Hausmüll, ohne dabei das vorhandene Niveau der Eigenkompostierung zu gefährden. Gleichzeitig soll die illegale Entsorgung von Bioabfällen zurückgedrängt werden. Das soll durch eine deutliche Intensivierung der flächendeckenden Grünabfallsammlung sowie die Einführung der Biotonne in dichter besiedelten Gebieten weiterer örE erreicht werden.

Stabilisierung der Eigenkompostierung

Die im Land Brandenburg noch immer sehr bedeutende Eigenkompostierung soll auch bei Erweiterung der Biotonnen- und Grünabfallsammlung weitgehend erhalten bleiben. Geeignet dafür sind zum Beispiel Ausnahmeregelungen bei Einführung der Biotonne sowie die praktische Unterstützung durch die Einrichtung örtlicher Häckselplätze.

Intensivierung der flächendeckenden Grünabfallsammlung

Die flächendeckende Grünabfallsammlung ist insbesondere in den für die Biotonne wenig geeigneten Siedlungsgebieten deutlich zu intensivieren. Neben der Entfrachtung des Restmülls besteht hier das Ziel auch in der Reduzierung der illegalen Gartenabfallentsorgung, die insbesondere an Waldrändern zu beobachten ist.

Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Sammellogistik in Richtung einer ortsnahen Grünabfallentsorgung. Zusätzlich sollten auch saisonale Zusatzangebote zielgerichtet ausgebaut werden. Die Entsorgung ihrer Grünabfälle muss für alle Bürger in zumutbarer Entfernung gesichert werden.

Bewährte Lösungen sind zum Beispiel Laubsacksammlungen, die ganzjährige Annahme von Grünabfällen an Wertstoffhöfen und die saisonale Aufstellung von Grünabfallcontainern an geeigneten Plätzen in den einzelnen Gemeinden. Außerdem ist die Einbeziehung ortsnaher kommunaler oder privater Kompostierungsanlagen für Grünabfälle in die regionalen Entsorgungskonzeptionen auszubauen. Eine Möglichkeit dazu wäre, in der Abfallsatzung den Bürgern die Nutzung dieser Anlagen freizustellen.

Biotonne

Mit der Einführung der Biotonne durch weitere örE sollen insbesondere die Küchenabfälle getrennt vom Hausmüll erfasst werden. Außerdem sollen Gartenabfälle erfasst werden, soweit die Gartenbesitzer nicht bereit oder in der Lage sind, diese selbst zu kompostieren oder sie einer Grünabfallsammlung zuzuführen.

Geeignete Voraussetzungen dafür bieten verdichtete Bebauungen sowie Vorstadtsiedlungen mit kleinen Grundstücken.

Grundsätzlich kann die Biotonne auf freiwilliger Basis oder als Pflichttonne eingeführt werden. Gemäß den bundesweiten Erfahrungen erreichen freiwillige Sammelsysteme eine gute Sammelqualität bei hohen Erfassungsraten der angeschlossenen Einwohner. Insgesamt werden aber nur geringe Mengen gesammelt. Das führt neben relativ hohem Sammelaufwand zu hohen spezifischen Behandlungskosten. Die Pflichttonne gewährleistet erfahrungsgemäß durch die größere Sammelmenge die erforderliche Wirtschaftlichkeit. Trotz geringerer Sammelqualität kann sie eine ausreichende Auslastung der Sammeleinrichtungen und der Behandlungsanlagen bewirken. Im Interesse der Eigenkompostierung und der erforderlichen Mindestqualität sollte die Pflichttonne mit Ausnahmen (zum Beispiel für kontrollierte Eigenkompostierung oder in hoch verdichteten Innenstädten) verbunden werden.

Anreize

Von besonderer Bedeutung für große Sammelmengen und eine hohe Qualität der erfassten Bioabfälle sind wirksame Anreize. Um finanzielle Anreize zur Förderung der Eigenkompostierung und der getrennten Sammlung der Bioabfälle zu setzen, besitzen die örE auf der Grundlage von § 9 Absatz 3 BbgAbfBodG [11] Gestaltungsspielräume für die Festsetzung ihrer Gebühren. Damit werden zum Beispiel unterschiedliche Gebühren für die Abfuhr von Restmüll- und Biotonnen, attraktive Annahmegebühren an Kompostierungsanlagen und Häckselplätzen sowie die Finanzierung der Entsorgung über Grünabfallcontainer ermöglicht. Bei der geplanten Novellierung des BbgAbfBodG [11] wird dieser Regelungsinhalt noch deutlicher herausgestellt werden.

4.5.3.2.2 Verstärkte Nutzung des energetischen Potenzials der Bioabfälle

Im Interesse einer Ressourcen schonenden Gestaltung der Abfallwirtschaft sollten die folgenden Bioabfälle langfristig verstärkt energetisch verwertet werden:

  • mittels Biotonne gesammelte Abfälle

    Zunehmend soll der Kompostierung dieser Abfälle eine Vergärung mit Biogasverwertung vorgeschaltet werden.
  • Grünabfälle

    Die über den Bedarf der Kompostierungsanlagen an Strukturmaterial hinaus vorhandenen, stark holzhaltigen Anteile sollen einer Verbrennung mit optimaler Wärmenutzung zugeführt werden. Die Verwertung erfolgt in Energieerzeugungsanlagen, deren Einspeisevergütung nach dem EEG [18] erfolgt. Dafür stehen im Land Brandenburg ausreichend Anlagen zur Verfügung.
  • Bioabfallanteil im Hausmüll

    Weiterentwicklung der Behandlungstechnologien bei den mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen, um Bioabfälle, die bisher nach der Rotte deponiert wurden, verstärkt den Ersatzbrennstoffen zuzuführen.

5 Gefährliche Abfälle

Der vorliegende Teilplan gefährliche Abfälle ist die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Brandenburg - Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle - vom 21. November 2005 [25]. Er umfasst insgesamt vier Schwerpunkte, die wie folgt thematisiert sind:

  • Darstellung des Ist-Standes,
  • Strategien und Maßnahmen,
  • Darstellung der zu erwartenden Entwicklung und
  • die Organisation der Entsorgung gefährlicher Abfälle.

Detaillierte Informationen und Prognoseaussagen der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern aus privaten Haushaltungen sowie aus dem gewerblichen Bereich eingesammelten beziehungsweise ihnen überlassenen gefährlichen Abfälle sind im Kapitel 4 enthalten.

5.1 Darstellung des Ist-Standes

Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes (AWP) basiert auf Analysen der aktuellen Entsorgungssituation. Mit den seit 1994 jährlich erstellten Landesbilanzen verfügt das Land Brandenburg über eine stabile und belastbare Datenbasis. In den Bilanzen wurden über Jahre die Angaben zu Art, Menge, Herkunft und Verbleib der zu verwertenden und zu beseitigenden gefährlichen Abfälle ausgewertet und veröffentlicht.

Für die Bilanzierung des Aufkommens und der Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde das DV-System ASYS (Abfallüberwachungssystem) und AZORIS (Vorgangsbearbeitungsprogramm) genutzt. Hier konnte insbesondere auf die folgenden Informationen zurückgegriffen werden:

  • von den Nachweispflichtigen zu führende Nachweise zur Vorab- und Verbleibkontrolle bei nationalen Entsorgungsvorgängen - Nachweisführung gemäß der Nachweisverordnung (NachwV) [26] und
  • von den Nachweispflichtigen zu führende Nachweise zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung gemäß der EG-Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfallverbringungsVO) [27].

Diese Datenbasis zur Ermittlung des Brandenburger Aufkommens und der Brandenburger Entsorgungsdaten wurde um folgende Datenquellen erweitert:

  • Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
  • Bilanzen der Eigenentsorger gemäß § 50 KrWG [4],
  • Daten vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zum Altfahrzeugaufkommen gemäß AltfahrzeugV [16],
  • Daten aus der Erfolgskontrolle gemäß Batterie-Verordnung (BatterieVO) [28] und
  • Angaben zur Freiwilligen Rücknahme gemäß § 26 KrWG [4].

Dem AWP wurden die Daten aus dem Jahr 2010 zugrunde gelegt.

5.1.1 Aufkommen im Land Brandenburg

Im Land Brandenburg sind im Jahr 2010 insgesamt 922.500 Megagramm (Mg) gefährliche Abfälle angefallen. Davon wurden ca. 666.900 Mg beseitigt und ca. 255.600 Mg verwertet. Eine differenzierte Betrachtung dieser summarischen Größe nach Art und Herkunft der gefährlichen Abfälle verdeutlicht Schwerpunkte und gibt damit Hinweise auf weitere Ansatzpunkte für die Abfallwirtschaftspolitik des Landes.

5.1.1.1 Aufkommen nach Abfallkategorien

Aufgrund der stoff- beziehungsweise substanzbezogenen Zuordnung der Abfallarten zu den Abfallkategorien gemäß den Anhängen I und II der EU-Abfallstatistikverordnung erfolgte bei der Betrachtung der Abfallkategorien sowohl eine Zuordnung zu Beseitigungs- als auch zu Verwertungsverfahren. Die Tabelle 15 und die Abbildung 8 geben einen Überblick über die Aufteilung des Aufkommens an gefährlichen Abfällen zu den einzelnen Abfallkategorien.

Tabelle 15: Im Land Brandenburg 2010 angefallene gefährliche Abfälle nach Abfallkategorien

Abfallkategorie (Kurzbezeichnung)  Aufkommen [Mg]
Gesamtdavon
BeseitigungVerwertung
Lösemittel   45.500 38.700 6.800
Anorganische Abfälle 12.500 5.000 7.500
Altöle 22.800 8.500 14.300
Chemische Abfälle 51.300 46.400 4.900
Schlämme von Industrieabwässern 47.200 45.100 2.100
Schlämme aus der Abfallbehandlung 14.800 14.400 400
Medizinische Abfälle 200 200 -
Altglas 900 400 500
Altholz   54.200 200 54.000
PCB-haltige Abfälle 100 100 -
Elektroaltgeräte 16.500 0 16.500
Altfahrzeuge 10.300 - 10.300
Batterien 8.100 0 8.100
Gemischte Abfälle 2.800 200 2.600
Sortierrückstände 10.600 10.100 500
Mineralische Abfälle (Hochbau) 242.200 219.700 22.500
Verbrennungsrückstände 36.400 200 36.200
Mineralische Abfälle (Tiefbau) 188.500 188.400 100
Mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung 157.600 89.300 68.300
Summe 922.500   666.900 255.600

0 = weniger als 50, jedoch mehr als nichts; - = nichts vorhanden

Kontaminierte mineralische Bauabfälle

Zur Strukturierung der abfallbezogenen Daten wurden die Abfallkategorien 41 und 43 den mineralischen Abfällen (Hochbau) und die Abfallkategorien 47 und 49 den mineralischen Abfällen (Tiefbau) zugeordnet. Als Sammelbegriff wird die Bezeichnung „Kontaminierte mineralische Bauabfälle“ geführt.

Bei der Betrachtung der Tabelle 15 wird die Dominanz der kontaminierten mineralischen Bauabfälle deutlich. Sie werden in der Tabelle 16 differenziert dargestellt. Mit 430.700 Mg machten sie rund 47 Prozent der gesamten in Brandenburg angefallenen gefährlichen Abfälle aus. Ein Teil dieser Abfälle stammt dabei aus größeren Bau- und Sanierungsvorhaben. Bei den kontaminierten Bauabfällen, die unter den Abfallschlüsselnummern 17 05 03* und 17 01 06* in Bodenreinigungsanlagen behandelt wurden, liegt der Hauptzweck der Maßnahme in der Beseitigung der Schadstoffe, die Beseitigungsquote beträgt demzufolge fast 100 Prozent.

Tabelle 16: Im Land Brandenburg 2010 angefallene kontaminierte mineralische Bauabfälle

AbfallschlüsselAbfallbezeichnungAufkommen
[Mg]
Gesamtdavon
BeseitigungVerwertung
12 01 16* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 800 700 100
16 11 05* Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 200 200 -
17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 90.300 90.000 300
17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische 5.000 0 5.000
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte 25.200 8.300 16.900
17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 148.200 148.100 100
17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält 40.300 40.300 -
17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält 82.800 82.800 -
17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält 200 200 -
17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 6.800 6.800 0
17 06 05* asbesthaltige Baustoffe 26.300 26.100 200
17 08 01* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 400 400 -
17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten 1.600 1.600 -
19 13 01* feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten 2.600 2.400 200
Summe   430.700 407.900 22.800

0 = weniger als 50, jedoch mehr als nichts; - = nichts vorhanden

Mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung

Bei den in der Abfallkategorie „Mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung“ angefallenen Abfallmengen von circa 158.000 Mg handelte es sich vorwiegend um „Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung“ (AS 19 01 07*) und um „Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken (AS 19 01 11*) mit insgesamt rund 120.100 Mg. Während die Abfälle aus der Abgasbehandlung überwiegend verwertet wurden, wurden die Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken zu 84 Prozent deponiert und damit beseitigt. Neben den Abfallkategorien mineralische Bauabfälle und mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung sind die Abfallkategorien Altholz, Elektroaltgeräte, Altfahrzeuge, und Batterien wegen ihrer noch signifikanten Mengen (1 bis 6 Prozent des Gesamtaufkommens), aber vor allem auch wegen eines überdurchschnittlich hohen Verwertungspotenzials hervorzuheben.

Altholz (54.200 Mg)

Altholz fiel insbesondere als Sekundärabfall in Altholzaufbereitungsanlagen an (ca. 40 Prozent). Rund 60 Prozent des insgesamt angefallenen Altholzes wurde einer energetischen Verwertung zugeführt.

Elektroaltgeräte (16.500 Mg)

Elektroaltgeräte wurden in Demontagebetrieben zerlegt und die einzelnen Fraktionen einer Verwertung zugeführt. Die Verwertungsquote lag bei fast 100 Prozent.

Altfahrzeuge (10.300 Mg)

Altfahrzeuge wurden in Demontagebetrieben einer Verwertung zugeführt. Dort erfolgte die Zerlegung mit dem Ziel der Wiederverwendung einzelner Teile beziehungsweise eine stoffliche Verwertung.

Batterien (8.100 Mg)

Den weitaus größten Anteil (99 Prozent) am Batterieaufkommen machten die Starterbatterien aus.

Abbildung 8: Prozentualer Anteil der im Land Brandenburg 2010 angefallenen gefährlichen Abfälle nach Abfallkategorien

Abbildung 8: Prozentualer Anteil der im Land Brandenburg 2010 angefallenen gefährlichen Abfälle nach Abfallkategorien

5.1.1.2 Herkunft der gefährlichen Abfälle nach Wirtschaftszweigen

Nachfolgend wird in der Tabelle 17 und in der Abbildung 9 die Herkunft der Brandenburger Abfälle nach Wirtschaftszweigen (siehe auch Kapitel 1) näher analysiert.

Tabelle 17: Im Land Brandenburg 2010 angefallene gefährliche Abfälle nach dem Wirtschaftszweig

Lfd. Nr.Wirtschaftszweig (Kurzbezeichnung)Aufkommen
[Mg]
Gesamtdavon
BeseitigungVerwertung
1 Land- und Forstwirtschaft 2.500 2.100 400
2 Bergbau 11.700 11.100 600
3 Verarbeitendes Gewerbe 1.400 1.000 400
4 Chemische Industrie 81.800 71.600 10.200
5 Metallurgie 41.300 5.600 35.700
6 Maschinenbau 10.200 7.600 2.600
7 Energieversorgung 56.900 22.800 34.100
8 Wasserversorgung/Abwasser- und Abfallentsorgung 252.500 157.900 94.600
9 Baugewerbe 94.500 86.500 8.000
10 Kfz-Gewerbe 500 400 100
11 Öffentliche Verwaltung 153.600 149.600 4.000
12 Dienstleistung 115.800 109.000 6.800
13 Haushaltungen 16.900 1.600 15.300
14 Unbekannt 82.900 40.100 42.800
Summe 922.500 666.900 255.600

Wasserversorgung/Abwasser- und Abfallentsorgung

Im Wirtschaftszweig Wasserversorgung/Abwasser- und Abfallentsorgung sind fast ein Drittel des Gesamtaufkommens gefährlicher Abfälle angefallen. Vor allem Betreiber von thermischen Entsorgungsanlagen trugen zu diesem hohen Aufkommen bei. Dabei betrug der Anteil der Rost- und Kesselaschen sowie Filterstäube innerhalb dieses Wirtschaftszweiges rund ein Drittel. Die bei der Behandlung angefallenen gefährlichen Abfälle waren Sekundärabfälle. Diese entstehen bei der Behandlung bereits erzeugter Abfälle.

Öffentliche Verwaltung

An zweiter Stelle rangiert mit einem prozentualen Anteil von rund 17 Prozent der angefallenen Abfälle die Branche Öffentliche Verwaltung. Dabei handelte es sich überwiegend um kontaminierte mineralische Bauabfälle, die vorrangig durch die Sanierung/Modernisierung der Verkehrswege im Auftrag der öffentlichen Hand anfielen. Ihr Anteil innerhalb des Wirtschaftszweiges betrug rund 96 Prozent und verdeutlicht damit die regen Aktivitäten der öffentlichen Verwaltungen.

Dienstleistung

Im Wirtschaftszweig Dienstleistung wurde knapp 13 Prozent des Gesamtaufkommens erzeugt. Wie in der Branche Öffentliche Verwaltung fielen auch hier überwiegend kontaminierte mineralische Bauabfälle, insbesondere aufgrund umfassender Sanierungsmaßnahmen an. Da in diesem Wirtschaftszweig eine umfangreiche Zusammenfassung verschiedener Dienstleistungen erfolgt, angefangen vom Gastgewerbe über Grundstücksverwaltungen bis hin zum Gesundheits- und Sozialwesen, ist auch das Spektrum an Abfällen sehr breit gestreut. Die Menge dienstleistungsspezifischer Abfälle ist gegenüber den stark dominierenden kontaminierten Bauabfällen minimal.

Baugewerbe

Das Aufkommen der Abfälle im Baugewerbe ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese Entwicklung ist auch Ausdruck des permanenten Baugeschehens. Gefährliche Abfälle fielen in erster Linie beim Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken an. Mit einem Anteil von knapp 92 Prozent wurden diese Abfälle einer Beseitigung zugeführt.

Chemische Industrie

Die Chemische Industrie stellt mit 24 abfallerzeugenden Unternehmen einen Wirtschaftszweig dar, bei dem vor allem branchenspezifische Abfälle anfielen. Der Anteil der angefallenen gefährlichen Abfälle aus Sanierungstätigkeiten betrug innerhalb dieser Branche lediglich 10 Prozent.

Unbekannt

Dem fiktiven Wirtschaftszweig „Unbekannt“ sind Unternehmen und Einrichtungen zugeordnet, bei denen rund 82.900 Mg gefährliche Abfälle angefallen sind. Das bedeutet einen Anteil am Gesamtaufkommen von 9 Prozent. Bei den Abfällen, die mittels Sammelentsorgung erfasst wurden, handelte es sich vor allem um asbesthaltige Baustoffe, Kohlenteer und um kontaminiertes Altholz. Solche Abfälle, wie Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern, Maschinen, Getriebe- und Schmieröle, Bleibatterien, Ölfilter und Bremsflüssigkeiten fielen hauptsächlich durch eine Vielzahl von Unternehmen aus dem Kfz-Gewerbe an.

Abbildung 9: Prozentualer Anteil der im Land Brandenburg 2010 angefallenen gefährlichen Abfälle nach dem Wirtschaftszweig

Abbildung 9: Prozentualer Anteil der im Land Brandenburg 2010 angefallenen gefährlichen Abfälle nach dem Wirtschaftszweig

5.1.2 Entsorgung im Land Brandenburg

Im Land Brandenburg gibt es eine bedarfsgerechte und regionale Verteilung von Abfallentsorgungsanlagen, die auf einem hohen technologischen Niveau arbeiten. Dieses angemessene und integrierte Netz von Entsorgungsanlagen gewährleistet zudem ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes. Damit wurden die Anforderungen des Artikels 28 der Richtlinie 2008/98/EG [1] erfüllt.

Die regionale Verteilung relevanter Brandenburger Entsorgungsanlagen, differenziert nach Entsorgungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des KrWG [4], ist in der Abbildung 10 dargestellt.

Abbildung 10: Übersicht relevanter Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle klassifiziert nach Entsorgungsverfahren

Abbildung 10: Übersicht relevanter Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle klassifiziert nach Entsorgungsverfahren

Im Jahr 2010 wurden im Land Brandenburg rund 200 Anlagen zur Entsorgung gefährlicher Abfälle betrieben. Die Entsorgungskapazität der relevanten Anlagen stellt sich, entsprechend den überwiegend durchgeführten Entsorgungsverfahren, wie folgt dar (Tabelle 18).

Tabelle 18: Entsorgungsanlagenkapazität für gefährliche Abfälle im Land Brandenburg 2010

EntsorgungsverfahrenAnzahl der AnlagenKapazität5
(Mg pro Jahr)
Bemerkungen
D 1 9 -6 Hausmülldeponien, Bauschuttdeponien, auf denen die Ablagerung schwach kontaminierter mineralischer gefährlicher Abfälle zulässig ist
D 8 7 134.000 Anlagen zur biologischen Behandlung kontaminierter Böden
D 9 9 451.000 Bodenwaschanlagen, CPB-Anlagen, Altölaufbereitungs- und Emulsions spaltanlagen
D 10 5 88.000 Anlagen zur Verbrennung
D 14/R 12 13 516.000 Anlagen zur Vorbehandlung7
R 1 9 1.539.000 Anlagen, überwiegend zur energetischen Verwertung von Holzabfällen
R 2 1 5.000 Anlagen zur Lösemittelrückgewinnung/-regenerierung
R 3 14 480.000 Altholzrecycling/-aufbereitungsanlagen
R 4 16 435.000 Anlagen zur Schrott- und Elektronikschrottaufbereitung
R 5 25 2.071.000 Asphaltmischanlagen, Bauschuttbehandlung, Bauschuttrecycling

Bei summarischer Betrachtung überstiegen die Entsorgungskapazitäten das Aufkommen an gefährlichen Abfällen erheblich. Eine differenzierte Betrachtung zeigt aber, dass diese pauschale Einschätzung nicht für alle Entsorgungsverfahren zutrifft. Warum bei einzelnen Entsorgungsverfahren die Kapazität der Entsorgungsanlagen weit übersteigt oder keine Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird nachfolgend begründet.

D 1:

Für gefährliche Abfälle, die auf Siedlungsabfalldeponien einschließlich Bauschutt- und Betriebsdeponien entsorgt werden können, ist von ausreichend Kapazitäten auszugehen. Das gilt auch bei Berücksichtigung der Tatsache, dass der weitaus größere Teil dieser Kapazitäten den Siedlungsabfällen vorbehalten bleibt.

D 12:

Anlagen zur untertägigen Entsorgung (Untertagedeponien) existieren im Land Brandenburg nicht. Diese Abfälle müssen auch zukünftig in anderen Bundesländern entsorgt werden.

R 3:

Bei den Anlagen, die dem Entsorgungsverfahren R 3 zugeordnet sind, handelt es sich überwiegend um Holzrecyclinganlagen. Den entsorgten Abfallmengen stehen beträchtliche Entsorgungskapazitäten gegenüber, die vor allem im Zusammenhang mit der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle genutzt werden.

5.1.2.1 Entsorgung nach Abfallkategorien

In den Brandenburger Entsorgungsanlagen wurden im Jahr 2010 rund 1.126.000 Mg gefährliche Abfälle entsorgt. Davon wurden 444.000 Mg verwertet und 682.000 Mg beseitigt. In Tabelle 19 und Tabelle 20 sowie in der Abbildung 11 und Abbildung 12 werden diese Zahlen nach den Kategorien der entsorgten gefährlichen Abfälle und den zu ihrer Entsorgung angewendeten Entsorgungsverfahren untersetzt.

Tabelle 19: Im Land Brandenburg 2010 entsorgte gefährliche Abfälle nach Abfallkategorien

Abfallkategorie (Kurzbezeichnung)Entsorgung
[Mg]
Gesamtdavon
BeseitigungVerwertung
Lösemittel 33.200 29.200 4.000
Anorganische Abfälle 2.900 2.200 700
Altöle 19.100 15.000 4.100
Chemische Abfälle 52.500 49.300 3.200
Schlämme von Industrieabwässern 35.900 35.400 500
Schlämme aus der Abfallbehandlung 800 400 400
Medizinische Abfälle 900 900 -
Altglas 500 0 500
Altholz 231.100 1.100 230.000
PCB-haltige Abfälle 200 200 -
Elektroaltgeräte 49.700 300 49.400
Altfahrzeuge 11.500 - 11.500
Batterien 2.000 0 2.000
Gemischte Abfälle 3.900 600 3.300
Sortierrückstände 126.500 9.000 117.500
Mineralische Abfälle (Hochbau) 353.300 338.000 15.300
Verbrennungsrückstände 1.500 300 1.200
Mineralische Abfälle (Tiefbau) 133.700 133.700 -
Mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung 66.800 66.400 400
Summe 1.126.000 682.000 444.000

0 = weniger als 50, jedoch mehr als nichts; - = nichts vorhanden

Neben den großen Mengen entsorgter mineralischer Abfälle und der kontaminierten Holzabfälle sticht insbesondere die Menge der Abfallkategorie „Sortierrückstände“ hervor.

