Erlass des Ministeriums des Innern zur Einrichtung der Behördenstruktur des Polizeipräsidiums
In Ergänzung meines Erlasses vom 21. Dezember 2010, Gesch.Z.: IV/1.1- 400-01, richte ich folgende Behördenstruktur im Polizeipräsidium ein:
I. Organisation
I.1 Das Polizeipräsidium besteht aus
- dem Leitungsbereich mit Leitungsbüro, Dienststellenberatung, Beauftragter/Beauftragte für die deutsch-polnischen Beziehungen, Büro Strategisches Management (Konzeptentwicklung für die Behörde), Pressestelle und Landespolizeiorchester,
- dem Behördenstab mit dem Einsatz- und Lagezentrum und den Stabsbereichen Einsatz-/Kriminalitätsangelegenheiten, Logistik, Personal und Recht,
- den Fachdirektionen Besondere Dienste (bisher Bereich IV) und Landeskriminalamt (vormals Bereich III),
- sowie den Polizeidirektionen Nord, Ost, Süd und West.
I.2 Die bisher bei der Fachhochschule der Polizei eingerichtete Dienststellenberatung wird als Organisationsbereich in das Polizeipräsidium verlagert und ist der Behördenleitung unmittelbar unterstellt.
I.3 In die bisher dem Bereich I angegliederte Organisationseinheit Beauftragter/Beauftragte des Polizeipräsidiums für die deutsch-polnischen Beziehungen wird das Brandenburger Kontingent des Gemeinsamen Zentrums Schwetig (Swiecko) integriert.
I.4 Die Organisationseinheit Pressestelle wird aus den Stabsbereichen 4 der bisherigen Bereiche des Polizeipräsidiums gebildet und ist der Behördenleitung unmittelbar unterstellt.
I.5 Im Polizeipräsidium wird eine Organisationseinheit Behördenstab gebildet. In ihr werden die Stabsbereiche der Führungsstäbe bzw. Stabsbereiche der bisherigen Bereiche des Polizeipräsidiums zusammengeführt. Der Behördenstab ist der Behördenleitung unmittelbar unterstellt.
I.6 In der Fachdirektion Besondere Dienste werden neben der Bereitschaftspolizeiabteilung, die Polizeihubschrauberstaffel und die Spezialeinheiten/-kräfte (bisher bei dem Landeskriminalamt angesiedelt) integriert.
I.7 Die Fachdirektion Landeskriminalamt ist zentrale Dienststelle im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes. Bis zur Herstellung der künftigen Behördenstruktur führt die Fachdirektion Landeskriminalamt insbesondere die polizeilichen Ermittlungen in den im Erlass IV/1.1.-400-01 vom 21. Dezember 2010 aufgeführten Fällen sowie die landesweite Auswertung und Analyse der Kriminalitätslage. Sie hat die Ermittlungskompetenzen zur landesweiten Kriminalitätsbekämpfung in Deliktsbereichen, deren Bearbeitung überregionale und internationale Bezüge aufweisen und/oder Spezialwissen erfordern. Ihr obliegt die Durchführung der kriminaltechnischen/erkennungsdienstlichen Expertisen und die kriminaltechnische Tatortarbeit in speziellen Fällen. Die Fachdirektion Landeskriminalamt gliedert sich demzufolge in die Abteilungen:
- Zentrale Aufgaben,
- Zentrale Ermittlungen,
- Zentraler Staatsschutz/Terrorismusbekämpfung und
- Kriminaltechnisches Institut.
I.8 Die Polizeidirektion Nord mit Sitz in Neuruppin besteht aus den Schutzbereichen:
Ostprignitz-Ruppin,
Oberhavel und
Prignitz.
I.9 Die Polizeidirektion Ost mit Sitz in Frankfurt (Oder) besteht aus den Schutzbereichen:
Oder-Spree/Frankfurt (Oder),
Uckermark,
Barnim und
Märkisch-Oderland.
I.10 Die Polizeidirektion Süd mit Sitz in Cottbus besteht aus den Schutzbereichen:
Cottbus/Spree-Neiße,
Dahme-Spreewald,
Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie
Flughafen.
I.11 Die Polizeidirektion West mit Sitz in Brandenburg an der Havel besteht aus den Schutzbereichen:
Brandenburg a. d. H.,
Havelland,
Potsdam und
Teltow-Fläming.
I.12 Der Behördenaufbau des Polizeipräsidiums ist in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt.
II. Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen
II.1 Die Polizeidirektionen Nord, Ost, Süd und West sind personalvertretungsrechtlich selbstständige Dienststellen im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 PersVG. Der Dienstbereich der Fachdirektion Landeskriminalamt wurde bereits zur personalvertretungsrechtlich selbstständigen Dienststelle im Sinne von § 6 Abs. 2 PersVG erklärt.
II.2 Für die Neuwahl der Schwerbehindertenvertretungen gelten die Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes sinngemäß. Die Neuwahl sollte zeitgleich mit der Neuwahl der Personalvertretungen erfolgen.
III. Personal
III.1 Bestehende Personalverfügungen gelten für die Bediensteten des Polizeipräsidiums fort.
III.2 Hinsichtlich der Besetzung der Leitungen des Behördenstabes, der beiden Fachdirektionen sowie der vier Polizeidirektionen ergehen gesonderte Verfügungen.
IV. Übergangsregelungen
IV.1 Die neue Organisationsstruktur ist ab dem 1. Juli 2011 schrittweise umzusetzen. Die Herstellung der neuen Organisationsstrukturen der Fachdirektionen sowie der Polizeidirektionen und -inspektionen ist bis zum 1. November 2011 abzuschließen. Sie soll für die jeweilige Ebene zeitgleich erfolgen.
IV.2 Die Abwesenheitsvertretung des Polizeipräsidenten/der Polizeipräsidentin ist durch den Leiter/die Leiterin des Behördenstabes wahrzunehmen.
IV.3 Die Leiter/Leiterinnen der Fachdirektionen und der Polizeidirektionen sind Dienstvorgesetzte des Personals der ihnen zugeordneten Bereiche. Die Leiterinnen/Leiter der Schutzbereiche haben weiterhin die Verantwortung für das ihnen unterstellte Personal und unterstehen den Leiterinnen/Leitern der Polizeidirektionen entsprechend der unter Ziffer I.8 bis I.11 vorgenommenen Zuordnung. Sie führen die ihnen bislang obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Maßgaben dieses Erlasses bis zur Einrichtung der Polizeiinspektionen fort.
V. Inkrafttreten
Dieser Organisationserlass tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
Rudolf Zeeb
Anlagen
- 1Anlage zum Erlass vom: 130.0 KB