Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Immissionsschutz - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS 90; Fahrbahnoberflächen-Korrekturwert DStro für Lärmarmen Gussasphalt


vom 20. Oktober 2010
(ABl./10, [Nr. 48], S.1929)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 22/2010 vom 4. September 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das „Statuspapier Lärmarmer Gussasphalt, Stand 2010“ der Bundesanstalt für Straßenwesen bekannt gegeben.

Der gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07)“, Verfahren B, hergestellte Lärmarme Gussasphalt ist in die Tabelle B der Anlage 1 zur Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und die Tabelle 4 der RLS-90 als Lärm mindernde Bauweise mit einem Fahrbahnoberflächen-Korrekturwert DStrO = - 2 dB(A) aufzunehmen.

Hiermit wird die Regelung des ARS Nummer 22/2010 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Beachtung bekannt gegeben.