Abbildung 11: Prozentualer Anteil der 2010 im Land Brandenburg beseitigten und verwerteten gefährlichen Abfälle nach Abfallkategorien

Abbildung 11: Prozentualer Anteil der 2010 im Land Brandenburg beseitigten und verwerteten gefährlichen Abfälle nach Abfallkategorien

5.1.2.2 Entsorgung nach dem Entsorgungsverfahren

Die exponierte Stellung der kontaminierten mineralischen Bauabfälle beim Aufkommen findet ihren Widerhall auch bei der Entsorgung. Diese Abfälle wurden aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig als Abfälle zur Beseitigung entsorgt. Die Entsorgung erfolgte über Verfahren, wie die chemisch/physikalische Behandlung (D 9) beziehungsweise die biologische Behandlung (D 8). Über diese Verfahren wurden insgesamt 292.700 Mg entsorgt. Nach wie vor wurden schwerpunktmäßig Abfälle auf Deponien (D 1) abgelagert. Hier betrug die entsorgte Abfallmenge ca. 229.700 Mg.

Tabelle 20: Im Land Brandenburg 2010 entsorgte gefährliche Abfälle nach dem Entsorgungsverfahren

EntsorgungsverfahrenEntsorgung [Mg]
Chemisch/physikalische Behandlung von Abfällen D 9 256.000
Ablagerung auf Siedlungsabfalldeponien einschl. Bauschutt- und Betriebsdeponien D 1 229.700
Vorbehandlung von Abfällen vor Beseitigungsverfahren D 14 93.300
Verbrennung an Land D 10 66.300
Biologische Behandlung von Abfällen D 8 36.700
Summe: Beseitigung 682.000
Verwendung als Brennstoff R 1 324.200
Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen R 5 49.200
Vorbehandlung von Abfällen vor Verwertungsverfahren R 12 46.400
Verwertung/Rückgewinnung von Metallen oder Metallverbindungen R 4 20.300
Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln R 2 2.600
Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe außer Lösemittel R 3 900
Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen R 7 400
Summe: Verwertung 444.000
Summe 1.126.000

Rund 324.200 Mg gefährliche Abfälle, das entspricht 73 Prozent der insgesamt verwerteten Abfälle, wurden zur Energiegewinnung (Verwertungsverfahren R 1) eingesetzt. Dabei handelte es sich vorwiegend um kontaminierte Holzabfälle (AS 17 02 04* und AS 19 12 06*).

Abbildung 12: Prozentualer Anteil der 2010 im Land Brandenburg entsorgten gefährlichen Abfälle nach Entsorgungsverfahren

Abbildung 12: Prozentualer Anteil der 2010 im Land Brandenburg entsorgten gefährlichen Abfälle nach Entsorgungsverfahren

5.1.3 Diskussion des Ist-Standes

Die wichtigsten Grundsätze der Abfallwirtschaft sind, Abfälle zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle vorrangig hochwertig zu verwerten und nicht verwertbare Abfälle so zu behandeln, dass sie gemeinwohlverträglich beseitigt werden können. Diese Grundsätze werden im Folgenden anhand des Brandenburger Ist-Standes näher diskutiert.

Abfallvermeidung und Verringerung von Schadstoffen in Abfällen

Mit rund 430.700 Mg hatten die kontaminierten mineralischen Bauabfälle einem Anteil von rund 47 Prozent am gesamten Brandenburger Abfallaufkommen. Die angefallenen Mengen resultieren hauptsächlich aus umfangreichen Standortsanierungen im Auftrag der öffentlichen Hand sowie von Immobiliengesellschaften und der Modernisierung der Infrastruktur, wie zum Beispiel des Straßen- und Schienennetzes und dem Ausbau der Wasserstraßen. Da hier das übergeordnete Ziel die Wiederherstellung einer gesunden Umwelt ist, können die abfallwirtschaftlichen Schwerpunkte „Abfallvermeidung“ und die „Verringerung von Schadstoffen“ im engeren Sinne für diese konkreten Maßnahmen nicht gelten. Vielmehr sind die Sanierungen einerseits Ausdruck der Wiederherstellung ökologischer Gleichgewichte und andererseits Voraussetzung für Investitionen der ansiedlungswilligen Industrie.

Im Bereich der produzierenden Wirtschaft ist davon auszugehen, dass ein mit anderen Bundesländern vergleichbarer „Stand der Technik“ bei der Einführung abfall- und schadstoffarmer Technologien und Verfahren erreicht ist. Das ist vor allem dort gegeben, wo in den vergangenen Jahren neue und moderne Produktionslinien aufgebaut wurden. Das Land Brandenburg wird auch weiterhin die Einführung abfallarmer Technologien als integrativen Bestandteil der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber von Erzeugnissen unterstützen.

Umweltverträgliche Abfallverwertung

Bei pauschaler Betrachtung wurden im Bilanzjahr 2010 rund 28 Prozent der angefallenen gefährlichen Abfälle verwertet. Die Verwertungsquote wurde hauptsächlich durch solche Abfälle wie beispielsweise die festen Abfälle aus der Abgasbehandlung, Elektroaltgeräte und Altfahrzeuge bestimmt.

Eine (fast) vollständige Verwertung konnte bei folgenden mengenrelevanten Abfällen erreicht werden:

  • Altholz mit 54.200 Mg,
  • Elektroaltgeräte mit 16.500 Mg und
  • Altfahrzeuge mit 10.300 Mg.

Auf der anderen Seite stehen gefährliche Abfälle mit einem hohen Aufkommen, deren Verwertungspotenzial gegenwärtig noch nicht voll ausgeschöpft worden ist, wie zum Beispiel:

  • Chemische Abfälle mit 51.300 Mg und einem verwerteten Anteil von 10 Prozent,
  • Schlämme von Industrieabwässern mit 47.200 Mg und einem verwerteten Anteil von 4 Prozent und
  • Lösemittel mit 45.500 Mg und einem verwerteten Anteil von 15 Prozent.

Bezüglich der Abfallströme zwischen den Bundesländern verzeichnet Brandenburg eine positive Wanderungsbilanz (Tabelle 21). So ist der Anteil der in Brandenburg angefallenen und in anderen Bundesländern verwerteten Abfallmengen erheblich geringer als umgedreht. Bei der Verwertung gefährlicher Abfälle im Land Brandenburg ragen insbesondere wegen ihrer mengenbedeutsamen Durchsätze folgende Verfahren heraus:

  • Energetische Verwertung (R 1) mit 324.200 Mg,
  • Verwertung/Rückgewinnung anderer anorganischer Stoffe (R 5) mit 49.200 Mg,
  • Vorbehandlung vor anschließender Verwertung (R 12) mit 46.400 Mg und die
  • Verwertung/Rückgewinnung von Metallen (R 4) mit 20.300 Mg.

Vorbehandelt und anschließend energetisch verwertet wurden vorzugsweise belastete Holzabfälle und vorgemischte Abfälle. Kontaminierte Abfälle aus Elektroaltgeräten und die Altfahrzeuge wurden nach R 5 beziehungsweise nach dem R 4-Verfahren verwertet.

Den relevanten Abfallmengen stehen Anlagen mit ausreichend Entsorgungskapazitäten gegenüber. Auch für die Verwertung spezieller Abfälle gibt es im Land Brandenburg entsprechende Entsorgungsanlagen, wie zum Beispiel:

  • eine Destillationsanlage für gebrauchte Lösemittel (R 2) und
  • eine Aufbereitungsanlage für Leuchtstoffröhren (R 5).

Der Export von zu verwertenden Abfällen spielte mit rund 3.800 Mg eine eher untergeordnete Rolle. Es wurden hauptsächlich rund 1.400 Mg verunreinigte Kabelabfälle, 1.200 Mg feste Abfälle aus der Abgasbehandlung sowie 500 Mg Bleibatterien in die europäischen Nachbarländer verbracht und dort einer Verwertung zugeführt.

Tabelle 21: Bilanz der Ströme gefährlicher Abfälle 2010 zur Verwertung von und nach Brandenburg

Entsorgungsgebiet
(Bundesland/Ausland)
Menge an gefährlicher Abfällen zur Verwertung in Mg
in Brandenburg angefallen und in den Gebieten verwertetin den Gebieten angefallen und in Brandenburg verwertet
Brandenburg 77.600 77.600
Berlin 11.400 53.500
Baden-Württemberg 900 6.500
Bayern 10.800 2.300
Bremen 100 2.700
Hessen 4.600 3.400
Hamburg 2.600 1.900
Mecklenburg-Vorpommern 1.500 6.700
Niedersachsen 4.400 25.400
Nordrhein-Westfalen 6.300 2.000
Rheinland-Pfalz 400 5.500
Schleswig-Holstein 7.800 5.100
Saarland 0 0
Sachsen 41.400 42.900
Sachsen-Anhalt 46.300 95.900
Thüringen 35.700 29.600
Ausland 3.800 83.000
Summe 255.600 444.000

Nach Brandenburg importiert wurden vor allem rund 58.100 Mg kontaminierte Holzabfälle, die einer energetischen Entsorgung zugeführt wurden. Ferner wurden rund 22.300 Mg gefährliche Bestandteile aus Elektroaltgeräten nach Brandenburg verbracht und umweltverträglich entsorgt.

Entstehungsortnahe Abfallbeseitigung

Die Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle soll gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 BbgAbfBodG [11] möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes erfolgen, vorausgesetzt geeignete Entsorgungsanlagen sind vorhanden (Näheprinzip). Die vorrangige Umsetzung des Näheprinzips bei der Abfallbeseitigung dient der Gewährleistung eines hohen Niveaus des Gesundheits- und Umweltschutzes.

In diesem Zusammenhang ist gemäß § 5 Absatz 3 der Verordnung über die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Land Brandenburg (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SAbfEV) [29] bei Zuweisungsentscheidungen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH der Vorrang der Beseitigung in den Ländern Brandenburg und Berlin zu beachten. Soweit die Abfälle hier entstanden sind, gilt der Grundsatz der gebietsbezogenen Abfallbeseitigung. Im Sinne von Artikel 16 EG-AbfRRL [1] kann somit, unter Berücksichtigung eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes Brandenburg-Berlin, von der Entsorgung in der Nähe des Entstehungsortes ausgegangen werden. Das Näheprinzip wird auch erfüllt, wenn eine Beseitigungsanlage in einem anderen Bundesland dem Entstehungsort der Abfälle räumlich näher liegt und zumindest gleich geeignet ist, ein hohes Niveau des Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu gewährleisten [30].

Regional stehen neben den im Anhang in Tabelle 27 dargestellten Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle des Landes Brandenburg auch die in Tabelle 28 aufgeführten Berliner Anlagen zur Verfügung.

Im Land Brandenburg waren die folgenden Abfallströme bei der Beseitigung gefährlicher Abfälle zu verzeichnen (Tabelle 22 und Abbildung 13).

Tabelle 22: Bilanz der Ströme gefährlicher Abfälle 2010 zur Beseitigung von und nach Brandenburg

Entsorgungsgebiet
(Bundesland/Ausland)
Menge an gefährlicher Abfällen  zur Beseitigung in Mg
in Brandenburg angefallen und in den Gebieten beseitigtin den Gebieten angefallen und in Brandenburg beseitigt
Brandenburg 412.000 412.000
Berlin 137.100 240.900
Baden-Württemberg 0 0
Bayern 4.500 200
Bremen 100 1.600
Hessen 13.200 0
Hamburg 1.200 100
Mecklenburg-Vorpommern 1.700 400
Niedersachsen 4.700 800
Nordrhein-Westfalen 3.800 300
Rheinland-Pfalz 900 400
Schleswig-Holstein 12.500 0
Saarland 0 0
Sachsen 16.500 10.900
Sachsen-Anhalt 44.500 11.700
Thüringen 3.300 100
Ausland 10.900 2.600
Summe 666.900 682.000

In Auswertung der Abfallströme, bezüglich der im Land Brandenburg angefallenen Abfälle zur Beseitigung, sind folgende Erkenntnisse abzuleiten:

  • Rund 62 Prozent der angefallenen Abfälle wurden im Land Brandenburg selbst beseitigt.
  • Weitere 21 Prozent der Abfälle zur Beseitigung wurden in Berlin als Teil des gemeinsamen Entsorgungsraumes entsorgt. Die Entsorgung erfolgte dabei vorrangig in Berliner Bodenbehandlungsanlagen, in denen kontaminierte mineralische Bauabfälle und Schlämme entweder chemisch/physikalisch (D 9) oder biologisch (D 8) behandelt wurden.
  • Die übrigen Brandenburger Abfälle zur Beseitigung wurden außerhalb des gemeinsamen Entsorgungsraumes entsorgt. Schwerpunktmäßig hervorzuheben sind:
  • Entsorgung von Baggergut und Schlämme aus Brandenburger Abwasserbehandlungsanlagen zur Rekonditionierung (D 14) sowie Deponiesickerwasser zur chemisch/physikalischen Behandlung (D 9) nach Sachsen-Anhalt sowie die
  • Entsorgung von festen Abfällen und Schlämmen aus der Bodensanierung, die in Sachsen verschiedenen Sonderabfalldeponien zugeführt wurden.
  • Aus dem Land Brandenburg wurden im Jahr 2010 vorwiegend Schlämme aus der industriellen Abwasserbehandlung nach Dänemark und Frankreich zur Beseitigung verbracht.

Bezüglich der Herkunft der in Brandenburg entsorgten gefährlichen Abfälle zur Beseitigung stellte sich die Situation wie folgt dar:

  • Rund 60 Prozent der in Brandenburg entsorgten Abfälle zur Beseitigung sind im Land Brandenburg angefallen.
  • Weitere 35 Prozent der in Brandenburg entsorgten Abfälle zur Beseitigung sind im Land Berlin, als Teil des gemeinsamen Wirtschafts- und Entsorgungsraums, angefallen. Zu nennen sind insbesondere:
    • rund 111.100 Mg Abfälle, die auf Siedlungsabfall- und Bauschuttdeponien (D 1) abgelagert wurden. Hierbei handelte es sich überwiegend um kontaminierten Boden, Schlämme und um Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik und um
    • rund 101.600 Mg, hauptsächlich Gleisschotter, der in chemisch/physikalischen Behandlungsanlagen (D 9) entsorgt wurde.
  • Abfälle aus anderen Bundesländern, die in Brandenburg beseitigt wurden, hatten noch einen Anteil von rund 4 Prozent. Insbesondere handelte es sich um:
    • Kontaminierte Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die in Sachsen-Anhalt angefallen sind und in Brandenburg rekonditioniert wurden.
    • Gleisschotter und Waschflüssigkeiten aus Sachsen, der biologisch behandelt beziehungsweise die thermisch entsorgt wurden.
  • Aus dem Ausland wurden rund 2.600 Mg, insbesondere vorgemischte Abfälle, die aus der physikalisch/chemischen Behandlung Italiens stammten, sowie Altholz aus Holland, in Brandenburg umweltverträglich entsorgt.

Abbildung 13: Ströme der gefährlichen Abfälle 2010 zur Beseitigung zwischen Brandenburg und den anderen Bundesländern sowie dem Ausland

Abbildung 13: Ströme der gefährlichen Abfälle 2010 zur Beseitigung zwischen Brandenburg und den anderen Bundesländern sowie dem Ausland

5.2 Strategien und Maßnahmen

In den EU-Mitgliedstaaten fallen jährlich fast 2 Milliarden Tonnen Abfälle, sowohl nicht gefährliche als auch gefährliche Abfälle, an. Vor dem Hintergrund einer immer stärker auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ressourcenschonung ausgerichteten Politik kann die Beseitigung der Abfälle in Form von Deponierung oder Abfallverbrennung nicht die Lösung der Abfallentsorgung sein. Eine zukunftsorientierte Abfallentsorgung bedeutet mehr denn je verstärkt auf Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu setzen, um so verantwortungsvoll mit den knappen Ressourcen umzugehen und den damit verbundenen Schutz der Umwelt den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling[31] verabschiedet. Sie ist Ausgangspunkt für eine breite Diskussion innerhalb der EU. Die Bundesregierung stimmt im Wesentlichen der in der Mitteilung enthaltenen Bewertung der EG-Abfallpolitik zu und sieht vor allem Handlungsbedarf bei der EG-weiten Harmonisierung der nachfolgend zugrunde gelegten Ziele:

  • Verringerung der negativen ökologischen Gesamtfolgen durch Ressourcennutzung,
  • Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Abfallanfall,
  • Ressourceneffizienz und Nutzung von Abfällen als Ressource,
  • EU als Recyclinggesellschaft und Gesellschaft mit Kreislaufwirtschaft.

Die rechtskonforme Umsetzung der Europäischen Rahmengesetzgebung macht es erforderlich, auf Bundes- und Landesebene eine Reihe von Strategien und Maßnahmen zu entwickeln. Strategien und Maßnahmen fordert auch der Rat der Europäischen Gemeinschaft von den Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung der Abfallwirtschaftspläne. Sie erstrecken sich sowohl auf Maßnahmen der Gesetzgebung als auch auf Festlegungen im Zusammenhang mit der abfallrechtlichen Überwachung. Darüber hinaus betreffen sie die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, die EMAS-Zertifizierung in Verbindung mit der Gestaltung von Umweltpartnerschaften sowie die Bereitstellung von Beratungsangeboten und Förderprogrammen.

5.2.1 Abfallrechtliche Maßnahmen

Die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie - AbfRRL) [1] der Europäischen Gemeinschaft setzt den Rahmen für die Abfallgesetzgebung der Mitgliedstaaten. Für Deutschland bedeutete dies in der Konsequenz die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) [3] sowie diverser Verordnungen des Abfallrechts. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) [4] macht schon mit dieser Bezeichnung deutlich, in welche Richtung die zukünftige Abfallwirtschaft gehen soll. Mit der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie - fünfstufige Hierarchie für den Umgang mit Abfällen - sind die Zielvorgaben einer ressourcenschonenden Abfallentsorgung maßgeblich geregelt.

Bundesrecht

Die nachfolgenden bundesrechtlichen Regelungen beeinflussen im Wesentlichen auch die Abfallwirtschaftsplanungen der Länder:

  • Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung [32] und Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung [33]

    Gesetz und Verordnung regeln unter anderem die elektronische Führung von Nachweisen und Registern über die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Damit soll die Transparenz der Abfallströme erhöht werden. Neben einer Verbesserung der Prozessabläufe führt dies auch zu Papiereinsparungen.
  • Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) [17].

    Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz setzte Deutschland als einer der ersten Mitgliedstaaten der EU die beiden EU-Richtlinien (RL 2011/65/EU) [34] und (RL 2002/96/EG) [35] über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten um. Hierdurch wird insbesondere das Prinzip der Produktverantwortung verfolgt. Die Hersteller und Vertreiber sind angehalten, die in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese sollen dann vorrangig der Verwertung zugeführt werden. Dazu wurde von den Herstellern eigens die Stiftung Elektro-Altgeräte Register gegründet.
  • Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) [36]

    Mit diesem Gesetz werden erstmals verbindliche Sammelquoten für Altbatterien festgelegt. So sollen bis 2012 mindestens 35 Prozent und bis 2016 mindestens 45 Prozent der Batterien gesammelt werden. Damit werden die Hersteller und Importeure stärker in die Pflicht genommen, einen Beitrag zur Abfallverwertung zu leisten.
  • Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) [16]

    Die Hersteller von Fahrzeugen müssen alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter zurücknehmen. Dadurch werden die Produzenten für den ganzen Lebenszyklus ihrer Produkte in die Verantwortung genommen. Zur Förderung der Abfallvermeidung sind die Verwendung gefährlicher Stoffe in Fahrzeugen zu begrenzen. Insbesondere ist bereits bei der Herstellung von Fahrzeugen und anderen Produkten verstärkt Recyclingmaterial zu verwenden.
  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) [6]

    Diese Verordnung, die eine Übernahme der EU-rechtlichen Regelungen bedeutet, enthält Vorschriften für die Zuordnung der Abfälle und unterscheidet die Abfälle aufgrund ihrer Eigenschaften nach gefährlich oder nicht gefährlich. Die europaweite Verwendung der Abfallschlüsselsystematik ermöglicht eine sehr gute Vergleichbarkeit bezüglich des Abfallaufkommens zwischen den Mitgliedstaaten.

Landesrecht

Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat das Land Brandenburg die bundesrechtlichen Vorgaben umgesetzt:

  • Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) [11]

    Das Gesetz leistet einen spürbaren Beitrag zum weiteren Bürokratieabbau im Land Brandenburg. So wurde unter anderem die Regelung zur Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen vereinfacht. Außerdem wurden die Vorschriften zur Überwachung und zu Duldungspflichten modernisiert.
  • Runderlass 5/1/12 des MLUV [51]

    Mit dem Runderlass, der durch die Länder Berlin und Brandenburg erarbeitet wurde, werden Vollzugshinweise veröffentlicht, die die Abgrenzung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen erleichtern soll. Ergebnis ist die korrekte Zuordnung eines gefährlichen Abfalls zu den Spiegeleinträgen des AVV-Katalogs.
  • Erlass 5/2/09 des MUGV [38]

    Zur Realisierung eines einheitlichen Vollzugs im Land Brandenburg wurde der Erlass 5/2/09 des MUGV über Vollzugshinweise zu den Vorschriften des KrW-/AbfG [3] und der NachwV [26] zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen in Kraft gesetzt.

5.2.2 Organisation der Abfallüberwachung

Die Überwachung der Abfallentsorgung ist in Brandenburg einerseits zentral und andererseits regional organisiert. So werden durch die SBB zentrale Aufgaben zur Nachweisführung wahrgenommen, während die regionale Überwachung, verteilt auf 6 Regionen, durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vollzogen wird. Darüber hinaus nimmt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Überwachungsaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Bergrechts wahr.

Die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle gliedert sich in zwei Schritte:

  • die Grundüberwachung anhand der Prüfung der im Rahmen der Nachweisführung zu führenden Belege (Anzeigen, Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und so weiter) und
  • die in der Regel mit Vor-Ort-Kontrollen verbundene weiterführende Überwachung.

Seit dem 1. April 2010 erfolgte bundesweit ein Paradigmenwechsel in der Nachweis- und Registerführung [39]. Die nunmehr elektronisch zu führenden Belege erweisen sich in der Grundtendenz als großer Vorteil für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten. Trotzdem soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass insbesondere in der Übergangszeit die Einführung des neuen Systems mit Problemen verbunden war und ist.

Unabhängig davon stellt eine effektive und umfassende Grundüberwachung den wesentlichen Ansatzpunkt zur Unterbindung von Ansätzen illegaler Abfallentsorgungen dar. Die weiterführende Überwachung baut auf den Erkenntnissen der Grundüberwachung auf und wird ausschließlich von den zuständigen Überwachungsbehörden wahrgenommen.

IT-Verfahren ASYS

Eine sach- und fachgerechte Bearbeitung der Vielzahl von eingehenden Belegen zur Abfallnachweisführung ist ohne DV-technische Unterstützung für die Überwachungsbehörden nicht mehr leistbar. Diese Erkenntnis nahmen die 16 Bundesländer im Jahr 1999 zum Anlass, über eine Verwaltungsvereinbarung die Entwicklung der DV-Anwendung Abfallüberwachungssystem ASYS zu beauftragen. ASYS ermöglicht die Erfassung und Verwaltung aller relevanten Entsorgungsdaten, wie sie für eine effiziente Abfallüberwachung erforderlich sind. Darüber hinaus macht es die ASYS-Kommunikation den Überwachungsbehörden möglich, über die Ländergrenzen hinausgehende Entsorgungsvorgänge plausibel nachvollziehen und sie hinsichtlich ihrer Ordnungsgemäßheit überprüfen zu können. ASYS unterliegt der ständigen Weiterentwicklung und wurde auch vor dem Hintergrund der Einführung der elektronischen Nachweisführung entsprechend angepasst.

Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Im Land Brandenburg wird die Entsorgung der gefährlichen Abfälle seit Juli 1995 durch eine zentrale Einrichtung, die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB), organisiert. Zielsetzung bei der Gründung der SBB war:

  • der Aufbau einer ausreichenden Entsorgungsinfrastruktur,
  • die Lenkung von Abfallströmen durch Andienungspflichten und Zuweisungsrechte sowie
  • die Information über die Vermeidung und Verwertung von Sonderabfällen.

