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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HSBbg)


vom 18. Juli 2000
(ABl./00, [Nr. 41], S.851)

geändert durch Erlass des MdF vom 1. September 2008
(ABl./09, [Nr. 05], S.181)

Außer Kraft getreten am 16. September 2009 durch Erlass des MdF vom 4. Juni 2009
(ABl./09, [Nr. 36], S.1771)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen zur Neufassung der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik (VV-HSBbg)

Gemäß § 5 der Landeshaushaltsordnung (LHO) werden die nachstehend abgedruckten Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik erlassen.

  1. Die VV-HSBbg tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher für das Land Brandenburg geltenden Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß VV-LHO zu § 13 und zu § 14 Abs. 2 (ABl. 1992 S. 1327 und S. 1341) außer Kraft.
  2. Die VV-HSBbg sind ab dem Haushaltsentwurf 2002 anzuwenden.
  3. Die in Euro angegebenen Wertgrenzen treten zum 1. Januar 2002 in Kraft.

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HSBbg)

Inhalt:

Vorbemerkungen (AH – VV-HSBbg)
Gruppierungsplan (GPl)
Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)
Funktionenplan (FPl)
Zuordnungsrichtlinien zum Funktionenplan (ZR-FPl)

I
Vorbemerkungen

1. Grundlage des formalen Aufbaus des Haushaltsplanes ist die Gliederung in Einzelpläne nach dem institutionellen Prinzip (§ 13 Abs. 2 und 3 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (LHO), in der Neufassung vom 21. April 1999, GVBl. I S. 106). Die Einzelpläne werden nach dem Verwaltungsaufbau in Kapitel und diese in Titel gegliedert. Die Titel mit haushaltsmäßig aussagefähigen Zweckbestimmungen werden nach dem Gruppierungsplan ausgebracht. Neben diese Gruppierung tritt eine Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen – Funktionen – (§ 14 Abs. 2 LHO).

2. Die Haushaltssystematik entspricht damit Forderungen der Haushaltspraxis sowie der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, wonach die Darstellung der öffentlichen Haushalte

2.1 die haushaltsmäßigen Erfordernisse bei Aufstellung, Ausführung und Abschluss des Haushalts berücksichtigen soll,

2.2 den wirtschaftspolitischen Gehalt des Haushalts und die Wirkungen der finanzpolitischen Entscheidungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auf den Konjunkturablauf ausweisen sowie zeigen soll, in welchen Größenordnungen sich die Verflechtungen mit der Volkswirtschaft bewegen,

2.3 Auskunft darüber geben soll, in welchem Umfang einzelne öffentliche Aufgaben – Funktionen – erfüllt werden.

II
Gruppierungsplan

Hinweise

1.1 Der Gruppierungsplan berücksichtigt bei der Ordnung der Einnahmen und Ausgaben einen umfassenden Katalog volkswirtschaftlicher Einnahme- und Ausgabearten.

1.2 Die Gruppierung geht von folgenden Hauptgruppen aus:

  1. Auf der Einnahmeseite

    0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmitteln
    1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
    2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
    3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
  2. Auf der Ausgabeseite

    4 Personalausgaben
    5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
    6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
    7 Baumaßnahmen
    8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
    9 Besondere Finanzierungsausgaben

1.3 Innerhalb der Hauptgruppen werden entsprechend dem Dezimalsystem durch Anhängen einer zusätzlichen Stelle so genannte Obergruppen mit gleichem ökonomischen Gehalt geschaffen. Die in ihnen zusammengefassten Einnahme- oder Ausgabearten können einheitlich beurteilt und bei einer wirtschaftspolitischen Analyse des Haushalts zusammen behandelt werden.

Durch Anhängen einer zweiten Stelle entstehen z. B. bei den Personalausgaben (Hauptgruppe 4) die Obergruppen

41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
42 Bezüge und Nebenleistungen
43 Versorgungsbezüge und dgl.
44 Beihilfen, Unterstützungen und dgl.
45 Sonstige personalbezogene Ausgaben
46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben

1.4 Der Gruppierungsplan schreibt für Bund und Länder eine übereinstimmende Gruppierung der ersten drei Stellen verbindlich vor. Durch Anfügen einer dritten Stelle werden die Gruppen gebildet z. B. Obergruppe 42 „Bezüge und Nebenleistungen“

421 Bezüge des Ministerpräsidenten und der Minister
422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter
424 Zuführung an die Versorgungsrücklage
427 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
428 Entgelte der Arbeitnehmer
429 nicht aufteilbare Personalausgaben

1.5 Eine weitere Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben ist in das Ermessen des Bundes und des einzelnen Landes gestellt; insgesamt stehen für die Titelnummern fünf Stellen zur Verfügung.

Die Titelnummer entspricht im Regelfall der dreistelligen Gruppe des Gruppierungsplans. Ist aus haushaltsmäßigen Gründen eine weitere Aufgliederung der Einnahmen oder Ausgaben erforderlich, so kann die vierte Stelle und gegebenenfalls auch die fünfte Stelle belegt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die vierte Stelle zum Teil durch einen Festtitel belegt sein kann (s. Nr. 3), und dass nur die Ziffern 1 bis 5 zur Verfügung stehen, da die Ziffern 6 bis 9 für Titelgruppen reserviert sind. Nur wenn ein Einzeltitel mit einer solchen Titelgruppe zusammenhängt (z. B. bei zweckgebundenen Einnahmen), erhält er zum Zeichen hierfür die Endziffer der betreffenden Titelgruppe (z. B. 119 71). Sollen mehr als fünf Titelnummern aus einer Gruppierung abgeleitet werden oder ist abzusehen, dass in künftigen Haushaltsjahren mehr als fünf Titelnummern benötigt werden, so ist auch die fünfte Stelle zu belegen.

Das der Regelung zugrunde liegende Gruppierungssystem wird am Beispiel der Gruppe 685 – Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen – wie folgt erläutert:

Die Titelnummer lautet 685
bei einem Ansatz – je Kapitel –  
bei zwei bis fünf Ansätzen  
- je Kapitel - 685 1
  685 2
  685 3
  685 4
  685 5
bei mehr als fünf Ansätzen  
- je Kapitel - 685 11 – 685 19
  685 21 – 685 29
  685 31 – 685 39
  685 41 – 685 49
  685 51 – 685 59

Auch in den Fällen, in denen die vierte Stelle durch einen oder mehrere Festtitel belegt ist, sind die Titelnummern grundsätzlich vier- bzw. fünfstellig auszubringen.

Beispiel:

In der Gruppe 511 wurde der Titel 511 1 – Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände – festgelegt. Für die weitere Aufteilung der Ausgaben stehen folgende Titelnummern zur Verfügung: 511 2, 511 3, 511 4, 511 5, 511 11, 511 12, ... Bei der Darstellung im Haushaltsplan ist folgende Reihenfolge einzuhalten: 511 1, 511 11, 511 12, ..., 511 2, 511 21, 511 22 ...

Die drei-, vier- oder fünfstelligen Titelnummern sind stets linksbündig zu schreiben. Zwischen der dritten und vierten Stelle ist ein Zwischenraum vorzusehen.

Eine weitere Unterteilung von Titeln in Buchungsabschnitte oder durch die Worte „Es entfallen auf ...“ lässt die Systematik nicht zu. Bei Bedarf müssen zur Unterscheidung neue Titel eingerichtet werden.

Die Bildung von Titelnummern aus Gruppen, die im Gruppierungsplan nicht vorgesehen sind, ist auch dann nicht zulässig, wenn innerhalb des Dezimalsystems noch freie Gruppen vorhanden sind.

Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Funktionen bzw. Arten in einem Titel zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist der Titel nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

1.6 Wegen der überragenden finanz- und wirtschaftspolitischen Bedeutung der Ausgaben für Investitionen sind diese in besondere Hauptgruppen zusammengefasst worden. Ausgaben für Investitionen sind Ausgaben, die bei makroökonomischer Betrachtung die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten, vergrößern oder verbessern. Nach dem Gruppierungsplan zählen dazu:

Hauptgruppe 7 Baumaßnahmen
Hauptgruppe 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
  81 Erwerb von beweglichen Sachen
  82 Erwerb von unbeweglichen Sachen
  83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.
  85 Darlehen an öffentlichen Bereich
  86 Darlehen an sonstige Bereiche
  87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
  88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
  89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche

Die Ausgaben für Investitionen sind für die Kreditobergrenze nach Artikel 103 der Verfassung des Landes Brandenburg von Bedeutung. 

1.7 Der Gruppierungsplan kann nur dann seine volle Bedeutung erhalten, wenn er nicht nur für den Haushaltsplan von Bund und Ländern, sondern darüber hinaus wenigstens in den Grundzügen auch für die Sondervermögen und für die Zuwendungsempfänger verbindlich ist, sofern diese nach Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes wirtschaften. Dieses Ziel wird sich wegen der strukturbedingten Unterschiede nicht vollständig verwirklichen lassen.

In diesen Fällen haben die Sondervermögen und Zuwendungsempfänger über ihre Wirtschaftspläne Übersichten unter Verwendung des Gruppierungsplanes zu erstellen. Dasselbe gilt, wenn die Sondervermögen und Zuwendungsempfänger nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung verfahren. Auf diese Weise können auch die Sondervermögen und Zuwendungsempfänger in die einheitliche Haushaltssystematik einbezogen werden.

1.8 Das Gruppierungsschema des Bundes und der Länder wird auch mit der Haushaltssystematik der Gemeinden abgestimmt. Daher lassen sich die Haushaltspläne der Gebietskörperschaften einschließlich der Sondervermögen und der Zuwendungsempfänger ohne größere Umrechnungen miteinander vergleichen.

In das Haushaltsschema ist auch die mehrjährige Finanzplanung und die Finanzstatistik in das System einbezogen worden. Die verschiedenen Statistiken (Ansatzstatistik, Vierteljahresstatistik, Rechnungsstatistik) lassen sich systematisch vereinheitlichen. Die notwendigen Daten können aus den Haushaltsplänen selbst abgelesen werden, so dass für den staatlichen Bereich der Umfang der Erhebungen bedeutend eingeschränkt wird. Durch den Gruppierungsplan kann somit auf die Dauer eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung erzielt werden.

2. Titelgruppen

Der Gruppierungsplan schreibt aus systematischen Gründen eine weitgehende Aufgliederung der Einnahme- und Ausgabearten vor. Dies kann insbesondere bei den Zuweisungen und Zuschüssen dazu führen, dass Ausgabearten einer Maßnahme aufgrund der formalen Gestaltung des Haushaltsplans an verschiedenen Stellen des Haushaltsplans nachzuweisen sind. Eine zusammenfassende Darstellung soll dadurch ermöglicht werden, dass sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben Titelgruppen gebildet werden können, die jeweils nach den Einnahme-Einzeltiteln bzw. Ausgabe-Einzeltiteln aufzuführen sind.

Sie sind im Haushaltsplan am Schluss der in Betracht kommenden Kapitel als jeweilige Titelgruppe auszuweisen.

Titelgruppen sind in jedem Kapitel mit der Nummer 60 zu beginnen und laufend durchzunummerieren, wobei jedoch die Nummer 99 ausschließlich für Informationstechnik (bisher Datenverarbeitung) zu verwenden ist.

Um bereits in der Nummerierung der Titel die Unterscheidung zwischen den Einzeltiteln und den Titeln innerhalb von Titelgruppen ersichtlich zu machen, werden die vierte und fünfte Stelle der Titelnummer wie folgt festgelegt (s. a. Nr. 1.5):

Für Einzeltitel  
- vierte Stelle - von 1 bis 5
für Einzeltitel  
- vierte und fünfte Stelle - von 11 bis 59
für Titel innerhalb von Titelgruppen  
- vierte Stelle - von 6 bis 9
für Titel innerhalb von Titelgruppen  
- vierte Stelle und fünfte Stelle - von 61 bis 99

Das der Regelung zugrunde liegende Gruppierungssystem wird an folgendem Beispiel erläutert:

TGr. 61 Text der Titelgruppe
428 Entgelte der Arbeitnehmer
511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Die Titel der Titelgruppen lauten
bei einer Titelgruppe - je Kapitel - Titelgruppe 6

428 6
511 6

bei zwei bis vier Titelgruppen
- je Kapitel - ist die vierte Stelle mit den Ziffern 7, 8 oder 9 zu belegen;
bei fünf bis dreizehn Titelgruppen
- je Kapitel -

Titelgruppe 61 bis 69
428 61 bis 428 69
511 61 bis 511 69

bei vierzehn bis sechsunddreißig Titelgruppen
- je Kapitel - ist die vierte und fünfte Stelle mit den Ziffern 71 bis 79, 81 bis 89 und 91 bis 98 zu belegen.

Entsprechend der Systematik können in eine Titelgruppe nur dreistellige Titelnummern eingestellt werden. Demzufolge sind die zu den Festtiteln getroffenen Bestimmungen bei Titelgruppen nicht anzuwenden.

Haushaltsvermerke können entweder bei der Titelgruppe oder bei den einzelnen Titeln angebracht werden.

3. Festtitel

Eine ungenaue Fassung der Zweckbestimmungen führt bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und bei der Rechnungsprüfung zu Schwierigkeiten und zu zeitraubenden Verhandlungen über ihre Auslegung. Die Zweckbestimmungen sind so genau zu fassen, dass eine klare Abgrenzung erkennbar ist.

Zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit wurden in den Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl) die nachstehenden vierstelligen Titel ausgewiesen, die in allen vier Stellen festgelegt sind (Festtitel).

Diese Titel sind grundsätzlich ohne Änderung der vorgesehenen Titelnummer und der Zweckbestimmung in den Haushalt einzustellen, sofern bei ihnen Einnahmen oder Ausgaben veranschlagt werden oder Einnahmen bzw. Ausgaben zu erwarten sind. Die Zweckbestimmungen sind bei Bedarf durch die in den eckigen Klammern enthaltenen Zusätze zu ergänzen oder gegen sie auszutauschen. Gleiches gilt auch für die angegebenen Titelgruppen.

Die Absätze 1 und 2 finden auf Titel, die in den Titelgruppen zusammengefasst werden, keine Anwendung.

111 1    Gebühren, sonstige Entgelte
112 1    Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
119 1    Sonstige Einnahmen
119 2    Einnahmen aus Veröffentlichungen
119 3    Einnahmen aus Nebentätigkeiten
124 1    Mieten und Pachten
131 1    Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
132 1    Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
421 1    Bezüge des Ministerpräsidenten und der Minister
422 1    Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter
422 2    Unterhaltszuschüsse der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst [und Unterhaltsbeihilfen an Verwaltungspraktikanten und -lehrlinge]
424 1    Zuführung an die Versorgungsrücklage
428 1    Entgelte der Arbeitnehmer
429 1    Nicht aufteilbare Personalausgaben
434 1    Zuführung an die Versorgungsrücklage
441 1    Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfänger
443 1    Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
446 1    Beihilfen für Versorgungsempfänger und dgl.
451 1    Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung sowie für soziale Einrichtungen
453 1    Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen
511 1    Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
514 1    Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
517 1    Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518 1    Mieten und Pachten
519 1    Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
519 2    Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
525 1    Aus- [und Fort]bildung
527 1    Reisekostenvergütungen für Dienstreisen
527 2    Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungs- und Schwerbeschädigtenangelegenheiten
529 1    Verfügungsmittel
546 1    Sonstiges
711 1    Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
811 1    Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen
Titelgruppe
99    Kosten der Datenverarbeitung (Informationstechnik)

4. Titel für die Abwicklung aus Vorjahren

Die Titelnummer bei einer übertragbaren Ausgabebewilligung darf für eine andere Zweckbestimmung so lange nicht belegt werden, als ein Ausgaberest bei dieser Titelnummer noch vorhanden ist. Im Übrigen sind Titelnummern und Zweckbestimmung im Haushaltsplan so lange zu wiederholen, bis die Maßnahme endgültig abgewickelt ist.

