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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung des Namens der Stadt Ketzin


vom 13. Dezember 2010
(ABl./11, [Nr. 01], S.7)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Änderung des Namens der Stadt Ketzin in

Ketzin/Havel

mit Wirkung vom 1. Januar 2011 genehmigt.

Hiermit wird die Namensänderung öffentlich bekannt gemacht.