Einzigartig dabei ist, dass die SBB diese Aufgabe sowohl im Auftrag des Landes Brandenburg als auch des Landes Berlin wahrnimmt, die gleichzeitig auch Gesellschafter der SBB sind. Weitere Gesellschafter der SBB sind die Entsorgungswirtschaft GmbH und die GbR der Erzeuger. Aufgrund dieser Konstellation ist gleichzeitig eine enge Kooperation von Länderbehörden mit der Abfall erzeugenden Wirtschaft und den ansässigen Entsorgungsunternehmen im gemeinsamen Wirtschafts- und Entsorgungsraum gegeben.

Die SBB ist laut Gesellschaftervertrag nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Für ihre Tätigkeit erhält sie Gebühren beziehungsweise Entgelte, die ausschließlich der Deckung der Selbstkosten dienen. Für die ansässigen Unternehmen ist die Sicherheit des geordneten Entsorgungsweges ein wichtiger Standortvorteil. Als positiv für eine standortbezogene Abfallwirtschaft haben sich dabei auch die günstigen Entsorgungsgebührensätze erwiesen. Im Interesse der Landesziele und unter Beachtung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit hat das Land Brandenburg mit der Sonderabfallentsorgungsverordnung (SAbfEV) [29] die Voraussetzungen geschaffen, um die Abfallströme gezielt lenken und steuern zu können. Die SBB, mit Sitz in Potsdam, nimmt sowohl vom Land Berlin als auch vom Land Brandenburg folgende Aufgaben wahr:

  • Zentrale Steuerung des angedienten Abfalls,
  • Sicherstellung ausreichender Entsorgungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Suche nach neuen Standorten für Entsorgungsanlagen,
  • Entwicklung von Konzepten zur Vermeidung und Verwertung von gefährlichen Abfällen,
  • Mitarbeit an der Entsorgungsplanung in den Ländern Brandenburg und Berlin,
  • Beratung der Abfallerzeuger und Entsorger bezüglich Vermeidung/Verminderung, Verwertung und Beseitigung.

Aufgabe der SBB ist weiterhin die Bearbeitung der Entsorgungsnachweise gemäß NachwV [26]. Dabei kommt der SBB die Aufgabe der Prüfung und Bestätigung der Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise zu.

Mit der Novellierung der Abfall- und Bodenzuständigkeitsverordnung (AbfBodZV) [37] wurden der SBB weitere Aufgaben übertragen. Im Einzelnen sind wie folgt wahrzunehmen:

  • Führung von Notifizierungsverfahren im Rahmen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung,
  • Abfallrechtliche Nachweisführung - Vergabe von behördlichen Nummern für Erzeuger, Entsorger, Beförderer und Dienstleister inclusive der dazugehörigen Registrierung bei der ZKS-Abfall sowie die
  • Bearbeitung von Transport- sowie Maklergenehmigungen.

Die SBB ist seit mehr als 15 Jahren durch ihre erfolgreiche Tätigkeit zu einer leistungsfähigen Serviceeinrichtung für die Abfallwirtschaft in Brandenburg und Berlin geworden. Sie bietet ein umfassendes Beratungsangebot und regelmäßig Informationsveranstaltungen für die Abfall erzeugende und für die Abfall entsorgende Wirtschaft an. Darüber hinaus publiziert sie Informationsschriften und Merkblätter über ihre Internetplattform http://www.sbb-mbh.de und leistet hierüber einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung und -verwertung.

5.2.3 Zusammenarbeit mit dem Land Berlin

Die Brandenburger Abfallpolitik ist darauf gerichtet, Maßnahmen für eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel der Sicherung der gemeinwohlverträglichen Beseitigung der anfallenden gefährlichen Abfälle im gegenseitigen Interesse zu ergreifen. Naheliegend ist dabei die Zusammenarbeit mit dem Land Berlin. Beide Bundesländer bilden, ausgehend von ihrer geografischen Lage und der wirtschaftlichen Verflechtung, einen gemeinsamen Entsorgungsraum. Die im Land Brandenburg angefallenen und in Berlin entsorgten Abfälle sowie die von Berliner Abfallerzeugern genutzten Brandenburger Entsorgungskapazitäten werden im Abfallwirtschaftsplan - Teilplan gefährliche Abfälle - berücksichtigt. Eine besondere Rolle bei der Organisation der Entsorgung gefährlicher Abfälle für die Länder Berlin und Brandenburg kommt dabei der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH zu.

5.2.4 EG-Öko-Audit EMAS und Umweltpartnerschaft

Ziel des Öko-Audio-Systems EMAS ist die freiwillige und kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in der gewerblichen Wirtschaft und in öffentlichen Institutionen. Mit der erfolgreichen Teilnahme am Öko-Audit-System nach der EG-Umwelt-Audit-Verordnung [40] und dem Umwelt-Audit-Gesetz (UAG) [41] öffnet sich ein Unternehmen nach außen hin und schafft somit eine große Transparenz hinsichtlich seiner Aktivitäten zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Zielstellung der EMAS-zertifizierten Unternehmen ist eine ständige Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Dies wird unter anderem durch die entsprechende Motivation der Mitarbeiter zu verantwortungsvollem Handeln erreicht. Darüber hinaus stellen sie sich der Öffentlichkeit durch Information über die vollzogenen Umweltleistungen. EMAS-Betriebe leisten damit einen anspruchsvollen Beitrag zum Umweltschutz, der vielfach über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht. Gegenwärtig sind im Land Brandenburg 30 Betriebe nach EMAS zertifiziert (http://www.emas-register.de).

Das Land Brandenburg fördert durch finanziellen Zuschuss zu den Beratungskosten die EMAS-Erstzertifizierung bei kleinen und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus gewährt es allen EMAS-Unternehmen gewisse Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug (Erlass des Umweltministeriums [42]). Diese Erleichterungen betreffen das Zulassungsverfahren, die Informationspflichten sowie das Überwachungs- und Kontrollregime.

In den Vereinbarungen zur Umweltpartnerschaft Brandenburg verpflichtet sich die Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wirtschaften - etwa durch die Einführung von Umweltmanagementsystemen, durch verstärkte Aktivitäten bei der Nutzung regenerativer Energien und nachwachsender Rohstoffe oder beim Energiesparen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Landesregierung, neben der Gewährung der bereits genannten Vollzugserleichterungen für EMAS-Unternehmen, zu einer engen Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bei der Erarbeitung und Umsetzung von Umweltrechtsvorschriften. In Auswertung der seit der Erstunterzeichnung im Jahr 1999 gesammelten Erfahrungen haben sich die Landesregierung, die Kammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin/Brandenburg auf eine Fortschreibung der Umweltpartnerschaft mit dem Ziel eines erweiterten Teilnehmerkreises und einer größeren politischen Bedeutung verständigt. Die Unterzeichnung der neuen Vereinbarungen erfolgte am 8. November 2010 [43].

Die meisten brandenburgischen EMAS-Unternehmen sind zugleich Teilnehmer der „Umweltpartnerschaft Brandenburg“. Zur Teilnahme sind weiterhin Unternehmen mit einer Zertifizierung nach DIN ISO 14001 oder dem „Brandenburger Umweltsiegel für Handwerk/KMU“ berechtigt.

5.2.5 Abfallberatung/Förderprogramme

Maßnahmen zur Verbesserung der abfallwirtschaftlichen Situation können durch gezielte Abfallberatungen und durch entsprechende Förderung maßgeblich unterstützt werden. Einen wesentlichen Beitrag bezüglich der Abfallberatung leisten dabei neben der SBB auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern des Landes Brandenburg. Mit bedarfsgerechten Informationsangeboten zu abfallwirtschaftlichen Themen begegnen sie den aktuellen Fragestellungen aus der Wirtschaft und dem Handwerk.

Die Europäische Union, der Bund und das Land bieten vielfältige Förderangebote im Bereich des Umweltschutzes an, die auch für Brandenburger Unternehmen und Einrichtungen zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes von Bedeutung sein können. Detaillierte Informationen sind im Internet unter www.foerderdatenbank.de abrufbar.

5.3 Darstellung der zu erwartenden Entwicklung

Die Diskussion der zu erwartenden Entwicklung, sowohl hinsichtlich des Abfallaufkommens als auch hinsichtlich der Kapazitäten der Abfallentsorgungsanlagen, ist eine wichtige Grundlage für eine realistische Abfallwirtschaftsplanung. Die Entwicklung des Abfallaufkommens und eine am Bedarf orientierte Entwicklung der Entsorgungsanlagen werden durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Im Folgenden werden diese Faktoren, die auf die Abfallwirtschaft im Land Brandenburg wirken, dargestellt und ihre jeweilige Auswirkung abgeschätzt.

Rechtliche Grundlagen

Die weitere Entwicklung des Abfallaufkommens hängt im Wesentlichen von den rechtlichen Grundlagen ab. Dabei können die gesetzlichen Definitionen, sowohl auf EU-, Bundes- und Landesebene, die weitere Entwicklung der Abfallwirtschaft stark beeinflussen. Das europäische Abfallrecht und dessen Umsetzung in das deutsche Fachrecht, aber auch Erlasse auf Landesebene hatten in den letzten Jahren einen erheblichen Einfluss auf die Mengenentwicklung an gefährlichen Abfällen. Aus heutiger Sicht zeichnen sich folgende Tendenzen ab:

  • Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis

    Nach der Umsetzung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) [6] stieg die Zahl der gefährlichen Abfallarten infolge der Neueinstufung und damit auch die Abfallmenge. Erhebliche Mengenschwankungen sind deshalb künftig nicht auszuschließen.
  • Erlass zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages

    Im Jahre 2002 wurden mit dem überarbeiteten Europäischen Abfallkatalog und der Abfallverzeichnisverordnung in großem Maße sogenannte Spiegeleinträge eingeführt. Durch das Umweltministerium wurde zur Umsetzung des unbestimmten Rechtsbegriffs „gefährliche Stoffe enthalten“ dem Erfordernis in der täglichen Entsorgungspraxis per Erlass 5/1/07 Rechnung getragen. Damit wurde eine klare und handhabbare Vorgabe als unverzichtbare Grundlage für rechtskonformes Handeln aller Beteiligten geschaffen. Diese Regelung wurde im März 2012 durch Erlass 5/1/12 umfassend novelliert.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Durch Unternehmen der privaten Wirtschaft und bei Aktivitäten durch die öffentliche Hand fällt der überwiegende Anteil gefährlicher Abfälle an. In Anbetracht dieser Tatsache wird im Folgenden die Wirtschaftsentwicklung Brandenburgs sowie ausgewählte Aktivitäten, die das Brandenburger Aufkommen maßgeblich beeinflussen, näher untersucht.

- Wirtschaftsentwicklung

Im Jahr 2008 kam es durch die weltweite Rezession zu einem wirtschaftlichen Einbruch, vor allem im Produzierenden Gewerbe des Landes Brandenburg. Aber auch im Dienstleistungssektor, als wertschöpfungsstärkster Bereich mit 72,4 Prozent der nominalen Bruttowertschöpfung, hatte die Dynamik spürbar nachgelassen [44]. Trotz der rückläufigen Wirtschaftsentwicklung gab es einen weiteren Anstieg der Mengen an produktionsspezifischen Abfällen. Verursacher ist in erster Linie die Entsorgerbranche, deren Mengen an Sekundärabfällen8 nicht gesondert betrachtet werden. Ein Vergleich der produktionsspezifischen Abfallmengen mit der Wirtschaftssituation im Land Brandenburg verdeutlicht, dass eine feste Relation zwischen dem Produktionsvolumen und/oder dem Bruttoinlandsprodukt und der angefallenen Menge an gefährlichen Abfällen nicht unmittelbar besteht.

- Einzelmaßnahmen

Neben der Betrachtung der vorangegangenen Wirtschaftsentwicklung sind für eine solide Prognose auch abfallrelevante Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen. Als prägnant sind in diesem Zusammenhang zu nennen:

  • Sanierung altlastverdächtiger Flächen und Altlasten

    Die Sanierung stellt eine wesentliche Ursache für das seit Jahren hohe Aufkommen insbesondere an kontaminierten mineralischen Bauabfällen dar. Im Land Brandenburg stehen gegenwärtig den bisher rund 4.000 sanierten Flächen (16 Prozent) rund 1.500 festgestellte Altlasten und 20.000 altlastverdächtige Flächen gegenüber [45].
  • Baumaßnahmen der Deutschen Bundesbahn

    Bei der Deutschen Bundesbahn fallen zur Sicherung der Schieneninfrastruktur jährlich erhebliche Mengen kontaminierter mineralischer Abfälle an. Es ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen weiterhin eine bedeutende Rolle spielen werden.
  • Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17

    Das Projekt Deutsche Einheit Nr. 17 beinhaltet den Ausbau der Binnenwasserstraßen für den Verkehr mit Euro-Schiffen. Entsprechend den gegenwärtigen Planungen wird das Baggergut mit schädlichen Verunreinigungen das Gesamtaufkommen auch künftig erheblich beeinflussen.

Wissenschaftlich-technischer Fortschritt

Rückschauende Betrachtungen zur Abfallwirtschaft im Land Brandenburg verdeutlichen, dass die Entwicklung des gewerblichen Abfallaufkommens nicht starr die wirtschaftliche Entwicklung widerspiegelt. Nachfolgend werden die Kriterien, die ursächlich auf dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt basieren, aufgeführt:

  • Abfallvermeidung

    Wesentliche Weichen zur Abfallvermeidung hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 1996 mit dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG [3] gestellt, indem er die Produktverantwortung des Herstellers festgelegt hat. Die Abfallvermeidung wird mit der Novellierung der RL 2008/98/EG, hinsichtlich der erweiterten Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips, künftig eine noch größere Rolle spielen.
  • Abfallverwertung

    Der wissenschaftlich-technische Fortschritt bewirkt die Weiterentwicklung der technologischen Prozesse und führt in Folge zur Entwicklung innovativer Verwertungsverfahren. Das betrifft vor allem Verfahren, um Rohstoffe aus Abfällen zu gewinnen oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften von Abfällen zu intensivieren. So werden durch geschlossene Stoffkreisläufe nicht nur Primärrohstoffe eingespart, sondern auch die Abfallmengen erheblich reduziert. Nicht zuletzt spielt, hinsichtlich der stofflichen Verwertung von Abfällen, auch die Preisentwicklung an den Rohstoffmärkten eine große Rolle.

Aufbauend auf den beschriebenen Randbedingungen wird nachfolgend die erwartete Entwicklung des Aufkommens an gefährlichen Abfällen zur Beseitigung beschrieben. Weiterhin erfolgt eine Abschätzung der zu erwartenden Entwicklung bei den gefährlichen Abfällen zur Verwertung. Ergänzt werden diese Aussagen durch einen Vergleich mit dem absehbaren Bestand an Entsorgungsanlagen sowie aus diesem Vergleich zu ziehende Schlussfolgerungen.

5.3.1 Prognostiziertes Abfallaufkommen

Die Prognose der zukünftigen Entwicklung des Aufkommens an gefährlichen Abfällen basiert auf einer Bilanzierung des bisherigen Aufkommens. Die Daten der vergangenen Jahre liegen in Form der Landesabfallbilanzen vor.

Die Abbildung 14 zeigt eine Übersicht zur Entwicklung des Aufkommens an sonstigen gefährlichen Abfällen und der kontaminierten mineralischen Bauabfälle von 2001 bis 2010.

Abbildung 14: Entwicklung des Aufkommens an sonstigen gefährlichen Abfällen und kontaminierten mineralischen Bauabfällen im Land Brandenburg von 2001 bis 2010

Abbildung 14: Entwicklung des Aufkommens an sonstigen gefährlichen Abfällen und kontaminierten mineralischen Bauabfällen im Land Brandenburg von 2001 bis 2010

Für die Prognose des Aufkommens gefährlicher Abfälle sind, unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung, die folgenden wesentlichen Aussagen festzuhalten:

  • Die Entwicklung des Aufkommens an gefährlichen Abfällen verlief im Betrachtungszeitraum von 2001 bis 2010, bei Außerachtlassen der kontaminierten mineralischen Bauabfälle, sehr schwankend. Besonders prägnant war die Mengenerhöhung im Jahr 2004. Ursache war die Umstellung der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (EAKV) auf die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), indem bisher nicht gefährliche Abfallarten nunmehr als gefährlich eingestuft wurden. Erst in den letzten drei bis vier Jahren ist wieder ein leichter Aufwärtstrend der sonstigen gefährlichen Abfälle zu verzeichnen.
  • Bei den kontaminierten mineralischen Bauabfällen ist im Zeitraum der Jahre von 2001 bis 2004 eine Steigerung des Abfallaufkommens auf mehr als das Doppelte zu verzeichnen. Als Grund hierfür sind zeitlich befristete Maßnahmen im Rahmen der Sanierung von Altlasten und des Bergbaus zu nennen. Über den Zeitraum der letzten zehn Jahre betrachtet, betrug der Anteil der kontaminierten Bauabfälle zum Gesamtaufkommen zwischen 40 und 60 Prozent, der sich aber in den letzten vier Jahren zunehmend auf unter 50 Prozent einpegelte.

Neben dieser Rückschau auf die bisherige Entwicklung wurden Träger aktueller Großvorhaben mit eventueller Abfallrelevanz sowie ausgewählte Brandenburger Unternehmen um eigene Einschätzungen zur weiteren Entwicklung gefährlicher Abfälle gebeten. Aus diesen Quellen können die folgenden Aussagen abgeleitet werden.

Die Realisierung geplanter Großvorhaben beeinflusst vor allem die Gruppe der mineralischen Abfälle mit schädlichen Verunreinigungen:

  • Für den Altlastenbereich wird weiterhin ein hohes Abfallaufkommen prognostiziert, das sich in den nächsten zehn Jahren tendenziell verringern wird.
  • Bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen im Bergbau des Landes Brandenburg werden künftig keine mengenrelevanten gefährlichen Abfälle erwartet.
  • Das Projekt Nr. 17, Ausbau der Binnenwasserstraßen, kann zeitlich noch nicht endgültig eingeordnet werden. Es wird jedoch von einer zu entsorgenden Menge von rund 60.000 Mg kontaminierter mineralischer Abfälle bis zum Jahr 2020 ausgegangen.
  • Im Rahmen weiterer Gleisbausanierungen wird bis 2020 ein Aufkommen an gefährlichen Abfällen auf gleichbleibend hohem Niveau von jährlich 30.000 Mg prognostiziert.
  • Nach dem gegenwärtigen Planungsstand ist für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld durch den abgeschlossenen Rückbau des Ortes Diepensee nicht mehr mit einem mengenrelevanten Aufkommen an kontaminierten mineralischen Abfällen zu rechnen.
  • Bei einer Vielzahl von Großbetrieben der Chemischen Industrie des Landes Brandenburg sind umfangreiche Sanierungstätigkeiten weitgehend abgeschlossen. Das Aufkommen mineralischer Bauabfälle ist deshalb als tendenziell rückläufig einzuschätzen.

In Abwägung dieser Vorhaben wird bei der Gruppe der kontaminierten mineralischen Bauabfälle in den ersten fünf Jahren des Prognosezeitraums (2011 bis 2015) weiterhin mit einem konstant hohen Aufkommen gerechnet. In der zweiten Hälfte des Prognosezeitraumes (2016 bis 2020) wird von einer jährlichen Reduzierung um circa 4 Prozent ausgegangen. Insgesamt wird bis zum Ende des Prognosezeitraums ein Rückgang auf circa 353.000 Mg pro Jahr bis zum Jahr 2020 erwartet (Abbildung 15).

Hinsichtlich des Einflusses von Vermeidung und Verwertung auf das Aufkommen an gefährlichen Abfällen zur Beseitigung können die folgenden Tendenzen abgeleitet werden:

  • Auf europäischer und bundesdeutscher Ebene sind weitere verstärkte Anstrengungen zu erwarten, die darauf ausgerichtet sind, Abfälle vorzugsweise zu vermeiden, wiederzuverwenden oder zu verwerten. Beispielhaft sind bereits strenge Vorgaben zur Ablagerung auf Deponien bis hin zum Ablagerungsverbot, neue materialspezifische Vorschriften mit konkreten Vorgaben für Wiederverwendungs-/Verwertungsquoten zu nennen. Mit der Stärkung der Produktverantwortung wird das Ziel verfolgt, die Schadstoffe zu verringern und die Wiederverwendung zu erhöhen.
  • Gefährliche Abfälle, die hauptsächlich bei der Herstellung von Erzeugnissen im produzierenden Gewerbe anfallen, weisen ein höheres Vermeidungs- und Verwertungspotenzial auf als solche, die in erster Linie bei der Anwendung von Erzeugnissen im Dienstleistungsbereich anfallen.
  • Das Aufkommen an branchenspezifischen Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen ist entgegen den bisherigen prognostischen Erwartungen überproportional gestiegen und wird aufgrund des zu erwartenden höheren Umfangs an vorbehandelten Abfällen vor deren endgültiger Entsorgung noch weiter ansteigen. Dementsprechend konzentriert sich die Aufgabe der Abfallwirtschaft auch auf die Weiterentwicklung von Verfahren, mit denen die stoffliche Zusammensetzung der Sekundärabfälle gezielt gelenkt werden können.

Abbildung 15: Prognose des Aufkommens gefährlicher Abfälle im Land Brandenburg bis 2020

Abbildung 15: Prognose des Aufkommens gefährlicher Abfälle im Land Brandenburg bis 2020

Die Verknüpfung und Bewertung der einzelnen Einflussfaktoren führt zu der nachfolgend dargestellten Prognose für das Gesamtaufkommen, unterteilt nach dem Aufkommen an gefährlichen Abfällen zur Beseitigung und zur Verwertung innerhalb der einzelnen Abfallkategorien, am Ende des zehnjährigen Betrachtungszeitraumes (Tabelle 23).

Im Vergleich zu heute wird das Gesamtaufkommen auf rund 89 Prozent zurückgehen. Der Anteil der Abfälle zur Beseitigung wird circa 67 Prozent betragen.

Für das Jahr 2020 wird ein Gesamtaufkommen von rund 821.300 Mg gefährliche Abfälle prognostiziert. Davon werden 551.100 Mg zur Beseitigung und 270.200 Mg zur Verwertung anfallen.

Tabelle 23: Prognostiziertes Gesamtaufkommen an gefährlichen Abfällen für das Jahr 2020

Abfallkategorie
(Kurzbezeichnung)
Aufkommen [Mg]
Gesamt 2010Gesamt 2020davon
BeseitigungVerwertung
Lösemittel  45.500 33.800 23.800 10.000
Anorganische Abfälle 12.500 12.300 4.200 8.100
Altöle 22.800 22.000   8.000 14.000
Chemische Abfälle 51.300 45.000 40.000 5.000
Schlämme von Industrieabwässern   47.200 47.000 39.500 7.500
Schlämme aus der Abfallbehandlung 14.800 11.100 10.500 600
Medizinische Abfälle 200 200   200 -
Altglas 900 1.300   100 1.200
Altholz 54.200 47.200 200 47.000
PCB-haltige Abfälle 100 100   100 -
Elektroaltgeräte 16.600 16.500 0 16.500
Altfahrzeuge 10.300 8.600 - 8.600
Batterien 8.100 8.300 0 8.300
Gemischte Abfälle   2.800 3.100 100 3.000
Sortierrückstände   10.500 9.500 8.000 1.500
Mineralische Abfälle (Hochbau) 242.200   205.900 180.500 25.400
Verbrennungsrückstände 36.400 42.000 500 41.500
Mineralische Abfälle (Tiefbau) 188.500 147.100 145.600 1.500
Min. Abfälle aus der Abfallbehandlung 157.600 160.300 89.800 70.500
Summe 922.500 821.300 551.100 270.200

0 = weniger als 50, jedoch mehr als nichts; - = nichts vorhanden

Eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung gehört zu den grundlegenden Zielen der Brandenburger Abfallwirtschaftspolitik. Aus der Ist-Situation lassen sich für die zukünftige Aufkommensentwicklung die folgenden Trendaussagen ableiten:

  • Der prognostizierte Rückgang des Gesamtaufkommens an gefährlichen Abfällen, der sich in erster Linie in den kontaminierten mineralischen Abfällen des Hoch- und Tiefbaus ausdrückt, wird zumindest teilweise zu einer anteiligen Steigerung der Verwertungsquoten beitragen.
  • Bei einzelnen Abfallarten, bei denen heute schon eine sehr hohe Verwertungsquote erreicht wird, wird sich infolge der zukünftigen Verringerung des Gesamtaufkommens ein rückläufiges Niveau des Aufkommens an Abfällen zur Verwertung einstellen.
  • Künftig wird die Unterscheidung der gefährlichen Abfälle zur Beseitigung/Verwertung von der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf EU-, Bund- und Länderebene abhängen.