5. Funktionenplan

5.1 Da das institutionelle Prinzip bei der Gestaltung des Haushaltsplanes gewahrt bleibt, sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes auch nach Aufgabengebieten (Funktionen) zu gliedern.

Die systematische Gliederung erfolgt nach der Ordnung des Funktionenplanes. Der Funktionenplan gliedert die Einnahmen und Ausgaben nach funktionalen Gesichtspunkten. Er ist für Bund und Länder einheitlich.

Die Verbindung mit den Ansätzen des Haushaltsplanes wird durch eine zusätzliche, von der Gruppierung des Haushaltsplanes unabhängige, funktionale Kennziffer erreicht. Diese Kennziffer berührt den Aufbau des Haushaltsplanes nicht. Sie wird von den für die Aufstellung des Haushaltsplanes zuständigen Stellen neben der Titelnummer im Haushaltsplan angegeben. Für jeden Titel darf nur eine Kennziffer verwendet werden. Die funktionale Kennziffer wird bei dem einzelnen Finanzvorfall nicht mit gebucht, so dass die Mittelbewirtschaftung und die Kassen- und Buchführung nicht belastet werden.

5.2 Die zusätzliche funktionale Kennziffer ermöglicht es, ohne großen Verwaltungsaufwand den Inhalt des Haushaltsplanes nach Funktionen zu gliedern und die Durchsichtigkeit des Haushaltsplanes zu verbessern. Da die funktionale Kennziffer zudem weitgehend dem System der Finanzstatistik entspricht, können den Haushaltsdaten auch unmittelbar die Angaben für die Finanzstatistik entnommen werden, ohne dass es größerer Umrechnung bedarf.

Gruppierungsplan (GPl)

0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel (GPI)
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. (GPI)
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (GPI)
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen (GPI)
4 Personalausgaben (GPI)
5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst (GPI)
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (GPI)
7 Baumaßnahmen (GPI)
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (GPI)
9 Besondere Finanzierungsausgaben (GPI)

0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel (GPI)

Einnahmen nach den Steuer- und Zollgesetzen sowie EU-Eigenmittel

01 Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage

011 Lohnsteuer
012 Veranlagte Einkommensteuer
013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag)
014 Körperschaftsteuer
015 Umsatzsteuer
016 Einfuhrumsatzsteuer
017 Gewerbesteuerumlage
018 Zinsabschlagsteuer
Geschweifte Klammer



zentral
veranschlagt

02 EU-Eigenmittel

03/04 Bundessteuern

05/06 Landessteuern

051 Vermögensteuer
052 Erbschaftsteuer
053 Grunderwerbsteuer
054 Kraftfahrzeugsteuer
055 Totalisatorsteuer
056 Andere Rennwettsteuern
057 Lotteriesteuer
059 Feuerschutzsteuer
061 Biersteuer
069 Sonstige
Geschweifte Klammer



zentral
veranschlagt

07/08 Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)

09 Steuerähnliche Abgaben

092 Münzeinnahmen
093 Abgaben von Spielbanken
099 Sonstige

1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. (GPI)

11 Verwaltungseinnahmen

111 Gebühren, sonstige Entgelte
112 Geldstrafen und Geldbußen (einschl. der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
119 Sonstige

12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)

121 Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen
122 Konzessionsabgaben
123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto, Toto
124 Mieten und Pachten
125 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit
129 Sonstige

13 Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen

131 Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
132 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
133 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
134 Kapitalrückzahlungen

14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen

141 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
146 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland

15 Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich

151 Zinseinnahmen vom Bund
152 Zinseinnahmen von Ländern
153 Zinseinnahmen von Gemeinden und den Gemeindeverbänden
154 Zinseinnahmen von Sondervermögen
156 Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
157 Zinseinnahmen von Zweckverbänden

16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen

161 Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
166 Zinseinnahmen aus dem Ausland

17 Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich

171 Darlehensrückflüsse vom Bund
172 Darlehensrückflüsse von Ländern
173 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
174 Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
176 Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
177 Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden

18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen

181 Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
182 Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
186 Darlehensrückflüsse aus dem Ausland

2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (GPI)

21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund
212 Allgemeine Zuweisungen von Ländern
213 Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
214 Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
216 Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
217 Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden

22 Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich

221 Schuldendiensthilfen vom Bund
222 Schuldendiensthilfen von Ländern
223 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
224 Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
226 Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
227 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden

23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

231 Sonstige Zuweisungen vom Bund
232 Sonstige Zuweisungen von Ländern
233 Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
234 Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen
235 Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
236 Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
237 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden

26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen

261 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
266 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland

27 Zuschüsse von der EU

271 Erstattungen von der EU
272 Sonstige Zuschüsse von der EU

28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen

281 Sonstige Erstattungen aus dem Inland
282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
286 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
287 Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

291 Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
292 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
293 Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen
297 Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
298 Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
299 Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen (GPI)

31 Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen

311 Schuldenaufnahmen beim Bund
312 Schuldenaufnahmen bei Ländern
313 Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
314 Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
317 Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden

32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt

321 Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
322 Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit
325 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt
326 Schuldenaufnahmen im Ausland

33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich

331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund
332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern
333 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
334 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
336 Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
337 Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden

34 Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen

341 Beiträge
342 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
346 Zuschüsse für Investitionen von der EU
347 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken

351 Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage
352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage
353 Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage
354 Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage
355 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
356 Entnahmen aus Fonds und Stöcken
359 Sonstige

36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre

Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen

37 Globale Mehr-und Mindereinnahmen

371 Globale Mehreinnahmen
372 Globale Mindereinnahmen

38 Haushaltstechnische Verrechnungen

Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen i. d. R. den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen.

381 Verrechnungen zwischen Kapiteln
382 Durchlaufende Posten
389 Sonstiges

4 Personalausgaben (GPI)

41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige

411 Aufwendungen für Abgeordnete
412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

42 Bezüge und Nebenleistungen

421 Bezüge des Ministerpräsidenten und der Minister
422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter
424 Zuführung an die Versorgungsrücklage
427 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
428 Entgelte der Arbeitnehmer
429 Nicht aufteilbare Personalausgaben

43 Versorgungsbezüge und dgl.

431 Versorgungsbezüge des Ministerpräsidenten und der Minister
432 Versorgungsbezüge der Beamten und Richter
434 Zuführung an die Versorgungsrücklage
435 Versorgungsbezüge der Angestellten
436 Versorgungsbezüge der Arbeiter
437 Versorgungsbezüge nach dem G 131
439 Sonstige

44 Beihilfen, Unterstützungen und dgl.

441 Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfänger
443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
446 Beihilfen für Versorgungsempfänger und dgl.

45 Sonstige personalbezogene Ausgaben

451 Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
453 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen
459 Sonstiges

46 Globale Mehr-und Minderausgaben für Personalausgaben

461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
462 Globale Minderausgaben für Personalausgaben

5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst (GPI)

51/54 Sächliche Verwaltungsausgaben

511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
514 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518 Mieten und Pachten
519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
520 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten
521 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
523 Kunst-und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
525 Aus-und Fortbildung
526 Sachverständige, Gerichts-und ähnliche Kosten
527 Dienstreisen
529 Verfügungsmittel
531 Kosten für Veröffentlichungen und der Dokumentation
532 bis
546 Sonstiges
547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
548 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
549 Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

55 Militärische Beschaffungen (frei für Bund)

56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

561 Zinsausgaben an Bund
562 Zinsausgaben an Länder
563 Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
564 Zinsausgaben an Sondervermögen
567 Zinsausgaben an Zweckverbände

57 Zinsausgaben an Kreditmarkt

571 Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
572 Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
573 Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen
575 Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt
576 Zinsausgaben an Ausland

58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

zu Obergruppen 58 und 59:

Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite

581 Tilgungsausgaben an Bund
582 Tilgungsausgaben an Länder
583 Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
584 Tilgungsausgaben an Sondervermögen
587 Tilgungsausgaben an Zweckverbände

