Staatliche Anerkennung von Erholungsorten
Am 31. Juli 2010 wurde der Gemeinde Schwielowsee für die Ortsteile Caputh und Ferch gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.
Am 13. Dezember 2010 wurde der Stadt Angermünde für die Ortsteile Angermünde (Kernstadt), Wolletz und Altkünkendorf gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.