Summarisch betrachtet wird für den Planungszeitraum ein geringfügiges Ansteigen des Aufkommens an gefährlichen Abfällen zur Verwertung prognostiziert.

5.3.2 Prognostizierte Entwicklung der Abfallentsorgung

Im Zuge der Erarbeitung des Abfallwirtschaftsplanes wurden - wie auch bereits im Jahr 2005 - durch die Brandenburger Behörden Umfragen unter den abfallrelevanten Anlagenbetreibern durchgeführt. Neben den Aussagen zur gegenwärtigen Situation der Entsorgungsanlage wurde insbesondere um Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der Abfallentsorgung und um Informationen zu Planungen hinsichtlich des weiteren Anlagenbetriebes gebeten. Die Antworten sind im Folgenden zusammengefasst:

  • Die Mehrzahl der Abfallentsorger des Landes Brandenburg erwartet in den nächsten zehn Jahren eine unveränderte Entsorgungssituation.
  • Angesichts der in der Region und bundesweit bestehenden Überkapazitäten der Entsorgungsanlagen wird derzeit kaum der Bau oder die Erweiterung von Entsorgungsanlagen geplant, abgesehen von Ersatzinvestitionen.
  • Eventueller Mengenzuwachs kann durch die derzeit nicht ausgelasteten Entsorgungskapazitäten aufgenommen werden, falls erforderlich auch durch die Einführung eines Mehrschichtbetriebes in einzelnen Unternehmen.

Entsorgungskapazitäten im Rahmen der Produktverantwortung

Aufgrund von Verordnungen nach § 25 Absatz 1 KrWG [4] unterliegen eine Reihe von gefährlichen Abfällen den Rücknahmepflichten von Herstellern und/oder Vertreibern. Sofern

  • die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung in den Verordnungen abschließend festgelegt sind und
  • die Sicherung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung beziehungsweise der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung den rücknahmepflichtigen Herstellern und/ oder Vertreibern übertragen wurde,

bleiben diese bei der Abfallwirtschaftsplanung des Landes Brandenburg unberücksichtigt.

Anzuführen sind hier:

  1. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) [36].

    Hersteller und Vertreiber dürfen Batterien nur in Verkehr bringen, wenn sie sicherstellen, dass der Endverbraucher die Batterien zurückgeben kann. Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, die zurückgenommenen Batterien ordnungsgemäß zu entsorgen. Die von den Herstellern und Vertreibern eingerichteten Rücknahmesysteme haben sich etabliert. Auf diesem Wege wurden in Brandenburg rund 47 Mg eingesammelt und entsorgt. Im Rahmen der normalen Nachweisführung wurden rund 8.000 Mg Starterbatterien ermittelt.
  2. Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV) [16].

    Bei Altfahrzeugen, die entsprechend den Regelungen der AltfahrzeugV entsorgt werden, wird künftig von einem Aufkommen und einer Entsorgung von ca. 8.600 Mg ausgegangen. Unabhängig von der im Jahr 2009 eingeführten Abwrackprämie, die temporär ein sehr hohes Aufkommen bewirkte, wird noch eine hohe Dunkelziffer an (Alt-)Fahrzeugen vermutet, die als Wirtschaftsgut exportiert wird. Die aktuelle Liste aller anerkannten Demontagebetriebe und Schredderanlagen wird bundesweit durch die gemeinsame Stelle Altfahrzeuge -GESA- veröffentlicht (http://www.altfahrzeugstelle.de).
  3. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) [17].

    Eine beträchtliche Anzahl an Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) wird vom Vertreiber in Verbindung mit der Auslieferung neuer Ware direkt eingesammelt und von zentralen Warenlagern aus, die nicht notwendigerweise im Land Brandenburg liegen, entsorgt. Demgegenüber existieren solche zentralen Zwischenlager auch im Land Brandenburg, die wiederum aus anderen Bundesländern gebrauchte EAG zur Entsorgung zwischenlagern. Eine landesspezifische und auch endverbraucherseitige Herkunft der EAG ist deshalb zurzeit nicht eindeutig nachvollziehbar. Die Mengenangaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die EAG aus Haushaltungen einsammeln und entsorgen, stellen somit nur eine Teilmenge dar. Seit 2005 müssen Hersteller von Elektro- und Elektronikaltgeräten für erstmals in Verkehr gebrachte Geräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register - EAR - registriert sein (http://www.stiftung-ear.de). Damit soll verhindert werden, dass Hersteller wettbewerbswidrig Geräte in Verkehr bringen, ohne ihren Rücknahme- und Entsorgungspflichten nachzukommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine gebündelten Aussagen der Hersteller zur Umsetzung der Rücknahme- und Entsorgungspflicht vor.
  4. Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) [9].

    Soweit es sich um Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Güter handelt, gilt gemäß § 8 der Verpackungsverordnung für Hersteller und Vertreiber dieser Verkaufsverpackungen eine gesetzliche Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme des Verpackungsmaterials. Die zurückgenommenen Verpackungen sind einer erneuten Verwendung oder einer Verwertung, Verpackungen gemäß § 3 Absatz 7 Nummer 3 der Verpackungsverordnung einer stofflichen Verwertung, zuzuführen, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. In Brandenburg sind rund 1.700 Mg Verpackungen mit Rückständen gefährlicher Inhaltsstoffe angefallen.

Abfälle, die der Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV) [46], der Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV) [47] und der Altölverordnung (AltölV) [48] unterliegen, werden dagegen in der Abfallwirtschaftsplanung berücksichtigt, da die Rücknahmepflichten nur auf den Endverbraucher begrenzt sind und die weitere Entsorgung im Rahmen der „normalen“ Abfallentsorgung verläuft.

Kapazitäten für die Abfallbeseitigung

Zur Planung der zukünftig erforderlichen Kapazitäten für die Beseitigung gefährlicher Abfälle werden die folgenden Teilströme betrachtet:

  • Gemäß § 30 KrWG [4] ist die Abfallwirtschaftsplanung auf die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen ausgerichtet. Das Aufkommen an gefährlichen Abfällen zur Verwertung wird deshalb für die zu planenden Entsorgungskapazitäten nicht berücksichtigt.
  • Es wird außerdem davon ausgegangen, dass die bisherigen Wirtschaftsbeziehungen und Abfallströme von Brandenburg in andere Bundesländer und aus anderen Bundesländern nach Brandenburg auch künftig bestehen werden. Das ist in den geologischen Besonderheiten (keine Untertagedeponien), in der Umsetzung des Näheprinzips (Ort des Abfallanfalls und Ort der Entsorgung) und in der länderübergreifenden Nutzung von hoch spezialisierten Entsorgungsanlagen begründet. Die aus anderen Bundesländern, einschließlich Berlin, und dem Ausland in Brandenburg zu beseitigenden Mengen an gefährlichen Abfällen sind - ausgehend von der aktuellen Situation - rückläufig. Sie werden bei der Planung der notwendigen Entsorgungskapazitäten berücksichtigt.
  • Im Rahmen der umfassenden Ausgestaltung des gemeinsamen Wirtschafts- und Entsorgungsraums Brandenburg-Berlin wird damit gerechnet, dass auch künftig Berliner Abfälle in Brandenburg entsorgt werden. Bezogen auf das prognostizierte Berliner Gesamtaufkommen [49] wird sich der Anteil der Berliner Abfälle, der im Land Brandenburg entsorgt werden soll, reduzieren.
  • Das anteilige Brandenburger Aufkommen gefährlicher Abfälle zur Beseitigung, welches zukünftig in anderen Bundesländern einschließlich Berlin und dem Ausland entsorgt wird, wird nicht mit in die Planung einbezogen.

Mit diesen Annahmen ergibt sich für das Ende des Prognosezeitraumes der in der Tabelle 24 zusammengefasste Bedarf an Entsorgungskapazitäten zur Beseitigung.

Tabelle 24: Prognose der Menge gefährlicher Abfälle zur Beseitigung im Jahr 2020

Land Brandenburg
Gesamtaufkommen (Prognose)
davon:
Aufkommen an gefährlichen Abfällen zur Verwertung
Aufkommen zur Beseitigung in andere Bundesländer/Ausland
Aufkommen zur Beseitigung aus anderen Bundesländern/Ausland
821.000 Mg

- 270.000 Mg-
196.000 Mg+
200.000 Mg
Planung der Menge zur Beseitigung 555.000 Mg

Neben den für die Sicherung der zur Beseitigung erforderlichen Kapazitäten enthält die nachstehende Tabelle 25 zur Vergleichbarkeit auch die aus heutiger Sicht künftig zur Verfügung stehenden Entsorgungskapazitäten.

Die Tabelle 25 verdeutlicht, dass im Land Brandenburg auch unter Berücksichtigung des gemeinsamen Entsorgungsraumes mit Berlin für den Prognosezeitraum bis 2020 nach wie vor von einer gesicherten Entsorgung der gefährlichen Abfälle zur Beseitigung ausgegangen werden kann. Für die notwendige Beseitigung von gefährlichen Abfällen in Untertagedeponien stehen länderübergreifend ausreichende Kapazitäten zur Verfügung.

Tabelle 25: Gegenüberstellung des prognostizierten Aufkommens und der für das Jahr 2020 voraussichtlich vorhandenen Kapazitäten für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle zur Beseitigung

Entsorgungsverfahren prognostieziertes Aufkommenvoraussichtlich vorhandene Kapazität
D 1 Ablagerung von Abfällen auf Siedlungsabfalldeponien, einschließlich auschutt- und Betriebsdeponien 189.000 Mg/a 5.700.000 m3
D 8 Biologische Behandlung von Abfällen   33.000 Mg/a 186.000 Mg/a
D 9 Chemisch/physikalische Abfallbehandlung 199.000 Mg/a 592.000 Mg/a
D 10 Abfallverbrennung 62.000 Mg/a 94.000 Mg/a
D 14 Vorbehandlung von Abfällen vor Beseitigungsverfahren 72.000 Mg/a 313.000 Mg/a

Zu den einzelnen Entsorgungsverfahren ist anzumerken:

D 1 - Ablagerung von Abfällen auf Siedlungsabfalldeponien, einschließlich Bauschutt- und Betriebsdeponien

Künftig werden im Land Brandenburg elf Deponien betrieben, die sich durch sehr hohe Umweltstandards auszeichnen. Diese Deponien verfügen über ein Deponievolumen von rund 9,5 Millionen Kubikmetern. Damit wird überwiegend die Entsorgung von Siedlungsabfällen gesichert. Sie ermöglichen aber auch in begründeten Fällen die Deponierung von gefährlichen Abfällen in ausreichendem Umfang. Das Land Brandenburg verfügt seit dem Jahr 2005 über keine Sonderabfalldeponie. Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH organisiert die Entsorgung von Sonderabfällen auch in untertägige Deponien sowie oberirdische Sonderabfalldeponien, die sich außerhalb Brandenburgs befinden, und stellt somit die Entsorgungssicherheit her.

D 8 - Biologische Behandlung von Abfällen und

D 9 - Chemisch/physikalische Abfallbehandlung

Mit den hier zuzuordnenden Anlagen werden zurzeit vor allem mineralische Abfälle aus der Sanierung behandelt. Die Gegenüberstellung zeigt, dass - wie bereits in der Vergangenheit - auch zukünftig von ausreichenden Kapazitäten auszugehen ist. Die bereits jetzt vorhandenen Überkapazitäten bei diesen Anlagen lassen vor dem Hintergrund des zu erwartenden Rückgangs des Abfallaufkommens eine angepasste rückläufige Entwicklung der Behandlungskapazitäten erwarten.

D 10 - Abfallverbrennung

Die Brandenburger Verbrennungsanlagen für gefährliche Abfälle verfügen über ausreichende Entsorgungskapazitäten, um auch zukünftig eine dem Stand der Technik entsprechende thermische Behandlung sicherzustellen.

D 14 - Vorbehandlung von Abfällen vor Beseitigungsverfahren

Die Anzahl der Anlagen zur Vorbehandlung von Abfällen und damit auch die Entsorgungskapazität haben sich in den letzten Jahren nicht erhöht. Viele Anlagen sind in aller Regel sowohl für die Vorbehandlung vor der Beseitigung (D 14) als auch für die Vorbehandlung vor der Verwertung (R 12) zugelassen. Dabei ist in den Entsorgungsanlagen der Anteil der Abfälle, der vor der Beseitigung vorbehandelt wird, wesentlich größer als der Anteil der Abfälle, der vor der Verwertung vorbehandelt wird. Die hohen Vorbehandlungskapazitäten garantieren künftig eine gesicherte Abfallentsorgung.

Neben den oben genannten Entsorgungsanlagen/Entsorgungsverfahren sind für die Entsorgungssicherheit des Landes ausreichend Zwischenlager (D 15), als erster Teilschritt der Entsorgung beziehungsweise als Puffer bei temporären Engpässen, vorhanden.

Im Kapitel 5.1.3 wurde bereits erläutert, dass die Brandenburger Verwertungsanlagen zum überwiegenden Teil gegenwärtig nicht ausgelastet werden. Es stehen also auch künftig ausreichend Kapazitäten zu Verfügung, um die ansteigenden Mengen an gefährlichen Abfällen zur Verwertung ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Weiterhin ist zu erwarten, dass im Zuge der Weiterentwicklung des Standes der Technik neue Verwertungsanlagen errichtet werden beziehungsweise bestehende Industrieanlagen sich der Verwertung von Abfällen öffnen werden.

5.3.3 Schlussfolgerungen und Leitlinien

Die nach dem heutigen Stand der Kenntnisse ermittelten Prognosen zum Aufkommen gefährlicher Abfälle, zum Bedarf an Entsorgungsleistungen und zur Kapazität der Entsorgungsanlagen zeigen, dass im Land Brandenburg in den kommenden Jahren keine Entsorgungsengpässe zu erwarten sind und von einer gesicherten Entsorgung der gefährlichen Abfälle zur Beseitigung ausgegangen werden kann. Damit sind auch die Forderungen der EU gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2008/98/EG [1] erfüllt.

Dieses Ergebnis ist nicht nur Ausdruck einer praktizierten engen Vernetzung der Belange von Wirtschafts- und nachhaltiger Abfallwirtschaftspolitik des Landes, sondern widerspiegelt vor allem die Tatsache, dass die Umsetzung der Ziele der Politik des Landes Brandenburg Maßstab des täglichen Handelns der beteiligten Akteure ist.

Die Landesregierung Brandenburg unterstützt die Stärkung marktwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen in der Abfallwirtschaft, indem sie für stabile Rahmenbedingungen sorgt. Sie finden ihren Ausdruck:

  • in der Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung illegaler Abfallentsorgungen im Rahmen der Umweltkriminalität,
  • in der Sicherung hoher Entsorgungsstandards nach dem heutigen Stand der Technik zum nachhaltigen Schutz von Mensch und Umwelt,
  • in der (auch nachträglichen) Anordnung einer Sicherheitsleistung für den Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage, damit der Verursacher für finanzielle Schäden haftet,
  • in der Transparenz der behördlichen Entscheidungsprozesse und nicht zuletzt
  • in der Bezahlbarkeit der Entsorgung durch die Wirtschaft und durch den Bürger.

Weiterhin unterstützt die Landesregierung die Entsorgungswirtschaft, indem sie die Überwachungspflichten im Bereich der Entsorgung gefährlicher Abfälle mit modernen DV-Instrumenten fördert.

Das Erreichen dieser anspruchsvollen Ziele wird nicht im Selbstlauf erfolgen. Es erfordert vor allem die konsequente und abgestimmte Durchsetzung der in Kapitel 5.2 dargestellten Strategien und Maßnahmen.

Die folgenden Leitlinien, die bereits im Jahr 2005 aufgestellt wurden, gelten auch für den hier betrachteten Planungszeitraum:

  • Der Abfallvermeidung und damit dem sparsamen, umweltbewussten und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen ist Vorrang einzuräumen. Die Schadstoffgehalte unvermeidlich anfallender Abfälle sind zu verringern. Der qualitativen Vermeidung von Abfällen, wie zum Beispiel die Begrenzung von Schadstoffgehalten infolge des Einsatzes von Abfällen bei der Herstellung von Produkten, ist noch mehr Bedeutung beizumessen.
  • Der Produktverantwortung durch den Hersteller, das heißt abfallarme, langlebige, wieder verwendbare, reparaturfreundliche Erzeugnisse am Markt zu platzieren, muss verstärkt angewandt werden.
  • Angefallene gefährliche Abfälle sind vorrangig zu verwerten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
  • Soweit für die Verwertung eines gefährlichen Abfalls verschiedene Verwertungswege möglich sind, hat nach Maßgabe der §§ 7 und 8 KrWG [4] die hochwertigere Verwertung unmittelbaren Vorrang. Unter dem Gesichtspunkt einer echten Kreislaufwirtschaft bedeutet Verwerten insbesondere das Schließen von Stoffkreisläufen. Die Abfälle sollen deshalb vorrangig einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.
  • Der Vorrang der Verwertung entfällt, wenn die Beseitigung der Abfälle die umweltverträglichere Lösung darstellt. Die Menge der zu beseitigenden Abfälle ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Soweit für die Beseitigung eines nicht verwertbaren gefährlichen Abfalls mehrere Beseitigungswege zur Verfügung stehen, sollen diejenigen bevorzugt werden, die umweltverträglicher sind beziehungsweise bei denen die anfallende Energie oder die stofflichen Eigenschaften genutzt werden können, auch wenn diese Nutzung nur untergeordneter Nebenzweck der Beseitigungsmaßnahme ist.
  • Für die notwendige Beseitigung von gefährlichen Abfällen in Untertagedeponien stehen länderübergreifend ausreichende Kapazitäten zur Verfügung.
  • Im Rahmen des Näheprinzips sollen im Land Brandenburg angefallene und nicht verwertbare gefährliche Abfälle in geeigneten Entsorgungsanlagen, vorrangig im gemeinsamen Entsorgungsraum Brandenburg-Berlin, beseitigt werden. Andere abfallrechtliche oder wirtschaftliche Belange können im Einzelfall einen davon abweichenden Entsorgungsweg begründen. Das Näheprinzip schließt unter Berücksichtigung der Besonderheiten Berlins die Entsorgung der in Berlin angefallenen gefährlichen Abfälle zur Beseitigung in Brandenburg ein.
  • Die Abfälle zur Beseitigung sind gemäß § 2 des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) [50] vorrangig im Inland zu entsorgen. Sofern dennoch im begründeten Einzelfall eine Beseitigung von Abfällen im Ausland erforderlich ist, hat gemäß § 3 AbfVerbrG die Beseitigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft den Vorrang vor der Beseitigung in einem anderen Staat. Die Anlagen müssen in räumlicher Nähe am geeignetsten sein und ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes gewährleisten. Bei einer Notifizierung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen hat die SBB, unter Berücksichtigung der im Land Brandenburg geltenden Entsorgungsstandards, auch zu prüfen, ob die Verbringung im Einklang mit diesem Abfallwirtschaftsplan steht. Ansonsten ist gegebenenfalls ein Einwand gegen die Verbringung zu erheben (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer iii der EG-Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfVerbrVO)) [27].

5.3.4 Organisation der Entsorgung gefährlicher Abfälle

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Land Brandenburg haben in der Regel, bis auf Kleinmengen, die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung gemäß § 20 KrWG [4] aus ihrer Entsorgungspflicht ausgeschlossen. Demzufolge besteht für die Besitzer von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung keine Pflicht zur Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Wie bei den gefährlichen Abfällen zur Verwertung liegt die Entsorgungspflicht für die gefährlichen Abfällen zur Beseitigung beim Abfallbesitzer.

Im Rahmen dieses Abfallwirtschaftsplanes werden nach § 30 Absatz 1 KrWG [4] keine Entsorgungsträger bestimmt und es werden keine verbindlichen Pflichten für Abfallerzeuger beziehungsweise -besitzer aufgenommen, sich bestimmter Abfallbeseitigungsanlagen zu bedienen.

Mit der SAbfEV [29] hat das für Abfallwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung im Einvernehmen mit den für Inneres und für Finanzen zuständigen Mitgliedern der Landesregierung gemäß § 14 Absatz 1 BbgAbfBodG [11] die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) zur zentralen Einrichtung für die Organisation der Entsorgung der gefährlichen Abfälle bestimmt. Die SBB mbH hat mit ihren Entscheidungen zur Umsetzung der Ziele einer nachhaltigen Abfallwirtschaftspolitik des Landes Brandenburg beizutragen. Dabei sind insbesondere die in Kapitel 5.3.3 aufgestellten Leitlinien zu beachten.

6 Geltung und Inkrafttreten

Die vorliegende Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes mit seinen Teilplänen „Siedlungsabfälle“ und „Gefährliche Abfälle“ ist von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie von Planungsträgern und den zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen zu beachten.

Die Rechtswirkung des Planes besteht hinsichtlich der gefährlichen Abfälle darin, dass er nach § 5 Absatz 3 der Sonderabfallentsorgungsverordnung [29] die Grundlage für die Zuweisungsentscheidungen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin darstellt.

Die Aktualität des Abfallwirtschaftsplanes wird insbesondere anhand der jährlich erstellten Landesabfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beziehungsweise der gefährlichen Abfälle überprüft. Gemäß § 31 Absatz 5 KrWG [4] ist er spätestens nach sechs Jahren auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.

Der Abfallwirtschaftsplan tritt am Tag seiner Bekanntmachung in Kraft.