59 Tilgungsausgaben an Kreditmarkt

siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58

591 Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
592 Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
593 Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen
595 Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt
596 Tilgungsausgaben an Ausland

6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (GPI)

61 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

611 Allgemeine Zuweisungen an Bund
612 Allgemeine Zuweisungen an Länder
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
614 Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen
616 Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
617 Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände

62 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich

621 Schuldendiensthilfen an Bund
622 Schuldendiensthilfen an Länder
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
624 Schuldendiensthilfen an Sondervermögen
626 Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
627 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände

63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23

631 Sonstige Zuweisungen an Bund
632 Sonstige Zuweisungen an Länder
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
634 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen
636 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
637 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände

66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche

661 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
662 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
663 Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
664 Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
666 Schuldendiensthilfen an Ausland

67 Erstattungen an sonstige Bereiche

671 Erstattungen an Inland
676 Erstattungen an Ausland

68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche

681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen
682 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht unter 661)
683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht unter 662)
684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)
685 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
686 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
687 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)
688 Abführung der Eigenmittel an die EU

69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

691 Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen
697 Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
698 Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
699 Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

7 Baumaßnahmen (GPI)

Eigene Baumaßnahmen des Bundes und der Länder, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt.

Baumaßnahmen des Hochbaues
Baumaßnahmen des Straßen- und Brückenbauwesens
Baumaßnahmen des Wasserwesens
Sonstige Baumaßnahmen

711 Kleine Neu-, Um-und Erweiterungsbauten
712 bis
799 Große Neu-, Um-und Erweiterungsbauten

8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (GPI)

81 Erwerb von beweglichen Sachen

811 Erwerb von Fahrzeugen
812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
813 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen

82 Erwerb von unbeweglichen Sachen

821 Grunderwerb
823 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen

z. B. Raten für den Erwerb von privaten vorfinanzierten Straßen

83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.

831 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland
836 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland

85 Darlehen an öffentlichen Bereich

851 Darlehen an Bund
852 Darlehen an Länder
853 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
854 Darlehen an Sondervermögen
856 Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
857 Darlehen an Zweckverbände

86 Darlehen an sonstige Bereiche

861 Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
862 Darlehen an private Unternehmen
863 Darlehen an Sonstige im Inland
866 Darlehen an Ausland

87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich

881 Zuweisungen für Investitionen an Bund
882 Zuweisungen für Investitionen an Länder
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
884 Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen
886 Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
887 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände

89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche

891 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
892 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
893 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland Wohnungsbauprämien
894 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
896 Zuschüsse für Investitionen an Ausland

9 Besondere Finanzierungsausgaben (GPI)

91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke

Zuführungen an eigene Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)

911 Zuführungen an Ausgleichsrücklage
912 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage
913 Zuführungen an Schuldendienstrücklage
914 Zuführungen an Bürgschaftssicherungsrücklage
915 Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage
916 Zuführungen an Fonds und Stöcke
919 Sonstige

96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 LHO

97 Globale Mehr-und Minderausgaben

971 Globale Mehrausgaben
Vorsorgliche Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet werden
972 Globale Minderausgaben
Zum Ausgleich des Haushaltsplanes vorgesehene globale Einsparungen

98 Haushaltstechnische Verrechnungen

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 38

981 Verrechnungen zwischen Kapiteln
982 Durchlaufende Posten
989 Sonstiges

Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)

Allgemeine Hinweise
zu den Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan

Hinweise:

Die beispielhaften Aufzählungen in den Erläuterungen zu den Obergruppen und Gruppen sind nicht erschöpfend.

1 Erläuterungen haushaltssystematischer Begriffe (ZR-GPl)

1.1 Investitionsausgaben

Ausgaben für Investitionen sind Ausgaben, die bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten, vergrößern oder verbessern.

Nach dem Gruppierungsplan rechnen hierzu die der Hauptgruppe 7 - Baumaßnahmen und der Hauptgruppe 8 - Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zugeordneten Ausgabearten.

1.2 Abgrenzung nach Bereichen

1.2.1 Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs sowie zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland (insbesondere Übertragungsleistungen)

Bei den Übertragungsleistungen wird zwischen dem „öffentlichen Bereich“ (z. B. Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbänden (GV); siehe im Einzelnen Nr. 1.2.2) und den „sonstigen Bereichen“ (z. B. private und öffentliche Unternehmen; siehe im Einzelnen Nr. 1.2.3) unterschieden.

Übertragungsleistungen sind insbesondere Zinseinnahmen/-ausgaben, Darlehensrückflüsse/Gewährung von Darlehen, Tilgungsausgaben, Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme. Übertragungsleistungen sind nicht: Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.

Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen.1) Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.

Die Zuordnung des Zahlungsverkehrs von Bund, Ländern und Gemeinden/GV richtet sich nach dem Fallgruppenschema.

1.2.2 Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs

Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88

Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:

  • die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/GV
  • die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung, z. B. Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Fonds „Deutsche Einheit“, (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung vgl. Nr. 1.2.3)
  • die Sozialversicherungsträger: z. B. gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z. B. die Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen vgl. Nr. 1.2.3),
  • die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.

Insbesondere gehören dazu:

  • alle Verbände nach den Zweckverbandsgesetzen,
  • alle sondergesetzlichen Verbände mit den vorstehend angegebenen Merkmalen, z. B.: Schulverbände gemäß den Schulgesetzen der Länder,
  • Unterhaltsverbände nach den Landeswassergesetzen, Abwasserverbände, Wasserversorgungsverbände,
  • Planungsverbände nach Bundes- und Landesgesetzen,
  • Tierkörperbeseitigungsverbände, Feuerschutzverbände, Forstverbände gemäß Landesvorschriften,
  • grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland.

1.2.3 Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland

Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89

Bei den sonstigen Bereichen ist in der Regel nach der Herkunft der Mittel bzw. nach dem Empfänger der Zahlungen zuzuordnen. Als Empfänger gelten juristische oder natürliche Personen, denen Geldleistungen aus den staatlichen Haushalten zufließen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann auch eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen, z. B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden.

Zu den sonstigen Bereichen gehören u. a. private und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen.

Zu den Unternehmen im Sinne des Gruppierungsplanes rechnen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u. a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe.

Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.

Öffentliche Unternehmen sind:

  • eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO,
  • Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts - und Rechnungsführung,
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
  • Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, e. G.), wenn Bund, Länder und/oder Gemeinden/GV überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind.

Öffentliche Einrichtungen sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, die keine Unternehmen sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/GV überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung o. Ä. beherrschenden Einfluss ausübt.

Als öffentliche Einrichtungen gelten nicht Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen.

1.3 Inland – Ausland

Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89

Für den Zahlungsverkehr mit der EU sind in den relevanten Obergruppen eigene Gruppierungsnummern vorgesehen. Ein separater Nachweis erfolgt bei folgenden Gruppen:

Einnahmen: Obergruppe 27, Gruppe 346
Ausgaben: Gruppe 688
(EU-Eigenmittel werden bei der Obergruppe 02 nachgewiesen)

Für die Behandlung von Inlands- und Auslandszahlungen ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen an und von Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z. B.

  • Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
  • Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
  • Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z. B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.

Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.

1.4 Wertgrenzen

Ausgaben: Gruppen 511, 514, 519, 521, 523, Hauptgruppe 7, Gruppe 812

Für die Wertgrenzen sind die um etwaige Rabatt- und Skontobeträge gekürzten Kaufpreise (einschließlich Mehrwertsteuer) maßgebend; Frachtkosten und Rollgelder sind den Kaufpreisen hinzuzurechnen.

Die Wertgrenzen für die Beschaffung von beweglichen Sachen gelten grundsätzlich für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf). Liegt der Anschaffungswert im Einzelfall über der Wertgrenze von 5.000 Euro, so ist die Ausgabe in jedem Fall der Hauptgruppe 8 zuzuordnen.

