Vorschläge für die Berufung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Kreis der Arbeitgeber
I.
In Ausführung des § 22 Absatz 2 Nummer 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S. 1050), wird für den Bereich der Staatskanzlei und der Ministerien der Landesregierung, der der Aufsicht der Ministerien unterstehenden Behörden, Einrichtungen und anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg sowie für die Gemeinden und Gemeindeverbände Folgendes angeordnet:
Für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bei den Arbeitsgerichten des Landes Brandenburg können für die Arbeitgeberseite Beamtinnen und Beamte des höheren und gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Beschäftigte vorgeschlagen werden, die in ihrer dienstlichen Eigenschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen. Dazu gehört die Wahrnehmung einer leitenden Funktion oder die selbstständige und verantwortliche Bearbeitung von allgemeinen Personalangelegenheiten für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel durch Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter sowie Personalreferentinnen und -referenten. Daneben müssen die in den §§ 21 und 37 des Arbeitsgerichtsgesetzes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt auf Vorschlag der für das Arbeits-, Tarif- und Sozialversicherungsrecht und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Tarifreferat) zuständigen obersten Landesbehörde.
II.
Dieser Gemeinsame Runderlass tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gemeinsame Runderlass vom 22. November 1991 (JMBl. 1992 S. 46) außer Kraft.
Potsdamn, den 8. November 2011
Der Minister des Innern Der Minister der Justiz
Dr. Dietmar Woidke Dr. Volkmar Schöneburg
Der Minister der Finanzen Der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Dr. Helmuth Markov Ralf Christoffers
Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport
Jörg Vogelsänger Dr. Martina Münch
Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst Günter Baaske
Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Der Chef der Staatskanzlei
Anita Tack Albrecht Gerber