7 Verzeichnisse

7.1 Quellen- und Literaturverzeichnis

[1] Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie - AbfRRL) vom 19. November 2008 (ABl. L 312 S. 3)

[2] Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates

[3] Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163), aufgehoben durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

[4] Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

[5] Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EG-Verpack - AbfRL) vom 20. Dezember 1994 (ABl. L 365 S. 10), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/20/EG vom 9. März 2005 (ABl. L 70 S. 17) und durch Entscheidung 2004/12/EG vom 11. Februar 2004 (ABl. L 47 S. 26)

[6] Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619)

[7] Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. L 332 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung 849/2010/EU der Kommission vom 27. September 2010 (ABl. L 253 S. 2)

[8] Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723)

[9] Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504)

[10] Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504)

[11] Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 6. Juni 1997 (GVBl. I S. 40), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl. I Nr. 28)

[12] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 892)

[13] Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG) vom 10. Juli 2002 (GVBl. I S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 39)

[14] Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860)

[15] Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung - AbfAblV) vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860), aufgehoben mit Wirkung vom 16. Juli 2009 durch Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900)

[16] Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugverordnung - AltfahrzeugV) vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2194)

[17] Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)

[18] Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475)

[19] Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen (Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung - AbfKompVbrV) vom 29. September 1994 (GVBl. II S. 896), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 1997 (GVBl. I S. 173)

[20] Erlass des MLUV zum Verbrennen von Stoffen im Freien vom 26. Februar 2007

[21] Umwelt 2008 - Abfallentsorgung, Fachserie 19 Reihe 1, (Hrsg.): Statistisches Bundesamt; Wiesbaden 2010

[22] Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2008, (Hrsg.): Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Mainz 2009

[23] Abfallbilanz 2008, (Hrsg.): Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt; Magdeburg 2009

[24] Mitteilung „Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin - Vorlage zur Beschlussfassung“ des Abgeordnetenhauses Berlin vom 20. August 2010 (Drucksache 16/3403)

[25] Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zum Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle - Fortschreibung - vom 21. November 2005 (ABl. S. 38)

[26] Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462)

[27] Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen (EG-Abfallverbringungsverordnung - EG-AbfVerbrVO) vom 14. Juni 2006 (ABl. L 190 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juli 2011 (ABl. L 182 S. 2)

[28] Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung - BattV) vom 2. Juli 2001 (BGBl. I S. 1486), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331)

[29] Verordnung über die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Land Brandenburg (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SAbfEV) vom 8. Januar 2010 (GVBl. II Nr. 1)

[30] OVG Brandenburg: Urteil vom 10. April 2003 (Az. 2 A 522/02); BVerwG: Urteil vom 19. Februar 2004 (Az. 7 C 10.03)

[31] Mitteilung „Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling“ der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 2005 (Dokument KOM (2005) 666)

[32] Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619)

[33] Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

[34] Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vom 8. Juni 2011 (ABl. L 174 S. 88)

[35] Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 27. Januar 2003 (ABl. L 37 S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Richtlinie 2008/112/EG vom 16. Dezember 2008 (ABl. L 345 S. 68)

[36] Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)

[37] Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung - AbfBodZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (GVBl. II S. 842), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2010 (GVBl. II Nr. 83)

[38] Erlass 5/2/09 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über Vollzugshinweise zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen vom 27. November 2009 (LAGA-Mitteilung 27 - Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren)

[39] Allgemeinverfügung des Landesumweltamtes vom 23. Dezember 2009 zur Zustimmung zur elektronischen Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (ABl. 2010 S. 5)

[40] Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) vom 19. März 2001 (ABl. L 114 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 196/2006 vom 3. Februar 2006 (ABl. L 032 S. 4)

[41] Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (UAG - Umweltauditgesetz) vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)

[42] Erlass des MLUV über Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug zugunsten von Betrieben, die ein Umweltmanagementsystem gemäß „EG-Verordnung 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Betriebsprüfung (EMAS)“ eingeführt haben, vom 29. November 2005 (ABl. 2006 S. 2)

[43] Umweltpartnerschaft Brandenburg - Freiwillige Vereinbarung zwischen Landesregierung und Wirtschaft für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und einen wirkungsvollen zukunftsfähigen Umweltschutz im Land Brandenburg vom 26. April 1999 - Neufassung vom 8. November 2010

[44] Jahreswirtschaftsbericht 2009, (Hrsg).: Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg, Potsdam 2009

[45] Altlastensituation im Land Brandenburg, Umweltdaten online - Datenbestand Altlasten 2010 www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.220853.de

[46] Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV) vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1918), zuletzt geändert durch Artikel 7b der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

[47] Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (BGBl. I S. 409), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 41 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212 (1474))

[48] Altölverordnung (AltölV) vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

[49] Abfallwirtschaftsplan Berlin - Teilplan gefährliche Abfälle - Fortschreibung 2010, (Hrsg.): Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Berlin 2011

[50] Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG) vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462)

[51] Runderlass 5/1/12 des MUGV vom 23. März 2012 zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages (ABl. S. 630)

[52] Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material - Arbeitsentwurf der Mantelverordnung Grundwasser Ersatzbaustoffe/Bodenschutz des Bundes vom 6. Januar 2011 http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entw_mantelverordnung.pdf

7.2 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Einwohnerdichten in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 2010

Abbildung 2: Abfallströme aus der Restabfallbehandlung im Land Brandenburg

Abbildung 3: Entsorgungswege der Restabfälle im Land Brandenburg (Stand: Dezember 2010)

Abbildung 4: Etablierte Getrenntsammlung von Abfällen durch Privathaushaltungen

Abbildung 5: Restvolumina der Deponien des Landes Brandenburg ohne Berücksichtigung von Betriebsdeponien

Abbildung 6: Entsorgung von Bioabfällen aus Haushaltungen

Abbildung 7: Entsorgung der Bioabfälle über den Hausmüll im Land Brandenburg

Abbildung 8: Prozentualer Anteil der im Land Brandenburg 2010 angefallenen gefährlichen Abfälle nach Abfallkategorien

Abbildung 9: Prozentualer Anteil der im Land Brandenburg 2010 angefallenen gefährlichen Abfälle nach dem Wirtschaftszweig

Abbildung 10: Übersicht relevanter Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle klassifiziert nach Entsorgungsverfahren

Abbildung 11: Prozentualer Anteil der 2010 im Land Brandenburg beseitigten und verwerteten gefährlichen Abfälle nach Abfallkategorien

Abbildung 12: Prozentualer Anteil der 2010 im Land Brandenburg entsorgten gefährlichen Abfälle nach Entsorgungsverfahren

Abbildung 13: Ströme der gefährlichen Abfälle 2010 zur Beseitigung zwischen Brandenburg und den anderen Bundesländern sowie dem Ausland

Abbildung 14: Entwicklung des Aufkommens an sonstigen gefährlichen Abfällen und kontaminierten mineralischen Bauabfällen im Land Brandenburg von 2001 bis 2010

Abbildung 15: Prognose des Aufkommens gefährlicher Abfälle im Land Brandenburg bis 2020

7.3 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Abfallkategorien gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle nach der EU-Abfallstatistikverordnung

Tabelle 2: Wirtschaftszweige im Land Brandenburg

Tabelle 3: Einteilung der Entsorgungsverfahren

Tabelle 4: Bevölkerung in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2010

Tabelle 5: Aufkommen der den örE 2010 überlassenen Abfälle 

Tabelle 6: Entsorgungswege der örE

Tabelle 7: Restabfallbehandlungsanlagen im Land Brandenburg (Stand: Dezember 2010)

Tabelle 8: Thermische Anlagen für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Land Brandenburg (Stand: Dezember 2010)

Tabelle 9: Siedlungsabfalldeponien (DK II, Stand: 2010)

Tabelle 10: Mineralabfalldeponien, ohne Betriebsdeponien (DK I, Stand: 2010)

Tabelle 11: Gegenüberstellung Abfallaufkommen 2010 und 2020

Tabelle 12: Aufkommen in den jeweiligen Entsorgungswegen 2020

Tabelle 13: Entsorgungskapazitäten 2020

Tabelle 14: Ergebnisse der getrennten Bioabfallsammlung 2010

Tabelle 15: Im Land Brandenburg 2010 angefallene gefährliche Abfälle nach Abfallkategorien

Tabelle 16: Im Land Brandenburg 2010 angefallene kontaminierte mineralische Bauabfälle

Tabelle 17: Im Land Brandenburg 2010 angefallene gefährliche Abfälle nach dem Wirtschaftszweig

Tabelle 18: Entsorgungsanlagenkapazität für gefährliche Abfälle im Land Brandenburg 2010

Tabelle 19: Im Land Brandenburg 2010 entsorgte gefährliche Abfälle nach Abfallkategorien

Tabelle 20: Im Land Brandenburg 2010 entsorgte gefährliche Abfälle nach dem Entsorgungsverfahren 

Tabelle 21: Bilanz der Ströme gefährlicher Abfälle 2010 zur Verwertung von und nach Brandenburg 

Tabelle 22: Bilanz der Ströme gefährlicher Abfälle 2010 zur Beseitigung von und nach Brandenburg 

Tabelle 23: Prognostiziertes Gesamtaufkommen an gefährlichen Abfällen für das Jahr 2020

Tabelle 24: Prognose der Menge gefährlicher Abfälle zur Beseitigung im Jahr 2020

Tabelle 25: Gegenüberstellung des prognostizierten Aufkommens und der für das Jahr 2020 voraussichtlich vorhandenen Kapazitäten für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle zur Beseitigung

Tabelle 26: Ausgewählte Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle im Land Brandenburg 

Tabelle 27 Ausgewählte Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle im Land Brandenburg

Tabelle 28: Ausgewählte Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle im Land Berlin

8 Anhang

Tabelle 26: Ausgewählte Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle im Land Brandenburg

(Stand Januar 2011)

Lfd. Nr.Kreisfreie Stadt/LandkreisAnlageBetreiber
BezeichnungAnschriftNameAnschrift
Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlagen (MBA)
1. Havelland MBA Nauen-Schwanebeck Str. zw. Neukammer nach Schwanebeck
14641 Nauen
Abfallbehandlungsgesellschaft Havelgesellschaft Havelland mbH Goethestraße 59
14641 Nauen
2. Havelland MBA Vorketzin Vorketzin 10
14669 Ketzin
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
3. Oberspreewald-Lausitz MBA Freienhufen Bergmannstraße 44
01983 Großräschen OT Freienhufen
Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster Hüttenstraße 1 c
01979 Lauchhammer
4. Teltow-Fläming MBA Schöneiche Am Galluner Kanal
15806 Zossen OT Schöneiche
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 314476 Potsdam OT Neu Fahrland
Mechanisch-biologische Stabilisierungsanlagen (MBS)
5. Dahme-Spreewald MBS Lübben-Ratsvorwerk Ratsvorwerk 20
15907 Lübben (Spreewald)
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Straße 45
15907 Lübben (Spreewald)
6. Dahme-Spreewald MBS Niederlehme Robert-Guthmann-Straße 41
15751 Königs Wusterhausen OT Niederlehme
Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe Spree Robert-Guthmann-Straße 41
15751 Königs Wusterhausen OT Niederlehme
Mechanische Restabfallbehandlungsanlagen (MA)
7. Barnim MA Eberswalde Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
GHW Recyclinghof GmbH Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
8. Brandenburg an der Havel MA Recyclingpark Brandenburg August-Sonntag-Straße 3
14470 Brandenburg an der Havel
Recyclingpark Brandenburg an der Havel GmbH August-Sonntag-Straße 3
14470 Brandenburg an der Havel
9. Cottbus MA RecyclingzentrumJänschwalde An der L 67
03052 Cottbus
Rohstofftiger Gesellschaft für Wertstoffaufbereitung und Rückgewinnung mbH Am Bahnhof 1c
03185 Peitz, Stadt
10. Elbe-Elster MA Lichterfeld-Schacksdorf An der L 60
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
Fehr UmweltOst GmbH Äußere Radeweller
Straße 5
11. Havelland MA Premnitz