Die Beschaffung von Fahrzeugen, Erstausstattungen und Kosten von Maßnahmen im Rahmen von besonderen und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beschaffungs- und Ausrüstungsprogrammen sind unabhängig vom Anschaffungswert stets der Hauptgruppe 8 zuzuordnen (zur Abgrenzung im Einzelnen vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 511, 514, 519, 521, 523 sowie zu Obergruppe 81 und Gruppe 812).

Erstausstattungen sind die Beschaffungen bei Einrichtung neuer oder wesentlicher Ausweitung bestehender Dienststellen oder beim Wechsel des Dienstgebäudes für die Ausstattung des neuen Gebäudes, soweit die Ausstattung mit den vorhandenen Ausstattungsgegenständen der umziehenden Dienststelle nicht möglich ist. Als Erstausstattung gilt auch die Beschaffung von Sachen bisher nicht vorhandener Art, die eine Dienststelle benötigt, um eine neue Aufgabe erfüllen zu können. Die erstmalige Anschaffung einer Sache erfüllt für sich allein das Merkmal der Erstausstattung nicht.

Die Wertgrenze für Baumaßnahmen von 1.000.000 Euro für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Gruppe 711) gilt für Maßnahmen, die über die laufende Unterhaltung der Liegenschaften hinausgehen und eine erhebliche Änderung in ihrem Bestand zur Folge haben. Baumaßnahmen von mehr als 1.000.000 Euro sind entsprechend in der Hauptgruppe 7 zu veranschlagen.

Kleinere im Zuge der Bauunterhaltung anfallende bauliche Veränderungen und Ergänzungen bis 5.000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung; sie sind der Hauptgruppe 5 zuzuordnen.

Innerhalb des öffentlichen Bereichs sind Zahlungen grundsätzlich nach dem Zahlungsweg zu behandeln (zahlende oder empfangende Einrichtungen).

Bei Maßnahmen, die nicht jeweils von Bund, Ländern und/oder Gemeinden/Gemeindeverbänden (GV) allein, sondern „gemeinsam“ finanziert werden, sind die anteiligen Bundesmittel grundsätzlich an die Länder zu zahlen, von diesen zu vereinnahmen und der Gesamtbetrag (einschließlich Landesanteil) entweder direkt zu verausgaben oder an die Gemeinden/GV weiterzuleiten und von diesen als Zuweisungen des Landes zu vereinnahmen.

Eine „gemeinsame“ Finanzierung liegt nicht vor, wenn Maßnahmen von Bund, Ländern und/oder Gemeinden/GV „parallel“ finanziert werden.

Bestimmend für den korrekten haushaltsmäßigen Nachweis des Zahlungsverkehrs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden/GV sind die vorgegebenen Regelungen über die Bewirtschaftung der Bundes- und Landesmittel sowie der Empfänger der Zahlungen.

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel kann erfolgen durch

  • Bundesdienststellen
  • Landesdienststellen
  • kommunale Dienststellen.

Empfänger der Zahlungen können sein

  • Länder
  • kommunale Körperschaften
  • Dritte, aber auch Gebietskörperschaften bei Zahlungen aufgrund privatrechtlicher Beziehungen (z. B. Mietausgaben des Landes an Gemeinden, Erschlie ßungsbeiträge des Bundes an Gemeinden).

Nach den genannten Kriterien wird der Zahlungsverkehr zwischen Bund, Ländern und Gemeinden/GV in Fallgruppen gegliedert, die im Folgenden dargestellt sind:

Fallgruppenschema für den Zahlungsverkehr von Bund,
Ländern und Gemeinden/GV

Bewirtschaftung bei Bundesdienststellen Landesdienststellen Kommunale
Dienststellen
Bundesmittel     A B C D E
Verhältnis
Bund -
Länder
(1)
Zahlung
an
Dritte Länder Dritte Länder  
Fallgruppe A 1 B 1 C 1 D 1
Verhältnis
Bund -
Gemeinden/GV
(2)
Zahlung
an
  Gemeinden/GV     Dritte
Fallgruppe B 2 E 2
Landesmittel Verhältnis
Land -
Gemeinden/GV
(3)
Zahlung
an
    Dritte Gemeinden/GV Dritte
Fallgruppe C 3 D 3 E 3

1. Bund-Länder-Verhältnis

Fallgruppe A1:

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte.

Empfänger können auch die Länder und die Gemeinden/GV sein, wenn den Zahlungen privatrechtliche Beziehungen zugrunde liegen.

Es handelt sich insoweit nicht um einen Zahlungsverkehr innerhalb des „öffentlichen Bereichs“. Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt nicht als Zahlungen an Länder und Gemeinden/GV, sondern, soweit es sich nicht um sächliche Verwaltungsausgaben, z. B. Mieten, handelt, als Zahlungen an „sonstige Bereiche“ zu veranschlagen (z. B. Gr.-Nr. 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89). Die Länder und Gemeinden/GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Beispiele:

  • Erwerb von Kraftfahrzeugen
  • Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume, auch wenn der Eigentümer eine Gebietskörperschaft ist
  • Erschließungsbeiträge an Gemeinden/GV
  • Ersatzleistungen des Bundes an Gemeinden/GV oder Private für Straßenschäden.

Fallgruppe B1:

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Länder aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des „öffentlichen Bereichs“. Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Länder zu veranschlagen. Die Länder vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten kommen folgende Gruppierungsnummern in Betracht:

Gr.-Nr.Ausgabe - BundGr.-Nr.Einnahme - Gemeinden/GVAusgabe - Länder
612 Allgemeine Zuweisungen an Länder 211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund Geschweifte Klammer



Zuordnung nach dem GPl entsprechend der Zweckbestimmung; Bundesanteil und Landesanteil
622 Schuldendiensthilfen an Länder 221 Schuldendiensthilfen vom Bund
632 Sonstige Zuweisungen an Länder 231 Sonstige Zuweisungen vom Bund
692 Vermögensübertragungen an Länder,soweit nicht Investitionszuweisungen 291 Vermögensübertragungen vom Bund,soweit nicht Investitionszuweisungen
852 Darlehen an Länder 311 Schuldenaufnahmen beim Bund
882 Zuweisungen für Investitionen an Länder 331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund

Beispiele:

  • Vom Bund zu erstattende Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
  • Zuweisungen für Modelleinrichtungen im Bildungswesen
  • Erstattung der Kosten der Bundestagswahl.

Fallgruppe C1:

Die Bewirtschaftung der Bundesmittel liegt bei Landesdienststellen. Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden Landesdienststellen weisen die zuständigen Bundeskassen zur Auszahlung der Mittel an Dritte an. Die Haushaltsmittel des Bundes berühren somit nicht die Landeshaushalte. Diese Mittel sind im Bundeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an „sonstige Bereiche“ zu veranschlagen (z. B. bei Gr.-Nr. 66 bis 68, 697 bis 699, 7, 81 bis 83, 86 und 89).

Beispiele:

  • Bundesautobahnen
  • Versorgungsbezüge aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Fallgruppe D1:

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Länder. Es handelt sich um einen Zahlungsverkehr innerhalb des „öffentlichen Bereichs“. Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Länder zu veranschlagen. Die Länder vereinnahmen diese Beträge korrespondierend. Die in Betracht kommenden Gruppierungsnummern für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten sind unter Fallgruppe B1 zusammengestellt.

Beispiele:

  • Gemeinschaftsaufgaben
  • Wohngeld
  • Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Maßnahmen, die vom Bund und von den Ländern „gemeinsam“ finanziert werden, sind stets der Fallgruppe D1 zuzuweisen. Maßnahmen der Länder, die vom Bund ausnahmsweise zu 100 v. H. finanziert werden, sind hingegen der Fallgruppe D1 nur dann zuzuordnen, wenn der gesamte Bereich, zu dem die Maßnahmen gehören, der Fallgruppe D1 zugeordnet ist und eine unterschiedliche Handhabung unpraktikabel ist. Eine „gemeinsame“ Finanzierung liegt nicht vor, wenn Maßnahmen von Bund und Ländern „parallel“ finanziert werden.

