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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)- Durchführungshinweise -


vom 25. November 2010
(ABl./11, [Nr. 12], S.518)

Nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform I und der damit verbundenen unterschiedlichen Entwicklung des Dienstrechts beim Bund und den Ländern sind gemeinsame Regelungen für eine verursachungsgerechte Verteilung der Versorgungslasten bei dienstherrenübergreifenden Versetzungen erforderlich, um auch zukünftig die Mobilität der Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten. Das bisherige Modell der Versorgungslastenteilung wird grundlegend neu konzipiert: Der frühere Dienstherr beteiligt sich nicht wie bisher an den laufenden Versorgungslasten erst bei Eintritt des Versorgungsfalls, sondern leistet dem aufnehmenden Dienstherrn bereits zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels eine pauschalierte Kapitalabfindung für die erworbenen Versorgungsanwartschaften in Form einer Einmalzahlung.

§ 107b des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) wird am 1. Januar 2011 durch den am 16. Dezember 2009 vom Land Brandenburg unterzeichneten Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag ersetzt, der durch das Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag vom 15. Juli 2010 in Landesrecht überführt worden ist. Auch für die bis zum 31. Dezember 2010 begründeten Erstattungsansprüche („Altfälle“ und „Schwebefälle“) gelten ab dem 1. Januar 2011 ausschließlich die Regelungen des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages. Als Anlage sind die vom Arbeitskreis für Versorgungsfragen erarbeiteten und beschlossenen Durchführungshinweise zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag beigefügt.

Der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag erfasst unmittelbar nur bund- und länderübergreifende Dienstherrenwechsel. Bei landesinternen Dienstherrenwechseln (zum Beispiel Wechsel vom Land Brandenburg zu einem kommunalen Dienstherrn in Brandenburg oder umgekehrt) ist daher bis auf Weiteres nach den Regelungen zur Versorgungslastenteilung des § 107b BeamtVG zu verfahren. Es ist beabsichtigt, im Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetz für die landesinternen Versetzungsfälle eine dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag entsprechende Regelung zu schaffen.

Die Landesregierung hat dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2009 zugestimmt und dabei auch beschlossen, dass die Regelungen nach dem Vorliegen ausreichender Erfahrungen einer Evaluierung unterzogen werden sollen. Zur Unterstützung bei diesem Vorhaben werden die beiden Pensionsfestsetzungsstellen im Land - die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg und der Kommunale Versorgungsverband - gebeten, alle unter die Geltung der Neuregelungen zur Versorgungslastenteilung fallenden Dienstherrenwechsel von Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren und umgekehrt zu erfassen.