Paul-Schlack-Str. 2
14727 Premnitz

RELUX Brennstoffproduktion GmbH & Co. KG Paul-Schlack-Str. 2
14727 Premnitz
12. Oberspreewald-Lausitz MA Großräschen Bergmannstr. 13
01983 Großräschen OT Freienhufen
Sonne Recycling GmbH Bergmannstr. 13
01983 Großräschen OT Freienhufen
13. Oder-Spree MA Wilmersdorf Birkenweg 315848 Rietz-Neuendorf Otto-Rüdiger Schulze
Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG
Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land/OT Neuendorf
14. Teltow-Fläming MA Schöneiche Am Galluner Kanal
15806 Zossen OT Schöneiche
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 314476 Potsdam/OT Neu Fahrland
15. Uckermark MA Schwedt Forststraße 20 - 24
16303 Schwedt
Unternehmensgruppe RECON GmbH Forststraße 20 - 24
16303 Schwedt
Siedlungsabfalldeponien
16. Dahme-Spreewald Deponie Lübben-Ratsvorwerk Ratsvorwerk 20
15907 Lübben (Spreewald)
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Straße 45
15907 Lübben (Spreewald)
17. Havelland Deponie Nauen-Schwanebeck Schwanebecker Weg 25
14641 Nauen OT Schwanebeck
Landkreis Havelland Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
18. Havelland Deponie Vorketzin Vorketzin 10
14669 Ketzin
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
19. Oberspreewald-Lausitz Deponie Hörlitz An der Hochkippe 3
01968 Schipkau OT Hörlitz
Deponiegesellschaft Schwarze Elster mbH Hüttenstraße 1 e
01979 Lauchhammer
20. Teltow-Fläming Deponie Schöneiche - DKII-Bereich Am Galluner Kanal
15806 Zossen OT Schöneiche
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
Mineralabfalldeponien
21. Oder-Spree Deponie Alte Ziegelei Beeskower Chaussee15526 Alt Golm Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung Karl-Marx-Straße 11/12
15517 Fürstenwalde
22. Potsdam-Mittelmark Deponie Deetz Am Hafen
14550 Groß Kreutz (Havel) OT Deetz
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
23. Teltow-Fläming Deponie Schöneiche - DKI-Bereich Am Galluner Kanal15806 Zossen OT Schöneiche MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft  mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
24. Uckermark Deponie Pinnow Angermünder Weg 8
16278 Pinnow
Landkreis Uckermark Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Thermische Anlagen für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen aus Siedlungsabfällen
25. Havelland EBS-Wirbelschichtfeuerungsanlage Premnitz Dr.-Herbert-Rein-Str. 1
14727 Premnitz
E.ON Energy from Waste Premnitz GmbH Dr.-Herbert-Rein-Str. 1
14727 Premnitz
26. Havelland EBS-Heizkraftwerk  Premnitz Linie 1 Dr.-Herbert-Rein-Str. 1
14727 Premnitz
E.ON Energy from Waste Premnitz GmbH Dr.-Herbert-Rein-Str. 1
14727 Premnitz
27. Märkisch-Oderland Zementwerk Rüdersdorf - Ofenlinie 5 Frankfurter Chaussee
15558 Rüdersdorf
Cemex OstZement GmbH Frankfurter Chaussee
15558 Rüdersdorf
28. Märkisch-Oderland EBS-Industriekraftwerk Rüdersdorf Siedlerweg 11
15562 Rüdersdorf
Vattenfall Europe New Energy Ecopower GmbH Siedlerweg 11
15562 Rüdersdorf
29. Oder-Spree EBS-Heizkraftwerk Eisenhüttenstadt Oderlandstraße 109
15890 Eisenhüttenstadt
EnBW PROPOWER GmbH Oderlandstraße 109
15890 Eisenhüttenstadt
30. Oberspreewald-Lausitz EBS-Heizkraftwerk Sonne Großräschen Bergmannstraße 29
01983 Großräschen
E.ON Energy from Waste Großräschen GmbH Bergmannstraße 29
01983 Großräschen
31. Spree-Neiße Braunkohlekraftwerk Jänschwalde Am Kraftwerk
03185 Teichland/OT Neuendorf
Vattenfall Europe Generation AG Vom-Stein-Straße 39
03050 Cottbus
32. Spree-Neiße Braunkohlekraftwerk „Schwarze Pumpe“ An der alten Ziegelei
03130 Spremberg
Vattenfall Europe Generation AG Vom-Stein-Straße 39
03050 Cottbus
33. Spree-Neiße EBS-Heizkraftwerk Spremberg An der Heide B5
03130 Spremberg
Spreerecycling GmbH & Co. KG An der Heide B5
03130 Spremberg
34. Uckermark EBS-Heizkraftwerk Schwedt Kuhheide 34
16303 Schwedt
LEIPA Georg Leinfelder GmbH Kuhheide 34
16303 Schwedt
Biomassekraftwerke mit Einsatz von Sperrmüllanteilen
35. Barnim Biomassekraftwerk Beusterstr. 1
16348 Klosterfelde
BPK Biopower Klosterfelde GmbH Beusterstr. 1
16348 Klosterfelde
36. Dahme-Spreewald Altholzverbrennungsanlage Am Nordhafen 12
15711 Königs Wusterhausen
MVV BioPower GmbH Am Nordhafen 12
15711 Königs Wusterhausen
37. Elbe-Elster Biomasseheizkraftwerk Roland-Schmid-Straße 5 - 7
04910 Elsterwerda
Danpower GmbH BioHKW Elsterwerda Charlottenstraße 40
14467 Potsdam
38. Oder-Spree Thermische Verwertungsanlage Birkenweg 3
15848 Rietz-Neuendorf OT Wilmersdorf
Otto-Rüdiger Schulze
Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG
Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land OT Neuendorf
39. Oder-Spree Thermische Verwertungsanlage Tränkeweg 19
15517 Fürstenwalde
WESA Wertstoffsortieranlage Betriebs GmbH i. L. Tränkeweg 19
15517 Fürstenwalde
40. Teltow-Fläming Biomasseheizkraftwerk Am Birkengrund 16
16767 Ludwigsfelde
ENRO AG Alfred-Kühne-Str.
14974 Ludwigsfelde
41. Teltow-Fläming Altholzverbrennungsanlage An der Birkenpfuhlheide 3
15837 Baruth/Mark
Unitherm Baruth GmbH An der Birkenpfuhlheide 3
15837 Baruth/Mark
Kompostierungsanlagen
42. Barnim Kompostierungsanlage Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
Andrè Rouvel Erd- u. Bauschuttrecycling GmbH Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
43. Barnim Kompostierungsanlage Neuer Schwanebecker  Weg 2
16356 Ahrensfelde OT Ahrensfelde
ARETA GmbH Buchholzer Allee 6
15345 Altlandsberg
44. Barnim Kompostierungsanlage Lichterfelder Bruch 3A
16244 Schorfheide OT Lichterfelde
AWZ Abfallwirtschaftszentrum Lichterfelde GmbH Lichterfelder Bruch 3 A
16244 Schorfheide OT Lichterfelde
45. Barnim Kompostierungsanlage Eichenweg
16321 Bernau OT Schönow
Gartenbau Schönow GbR Schulstr. 18 a
16321 Bernau OT Schönow
46. Barnim Kompostierungsanlage Schönfelder Straße 1
16356 Werneuchen OT Willmersdorf
Ralf Schröder Steinweg 14
16352 Wandlitz OT Basdorf
47. Barnim Kompostierungsanlage Am Walde 4
16356 Ahrensfelde OT Mehrow
RETERRA Service GmbH Am Walde 4 16356 Ahrensfelde OT Mehrow
48. Barnim Kompostierungsanlage Helenenauer Weg 10
16356 Blumberg OT Elisenau
Sommerey und Zimmermann GbR Helenenauer Weg 10
16356 Blumberg OT Elisenau
49. Barnim Kompostierungsanlage Lichterfelder Weg
16230 Golzow
V.O.B. Vertrieb organischer Stoffe GmbH Barnim Alfred-Nobel-Straße 1
16225 Eberswalde
50. Brandenburg an der Havel Kompostierungsanlage Wendgräben
14776 Brandenburg an der Havel
Lubitz Garten- und Landschaftsbau Ziesarer Landstraße 88
14776 Brandenburg an der Havel
51. Dahme-Spreewald Kompostierungsanlage Rudower Straße 39
12529 Schönefeld OT Waßmannsdorf
EBK Berliner Kompostierungsgesellschaft NL Waßmannsdorf Rudower Straße 39
12529 Schönefeld OT Waßmannsdorf
52. Dahme-Spreewald Kompostierungsanlage Mühlenstraße 9
15754 Heidesee OT Friedersdorf
FRIEDACK Friedersdorfer Ackerbau- und Tierzucht GmbH Mühlenstraße 9
15754 Friedersdorf
53. Dahme-Spreewald Kompostierungsanlage B 96 (Deponie Wittmannsdorf)
15926 Luckau
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Straße 45
15907 Lübben (Spreewald)
54. Dahme-Spreewald Kompostierungsanlage Ratsvorwerk
15907 Lübben (Spreewald)
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Straße 45
15907 Lübben (Spreewald)
55. Dahme-Spreewald Kompostierungsanlage Ausfahrt auf L 74,
Abschnitt 070
15711 Königs Wusterhausen
Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH & Co. KG Bahnhofstraße 36
15806 Zossen
56. Dahme-Spreewald Kompostierungsanlage Nördlich der Kreisstraße K 6156
15806 Mittenwalde OT Telz
Reterra Service GmbH Seestraße 2 a
50374 Erftstadt
57. Dahme-Spreewald Kompostierungsanlage Segelfliegerdamm
15758 Zernsdorf
Umwelt & Naturstein
Ingrid Lehmann
Seestraße 46
15758 Zernsdorf
58. Elbe-Elster Kompostierungsanlage An der B 101
04916 Herzberg
Deponiegesellschaft Schwarze Elster mbH Hüttenstraße 1 e
01979 Lauchhammer
59. Elbe-Elster Kompostierungsanlage An der L 60
03238 Lichterfeld
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 5
06132 Halle
60. Elbe-Elster Kompostierungsanlage Am Flugplatz 1
03249 Sonnewalde OT Großbahren
Galle GmbH - Kompostierung & Landschaftsbau Am Flugplatz 1
03249 Sonnewalde OT Großbahren
61. Elbe-Elster Kompostierungsanlage Gewerbestraße 1
04924 Uebigau-Wahrenbrück OT Beutersitz
NKW - Niederlausitzer Kompostwerke GmbH Dubrauweg 6
03172 Guben
62. Elbe-Elster Kompostierungsanlage Kahlaer Weg
04934 Hohenleipisch OT Dreska
Packroff GmbH An den Kanitzen 14 - 18
04910 Elsterwerda
63. Elbe-Elster Kompostierungsanlage Flur 52 Wolfsberge
03238 Finsterwalde
Rubin GmbH Patschenweg 10
01979 Lauchhammer
64. Elbe-Elster Kompostierungsanlage Am Reitweg
04916 Schönwalde OT Stolzenhain
Taesch-Entsorgungs GmbH Wittenbergstraße 1
06925 Annaburg
65. Elbe-Elster Kompostierungsanlage 04916 Hohenkuhnsdorf URD Umwelt- und Recycling Dienstleistungs GmbH Stolzenhain Herzberger Straße 6
04916 Schönewalde
66. Frankfurt (Oder) Kompostierungsanlage Gronenfelder Weg 34
15234 Frankfurt (Oder)
NRF Naturerden und  Recycling GmbH Gronenfelder Weg 34
15234 Frankfurt (Oder)
67. Frankfurt (Oder) Kompostierungsanlage Küstriner Berg 20
15236 Frankfurt (Oder) OT Güldendorf
Veolia Umweltservice Ost GmbH Rosenstraße 99
01159 Dresden
68. Havelland Kompostierungsanlage Brandenburger Straße
14641 Wustermark
Dowideit Erden GmbH Berliner Allee 39
14641 Wustermark
69. Havelland Kompostierungsanlage Nauener Straße 101
14612 Falkensee
GALAFA Garten- und Landschaftsbau GmbH Falkensee Nauener Straße 101
14612 Falkensee
70. Havelland Kompostierungsanlage Mützlitzer Straße
14715 Märkisch Luch OT Garlitz
Reterra Service GmbH Seestraße 2 a
50374 Erftstadt
71. Havelland Kompostierungsanlage Horstenweg 34
14712 Rathenow  OT Steckelsdorf
SEKOM Horstenweg 34
14712 Rathenow OT Steckelsdorf
72. Havelland Kompostierungsanlage Bützener Feld 2
14727 Premnitz
SEKOM Horstenweg 34
14712 Rathenow OT Steckelsdorf
73. Havelland Kompostierungsanlage 14641 Nauen
OT Klein Behnitz
Störk GmbH Seegefelder Str. 6 a
14624 Dallgow
74. Märkisch-Oderland Kompostierungsanlage Rehfelder Straße 14
15378 Hennickendorf
Hennickendorfer Kompost GmbH Lindenweg 10
15378 Hennickendorf
75. Märkisch-Oderland Kompostierungsanlage Friedhofstraße 20
15366 Hoppegarten OT Waldesruh
Hoppegartener Land- und Handelsges. mbH Friedhofstraße 20
15366 Hoppegarten OT Waldesruh
76. Märkisch-Oderland Kompostierungsanlage Dahlwitzer Landstraße 1
15366 Hoppegarten OT Münchehofe
Kompostierbetrieb „proflor“ Dahlwitzer Landstraße 1
15366 Hoppegarten OT Münchehofe
77. Märkisch-Oderland Kompostierungsanlage Karl-Marx-Allee 53
15320 Neuhardenberg
Kompostierung und Landschaftspflege Neuhardenberg Karl-Marx-Allee 53
15320 Neuhardenberg
78. Märkisch-Oderland Kompostierungsanlage Straße nach Werneuchen
15345 Altlandsberg OT Wegendorf
Mon Plaisir Landschaftsbaugesellschaft Straße nach Werneuchen
15345 Altlandsberg OT Wegendorf
79. Märkisch-Oderland Kompostierungsanlage An der Umgehungsstraße
15345 Eggersdorf
Opitz GmbH Lindenstraße 1 d
15345 Rehfelde
80. Märkisch-Oderland Kompostierungsanlage Birkenhof
15306 Lindendorf  OT Libbenichen
Schulze-Kahleyß GmbH Frankfurter Straße 8
15306 LindendorfOT Libbenichen
81. Märkisch-Oderland Kompostierungsanlage 16259 Heckelberg-Brunow V.O.B. Vertrieb organischer Stoffe GmbH Barnim Alfred-Nobel-Straße 1
16225 Eberswalde
82. Oberhavel Kompostierungsanlage Wansdorfer Chaussee 1
16727 Oberkrämer OT Bötzow
Bötzower Boden- und Baustoffverwertung GmbH Wansdorfer Chaussee 1
16727 Oberkrämer OT Bötzow
83. Oberhavel Kompostierungsanlage Berliner Straße 4
16727 Velten
Dunkel Baustoff-Recycling-Zentrum oHG Berliner Straße 4
16727 Velten
84. Oberhavel Kompostierungsanlage Veltener Straße 20
16767 Oranienburg OT Germendorf
Giuseppe Macri Schönhauser Straße 10 B
13158 Berlin
85. Oberhavel Kompostierungsanlage Am Wiesengrund
16767 Oranienburg OT Germendorf
AGRO GbR Germendorf Am Wiesengrund 1
16515 Oranienburg OT Germendorf
86. Oberhavel Kompostierungsanlage Griebener Weg
16775 Löwenberger Land  OT Neuendorf
Otto-Rüdiger Schulze
Holz- und Baustoff-Recycling GmbH & Co. KG
Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land OT Neuendorf
87. Oberhavel Kompostierungsanlage Birkenallee 82
16515 Oranienburg
Peter Umwelttechnik Freiburger Straße 32
16515 Oranienburg
88. Oberhavel Kompostierungsanlage Falkenthaler Chaussee
16792 Zehdenick
URD Umwelt- und Recycling Dienstleistungs GmbH Grüneberg Großmutzer Heuweg
16775 Löwenberger Land OT Grüneberg
89. Oberhavel Kompostierungsanlage Str. zw. Zernikow/Güldenhof
16775 Stechlin OT Güldenhof
URD Umwelt- und Recycling Dienstleistungs GmbH Grüneberg Großmutzer Heuweg
16775 Löwenberger Land OT Grüneberg
90. Oberhavel Kompostierungsanlage Großmutzer Heuweg
16775 Löwenberger Land  OT Grüneberg
URD Umwelt- und Recycling Dienstleisungs GmbH Grüneberg Großmutzer Heuweg
16775 Löwenberger Land OT Grüneberg
91. Oberspreewald-Lausitz Kompostierungsanlage Beltener Weg
03226 Göritz
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Straße 45
15907 Lübben (Spreewald)
92. Oberspreewald-Lausitz Kompostierungsanlage Karl-Marx-Straße
01998 Schipkau OT Klettwitz
NSG Sanierungsgesellschaft in der Niederlausitz mbH Bergmannstraße 27
01983 Großräschen OT Freienhufen
93. Oberspreewald-Lausitz Kompostierungsanlage IKW - Straße 55
01979 Lauchhammer
SGL Spezial- und Bergbau-Servicegesellschaft Bockwitzer Straße 85
01979 Lauchhammer
94. Oder-Spree Kompostierungsanlage Dorfstraße 29 a
15890 Eisenhüttenstadt OT Diehlo
CSG Containerservice Lutz Garkisch Dorfstraße 29 a
15890 Eisenhüttenstadt OT Diehlo
95. Oder-Spree Kompostierungsanlage Friedländer Berg 1
15848 Beeskow
GAA Gesellschaft für Abfall-Aufbereitung Beeskow GmbH Friedländer Berg 1
15848 Beeskow
96. Oder-Spree Kompostierungsanlage Kompostplatz Lawitz
15898 Neuzelle T Lawitz
TEW Transport und Erden GmbH Wellmitz Straße der Einheit 2 a
15898 Neißemünde OT Wellmitz
97. Oder-Spree Kompostierungsanlage Alt Golmer Chaussee 1
15848 Rietz-Neuendorf  OT Alt Golm
Veolia Umweltservice Ost GmbH Rosenstraße 99
01159 Dresden
98. Ostprignitz-Ruppin Kompostierungsanlage 16831 Rheinsberg OT Linow Agrar Rheinsberg GmbH Wittstocker Straße 1
16837 Rheinsberg OT Dorf Zechlin
99. Ostprignitz-Ruppin Kompostierungsanlage Blesendorfer Weg
16909 Wulfersdorf
Agrargenossenschaft Freyenstein und Umgebung e. G. Dorfstraße 75 a
16909 Wulfersdorf
100. Ostprignitz-Ruppin Kompostierungsanlage 16909 Heiligengrabe Perleberger Recycling GmbH Rambower Chaussee 2
19339 Plattenburg OT Groß Werzin
101. Ostprignitz-Ruppin Kompostierungsanlage Bundesstraße 5
16866 Kyritz OT Heinrichsfelde
Perleberger Recycling GmbH Rambower Chaussee 2
19339 Plattenburg OT Groß Werzin
102. Potsdam Kompostierungsanlage Drewitzer Straße
14478 Potsdam
RTE Umweltservice GmbH Fichtenallee 19
14480 Potsdam
103. Potsdam Kompostierungsanlage Lerchensteig 25 a
14469 Potsdam OT Nedlitz
Stadtentsorgung Potsdam GmbH Drewitzer Straße 47
14478 Potsdam
104. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage Weg nach Trebitz 1
14806 Brück OT Baitz
Baitzer Kompost GmbH Weg nach Trebitz 1
14806 Baitz
105. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage Zum Kompostplatz 1
14550 Groß Kreutz OT Schmergow
Biowork GmbH Zum Kompostplatz 1
14550 Groß Kreutz OT Schmergow
106. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage Körziner Weg
14552 Michendorf OT Stücken
Dietmar Sandvoß Seddiner Straße 59 b
14552 Michendorf OT Stücken
107. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage 14547 Rieben Dietmar Sandvoß Seddiner Straße 59 b
14552 Michendorf OT Stücken
108. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage Großbeerenstraße
14532 Stahnsdorf OT Güterfelde
HÄSE GmbH Dorfstraße 12
14513 Teltow OT Ruhlsdorf
109. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage An der B 102
14798 Havelsee OT Fohrde
Märkische Entsorgungsgesellschaft Brandenburg mbH Pernitzer Straße 19 A
14797 Kloster LehninOT Prützke
110. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage Am Erdeplatz 1
14542 Werder OT Plötzin
Plötziner Erden GmbH Am Erdeplatz 1
14542 Werder OT Plötzin
111. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage Straße zw. Jeserig u. Schlalach
14822 Mühlenfließ OT Jeserig
Rebo Umwelttechnik GmbH Gewerbegebiet 1
14822 Mühlenfließ OT Jeserig
112. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage Feldweg zw. Dahnsdorf u. Lühnsdorf
14806 Planetal OT Dahnsdorf
Rebo Umwelttechnik GmbH Gewerbegebiet 1
14822 Mühlenfließ OT Jeserig
113. Potsdam-Mittelmark Kompostierungsanlage Stahnsdorfer Straße 30
14513 Teltow
TBR Teltower Baustoffrecycling GmbH Teltower Damm 300
14167 Berlin
114. Prignitz Kompostierungsanlage Eichhölzer Weg
19348 Perleberg
B + S Prignitz Recycling GmbH Eichhölzer Weg
19348 Perleberg
115. Prignitz Kompostierungsanlage Rambower Chaussee 2
19339 Plattenburg OT Groß Werzin
Perleberger Recycling GmbH Rambower Chaussee 2
19339 Plattenburg OT Groß Werzin
116. Spree-Neiße Kompostierungsanlage Zur Deponie 1
03149 Forst (Lausitz)
AGNS Abfallentsorgungsgesellschaft Neiße-Spree mbH Zur Deponie 1
03149 Forst (Lausitz)
117. Spree-Neiße Kompostierungsanlage Roitzer Straße 10
03130 Spremberg
Börner Transport und Handels GmbH Roitzer Straße 10
03130 Spremberg
118. Spree-Neiße Kompostierungsanlage Sportplatzstraße 3
03130 Spremberg OT Sellessen
Gartenbau und Landschaftsgestaltung Brünsch Sportplatzstraße 3
03130 Spremberg OT Sellessen
119. Spree-Neiße Kompostierungsanlage An der B 97
03172 Schenkendöbern
NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH Dubrauweg 6
03172 Guben
120. Spree-Neiße Kompostierungsanlage Watowainz 1
03185 Teichland OT Bärenbrück
Reterra Service GmbH Seestraße 2 a
50374 Erftstadt
121. Teltow-Fläming Kompostierungsanlage Weg nach Mellensee 8
15806 Zossen OT Schünow
Agrarservice Schünow Weg nach Mellensee 8
15806 Zossen OT Schünow
122. Teltow-Fläming Kompostierungsanlage Dorfstraße 18 A
14979 Großbeeren OT Kleinbeeren
BHG Landschaftsbau und Handels GmbH Dorfstraße 18 A
14979 Großbeeren OT Kleinbeeren
123. Teltow-Fläming Kompostierungsanlage Am Osterberg
14974 Ludwigsfelde OT Gröben
Michael Kühn e. K. Gottlieb-Daimler-Straße 35
14974 Ludwigsfelde
124. Teltow-Fläming Kompostierungsanlage Zur Dorfstraße 10
15806 Zossen OT Schünow
MüCoLEF GmbH Zur Dorfstraße 10
15806 Zossen OT Schünow
125. Teltow-Fläming Kompostierungsanlage Lankeweg
15831 Blankenfelde-Mahlow OT Jühnsdorf
Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH & Co. KG Nächst Neuendorfer Landstraße 6 a
15806 Zossen OT Nächst Neuendorf
126. Teltow-Fläming Kompostierungsanlage An der Försterwiese
15806 Mellensee OT Kummersdorfer Gut
TERBA GmbH Kerzendorfer Straße 3
14974 Ludwigsfelde
127. Teltow-Fläming Kompostierungsanlage Klausdorfer Chaussee
15806 Zossen OT Wünsdorf
WÜETU Wünsdorfer Entsorgungs-Transportunternehmen Zum Bahnhof 35
15806 Zossen OT Wünsdorf
128. Uckermark Kompostierungsanlage Gewerbegebiet Templin Reinfeld
17268 Buchholz bei Gerswalde
Biologische Abfallverwertung GmbH Dorfstraße 17 a
17268 Templin OT Hindenburg
129. Uckermark Kompostierungsanlage Schönower Weg
16278 Biesendahlshof
Jordan Containerdienst GmbH Blumberger Weg 2 a
16306 Casekow
130. Uckermark Kompostierungsanlage Agrarflugplatz Schönermark
16278 Mark Landin OT Schönermark
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG Am Dorfanger 7
16278 Mark Landin OT Schönermark
Biogasanlagen
(zugelassen für den Einsatz externer gewerblicher Bioabfälle; Anlagen, in denen ausschließlich landwirtschaftliche Stoffe eingesetzt werden, sind nicht aufgeführt)
131. Dahme-Spreewald Biogasanlage Altenoer Straße 10
15926 Luckau
Schradenbiogas GmbH & Co. KG Gröden-Nord 2
04932 Gröden
132. Dahme-Spreewald Biogasanlage Klein Eichholzer Straße 27 b
15754 Heidesee OT Stregenz/Klein Eichholz
BKE Biogas Klein Eichholz GmbH Klein Eichholzer Straße 27 b
15754 Heidesee OT Stregenz/Klein Eichholz
133. Elbe-Elster Biogasanlage Gröden-Nord 2
04932 Gröden
Schradenbiogas GmbH & Co. KG Gröden-Nord 2
04932 Gröden
134. Oberspreewald-Lausitz Biogasanlage Steindamm 51/53
01968 Senftenberg
Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH Steindamm 51/53
01968 Senftenberg
135. Potsdam-Mittelmark Biogasanlage Am Bach 2
14806 Belzig OT Schwanebeck
Methanergy GmbH Tränkeweg 28
15517 Fürstenwalde
Anlagen für die Sortierung von PPK und LVP
136. Barnim Sortieranlage für Papier und Pappe Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
137. Elbe-Elster Sortieranlage für Papier und Pappe Eichenweg 45
04910 Elsterwerda, Stadt
FRASSUR Entsorgungsdienste GmbH Eichenweg 45
04910 Elsterwerda
138. Frankfurt (Oder) Sortieranlage für Leichtverpackungen Mittelweg 32
'15234 Frankfurt (Oder)
Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH Tannenweg 25
18059 Rostock
139. Oberhavel Sortieranlage für Papier und Pappe Breite Straße 47 b
16727 Velten
AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH Breite Straße 47 a
16727 Velten
140. Oberspreewald-Lausitz Sortieranlage für Papier und Pappe Birkenweg 20
01983 Großräschen
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
141. Oder-Spree Sortieranlage für Papier und Pappe EKO-Gelände, Straße 26
15890 Eisenhüttenstadt
Becker + Armbrust GmbH Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
142. Potsdam-Mittelmark Sortieranlage für Papier und Pappe Wildparkstraße 15 b
14548 Schwielowsee OT Geltow
Richter Recycling GmbH Wildparkstraße 15 b
14548 Schwielowsee OT Geltow
143. Prignitz Sortieranlage für Papier und Pappe Am Hünengrab 22
16928 Falkenhagen
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Str. 5
06132 Halle/Saale
144. Prignitz Sortieranlage für Papier und Pappe Bad Wilsnacker Straße 47
19322 Wittenberge
Becker Umweltdienste GmbH Perleberg Bad Wilsnacker Straße 47
19322 Wittenberge
145. Uckermark Sortieranlage für Papier und Pappe Kuhheide 15
16303 Schwedt
ALBA Uckermark GmbH Kuhheide 15
16303 Schwedt
146. Uckermark Sortieranlage für Papier und Pappe Kuhheide 34
16303 Schwedt
Münchener Akten + Daten Vernichtung GmbH Freimanner Bahnhofstraße 24
80807 München
147. Uckermark Sortieranlage für Papier und Pappe Forststraße 20 - 24
16303 Schwedt
Recon-T GmbH Forststraße 20 - 24
16303 Schwedt
148. Uckermark Sortieranlage für Papier und Pappe Am Schützenhain 2
16303 Schwedt OT Vierraden
WIKO Papierhandels GmbH Am Schützenhain 2
16303 Schwedt  OT Vierraden
Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Glas
149. Märkisch-Oderland Glasaufbereitungsanlage An der Glashütte 1 - 5
15366 Neuenhagen
Ardagh Glass Neuenhagen An der Glashütte 1 - 5
15366 Neuenhagen
150. Oberspreewald-Lausitz Glasaufbereitungsanlage Birkenweg 2
01983 Großräschen
Veolia Umweltservice GmbH & Co. KG Rosenstraße 99
01159 Dresden
Anlagen für die Aufbereitung und Verwertung von Kunststoff
151. Barnim Kunststoffaufbereitungsanlage Löhmer Dorfstraße 1 b
16356 Werneuchen
Kunststoffrecycling Berec Recycling GmbH Löhmer Dorfstraße 1 b
16356 Werneuchen
152. Barnim Kunststoffaufbereitungsanlage Finowfurter Ring 46
16244 Schorfheide OT Finowfurt
Secoplast GmbH Finowfurter Ring 46
16244 Schorfheide OT Finowfurt
153. Elbe-Elster Kunststoffaufbereitungsanlage Roland-Schmid-Straße 1
04910 Elsterwerda
BOSIG Baukunststoffe GmbH Zum Pintegraben 2
04924 Bad Liebenwerda
154. Märkisch-Oderland Kunststoffaufbereitungsanlage Hauptstraße 3
15324 Letschin OT Voßberg
Oderbruch Recycling- und Verarbeitungs GmbH Hauptstraße 3
15324 Letschin OT Voßberg
155. Märkisch-Oderland Kunststoffaufbereitungsanlage Bahnhofstraße 32
15345 Rehfelde
T & T Kunststoffveredlung GmbH Bahnhofstraße 32
15345 Rehfelde
156. Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Seefichtenstraße 15
15890 Eisenhüttenstadt
KVB Kunststoffverwertung Brandenburg GmbH Seefichtenstraße 15
15890 Eisenhüttenstadt
157. Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Am Bahndamm 8
15517 Fürstenwalde
mtm compact GmbH Am Bahndamm 8
15517 Fürstenwalde
158. Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Birkenweg 3
15848 Rietz-Neuendorf OT Wilmersdorf
Otto-Rüdiger Schulze Baustoffrecycling GmbH & Co. KG Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land OT Neuendorf
159. Ostprignitz-Ruppin Kunststoffaufbereitungsanlage Flugplatzstraße 1 - 2
16833 Fehrbellin
CABLO Metallrecycling & Handel GmbH Flugplatzstraße 1 - 2
16833 Fehrbellin
160. Potsdam-Mittelmark Kunststoffaufbereitungsanlage Belziger Straße 1
14778 Golzow
IPRO Recyclingpark GmbH Belziger Straße 1
14778 Golzow
161. Uckermark Kunststoffaufbereitungsanlage Am Bahnhof 2
17291 Nordwestuckermark OT Gollmitz
Nowak Recycling GmbH Gollmitz Am Bahnhof 2
17291 Nordwestuckermark OT Gollmitz
Anlagen für die Verwertung von Papier
162. Uckermark Papierfabrik Kuhheide 34
16303 Schwedt/Oder
LEIPA Georg Leinfelder GmbH Kuhheide 34
16303 Schwedt/Oder
163. Uckermark Papierfabrik Kuhheide 1
16303 Schwedt/Oder OT Vierraden
UPM Kymmene GmbH & Co. KG Kuhheide 1
16303 Schwedt/Oder OT Vierraden
164. Oder-Spree Papierfabrik Oderlandstraße 110
15890 Eisenhüttenstadt
Propapier PM2 GmbH Oderlandstraße 110
15890 Eisenhüttenstadt
165. Spree-Neiße Papierfabrik An der Heide B5
03130 Spremberg
Hamburger Rieger GmbH & Co. KG An der Heide B5
03130 Spremberg
sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlagen
166. Barnim sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Hermannstr. 11
16230 Britz
Elektronik-Recycling Bartsch Hermannstr. 11
16230 Britz
167. Barnim sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Am Bahnhof 5 - 7
16356 Ahrensfelde OT Blumberg
WSG - Ost Warensortiergesellschaft mbH Blankenburger Str. 18 - 28
13089 Berlin
168. Cottbus sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Werner-von-Siemens-Str. 13
03052 Cottbus
TFB Karsten Buhl Werner-von-Siemens-Str. 13
03052 Cottbus
169. Dahme-Spreewald sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage In der Muna 12
15749 Mittenwalde OT Töpchin
BMR Metall- und Kabelrecycling GmbH In der Muna 12
15749 Mittenwalde OT Töpchin
170. Dahme-Spreewald sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage In der Muna
15749 Mittenwalde OT Töpchin
RWG 1 Baustoffrecycling GmbH Mohriner Allee 119 - 121
12347 Berlin
171. Dahme-Spreewald sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Wünsdorfer Straße 11
15749 Mittenwalde OT Töpchin
Troh-Metall Recycling Töpchin Wünsdorfer Straße 11
15749 Mittenwalde  OT Töpchin
172. Dahme-Spreewald sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage In der Muna 12
15749 Mittenwalde OT Töpchin
WRE Wertstoffrecycling und -entsorgung GmbH In der Muna 12
15749 Mittenwalde OT Töpchin
173. Elbe-Elster sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Eichenweg 45
04910 Elsterwerda
FRASSUR Entsorgungsdienste GmbH Eichenweg 45
04910 Elsterwerda
174. Elbe-Elster sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Flur 52 Wolfsberge
03238 Finsterwalde
Rubin GmbH Patschenweg 10
01979 Lauchhammer-West
175. Märkisch-Oderland sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Eberswalder Straße 177
15374 Müncheberg
BRM Baustoff-Recycling GmbH Eberswalder Straße 177
15374 Müncheberg
176. Oberhavel sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Breite Straße 47 a
16727 Velten
ERV GmbH Veltener Straße 24
16515 Oranienburg OT Germendorf
177. Oberhavel sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Parkstraße 14/15
16540 Hohen Neuendorf
Detlef Deske Benekendorffstraße 26
13469 Berlin
178. Oberhavel sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Veltener Straße 32
16515 Oranienburg OT Germendorf
Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG Veltener Straße 32
16515 Oranienburg OT Germendorf
179. Oberhavel sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Am Hafen 2
16727 Velten
HBA Handel- und Dienstleistungs GmbH Am Hafen 2
16727 Velten
180. Oberhavel sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Griebener Weg
16775 Löwenberger Land OT Teschendorf
Otto-Rüdiger Schulze GmbH & Co. KG Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land OT Neuendorf
181. Oberhavel sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Birkenallee 80
16515 Oranienburg
GENAN GmbH Birkenallee 80
16515 Oranienburg
182. Oberspreewald-Lausitz sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Schwarzer Weg 1
01968 Senftenberg
Integrationswerkstätten gGmbH Schwarzer Weg 1
01968 Senftenberg
183. Oberspreewald-Lausitz sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Hauptstraße 2 a
01994 Drochow
ReMetall Drochow GmbH Hauptstraße 2 a
01994 Drochow
184. Oberspreewald-Lausitz sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Birkenweg 20
01983 Großräschen
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
185. Oberspreewald-Lausitz sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage An der Hochkippe 1
01968 Hörlitz
SHVS Selbsthilfeverein Senftenberg e. V. Güterbahnhofstraße 39
01968 Senftenberg
186. Spree-Neiße sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Spremberger Straße,
Industriegebiet Halle 48
03119 Welzow
Kabel-Recycling GmbH Drochow Hauptstraße 2 a
01994 Drochow
187. Teltow-Fläming sonstige Sortier- und Aufbereitungsanlage Märkische Straße
15806 Zossen OT Dabendorf
Berolina Schriftbild GmbH & Co. KG Kaiser-Wilhelm-Straße 17
12247 Berlin

Tabelle 27: Ausgewählte Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle im Land Brandenburg

(Stand Juni 2011)

