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Aktuelle Fassung

Filmmuseum Potsdam


vom 21. Juni 2011
(ABl./11, [Nr. 35], S.1428)

  1. Die Aufgaben des Filmmuseums Potsdam werden der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg (HFF) übertragen. Das Filmmuseum Potsdam als Landeseinrichtung gemäß § 13 des Landesorganisationsgesetzes wird aufgelöst.
  2. Das Personal des Filmmuseums Potsdam wird Personal der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF).
  3. Dieser Erlass tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.