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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (1)

Erlass des Ministeriums des Innern zur Einrichtung der Behördenstruktur des Polizeipräsidiums


vom 31. Oktober 2011
(ABl./11, [Nr. 48], S.2107)

Auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020“ des Landes Brandenburg vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42) und in Ergänzung der Regelungen der Erlasse vom 21. Dezember 2010 (Gesch.Z.: IV/1.1-400-01) und vom 30. Juni 2011, Gesch.Z.: IV/1.1.11-400-01 (Amtsblatt Nr. 34) werden zum Abschluss der Strukturveränderungen im Zuge der Polizeistrukturreform „Polizei 2020“ folgende Regelungen getroffen:

1 Organisation

1.1 Die Polizeidirektionen haben folgende Gliederungseinheiten:

  1. Leitungsbereich,
  2. Direktionsstab,
  3. Polizeiinspektionen,
  4. Wasserschutzpolizei,
  5. Verkehrspolizei,
  6. Kriminalpolizei.

1.2 In den Polizeidirektionen werden folgende Polizeiinspektionen gebildet:

  1. Polizeidirektion Nord
    • Polizeiinspektion Ostprignitz-Ruppin (PI OPR) mit Sitz in Neuruppin aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Neuruppin, Rheinsberg, Kyritz und Wittstock,
    • Polizeiinspektion Prignitz (PI PR) mit Sitz in Perleberg aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Perleberg, Pritzwalk und Wittenberge sowie
    • Polizeiinspektion Oberhavel (PI OHV) mit Sitz in Oranienburg aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Oranienburg, Gransee und Hennigsdorf.
  2. Polizeidirektion Ost
    • Polizeiinspektion Oder-Spree/Frankfurt (Oder) (PI OS/FFO) mit Sitz in Fürstenwalde aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Fürstenwalde, Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt und Erkner,
    • Polizeiinspektion Barnim (PI BAR) mit Sitz in Bernau aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Bernau und Eberswalde,
    • Polizeiinspektion Uckermark (PI UM) mit Sitz in Prenzlau aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Prenzlau, Schwedt (Oder), Angermünde und Templin sowie
    • Polizeiinspektion Märkisch Oderland (PI MOL) mit Sitz in Strausberg aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Strausberg, Bad Freienwalde, Neuenhagen und Seelow.
  3. Polizeidirektion Süd
    • Polizeiinspektion Cottbus/Spree-Neiße (PI CB/SPN) mit Sitz in Cottbus aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Cottbus, Guben, Forst und Spremberg,
    • Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz (PI OSL) mit Sitz in Senftenberg aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Senftenberg, Calau und Lauchhammer,
    • Polizeiinspektion Elbe-Elster (PI EE) mit Sitz in Finsterwalde aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Finsterwalde, Elsterwerda und Herzberg,
    • Polizeiinspektion Dahme-Spreewald (PI DS) mit Sitz in Königs Wusterhausen aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Königs Wusterhausen und Lübben sowie - Polizeiinspektion Flughafen (PI FH) mit Sitz in Schönefeld aus dem Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Polizeiwache Schönefeld.
  4. Polizeidirektion West
    • Polizeiinspektion Brandenburg a. d. H. (PI BRB) mit Sitz in Brandenburg a. d. H. aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Brandenburg a. d. H., Beelitz und Bad Belzig,
    • Polizeiinspektion Havelland (PI HVL) mit Sitz in Falkensee aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Falkensee, Rathenow und Nauen,
    • Polizeiinspektion Potsdam (PI PDM) mit Sitz in Potsdam aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Potsdam Mitte, Potsdam Babelsberg, Teltow und Werder sowie
    • Polizeiinspektion Teltow-Fläming (PI TF) mit Sitz in Luckenwalde aus den Zuständigkeitsbereichen der ehemaligen Polizeiwachen Luckenwalde, Ludwigsfelde und Zossen.

Die polizeiliche Zuständigkeit für die Bundesautobahnen wird in den Polizeidirektionen der Gliederungseinheit Verkehrspolizei zugeordnet.

1.3 Die Polizeiinspektionen mit Ausnahme der Polizeiinspektion Flughafen haben folgende Gliederungseinheiten:

  1. Führungs- und Revierdienst mit dem Führungsdienst und dem Revierdienst am Sitz der Polizeiinspektionen sowie den Polizeirevieren,
  2. Wach- und Wechseldienst,
  3. Diensthundführerinnen und Diensthundführer,
  4. Bereich Prävention,
  5. Kriminalkommissariaten in den Polizeiinspektionen (KKI).

1.4 Die Polizeiinspektion Flughafen hat folgende Gliederungseinheiten:

  1. Führungs- und Revierdienst mit dem Führungsdienst und dem Revierdienst am Sitz der Polizeiinspektion sowie den Polizeirevieren,
  2. Wach- und Wechseldienst,
  3. Diensthundführerinnen und Diensthundführer,
  4. Verfügungsgruppe,
  5. Kriminalkommissariaten in den Polizeiinspektionen (KKI).

1.5 Entscheidungen über die Einzelheiten der Umsetzung dieses Erlasses auf der Basis des Konzeptes „Polizei Brandenburg 2020“, insbesondere der Entscheidung des Ministers des Innern vom 4. Mai 2011, trifft das Polizeipräsidium.

1.6 Der Behördenaufbau der Polizeidirektionen und Polizeiinspektionen ist als Anlage beigefügt.

2 Inkrafttreten

Die Polizeidirektionen und die Polizeiinspektionen nehmen in der oben genannten Struktur die Dienstgeschäfte ab 1. November 2011, 6.00 Uhr, auf. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Dienstbetrieb einschließlich der Übernahme der dazugehörigen Führungsverantwortung vollständig in den oben angegebenen Strukturen. Gleichzeitig stellen die Schutzbereiche und Polizeiwachen ihre Tätigkeit ein.

3 Bericht

Das Polizeipräsidium berichtet dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg bis zum 9. Dezember 2011 über die Umsetzung dieses Erlasses.

Rudolf Zeeb

Anlagen