Lfd. Nr.Kreisfreie Stadt/LandkreisAnlageBetreiber
BezeichnungAnschriftNameAnschrift
Ablagerung auf öffentlich-zugänglichen Hausmülldeponien (Entsorgungsverfahren D 1)
1. Dahme-Spreewald Siedlungsabfalldeponie Lübben-Ratsvorwerk Ratsvorwerk 20
15907 Lübben (Spreewald)
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Straße 45
15907 Lübben (Spreewald)
2. Havelland Siedlungsabfalldeponie Schwanebeck Schwanebecker Weg 25
14641 Nauen OT Schwanebeck
Landkreis Havelland Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
3. Havelland Siedlungsabfalldeponie Vorketzin (DK I + DK II) Vorketzin 10
14669 Ketzin
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
4. Oberspreewald-Lausitz Siedlungsabfalldeponie Hörlitz An der Hochkippe 3
01968 Schipkau OT Hörlitz
Deponiegesellschaft Schwarze Elster mbH Hüttenstraße 1 e
01979 Lauchhammer
5. Potsdam-Mittelmark Bauschuttdeponie Deetz Am Hafen
14550 Groß Kreutz (Havel) OT Deetz
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
6. Teltow-Fläming Siedlungsabfalldeponie Schöneiche (DK I + DK II) Am Galluner Kanal
15806 Zossen OT Schöneiche
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
7. Uckermark Deponie Pinnow Angermünder Weg 8
16278 Pinnow
Landkreis Uckermark Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Biologische Behandlung von Abfällen (Entsorgungsverfahren D 8)
8. Elbe-Elster Mikrobiologische Bodensanierungsanlage An der L 60
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 5
06132 Halle (Saale)
9. Potsdam-Mittelmark Mikrobiologische Behandlungsanlage Bahnhofstr. 7 a
14550 Groß Kreutz (Havel)
EMIX Mineralstoffe Berlin GmbH Lahnstraße 31
12055 Berlin
10. Prignitz Mikrobiologische Bodensanierungsanlage (offener Bereich) Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
Eggers Umwelttechnik GmbH
Niederlassung Wittenberge
Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
11. Prignitz Mikrobiologische Bodensanierungsanlage (geschlossener Bereich) Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
Eggers Umwelttechnik GmbH
Niederlassung Wittenberge
Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
12. Spree-Neiße Bodensanierungsanlage Drebkauer Straße 9 a
03130 Spremberg
Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG Stenglingser Weg 4
58642 Iserlohn
Chemisch/physikalische Behandlung von Abfällen (Entsorgungsverfahren D 9)
13. Brandenburg an der Havel Ultrafiltrationsanlage zur Behandlung ölhaltiger Wässer Heidelberger Straße 1
14772 Brandenburg an der Havel
Heidelberger Druckmaschinen AG Heidelberger Straße 1
14772 Brandenburg an der Havel
14. Frankfurt (Oder) Neutralisationsanlage Georg-Quincke-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
FIS Frankfurter Industrieservice GmbH Georg-Simon-Ohm-Straße 12
15236 Frankfurt (Oder)
15. Märkisch-Oderland Wasseraufbereitungs- und Emulsionsspaltanlage Zum Mühlenfließ 10
15366 Neuenhagen bei Berlin
Otto & Leitel GmbH Zum Mühlenfließ 10
15366 Neuenhagen bei Berlin
16. Oder-Spree Anlage zur Behandlung von verunreinigtem Boden Friedländer Berg 1
15848 Beeskow
Gesellschaft für Abfall-Aufbereitung Beeskow GmbH Friedländer Berg 1
15848 Beeskow
17. Prignitz Bodenwaschanlage Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
Eggers Umwelttechnik GmbH
Niederlassung Wittenberge
Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
18. Teltow-Fläming Bodenwaschanlage Industriestraße 14
14959 Trebbin
B.K.R. Kies und Recycling GmbH & Co. Contamex Bodenwaschanlage Trebbin KG Industriestraße 14
14959 Trebbin
19. Teltow-Fläming Sickerwasserbehandlungsanlage Am Galluner Kanal
15806 Zossen OT Schöneiche
Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
20. Teltow-Fläming Dekontaminierungsanlage in mobiler Modulbauweise Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
RUF Ingenieurtechnische Sanierung GmbH Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Verbrennung an Land (Entsorgungsverfahren D 10)
21. Dahme-Spreewald Thermische Vernichtungsanlage Börnichen 99
15907 Lübben  (Spreewald)
Spreewerk Lübben GmbH Börnichen 99
15907 Lübben (Spreewald)
22. Oberspreewald-Lausitz Rückstandsverbrennungsanlage Schipkauer Straße 1
01987 Schwarzheide
BASF Schwarzheide GmbH Schipkauer Straße 1
01987 Schwarzheide
23. Spree-Neiße Energieerzeugung durch Mitverbrennung von Abfällen An der alten Ziegelei
03130 Spremberg
Vattenfall Europe Generation AG Vom-Stein-Straße 39
03050 Cottbus
24. Teltow-Fläming Sonderabfallverbrennung Am Galluner Kanal
15806 Zossen OT Schöneiche
Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam OT Neu Fahrland
25. Uckermark Sonderabfallverbrennung Passower Chaussee 111
16303 Schwedt/Oder
PCK Raffinerie GmbH Passower Chaussee 111
16303 Schwedt/Oder
26. Uckermark Explosivstoffentsorgungsanlage Industrie- und Gewerbegebiet 1
16278 Pinnow
Nammo Buck GmbH Industrie- und Gewerbegebiet 1
16278 Pinnow
27. Uckermark Heizkraftwerk Kuhheide 1
16303 Schwedt/Oder
UPM-Kymmene Papier GmbH & Co. KG Kuhheide 1
16303 Schwedt/Oder
Vermengen oder Vermischen von Abfälle, bevor sie einem anderen Beseitigungsverfahren zugeordnet werden (Entsorgungsverfahren D 13)
28. Dahme-Spreewald Zwischenlager Dahmestr. 15
15749 Mittenwalde
Nehlsen GmbH & Co. KG Hüttenstr. 5
28237 Bremen
29. Frankfurt (Oder) Zwischenlager Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
Feigel Umwelt-Service GmbH Werkring 3
13597 Berlin
30. Havelland Zwischenlager Industriestraße 3
14727 Premnitz  OT Döberitz
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 5
06132 Halle (Saale)
31. Märkisch-Oderland Anlage zur physikalischen Behandlung von mineralischen Abfällen Robinienweg
15306 Vierlinden OT Diedersdorf
TEWE Bauchemiegesellschaft mbH Eichendamm 1
15306 Vierlinden OT Diedersdorf
32. Oberhavel Fotochemikalienbehandlung Kanalstraße 17
16727 Velten
EMV Entsorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Hofstraße 20
18317 Saal
33. Oberhavel Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Abfällen Kanalstraße 17
16727 Velten
enretec GmbH Kanalstraße 17
16727 Velten
34. Oberspreewald-Lausitz Sonderabfallzwischenlager mit mechanischer Behandlung Schipkauer Straße 1
01987 Schwarzheide
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG Brunnenstraße 138
44536 Lünen
35. Ostprignitz-Ruppin Umladestation Ahornallee 12
16818 Märkisch Linden OT Werder
Landkreis Ostprignitz-Ruppin Virchowstraße 14 - 16
16816 Neuruppin
36. Ostprignitz-Ruppin Umladestation Am Heidering 1
16909 Wittstock/Dosse
Landkreis Ostprignitz-Ruppin Virchowstraße 14 - 16
16816 Neuruppin
37. Prignitz Umladestation Wahrenberger Chaussee 1
19322 Wittenberge
Landkreis Prignitz Berliner Straße 49
19348 Perleberg
38. Spree-Neiße Zwischenlager Drebkauer Straße 9 a
03130 Spremberg
Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG Stenglingser Weg 4
58642 Iserlohn
Vorbehandlung von Abfällen vor Beseitigungsverfahren (Entsorgungsverfahren D 14)
39. Cottbus Zwischenlager mit Behandlung Dissenchener Straße 50
03042 Cottbus
ALBA Service Lausitz GmbH Dissenchener Straße 50
03042 Cottbus
40. Dahme-Spreewald Abfallbehandlungsanlage mit Zwischenlager Dahmestr. 15
15749 Mittenwalde
Nehlsen GmbH & Co. KG Hüttenstr. 5
28237 Bremen
41. Elbe-Elster Kabelrecycling Straße der Jugend 5 h
04916 Schönewalde
Proßmann M. G. Recycling GmbH & Co. KG Straße der Jugend 5 h
04916 Schönewalde
42. Frankfurt (Oder) Zwischenlager Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
Feigel Umwelt-Service GmbH Werkring 3
13597 Berlin
43. Havelland Zwischenlager Industriestraße 3
14727 Premnitz  OT Döberitz
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 5
06132 Halle (Saale)
44. Oberhavel Zerkleinerungsanlage für teerhaltige Dachpappe Veltener Straße 3216515 Oranienburg OT Germendorf GRUNSKE Metall-Recycling GmbH & Co. KG Veltener Straße 32
16515 Oranienburg OT Germendorf
45. Oberspreewald-Lausitz SonderabfallZwischenlager Zur Alten Post 2
01979 Lauchhammer
Entsorgungszentrum GmbH Lauchhammer Am Werk 10
01979 Lauchhammer
46. Potsdam-Mittelmark Ansammlung von Abfällen aus Tankreinigung Hauptstraße 17
14806 Planetal OT Locktow
Tankreinigung Tietz und Partner GbR Hauptstraße 17
14806 Planetal OT Locktow
47. Prignitz Anlage zur Vorklassierung Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
Eggers Umwelttechnik GmbH Niederlassung Wittenberge Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
48. Prignitz Anlage zur zeitw. Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten Buchholzer Chaussee 5
19348 Perleberg OT Quitzow
Interseroh Metallaufbereitung Ost GmbH Werkstraße 1
18069 Rostock
49. Spree-Neiße Zwischenlager Drebkauer Straße 9 a
03130 Spremberg
Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG Stenglingser Weg 4
58642 Iserlohn
Zwischenlagerung von Abfällen vor Beseitigungsverfahren (Entsorgungsverfahren D 15)
50. Barnim Holzaufbereitung Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
André Rouvel Erd- und Bauschuttrecycling GmbH Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
51. Cottbus Zwischenlager mit Behandlung Dissenchener Straße 50
03042 Cottbus
ALBA Service Lausitz GmbH Dissenchener Straße 50
03042 Cottbus
52. Cottbus Zwischenlager für Holz Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
ALBA Lausitz GmbH Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
53. Dahme-Spreewald Zwischenlager Dahmestr. 15
15749 Mittenwalde
Nehlsen GmbH & Co. KG Hüttenstr. 5
28237 Bremen
54. Frankfurt (Oder) Zwischenlager für Sonderabfälle Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
Feigel Umwelt-Service GmbH Werkring 3
13597 Berlin
55. Havelland Zwischenlager Industriestraße 3
14727 Premnitz  OT Döberitz
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 5
06132 Halle (Saale)
56. Oberhavel Anl. zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Abfällen Kanalstraße 17
16727 Velten
enretec GmbH Kanalstraße 17
16727 Velten
57. Oberhavel Zwischenlager für Brandabfälle Veltener Straße 32
16515 Oranienburg OT Germendorf
Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG Veltener Straße 32
16515 Oranienburg OT Germendorf
58. Oberspreewald-Lausitz Sonderabfallzwischenlager mit mechanischer Behandlung Schipkauer Straße 1
01987 Schwarzheide
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG Brunnenstraße 138
44536 Lünen
59. Oberspreewald-Lausitz Sortieranlage für gemischte Bau- und Abbruchabfälle Birkenweg 20
01983 Großräschen
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
60. Oberspreewald-Lausitz Sonderabfallzwischenlager Zur Alten Post 2
01979 Lauchhammer
Entsorgungszentrum GmbH Lauchhammer Am Werk 10
01979 Lauchhammer
61. Oder-Spree Zwischenlager für Sonderabfälle Friedländer Berg 1
15848 Beeskow
Gesellschaft für Abfall-Aufbereitung Beeskow GmbH Friedländer Berg 1
15848 Beeskow
62. Oder-Spree Munitionslager Straße nach Bugk
15859 Storkow (Mark)
Nammo Buck GmbH Industrie- und Gewerbegebiet 1
16278 Pinnow
63. Potsdam-Mittelmark Zwischenlager und Kundenberatungszentrum Bahnhofstraße 18
14823 Niemegk
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH Bahnhofstraße 18
14823 Niemegk
64. Prignitz Zwischenlager und Schrottplatz, Sortierplatz für gemischte Abfälle Pritzwalker Straße
16949 Putlitz
Herbert und Ingo Stolz Recycling GmbH Chausseestraße 27
16949 Putlitz
65. Spree-Neiße Lageranlage Drebkauer Straße 9 a
03130 Spremberg
Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG Stenglingser Weg 4 *
58642 Iserlohn
66. Spree-Neiße Sortieranlage für Bauschutt Grünstraße 19
03116 Drebkau
Service & Recycling Drebkau GmbH Grünstraße 19
03116 Drebkau
67. Teltow-Fläming Zwischenlager Berkenbrücker Chaussee 50
14943 Luckenwalde
Brita Marx GmbH Berkenbrücker Chaussee 50
14943 Luckenwalde
Hauptverwendung als Brennstoff (Entsorgungsverfahren R 1)
68. Dahme-Spreewald Biomassekraftwerk Am Nordhafen 12
15711 Königs Wusterhausen
Danpower GmbH Am Nordhafen 12
15711 Königs Wusterhausen
69. Elbe-Elster Biomasse-Heizkraftwerk Roland-Schmid-Straße 5 - 7
04910 Elsterwerda
Danpower GmbH BioHKW Elsterwerda Charlottenstraße 40
14467 Potsdam
70. Märkisch-Oderland Ofenlinie 5 Frankfurter Chaussee
15562 Rüdersdorf  bei Berlin
CEMEX OstZement GmbH Frankfurter Chaussee
15562 Rüdersdorf bei Berlin
71. Oder-Spree Heizzentrale Radinkendorfer Str. 71
15848 Beeskow
BHW Beeskow Holzwerkstoffe GmbH Radinkendorfer Str. 71
15848 Beeskow
72. Oder-Spree Anlage zur thermischen Verwertung fester Abfälle durch Verbrennung Birkenweg 3
15848 Rietz-Neuendorf OT Wilmersdorf
Otto-Rüdiger Schulze
Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG
Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land OT Neuendorf
73. Spree-Neiße Energieerzeugung durch Mitverbrennung von Abfällen An der alten Ziegelei
03130 Spremberg
Vattenfall Europe Generation AG Vom-Stein-Straße 39
03050 Cottbus
74. Teltow-Fläming Energiezentrale zur Erzeugung von Prozessenergie An der Birkenpfuhlheide 3
15837 Baruth/Mark
Unitherm Baruth GmbH An der Birkenpfuhlheide 3
15837 Baruth/Mark
75. Uckermark Heizkraftwerk Kuhheide 1
16303 Schwedt/Oder
UPM-Kymmene Papier GmbH & Co. KG Kuhheide 1
16303 Schwedt/Oder
Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln (Entsorgungsverfahren R 2)
76. Prignitz Destillationsanlage Zur Hafenspitze 17
19322 Wittenberge
Wittenberger Destillationsgesellschaft mbH Zur Hafenspitze 17
19322 Wittenberge
Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, außer Lösemittel (Entsorgungsverfahren R 3)
77. Barnim Aufbereitungsanlage von pechhaltigem Straßenaufbruch Albertshofer Chaussee
16321 Bernau bei Berlin OT Ladeburg
Arkil Asphalt Brandenburg GmbH Gottorfstraße 4
24837 Schleswig
78. Barnim Asphaltmischanlage pechhaltiger Straßenaufbruch Angermünder Chaussee
16227 Eberswalde
AWO Asphaltwerke Oderland GmbH Bötzseestraße 119 a
15345 Petershagen/Eggersdorf
79. Barnim Asphaltmischanlage Alte Hirschfelder Straße 6
16356 Werneuchen
Berger Bau GmbH Niederlassung Berlin Waldowallee 76/78
10318 Berlin
80. Brandenburg an der Havel Altholzzwischenlager und -behandlung Am Büttelhandfaßgraben 36
14776 Brandenburg an der Havel
Baugeschäft Jost Bossan Gödenstraße 12
14776 Brandenburg an der Havel
81. Elbe-Elster Recycling von Kunststoffen Roland-Schmid-Straße 1
04910 Elsterwerda
BOSIG Baukunststoffe GmbH Zum Pintegraben 2
04924 Bad Liebenwerda
82. Elbe-Elster Altholzaufbereitungsanlage Flur 52 (Wolfsberge)
03238 Finsterwalde
Rubin GmbH Patschenweg 10
01979 Lauchhammer
83. Havelland Holzshredder Am Hafen 22
14727 Premnitz OT Döberitz
Interseroh Metallaufbereitung Ost GmbH Industriestraße 16
15366 Hoppegarten  OT Dahlwitz-Hoppegarten
84. Oberhavel Altholzaufbereitung und Zwischenlager Griebener Weg
16775 Löwenberger Land  OT Neuendorf
Otto-Rüdiger Schulze
Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG
Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land OT Neuendorf
85. Oberhavel Aufbereitung von Styroporabfällen Griebener Weg
16775 Löwenberger Land  OT Neuendorf
Otto-Rüdiger Schulze
Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG
Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land OT Neuendorf
86. Oder-Spree Roheisenwerk Werkstraße 1
15890 Eisenhüttenstadt
ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH Werkstraße 1
15890 Eisenhüttenstadt
87. Oder-Spree Asphaltmischanlage Neugolmer Weg
15517 Fürstenwalde/Spree
AWO Asphaltwerke Oderland GmbH Bötzseestraße 119 a
15345 Petershagen/Eggersdorf
88. Oder-Spree Holzrecyclinganlage Birkenweg 3
15848 Rietz-Neuendorf OT Wilmersdorf
Otto-Rüdiger Schulze
Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG
Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land OT Neuendorf
89. Oder-Spree Altholz-Aufbereitungsanlage Frankfurter Straße 29
15518 Briesen (Mark)
remineral Entsorgung & Logistik GmbH Hafenstraße 18
15711 Königs Wusterhausen
90. Ostprignitz-Ruppin Anlage zum Brechen von Straßenbruch Wittstocker Chaussee 2
16909 Wittstock/Dosse OT Liebenthal
EUROVIA Industrie GmbH Frank-Zappa-Straße 11
12681 Berlin
91. Prignitz Altholzshredder und Zwischenlager Zur Karthane 14
19322 Wittenberge
Becker Umweltdienste GmbH Perleberg Bad-Wilsnacker-Straße 47
19322 Wittenberge
92. Uckermark Asphaltmischanlage Passower Chaussee 111
16303 Schwedt/Oder
DEUTAG GmbH & Co. KG Niederlassung Ost Freiheit 9
13597 Berlin
93. Uckermark Altholzaufbereitung Herstellung von Ersatzbrennstoffen Forststraße 20 - 24
16303 Schwedt/Oder
Recon-T Recycling Energy Consulting Trading GmbH Forststraße 20 - 24
16303 Schwedt/Oder
Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen (Entsorgungsverfahren R 4)
94. Barnim Recyclinganlage für Haushaltsgeräte und Zwischenlager Gewerbestr. 1
16348 Wandlitz OT Schönwalde
Begus Umweltschutz GmbH Gewerbestr. 1
16348 Wandlitz OT Schönwalde
95. Barnim Autoverwertungsanlage mit Shredder für Altreifen Angermünder Straße 77
16227 Eberswalde
Theo Steil GmbH Angermünder Straße 77
16227 Eberswalde
96. Barnim Schrottaufbereitungsanlage (Kondirator) Angermünder Straße 77
16227 Eberswalde
Theo Steil GmbH Angermünder Straße 77
16227 Eberswalde
97. Dahme-Spreewald Lagerung von Abfällen Am Nordhafen 11
15711 Königs Wusterhausen
Interseroh Metallaufbereitung Ost GmbH Werkstraße 1
18069 Rostock
98. Dahme-Spreewald Schrott- und Metallrecycling Birnbaumweg 1
15926 Luckau OT Duben
Interseroh Metallaufbereitung Ost GmbH Werkstraße 1
18069 Rostock
99. Elbe-Elster Recycling von Fernseh- und Elektrokleingeräten Badstraße 25
04916 Herzberg (Elster)
Elster-Werkstätten gGmbH An den Steinenden 11
04916 Herzberg (Elster)
100. Frankfurt (Oder) Recyclinganlage in Dünnfilm-Solarmodul-Fabrik Marie-Curie-Straße 3
15236 Frankfurt (Oder)
First Solar Manufacturing GmbH Marie-Curie-Straße 3
15236 Frankfurt (Oder)
101. Märkisch-Oderland Elektronikschrott-Verwertungsanlage Wirtschaftsweg 71
15344 Strausberg
AB Green Global GmbH Wirtschaftsweg 71
15344 Strausberg
102. Oberhavel Entsilberungsanlage Kanalstraße 17
16727 Velten
EMV Entsorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Hofstraße 20
18317 Saal
103. Oberhavel Anlage zur zeitweil. Lagerung und Behandlung von Abfällen Kanalstraße 17
16727 Velten
enretec GmbH Kanalstraße 17
16727 Velten
104. Oberhavel Anlage zur Lagerung u. Behandlung von Abfällen Veltener Straße 32
16515 Oranienburg OT Germendorf
GRUNSKE Metall-Recycling GmbH & Co. KG Veltener Straße 32
16515 Oranienburg OT Germendorf
105. Oberhavel Anlage zur Kabelzerlegung Am Kietz 9
16559 Liebenwalde
KMR Kabel-Metall-Recycling GmbH Am Kietz 9
16559 Liebenwalde
106. Oberhavel Transformatorenzerlegung Am Kietz 9
16559 Liebenwalde
KMR Kabel-Metall-Recycling GmbH Am Kietz 9
16559 Liebenwalde
107. Oberhavel Schrottplatz August-Conrad-Straße 43
16761 Hennigsdorf
TSR Recycling GmbH & Co. KG Hafenstraße 98
46242 Bottrop
108. Ostprignitz-Ruppin Kabelzerlegung Flugplatzstraße 1 - 2
16833 Fehrbellin
CABLO Metall-Recycling & Handel GmbH Flugplatzstraße 1 - 2
16833 Fehrbellin
109. Ostprignitz-Ruppin Aufbereitung von Elektronikschrott Zur Mesche 12
16816 Neuruppin
REN Technologie GmbH Zur Mesche 12
16816 Neuruppin
110. Potsdam Schrottlager und Umschlagplatz Zum Heizwerk 19
14478 Potsdam OT Drewitz
VHZ
Schrott Verwertung & Handelszentrum GmbH
Zum Heizwerk 19
14478 Potsdam OT Drewitz
111. Potsdam-Mittelmark Anlage zur Behandlung von Elektronikschrott Am Bahnhof 18
14823 Niemegk
Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH Am Bahnhof 18
14823 Niemegk
112. Prignitz Anlage zur zeitweil. Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten Buchholzer Chaussee 5
19348 Perleberg OT Quitzow
Interseroh Metallaufbereitung Ost GmbH Werkstraße 1
18069 Rostock
Verwertung/Rückgewinnung anderer anorganischer Stoffe (Entsorgungsverfahren R 5)
113. Barnim Asphaltmischanlage (pechhaltiger Straßenaufbruch) Angermünder Chaussee
16227 Eberswalde
AWO Asphaltwerke Oderland GmbH Bötzseestraße 119 a
15345 Petershagen/Eggersdorf
114. Barnim Asphaltmischanlage Alte Hirschfelder Straße 6
16356 Werneuchen
Berger Bau GmbH Niederlassung Berlin Waldowallee 76/78
10318 Berlin
115. Barnim Bau- und Gewerbeabfallaufbereitung Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
GHW Recyclinghof GmbH Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
116. Barnim Bauschutt- und Straßenaufbruch-Aufbereitung Schmetzdorfer Str. 5 b
16321 Bernau bei Berlin OT Ladeburg
Hoffmann Transport & Recycling GmbH Schmetzdorfer Str. 5 b
16321 Bernau bei Berlin OT Ladeburg
117. Barnim Baumischabfallsortierung Schönfelder Damm 2
16356 Werneuchen
SBA Schrott- und Bauschuttverwertungs OT Hirschfelde GmbH Schönfelder Damm 2
16356 Werneuchen OT Hirschfelde
118. Elbe-Elster Straßenaufbruch- sowie Gestein- und Abbruchaufbereitung Osterodaer Straße 19
04916 Herzberg (Elster)
DEUTAG GmbH & Co. KG Niederlassung Ost Freiheit 9
13597 Berlin
119. Elbe-Elster Recycling von Fernseh- und Elektrokleingeräten Badstraße 25
04916 Herzberg (Elster)
Elster-Werkstätten gGmbH An den Steinenden 11
04916 Herzberg (Elster)
120. Elbe-Elster Abfallzwischenlager mit Behandlung für gefährliche Abfälle Osterodaer Straße 10
04916 Herzberg (Elster)
Recyclinghof GmbH Schwarze Elster Osterodaer Straße 10
04916 Herzberg (Elster)
121. Elbe-Elster Lagerung und Behandlung von Bauschutt Flur 52 Wolfsberge
03238 Finsterwalde
Rubin GmbH Patschenweg 10
01979 Lauchhammer
122. Märkisch-Oderland Bauschuttrecyclinganlage Eberswalder Str. 177
15374 Müncheberg
BRM Baustoff-Recycling GmbH Müncheberg Eberswalder Str. 177
15374 Müncheberg
123. Oberhavel Demontage von Dreischicht-Beton-Außenwandplatten Berliner Straße 4
16727 Velten
Dunkel Baustoff-Recycling-Zentrum oHG Berliner Straße 4
16727 Velten
124. Oberhavel Sortieranlage i. V. mit Zwischenlager Veltener Straße 32
16515 Oranienburg OT Germendorf
GRUNSKE Metall-Recycling GmbH & Co. KG Veltener Straße 32
16515 Oranienburg OT Germendorf
125. Oder-Spree Asphaltmischanlage pechhaltiger Straßenaufbruch Neugolmer Weg
15517 Fürstenwalde/Spree
AWO Asphaltwerke Oderland GmbH Bötzseestraße 119 a
15345 Petershagen/Eggersdorf
126. Ostprignitz-Ruppin Bildschirmglasrecyclinganlage Temnitz-Park-Chaussee 41
16818 Märkisch Linden OT Werder
GRIAG Glasrecycling AG Temnitz-Park-Chaussee 41
16818 Märkisch Linden OT Werder
127. Potsdam Asphaltmischanlage Eichenallee zur BEST-Bau 1
14476 Potsdam OT Satzkorn
BZH
Bau- und Zuschlagstoffhandel GmbH
Eichenallee zur BEST-Bau 1
14476 Potsdam OT Satzkorn
128. Potsdam-Mittelmark HGT-Anlage für pechhaltige Ausbaustoffe Robert-Koch-Straße 15
14513 Teltow
DEUTAG GmbH & Co. KG Niederlassung Ost Innungsstraße 40
13509 Berlin
129. Potsdam-Mittelmark Recyclinganlage Ferch Poststraße 42
14542 Werder (Havel) OT Glindow
G & F
Gertner & Fettback GmbH
Am Pappeltor 2
14548 Schwielowsee
130. Prignitz Bauschuttbehandlung Zur Karthane 14
19322 Wittenberge
Becker Umweltdienste GmbH Perleberg Bad-Wilsnacker-Straße 47
19322 Wittenberge
131. Prignitz Bauschuttbehandlung Eichhölzer Weg
19348 Perleberg
MAP Metallaufbereitung Prignitz GmbH Schwarzer Weg 1
19348 Perleberg
132. Teltow-Fläming Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen Mühlenstraße 12 b
14913 Jüterbog OT Fröhden
Nippe Entsorgung GmbH Mühlenstraße 12 b
14913 Jüterbog OT Fröhden
133. Uckermark Asphaltmischanlage Passower Chaussee 111
16303 Schwedt/Oder
DEUTAG GmbH & Co. KG Niederlassung Ost Freiheit 9
13597 Berlin
134. Uckermark Baustellenabfallsortieranlage Kuhzer Str. 26
17268 Boitzenburger Land  OT Haßleben
HBT Haßlebener Baustoffrecycling, Entsorgung und Transport GmbH Kuhzer Straße 26 a
17268 Boitzenburger Land  OT Haßleben
Vorbehandlung von Abfällen vor Verwertungsverfahren (Entsorgungsverfahren R 12)
135. Cottbus Zwischenlager mit Behandlung Dissenchener Straße 50
03042 Cottbus
ALBA Service Lausitz GmbH Dissenchener Straße 50
03042 Cottbus
136. Dahme-Spreewald Abfallbehandlungsanlage mit Zwischenlager Dahmestraße 15
15749 Mittenwalde
Nehlsen GmbH & Co. KG Hüttenstraße 5
28237 Bremen
137. Elbe-Elster Abfallsortieranlage Nobelstraße 13 - 15
03238 Massen-Niederlausitz
Eurologistik - Umweltservice GmbH Nobelstraße 13 - 15
03238 Massen-Niederlausitz
138. Elbe-Elster Sortieranlage/Wertstoffhof, Altfensteraufbereitung Nobelstraße 13 - 15
03238 Massen-Niederlausitz
Eurologistik - Umweltservice GmbH Nobelstraße 13 - 15
03238 Massen-Niederlausitz
139. Elbe-Elster Kabelrecycling Straße der Jugend 5 h
04916 Schönewalde
Proßmann M. G. Recycling GmbH & Co. KG Straße der Jugend 5 h
04916 Schönewalde
140. Elbe-Elster Altholzaufbereitungsanlage Flur 52 (Wolfsberge)
03238 Finsterwalde
Rubin GmbH Patschenweg 10
01979 Lauchhammer
141. Frankfurt (Oder) Fass- und Containerreinigungsanlage Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
Feigel Umwelt-Service GmbH Werkring 3
13597 Berlin
142. Frankfurt (Oder) Altholzaufbereitungsanlage Gronenfelder Weg 34
15234 Frankfurt (Oder)
NRF Naturerden und Recycling GmbH Frankfurt (Oder) Gronenfelder Weg 34
15234 Frankfurt (Oder)
143. Havelland Behandlungsanlage des SAZL Industriestraße 3
14727 Premnitz OT Döberitz
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 5
06132 Halle (Saale)
144. Havelland Behandlung und Lagerung von Elektroaltgeräten Industriestraße 3
14727 Premnitz  OT Döberitz
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 5
06132 Halle (Saale)
145. Märkisch-Oderland Anlage zur Lagerung und Behandlung von Bau- und Siedlungsabfällen Alter Feldweg 10
15366 Hoppegarten
Recyclinghof Hoppegarten
Doris Leuschner
Alter Feldweg 10
15366 Hoppegarten
146. Märkisch-Oderland Lagerung und Behandlung von Bau- und Abbruchholz Eberswalder Straße 177
15374 Müncheberg
TSU Tief-, Straßenbau und Umwelt GmbH Eberswalder Straße 177
15374 Müncheberg
147. Oberhavel Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Abfällen Kanalstraße 17
16727 Velten
enretec GmbH Kanalstraße 17
16727 Velten
148. Oberspreewald-Lausitz Altholzaufbereitungsanlage Bergmannstraße 13
01983 Großräschen OT Freienhufen
Sonne Recycling GmbH Bergmannstraße 13
01983 Großräschen OT Freienhufen
149. Oberspreewald-Lausitz Sonderabfallzwischenlager Zur Alten Post 2
01979 Lauchhammer
Entsorgungszentrum GmbH Lauchhammer Am Werk 10
01979 Lauchhammer
150. Oberspreewald-Lausitz Sonderabfallzwischenlager mit mech. Behandlung Schipkauer Straße 1
01987 Schwarzheide
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG Brunnenstraße 138
44536 Lünen
151. Oberspreewald-Lausitz Altholzaufbereitung Birkenweg 20
01983 Großräschen
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
152. Prignitz Anlage zur Lagerung und Behandlung von Altölen und sonstigen Abfällen Industriestr. 6
19322 Wittenberge
FUHSE Transport GmbH Halskestr. 40
22113 Hamburg
153. Spree-Neiße Zwischenlager Drebkauer Straße 9 a
03130 Spremberg
Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG Stenglingser Weg 4
58642 Iserlohn
154. Spree-Neiße Altfensterbehandlungsanlage Grünstraße 19
03116 Drebkau
Service & Recycling Drebkau GmbH Grünstraße 19
03116 Drebkau
Sammlung von Abfällen vor Verwertungsverfahren (Entsorgungsverfahren R 13)
155.    Barnim Zwischenlager Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
André Rouvel
Erd- und Bauschuttrecycling GmbH
Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
156. Barnim Holzaufbereitung Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
André Rouvel
Erd- und Bauschuttrecycling GmbH
Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
157. Brandenburg an der Havel Altholzzwischenlager und -behandlung Am Büttelhandfaßgraben 36
14776 Brandenburg an der Havel
Baugeschäft Jost Bossan Gödenstraße 12
14776 Brandenburg an der Havel
158. Brandenburg an der Havel Zwischenlager für elektrische und elektronische Geräte August-Sonntag-Straße 3
14770 Brandenburg an der Havel
Märkische Entsorgungsgesellschaft Brandenburg mbH Pernitzer Straße 19 a
14797 Kloster Lehnin  OT Prützke
159. Cottbus Zwischenlager mit Behandlung Dissenchener Straße 50
03042 Cottbus
ALBA Service Lausitz GmbH Dissenchener Straße 50
03042 Cottbus
160. Cottbus Zwischenlager für Holz Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
ALBA Lausitz GmbH Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
161. Dahme-Spreewald Lager und Umschlagplatz Am Nordhafen 11
15711 Königs Wusterhausen
ALBA Südost-Brandenburg GmbH Schulzendorfer Str. 13
16269 Wriezen
162. Dahme-Spreewald Zwischenlager Dahmestr. 15
15749 Mittenwalde
Nehlsen GmbH & Co. KG Hüttenstr. 5
28237 Bremen
163. Elbe-Elster Recyclinghof An den Steinenden 19
04916 Herzberg (Elster)
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
164. Frankfurt (Oder) Zwischenlager Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
Becker + Armbrust GmbH Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
165. Frankfurt (Oder) Zwischenlager Goepelstraße 90 b
15234 Frankfurt (Oder)
Stenzel GmbH Goepelstraße 90 b
15234 Frankfurt (Oder)
166. Frankfurt (Oder) Zwischenlager Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
Feigel Umwelt-Service GmbH Werkring 3
13597 Berlin
167. Havelland Zwischenlager Industriestraße 3
14727 Premnitz
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 506132 Halle (Saale)
168. Havelland Lagerung von Holz Am Hafen 22
14727 Premnitz OT Döberitz
Interseroh Metallaufbereitung Ost GmbH Industriestraße 16
15366 Hoppegarten  OT Dahlwitz-Hoppegarten
169. Märkisch-Oderland Umschlag- und Lagerplatz Schulzendorfer Str. 13
16269 Wriezen
ALBA Südost-Brandenburg GmbH Schulzendorfer Str. 13
16269 Wriezen
170. Märkisch-Oderland Sortierung Baumischabfälle und Zwischenlager Flugplatzstraße F2/13
15344 Strausberg
Beyersdorf-Entsorgung GmbH Dieselstraße 17
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
171. Märkisch-Oderland Zwischenlager Altöle Lehmkuhlenring
15344 Strausberg
FUHSE Transport GmbH Halskestr. 40
22113 Hamburg
172. Märkisch-Oderland Anlage zur physikalischen Behandlung von mineralischen Abfällen Robinienweg
15306 Vierlinden OT Diedersdorf
TEWE Bauchemiegesellschaft mbH Eichendamm 1
15306 Vierlinden OT Diedersdorf
173. Oberhavel Zwischenlager Am Gewerbepark 12
16775 Gransee
AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH Breite Straße 47 a
16727 Velten
174. Oberhavel Zwischenlager für Elektronikschrott Breite Straße 47 a
16727 Velten
AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH Breite Straße 47 a
16727 Velten
175. Oberhavel Zwischenlager Kanalstraße 17
16727 Velten
EMV Entsorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern mbH Hofstraße 20
18317 Saal
176. Oberhavel Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Beh. von Abfällen Kanalstraße 17
16727 Velten
enretec GmbH Kanalstraße 17
16727 Velten
177. Oberhavel Zwischenlager Am Biotop 6
16515 Oranienburg
Ernst Recycling GmbH Am Biotop 6
16515 Oranienburg
178. Oberhavel Zwischenlager Hohenbrucher Straße
16515 Oranienburg OT Germendorf
AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH Breite Straße 47 a
16727 Velten
179. Oberhavel Zwischenlager für Schrott sowie NE-Metalle Am Biotop 6
16515 Oranienburg
Ernst Recycling GmbH Am Biotop 6
16515 Oranienburg
180. Oberhavel Lagerung von Abfällen Am Kietz 9
16559 Liebenwalde
KMR Kabel-Metall-Recycling GmbH Am Kietz 9
16559 Liebenwalde
181. Oberspreewald-Lausitz Zwischenlager mit mechanischer Behandlung Schipkauer Straße 1
01987 Schwarzheide
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG Brunnenstraße 138
44536 Lünen
182. Oberspreewald-Lausitz Zwischenlagerung von Elektroaltgeräten Birkenweg 20
01983 Großräschen
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
183. Oberspreewald-Lausitz Sortieranlage für gemischte Bau- und Abbruchabfälle Birkenweg 20
01983 Großräschen
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
184. Oberspreewald-Lausitz Zwischenlager Zur Alten Post 2
01979 Lauchhammer
Entsorgungszentrum GmbH Lauchhammer Am Werk 10
01979 Lauchhammer
185. Oder-Spree Schrottaufbereitung Juri-Gagarin-Straße 33
15517 Fürstenwalde/Spree
Brandenburger Schrott-Verwertung GmbH Voßberger Chaussee 7
15324 Letschin
186. Oder-Spree Zwischenlager zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen Tränkeweg 7
15517 Fürstenwalde/Spree
C.U.T. Containerdienst Umschlag und Transport GmbH Tränkeweg 7
15517 Fürstenwalde/Spree
187. Oder-Spree Anlage zur zeitweiligen Lagerung, Sortierung und Umschlag von Abfällen Lebbiner Straße 22
15859 Storkow (Mark)
Kiesewetter GmbH Lebbiner Straße 24
15859 Storkow (Mark)
188. Oder-Spree Zwischenlager mit Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten Am Pottak 2
15295 Wiesenau
Krueger Metallhandel GmbH Am Pottak 2
15295 Wiesenau
189. Oder-Spree Anlage zum Sammeln typischer Abfälle von Binnenschiffen Am Kanal 32
15890 Eisenhüttenstadt
Märkische Bunker und Service GmbH & Co. KG Gustav-Holzmann-Straße 10
10317 Berlin
190. Oder-Spree Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten Glashüttenstraße 44
15890 Eisenhüttenstadt
Theo Steil GmbH Angermünder Str. 77
16227 Eberswalde
191. Ostprignitz-Ruppin Lagerung von Straßenbruch Wittstocker Chaussee 2
16909 Wittstock/Dosse OT Liebenthal
EUROVIA Industrie GmbH Frank-Zappa-Straße 11
12681 Berlin
192. Potsdam Zwischenlager für elektrische und elektronische Geräte Drewitzer Straße 47
14478 Potsdam
Stadtentsorgung Potsdam GmbH Drewitzer Straße 47
14478 Potsdam
193. Potsdam-Mittelmark Zwischenlager Bahnhofstraße 18
14823 Niemegk
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH Bahnhofstraße 18
14823 Niemegk
194. Potsdam-Mittelmark Zwischenlager Wildparkstraße 15 b
14548 Schwielowsee OT Geltow
Richter Recycling GmbH Wildparkstraße 15 b
14548 Schwielowsee OT Geltow
195. Potsdam-Mittelmark Ansammlung von Abfällen aus Tankreinigung Hauptstraße 17
14806 Planetal OT Locktow
Tankreinigung Tietz und Partner GbR Hauptstraße 17
14806 Planetal OT Locktow
196. Prignitz Bodenzwischenlager Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
Eggers Umwelttechnik GmbH Niederlassung Wittenberge Zum Schöpfwerk 13
19322 Wittenberge
197. Prignitz Anlage zur Lagerung und Behandlung von Altölen und sonstigen Abfällen Industriestr. 6
19322 Wittenberge
FUHSE Transport-GmbH Halskestr. 40
22113 Hamburg
198. Prignitz Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten Buchholzer Chaussee 5
19348 Perleberg OT Quitzow
Interseroh Metallaufbereitung Ost GmbH Werkstraße 1
18069 Rostock
199. Prignitz Zwischenlager Schwarzer Weg 1
19348 Perleberg
Schröder Transporte Containerdienste & Entsorgung Schwarzer Weg 1
19348 Perleberg
200. Spree-Neiße Zwischenlager Drebkauer Straße 9 a
03130 Spremberg
Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG Stenglingser Weg 4
58642 Iserlohn
201. Spree-Neiße Zwischenlager für Altholz   Bahnhofstraße 62
03116 Drebkau
Recycling, Erdbau und Abbruch GmbH Bahnhofstraße 62
03116 Drebkau
202. Spree-Neiße Sortieranlage für Bauschutt Grünstraße 19
03116 Drebkau
Service & Recycling Drebkau GmbH Grünstraße 19
03116 Drebkau
203. Spree-Neiße Zwischenlager Forster Straße 13 b
03159 Neiße-Malxetal  OT Groß Kölzig
EuroviaIndustrie GmbH Gewerbeparkstraße 17
03099 Kolkwitz
204. Teltow-Fläming Zwischenlager mit Behandlung Gottlieb-Daimler-Str. 10
14974 Ludwigsfelde
Becker + Armbrust GmbH Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
205. Teltow-Fläming Anlage zur Lagerung und Behandlung Mühlenstraße 12 b
14913 Jüterbog OT Fröhden
NippeEntsorgung GmbH Mühlenstraße 12 b
14913 Jüterbog OT Fröhden
206. Uckermark Anlage zur Lagerung gefährlicher Abfälle Grabowstr. 52
17291 Prenzlau
ALBAUckermark GmbH Kuhheide 15
16303 Schwedt/Oder
207. Uckermark Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen Franz-Wienholz-Straße 25 a
17291 Prenzlau
UDG Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH Franz-Wienholz-Straße 25 a
17291 Prenzlau

