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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Änderungshistorie

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Immissionsschutz - "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) - Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte DStro für offenporigen Asphalt (OPA)"


vom 11. Dezember 2002
(ABl./03, [Nr. 02], S.14)

geändert durch Runderlass des MIR vom 30. April 2009
(ABl./09, [Nr. 21], S.1103)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 3/2009 vom 31. März 2009 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das „Statuspapier für offenporige Asphaltdeckschichten, Stand 2008“ der Bundesanstalt für Straßenwesen bekannt gegeben.

Danach ergibt sich für die lärmtechnische Wirksamkeit von OPA der III. Generation (Hohlraumgehalt ≥ 22 Prozent) folgender Wert:

  • mindestens acht Jahre für OPA 0/8 (DStrO = - 5,0 dB(A))
  • für ein- und zweischichtig hergestellte Deckschichten
  • unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen und -streifen.

Dabei muss eine akustisch wirksame Schichtdicke von mindestens 4 cm dauerhaft vorhanden sein.

In Ergänzung zum Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Nummer 28/2002 vom 11. Dezember 2002 (ABl. 2003 S. 14) wird um Beachtung der Regelungen des ARS des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nummer 3/2009 vom 31. März 2009 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen gebeten.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.