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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07); Ergänzungen zu Kompakten Asphaltbefestigungen
vom 20. Januar 2012
(ABl./12, [Nr. 06], S.199)
Außer Kraft getreten am 2. April 2014 durch Runderlass des MIL vom 2. April 2014
(ABl./14, [Nr. 17], S.605)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 17/2008 vom 19. September 2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07)“ bekannt gegeben. Die ZTV Asphalt-StB 07 wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 25/2008 - Verkehr vom 5. Dezember 2008 eingeführt.
Mit dem ARS Nummer 2/2012 vom 11. Januar 2012 hat das BMVBS Ergänzungen der ZTV Asphalt-StB 07 bezüglich des Herstellens Kompakter Asphaltbefestigungen bekannt gegeben.
Hiermit werden die Ergänzungen der ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.
Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Die Ergänzungen sind allen in Betracht kommenden Ausschreibungen als Vertragsgrundlage beizufügen (siehe Anlagen zum ARS des BMVBS Nummer 2/2012).