Tabelle 28: Ausgewählte Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle im Land Berlin

(Stand Juni 2011)

Lfd. Nr.R/D-VerfahrenAnlageBetreiber
BezeichnungAnschriftNameAnschrift
1. D 8 Mikrobiologische Bodenbehandlungsanlage Grünauer Straße 210 - 216
12557 Berlin
Umweltschutz Ost GmbH Grünauer Straße 210 - 216
12557 Berlin
2. D 9, D 14, R 4, R 12 Zerlegeanlage für Nachtspeicheröfen Sachtlebenstraße 60
14165 Berlin
KA 4 Schadstoffentfernung GmbH Florastraße 8
12163 Berlin
3. D 9, D 15, D 14 Chemisch-physikalische Behandlungsanlage Frank-Schweitzer-Straße 3
12681 Berlin
SABD GmbH Frank-Schweitzer-Straße 3
12681 Berlin
4. D 9 Bodenwaschanlage Gradestr. 83
12347 Berlin
GBAV Gesellschaft für Boden- und Abfallverwertung mbH Gradestr. 83
12347 Berlin
5. D 9 Bodenwaschanlage Am Vorwerk 11
13127 Berlin
afu GmbH Wackenbergstraße 84 - 88
13156 Berlin
6. D 10 Müllheizkraftwerk Ruhleben Freiheit 24 - 25
13597 Berlin
Berliner Stadtreinigungsbetriebe Ringbahnstr. 96
12103 Berlin
7. R 4, R 5 Aluminiumschmelz- und Spänetrocknungsanlage Gottlieb-Dunkel-Straße 25
12099 Berlin
Metallwerk Oetinger Berlin-Tempelhof  GmbH Gottlieb-Dunkel-Straße 25
12099 Berlin
8. R 4, R 13, D 13, D 15 Demontageanlage für Elektro-/Elektronikschrott
Zwischenlager
Freienwalder Straße 16
13055 Berlin
Dr. Böhme Elektronik-Recycling GmbH Genslerstraße 56
13055 Berlin
9. R 4, R 5 Demontageanlage für Elektro-Elektronikschrott (Bildröhren) Bergiusstr. 38
12057 Berlin
VfJ Anerkannte Werkstatt für Behinderte der Vereinigung für Jugendhilfe gGmbH Grenzallee 53
12057 Berlin
10. R 4 Demontageanlage für Elektro-/Elektronikschrott Vulkanstr. 13
10367 Berlin
LWB Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gGmbH Bornitzstr. 63 - 65
10367 Berlin
11. R 4 Demontageanlage für Elektro-/Elektronikschrott Alt Reineckendorf 29
13407 Berlin
DER STEG gGmbH Alt Reineckendorf 29
13407 Berlin
12. R 4 Demontageanlage für Elektro-/Elektronikschrott Wilhelm-Kuhr-Str. 66
13187 Berlin
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Berlin Schönhauser Str. 41
13158 Berlin
13. R 4, R 13 Demontageanlage für Elektro-/Elektronikschrott Marzahner Str. 36 + 30 Aund
Bürknersfelder Str. 5 + 7
13053 Berlin
FSE Lankwitzer Werkstätten gGmbH Kamenzer Damm 1
12249 Berlin
14. R 4, D 9 Behandlungsanlage für Kühlgeräte und PUR-Schaumplatten sowie Demontageanlage für Elektro-/Elektronikschrott Marzahner Str. 36
13053 Berlin und
Frank-Schweitzer-Straße
12681 Berlin
BRAL Reststoff-Bearbeitungs GmbH Marzahner Str. 36
13053 Berlin
15. R 4, R 13, D 15 Behandlungsanlage für Elektro-/Elektronikschrott (Haushaltsgroßgeräte) Werdauer Weg 11
10829 Berlin
Kath Hasenfuß Recycling GmbH Werdauer Weg 11
10829 Berlin
16. R 4, D 9, R 5, R 12, D 13 Behandlungsanlage für Kühlgeräte und Demontageanlage für Elektro-/Elektronikschrott (Bildröhren) Lahnstr. 31
12055 Berlin
REMONDIS
Elektronikrecycling GmbH
Lahnstr. 31
12055 Berlin und
Brunnenstr. 138
44536 Lünen
17. R 4, R 13 Behandlung von Erdkabeln Lahnstr. 5
12055 Berlin
Marske GmbH & Co. KG Lahnstr. 5
12055 Berlin
18. R 12, R 13 D 13, D 15 Altölumfüllstelle und Sonderabfallzwischenlager Frank-Schweitzer-Straße 3
12681 Berlin
ALBA Services GmbH & Co. KG Frank-Schweitzer-Straße 3
12681 Berlin
19. R 13, D 15 Sonderabfallzwischenlager mit Behandlung Am Schlangengraben 20
13597 Berlin
Rhenus eonova GmbH Freiheit 8
13597 Berlin
20. R 12, D 9 Chemisch-physikalische Behandlungsanlage (Emulsionsspaltanlage für Öl-Wasser-Schlamm) Freiheit 24 - 25
13597 Berlin
BR Berlin Recycling GmbH Monumentenstr. 14
10829 Berlin
21. R 12, D 9 Chemisch-physikalische Behandlungsanlage Breitenbachstr. 9 a
13509 Berlin
Feigel Umwelt-Service GmbH Werkring 3
13597 Berlin
22. R 12, D 14 Altfensteraufbereitungsanlage Marzahner Str. 21
13053 Berlin
eXakt Fensterrecycling GmbH Marzahner Str. 21
13053 Berlin
23. R 12, R 13 D 13, D 14 Aufbereitungsanlage für Altfenster und Sonderabfallzwischenlager mit Behandlung Buchholzer Str. 62 - 65
13156 Berlin
FeTüRec Fenster & Türen Recycling GmbH Buchholzer Str. 62 - 65
13156 Berlin
24. R 12, R 13 D 14, D 13 Altholzaufbereitungsanlage, Shredder, sowie Aufbereitungsanlage für teer- und bitumenhaltige Dachpappenabfälle und sonstige gefährliche Abfälle Sophienwerderweg 60
13597 Berlin
Holzkontor Preussen GmbH Sophienwerderweg 60
13597 Berlin
25. R 12, D 14 D 13, D 15 R 13 Altholzaufbereitungsanlage Marzahner Straße 35
13053 Berlin-Hohenschönhausen
Interseroh Holzkontor Berlin GmbH Marzahner Straße 35
13053 Berlin-Hohenschönhausen
26. R 1 Altholz-Heizkraftwerk Köpenicker Str. 25
12355 Berlin
RWE Innogy Cogen GmbH Flamingoweg 1
44139 Dortmund
27. R 12, R 13 D 14, D 15 D 13 Bauabfallsortieranlage, Altholzaufbereitungsanlage und Zwischenlager Buchholzer Str. 62 - 65
13156 Berlin
Andreas Berg Entsorgungs-, Abbruch- und Erdbaugesellschaft mbH & Co. KG Buchholzer Str. 62 - 65
13156 Berlin
28. R 12, R 13 D 14, D 15 Bauabfallsortieranlage und Zwischenlager Marzahner Str. 35
13053 Berlin-Hohenschönhausen
ALBA Berlin GmbH Flottenstr. 7 - 9
13409 Berlin
29. R 12, R 13 D 9, D 14 D 15 Bilgenwasserbehandlungsanlage (CPB) Puschkinallee 15
12435 Berlin
Stern und Kreisschifffahrt GmbH Berlin Puschkinallee 15
12435 Berlin
30. R 12, R 13 D 9, D 14 D 15 Bilgenwasseraufbereitungsanlage und Zwischenlager Gustav-Holzmann-Straße 10
10317 Berlin
Märkische Bunker und Service GmbH & Co. KG Gustav-Holzmann-Straße 10
10317 Berlin
31. R 12, R 13 D 13, D 15 Sonderabfallzwischenlager Westhafenstraße 1
13353 Berlin
TSR Recycling GmbH & Co. KG Philosophenweg 21
47051 Duisburg
32. R 13 Lager für gefährliche Abfälle, Behandlung von Altholzfenstern Am Vorwerk 5
13127 Berlin
Nehlsen GmbH & Co. KG Hüttenstr. 5
28237 Bremen
33. R 13 Zwischenlager Altöl Blankenburger Straße 86 - 96
13156 Berlin
Baufeld Öl GmbH Motorstr. 56
80809 München
34. R 13 Zwischenlager Altöl Werkring 3
13597 Berlin
Karo As Umweltschutz GmbH Bahnhofstr. 82
31311 Uetze
35. R 13 Zwischenlager Altöl Lahnstr. 3
12055 Berlin
Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG Brunnenstr. 138
44536 Lünen
36. R 13 Zwischenlager für gefährliche Abfälle Lahnstr. 31
12055 Berlin
Remondis Medison GmbH Brunnenstr. 138
44536 Lünen
37. R 13 Zwischenlager für gefährliche Abfälle Marzahner Str. 35
13053 Berlin
ALBA Reststoff-Recycling GmbH & Co. KG Marzahner Str. 35
13053 Berlin
38. R 13, D 15 D 13 Sonderabfallzwischenlager Freiheit 24 - 25
13597 Berlin
Berliner Stadtreinigungsbetriebe Ringbahnstr. 96
12103 Berlin
39. R 13, D 15 Lager und Umschlag für gefährliche Althölzer Blankenburger Straße 18 - 28
13089 Berlin
Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG „Alte Försterei“
Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land
40. R 13, D 15 Lager und Umschlag für gefährliche Bauabfälle Blankenburger Straße 18 - 28
13089 Berlin
BEAB GmbH Berlin Akazienweg 7 a
16348 Wandlitz
41. R 13, D 15 Lager für gefährliche Metall- und NE-Metallabfälle (Batterien,Kühlgeräte) Nonnendammallee 28
13599 Berlin
Interseroh Metallaufbereitung Ost GmbH Industriestr. 16
15366 Dahlwitz-Hoppegarten
42. R 13, D 15 Lager für gefährliche Bauabfälle (Dachpappen) Sophienwerderweg 30
13597 Berlin
Richter & Schulz OHG Fredericiastr. 12
14050 Berlin
43. R 13, D 15 Lager und Umschlag für gefährliche Bauabfälle und Batterien, Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren Wiesendamm 38
13597 Berlin
RWG I Baustoffrecycling GmbH Wiesendamm 38
13597 Berlin
44. R 13, D 15 D 14, R 12 Lager für gefährliche Bauabfälle (Dachpappen, Holz) Barnackufer 27
12207 Berlin
Bernd Klebs Container und Recycling GmbH & Co. KG Tile-Wardenberg-Straße 10
10555 Berlin
45. D 14, R 12 Zwischenlager (Öl-Wasser-Schlamm-Gemisch) Tempelhofer Weg 36
12347 Berlin
STS Tank Service GmbH Tempelhofer Weg 36
12347 Berlin
46. R 13, D 15 Lager für gefährliche Bauabfälle (Dachpappen) Grünauer Straße 210 - 216
12557 Berlin
Dressler Entsorgungsgesellschaft mbH Grünauer Straße 210 - 216
12557 Berlin
47. R 13, D 15 Lager für gefährliche Bauabfälle (Öl, Batterien, Elektronikschrott) Kanalstr. 85/Hafenstr. 4
12357 Berlin
VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Rosenstr. 99
01159 Dresden
48. R 13, D 15 Lager für gefährliche Bauabfälle und Elektronikschrott Köpenicker Chaussee 11 - 14
10317 Berlin
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 5
06132 Halle (Saale)

1 Das entspricht einem Deponievolumen von etwa 185.000 m3.

2 Das entspricht einem Deponievolumen von etwa 7.000 m3.

3 Schätzung: 35 ... 50 Prozent des Hausmülls

4 geregelt durch die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung des Landes [19] sowie den Lagerfeuererlass des Umweltministeriums [20]

5 Entsorgungskapazität: Stand 2010

6 Auf die Angabe der Entsorgungskapazität wurde verzichtet, weil auf den Hausmülldeponien überwiegend Siedlungsabfälle entsorgt werden.

7 Zwischenlager sind nicht gesondert ausgewiesen, da sie Teil der Vorbehandlungsanlagen sind.

8 Sekundärabfälle sind Abfälle, die in Abfallentsorgungsanlagen infolge von Behandlungsschritten entstehen