2. Bund-Gemeinde-Verhältnis

Fallgruppe B2:

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Gemeinden/GV aufgrund öffentlichrechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des „öffentlichen Bereichs“. Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Gemeinden/GV zu veranschlagen. Die Gemeinden/GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den kommunalen Haushalten kommen folgende Gruppierungsnummern in Betracht:

Gr.-Nr.Ausgabe - BundGr.-Nr.Einnahme - Gemeinden/GVAusgabe - Länder
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden/GV 060 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen


Geschweifte Klammer






Zuordnung nach dem GPl entsprechend der Zweckbestimmung; Bundesanteil und Gemeindeanteil
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden/GV 230 Schuldendiensthilfen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden/GV 160 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden/GV, soweit nicht Investitionszuweisungen 170 Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Gemeinden/GV, soweit nicht Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden/GV 360 Zuweisungen für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen vom Bund; LAF ERP-Sondervermögen
853 Darlehen an Gemeinden/GV 370 Einnahmen aus Krediten vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen

Beispiele:

  • Kostenanteil des Bundes für Bundesgartenschau
  • Zuweisungen des Bundes gemäß Artikel 106 Abs. 8 GG (Ausgleichsleistungen).

Fallgruppe E2:

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei kommunalen Dienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden kommunalen Dienststellen weisen die zuständigen Bundeskassen zur Auszahlung der Mittel an die Dritten an. Die Haushaltsmittel des Bundes berühren somit nicht die kommunalen Haushalte. Diese Mittel sind im Bundeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an „sonstige Bereiche“ zu veranschlagen (z. B. Gr.-Nr. 66 bis 68, 697 bis 699, 7, 81 bis 83, 86 und 89).

Beispiele:

  • Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
  • Leistungen für den erweiterten Katastrophenschutz

3. Land-Gemeinde-Verhältnis

Fallgruppe C3:

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Empfänger können auch die Gemeinden/GV sein, wenn den Zahlungen privatrechtliche Beziehungen zugrunde liegen. Es handelt sich insoweit nicht um einen Zahlungsverkehr innerhalb des „öffentlichen Bereichs“. Solche Ausgaben sind im Landeshaushalt nicht als Zahlungen an Gemeinden/GV, sondern, soweit es sich nicht um sächliche Verwaltungsausgaben, z. B. Mieten usw., handelt, als Zahlungen an „sonstige Bereiche“ zu veranschlagen (z. B. Gr.-Nr. 66 bis 68, 86, 89). Die Gemeinden/GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Beispiele:

  • Erwerb von Kraftfahrzeugen
  • Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume, auch wenn der Eigentümer eine Gebietskörperschaft ist.

Fallgruppe D3:

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Gemeinden/GV aufgrund öffentlich- rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des „öffentlichen Bereichs“. Solche Ausgaben sind im Landeshaushalt als Zahlungen an Gemeinden/GV zu veranschlagen. Die Gemeinden/GV vereinnahmen die Beträge korrespondierend.

Für die Veranschlagung im Landeshaushalt und in den kommunalen Haushalten kommen folgende Gruppierungsnummern in Betracht:

Gr.-Nr.Ausgabe - BundGr.-Nr.Einnahme - Gemeinden/GVAusgabe - Länder
     041 Schlüsselzuweisungen vom Land


Geschweifte Klammer






Zuordnung nach dem GPl entsprechend der Zweckbestimmung; Landesanteil und kommunaler Anteil
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden/GV 051 Bedarfszuweisungen vom Land
    061 Sonstg. allg. Zuweisungen vom Land
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden/GV 231 Schuldendiensthilfen vom Land
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden/GV 161 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts vom Land
    171 Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden/GV, soweit nicht Investitionszuweisungen 361 Zuweisungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vom Land
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden/GV    
853 Darlehen an Gemeinden/GV 371 Einnahmen aus Krediten vom Land

Beispiel:

  • Leistungen der Länder im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

Fallgruppe E3:

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei kommunalen Dienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden kommunalen Dienststellen weisen die zuständigen Landeskassen zur Auszahlung der Mittel an die Dritten an. Die Haushaltsmittel des Landes berühren somit nicht die kommunalen Haushalte. Diese Mittel sind im Landeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an „sonstige Bereiche“ zu veranschlagen (z. B. bei Gr.-Nr. 66 bis 68, 697 bis 699, 7, 81 bis 83, 86 und 89).

Beispiele:

  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)

Gruppierungsplan

0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel (ZR-GPl)

01 Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage

  011 Lohnsteuer
012 Veranlagte Einkommensteuer
013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag)
014 Körperschaftsteuer
015 Umsatzsteuer
016 Einfuhrumsatzsteuer
017 Gewerbesteuerumlage
018 Zinsabschlag
Geschweifte Klammer zentral
veranschlagt

02 EU-Eigenmittel

03/04 Bundessteuern

05/06 Landessteuern

  051 Vermögensteuer
052 Erbschaftsteuer
053 Grunderwerbsteuer
054 Kraftfahrzeugsteuer
055 Totalisatorsteuer
056 Andere Rennwettsteuern
057 Lotteriesteuer
059 Feuerschutzsteuer
061 Biersteuer
069 Sonstige
Geschweifte Klammer zentral
veranschlagt

07/08 Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)

09 Steuerähnliche Abgaben

092 Münzeinnahmen
093 Abgaben von Spielbanken
099 Sonstige  

1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. (ZR-GPl)

11 Verwaltungseinnahmen

111 Gebühren, sonstige Entgelte

Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht unter 112)

Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelten für die Inanspruchnahme der Anstalten und Einrichtungen

Beiträge im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht unter 341)

Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz

112 Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)

Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder und Geldbußen einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw.

119 Sonstige

Einnahmen aus Veröffentlichungen

Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden, soweit nicht eine Absetzung von der Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl. VV zu den §§ 15 und 35 LHO) 

Stundungs- und Verzugszinsen (nur soweit die Buchung zusammen mit der Haupt forderung nicht möglich ist)

Einnahmen aus Aufträgen Dritter

Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte

Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern, soweit die Buchung mit der Hauptforderung nicht möglich ist

Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen

Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung

Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen

Einnahmen aus Regressen

Haftungsentschädigungen

Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes

Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen, soweit nicht eine Absetzung von der Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl. VV zu § 35 LHO)

Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie ver waltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.

Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten,
Honorarabgaben

Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zwek kbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist.

12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)

Als wirtschaftliche Tätigkeit des Bundes und der Länder ist im Sinne dieser Obergruppe zu verstehen:

Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen

121 Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen

Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar:

Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen

Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.

122 Konzessionsabgaben

Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum
z. B. aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.), von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen

123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto

Gewinnablieferungen aus den staatlichen Lotterien, dem Zahlenlotto und dem Fußballtoto

124 Mieten und Pachten

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von
Grundstücken,
Gebäuden,
Wohnungen,
Anlagen und Geräten

z. B.: Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Marktplätze und Ausstellungsgelände
Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
Jagd- und Fischereipacht

125 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen,
z. B.Holzverkäufe und andere Erlöse aus der Bewirtschaftung der Forsten

Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe einschließlich der Werkstättenbetriebe in Justizvollzugsanstalten

Erträge aus Jagd und Fischerei

Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen,
z. B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen

Einnahmen aus der Abgabe von Verpflegung

Verpflegungsentgelte

Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte

129 Sonstige

frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können

13 Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen

131 Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen

Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z. B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechten)

132 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

Soweit nicht bei 119 und 125

133 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen

Erlöse aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen

Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen

Verwendung von Kapitalbeständen

Rückzahlung von Betriebsmitteln

Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

134 Kapitalrückzahlungen

14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen

Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen

141 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland

146 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland

15 Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich

Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

151 Zinseinnahmen vom Bund

152 Zinseinnahmen von Ländern

153 Zinseinnahmen von den Gemeinden und Gemeindeverbänden

154 Zinseinnahmen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

156 Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

157 Zinseinnahmen von Zweckverbänden

16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen

161 Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland

Zinsen von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen

Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen

166 Zinseinnahmen aus dem Ausland

17 Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

171 Darlehensrückflüsse vom Bund

172 Darlehensrückflüsse von Ländern

173 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden

174 Darlehensrückflüsse von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

176 Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

177 Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden

18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen

181 Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

182 Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland

Darlehensrückflüsse von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland

186 Darlehensrückflüsse aus dem Ausland

2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (ZR-GPl)

Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 1.2.1 der Allgemeinen Hinweise

(Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3)

21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften

211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund

z. B. Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder

212 Allgemeine Zuweisungen von Ländern

z. B. Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

213 Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

z. B. Landesumlagen

214 Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

216 Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

217 Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden

22 Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen

221 Schuldendiensthilfen vom Bund

222 Schuldendiensthilfen von Ländern

223 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

224 Schuldendiensthilfen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

226 Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

227 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden

23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche

Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind

Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs

231 Sonstige Zuweisungen vom Bund

z. B. Erstattung
von Kriegsfolgenhilfeleistungen
des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
des Anteils des Bundes am Wohngeld
von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.

