Änderung des Namens der Stadt Ketzin
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Änderung des Namens der Stadt Ketzin in
Ketzin/Havel
mit Wirkung vom 1. Januar 2011 genehmigt.
Hiermit wird die Namensänderung öffentlich bekannt gemacht.