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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen, Ausgabe 2009 (ZTV BEA-StB 09)


vom 15. Juni 2011
(ABl./11, [Nr. 33], S.1335)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 25. August 2014
(ABl./14, [Nr. 37], S.1128)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 3/2011 vom 8. April 2011 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen, Ausgabe 2009 (ZTV BEA-StB 09)“, einschließlich Änderungen und Ergänzungen, bekannt gegeben.

Die ZTV BEA-StB 09 ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen, Ausgabe 1998/Fassung 2003 (ZTV BEA-StB 98/03)“.

Die ZTV BEA-StB 09 sind in Verbindung mit den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07)“ sowie den ergänzenden Regelungen des Runderlasses des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 25/2008 - Verkehr vom 5. Dezember 2008 (ABl. S. 2854) anzuwenden.

Hiermit werden die ZTV BEA-StB 09 sowie die ergänzenden Regelungen des ARS Nummer 3/2011 des BMVBS für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 1/2004 - Straßenbau vom 10. März 2004 (ABl. S. 334) wird hiermit aufgehoben.