232 Sonstige Zuweisungen von Ländern

z. B. Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

233 Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

234 Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

235 Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

236 Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

237 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden

26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen

Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22

261 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland

z. B. Erstattungen von Verwaltungsausgaben
durch Banken und Versicherungen
Stiftungen und Fonds
Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer

266 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland

27 Zuschüsse von der EU

271 Erstattungen von der EU

272 Sonstige Zuschüsse von der EU

28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen

281 Sonstige Erstattungen aus dem Inland

282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland

z. B. Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden

286 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen

287 Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen

29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69

291 Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

292 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen

293 Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen

297 Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

298 Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

299 Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen (ZR-GPl)

Schuldenaufnahmen:

Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
Disagio- und Geldbeschaffungskosten sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:

Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind

Besondere Finanzierungseinnahmen sind:

Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen
Haushaltstechnische Verrechnungen

31 Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen

311 Schuldenaufnahmen beim Bund

312 Schuldenaufnahmen bei Ländern

313 Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden

314 Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

317 Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden

32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt

Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d. h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen.

321 Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

322 Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit

325 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt

326 Schuldenaufnahmen im Ausland

33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund

Wohnungsbauprämien

332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern

333 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

334 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

336 Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

337 Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden

34 Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen

341 Beiträge

Beiträge Dritter - sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte - zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben

Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z. B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u. Ä.

342 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland

346 Zuschüsse für Investitionen von der EU

347 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken

Allgemeine und zweckgebundene, d. h. für Einzelzwecke gebildete eigene Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände mit besonderen Zweckbestimmungen

351 Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage

352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage

353 Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage

354 Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage

355 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage

356 Entnahmen aus Fonds und Stöcken

359 Sonstige

36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre

Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen

37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen

371 Globale Mehreinnahmen

Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden.

372 Globale Mindereinnahmen

Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden.

38 Haushaltstechnische Verrechnungen

Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen i. d. R. den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen

381 Verrechnungen zwischen Kapiteln

Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z. B. Versorgungsausgaben)

382 Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten: im Allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt, z. B. Durchlaufspenden

389 Sonstiges

Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

4 Personalausgaben (ZR-GPl)

Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst- oder Amtsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z. B. planmäßige Beamte, Richter, Arbeitnehmer, Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamte, Abgeordnete usw., sowie Versorgungsbezüge

Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen, z. B. Honorare an Sachverständige

41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige

411 Aufwendungen für Abgeordnete

Aufwendungen für den Präsidenten, die Vizepräsidenten und Abgeordneten des Landtages

Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten

Versicherungen

Pauschalierte Reisekosten

Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen

412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z. B.:
Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamten und Arbeitnehmer
Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten)

42 Bezüge und Nebenleistungen

421 Bezüge des Ministerpräsidenten und der Minister

422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter

Grundgehalt
Familienzuschlag
Zuschüsse
Altersteilzeitzuschlag
Zulagen
Vergütungen
Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
Anwärterbezüge
Vermögenswirksame Leistungen
Sonderzuwendung
Urlaubsgeld
Aufwandsentschädigungen
Abfindungen und Übergangsgelder
Jubiläumszuwendungen
Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte
Schulbeihilfen
Sterbegelder
Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u. Ä.

424 Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an das Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

427 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige

Ausgaben für Stellvertretung und Aushilfe
Vergütungen an Praktikanten
Vergütungen nach Heuertarifen
Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben
Honorare für Dozenten (soweit nicht Gruppe 525) und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind
Honorare für freie Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526
Vergütungen für Lehraufträge
Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten
Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrer
Vergütungen für Pfarrer als Religionslehrer

428 Entgelte der Arbeitnehmer

Tarifliche und Übertarifliche Entgelte
Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit
Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)
Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung
Abfindungen und Übergangsgelder
Aufwandsentschädigungen
Überstundenvergütungen
Leistungsprämien und -zulagen
Jährliche Sonderzuwendungen
Jubiläumszuwendungen
Schulbeihilfen

429 Nicht aufteilbare Personalausgaben

Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können

43 Versorgungsbezüge und dgl.

Ruhegehälter
Witwen- und Waisengelder
Übergangsgebührnisse und -beihilfen

431 Versorgungsbezüge des Ministerpräsidenten und der Minister

432 Versorgungsbezüge der Beamten und Richter

434 Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

437 Versorgungsbezüge nach G 131

438 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmer

439 Sonstige

44 Beihilfen, Unterstützungen und dgl.

441 Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfänger

Beihilfen an Beamte, Richter, Soldaten, Arbeitnehmer aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften), der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 31 des Soldatengesetzes und der Tarifverträge

443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen

Unfallfürsorge für Beamte (Richter und Soldaten) und sonstige Amtsträger Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfänger und Hinterbliebene Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamte, Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen Kosten für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärzten, -ärztinnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiter) Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V

446 Beihilfen für Versorgungsempfänger und dgl.

Beihilfen an Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften)

45 Sonstige personalbezogene Ausgaben

451 Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen

452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)

z. B. Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich

453 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen

Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung
Mietbeiträge an Bedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld
Umzugskostenvergütungen nach dem Umzugskostengesetz und Ausführungsverordnungen
Auslandsbeschäftigungsvergütungen

459 Sonstiges

Vergütungen für Mehrleistungen, z. B. im Abfertigungsdienst
Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z. B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge
Vergütungen an Beamte im Vollstreckungsdienst
Verlustentschädigung
Vergütung für Arbeitnehmererfindungen
Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens
Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppe 441 bis 453 aufgeteilt werden können

46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben

461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

462 Globale Minderausgaben für Personalausgaben

5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst (ZR-GPl)

Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8

51/54 Sächliche Verwaltungsausgaben

511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände

Materialien für die Informationstechnik

Fahrgelder,Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung. Bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last.

Bücher, Landkarten, Druckschriften, Dienstvorschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz- und Verordnungsblätter, Druck- und Buchbinderarbeiten, Publikationen und Datensammlungen auf Datenträgern

Filme und andere Publikationsmittel sowie Datensammlungen auf Datenträgern für den eigenen Bedarf (für Aus- und Fortbildung bei Gruppe 525, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bei Gruppe 531 bis 546)

Veröffentlichungen und Einzelauskünfte von Fachinformationszentren bzw. Auskunftssystemen, soweit für Einzelauskünfte nicht Gruppe 526 in Betracht kommt

Leistungsentgelte für Post und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehgebühren. Hierunter fallen auch Ausgaben für Verlegung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen sowie Entgelte für Fernmeldeleitungen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8

Hierzu gehören z. B.
Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
Informationstechnik, Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen

Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen (die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)

514 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere

Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.) - Futtermittel - Düngemittel - Saat- und Pflanzgut

Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial

Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien

Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager

Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe, Schmierstoffe, Instandsetzungen

Erwerb und Haltung von Fahrrädern

Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse)
Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro vgl. Gruppe 812.

Hierzu gehören auch Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
Kleidergeld
Abnutzungsentschädigungen

517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Gebäude und Räume

Heizung, Strom, Gas, Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen

Versicherung, Steuern und Abgaben

Ausgaben für Bewachung

sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung

518 Mieten und Pachten

Mieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke

Mieten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte

Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)

Hinweis:
Zu den Mieten zählen auch vertraglich dem Vermieter zu zahlende wiederkehrende Nebenkosten (z. B.: Reinigung, Wartung, Heizung usw.). Bei Leasingverträgen sind die Wartungskosten nur dann hier nachzuweisen, wenn die Wartungsvereinbarung Bestandteil des Mietvertrages ist. Ist dies nicht der Fall, so sind die Kosten bei Gruppe 511 zu veranschlagen und zu buchen. Bei den Ausgaben für Vervielfältigungsgeräte ist zu beachten, dass die Papierbeschaffungskosten zu Lasten der Gruppe 511 gehen.

519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Laufende Unterhaltung
der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen

Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben

Ersatz und Ergänzung des Zubehörs
Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8

519 10 Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen

519 20 Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen

Für Gebäude, die von der Landesbauverwaltung betreut werden, sind die Ausgaben zentral im Einzelplan 15 zu veranschlagen. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des Ministeriums der Finanzen.

520 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten

521 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)

Aufwendungen, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5.000 Euro für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Aufwendungen über 5.000 Euro im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8

Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen (grundsätzlich bei der Obergruppe 82)

Material für die Unterhaltung, z. B. Pflaster- und Schottermaterial

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517)

523 Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken

Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5.000 Euro im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Aufwendungen über 5.000 Euro vgl. Hauptgruppe 8

Bücher und Zeitschriften der Bibliotheken

Einzel- und Fortsetzungswerke, Sondersammlungen

Ausgaben für Einbände

525 Aus- und Fortbildung

Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten einschließlich Sprachenausbildung, Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungskursen und lehrgängen sowie Ausgaben für Reisen

Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige

Honorare für Lehrkräfte Lehr- und Lernmittel, z. B.
Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften, Lehrfilme und Bildmaterial
Lernmittel für Schüler

526 Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten

Ausgaben für Sachverständige und Dolmetscher

Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für Reisen

Preise bei Gutachterwettbewerben

Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren,

Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82)

527 Dienstreisen

527 10 Reisekostenvergütungen für Dienstreisen

527 20 Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungs- und Schwerbeschädigtenangelegenheiten

529 Verfügungsmittel

Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

Hinweis:
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen, eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig.

531 bis 546 Sonstiges

Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zugeordnet werden können, z. B.:
Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit
Besichtigungen (soweit nicht Gruppe 525)
Staatsbesuche im Ausland
ausländische Staatsbesuche
die Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen
Orden und Ehrenzeichen
Bewachung (soweit nicht Gruppe 517)
Fahndung
Haltung von Tieren
Aufwendungen im Verkehr mit Gewährspersonen (Belohnungen)
Bergungen, z. B. Beseitigung von Schiffswracks
Abbrüche
Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Gruppe 681)
Steuern und Versicherungen (soweit nicht Gruppe 517)
die Herstellung von Magnetbändern und anderen Datenträgern
Geldbeschaffung, z. B. Provisionen, Sachkosten wie Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden
Bankgebühren und dgl.
die Prägung von Münzen (Münzwesen)
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
Umzug und Verlegung von Dienststellen
Fracht und Transport (soweit nicht bei Beschaffungen bei den jeweiligen Beschaffungstiteln oder bei Gruppe 511)
Messen und Ausstellungen
Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
Arbeiten im Auftrage Dritter
Überführungen und Beerdigungen
Kranzspenden, Nachrufe
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zuständigen Titel nicht möglich ist

547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können

548 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

549 Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben

55 Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (frei für Bund)

56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

zu Obergruppen 56 und 57:

Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite

Vom Schuldendienst des Landes – Zins- und Tilgungsausgaben für Anleihen, Darlehen und andere Kredite – zu unterscheiden sind die Schuldendiensthilfen zugunsten anderer Schuldner; diese sind in der Hauptgruppe 6 darzustellen.

561 Zinsausgaben an Bund

562 Zinsausgaben an Länder

563 Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

564 Zinsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

567 Zinsausgaben an Zweckverbände

57 Zinsausgaben an Kreditmarkt

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56

571 Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

572 Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

573 Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen

575 Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

hier auch: Disagio

576 Zinsausgaben an Ausland

58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

zu Obergruppen 58 und 59:

Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite

581 Tilgungsausgaben an Bund

582 Tilgungsausgaben an Länder

583 Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

584 Tilgungsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

587 Tilgungsausgaben an Zweckverbände

59 Tilgungsausgaben an Kreditmarkt

siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58

591 Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

592 Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

593 Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen

hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen

595 Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

596 Tilgungsausgaben an Ausland

6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (ZR-GPl)

Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2

61 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

611 Allgemeine Zuweisungen an Bund

612 Allgemeine Zuweisungen an Länder

z. B. Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder
Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

z. B. Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund
Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen (Ausgleichsstock)
Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis
Grundsteuerausfälle
Amtsdotationen

614 Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

616 Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

617 Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände

62 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22

621 Schuldendiensthilfen an Bund

622 Schuldendiensthilfen an Länder

623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände

624 Schuldendiensthilfen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

626 Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

627 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände

63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23

631 Sonstige Zuweisungen an Bund

z. B. Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
Abführung der Bergmannsprämie
Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
Anteil des Bundes an der Spielbankabgabe
Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
Erstattung von Versorgungsbezügen

632 Sonstige Zuweisungen an Länder

z. B. Zuweisungen des Bundes
zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
zur Förderung der Landwirtschaft
zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
zur Förderung des Verkehrs

Erstattungen des Bundes für
Ausgaben für die Bundestagswahl
Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
Kriegsfolgenhilfeleistungen
den Anteil des Bundes am Wohngeld
den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Versorgungslasten

Erstattungen von Ländern für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

z. B. Zuweisungen
für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
für Gastschulbeiträge
zur Straßenunterhaltung
zur Förderung der Jugendhilfe
zur Förderung des Fremdenverkehrs

Erstattung von Ausgaben
für Leistungen der Sozialhilfe
für die Schülerbeförderung
für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
für Versorgungslasten
für öffentliche Wahlen

634 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

636 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

z. B. Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte
Verwaltungskostenerstattung
an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
an die Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung
der Arbeitslosenhilfe
des Bundeskindergeldgesetzes

637 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände

66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22

661 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

662 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen

663 Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland

z. B. Zuschüsse zur Verbilligung von Wohnbaudarlehen

664 Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

666 Schuldendiensthilfen an Ausland

67 Erstattungen an sonstige Bereiche

671 Erstattungen an Inland

676 Erstattungen an Ausland

68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche

681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen

z. B. Sozialhilfeleistungen
Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z. B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen.

Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)

Arbeitslosengeld

Unfallrenten

Wohngeld

Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen

Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)

Wiedergutmachungsleistungen

Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z. B.:
für Tierseuchenverluste
für Sprengschäden
für Übungsschäden
an Unfallgeschädigte
für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen

Ehrengaben, Ehrensold

Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen

682 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht unter 661)

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen

z. B. Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter schwerbehinderter Menschen
Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
Mehrwertsteuer-Rückvergütungen an eigene Betriebe im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug
Betriebszuschüsse z. B. an
Flughafengesellschaften
Schifffahrts- und Hafenbetriebe

Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, nicht hierher, sondern zu der Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse) (vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. nicht hier, sondern bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt.

Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie z. B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u. Ä., sind nicht in die Gruppen 682 und 683, sondern in Gruppe 686 einzuordnen.

683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht unter 662)

Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682

z. B. Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
Frachtbeihilfen
Absatzstabilisierung von Kokskohle
Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft

684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)

Zuschüsse an Verbände, Vereine u. ä. Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:

  1. in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
  2. von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind,
  3. sich überwiegend aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden u. ä. freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.

Hierzu gehören u. a.:
Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
Religionsgemeinschaften
Politische Parteien
Sportverbände und -vereine
Jugendverbände
Flüchtlingsorganisationen
Familienorganisationen
Verbraucherverbände

(öffentliche Einrichtungen vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise)

685 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

686 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise).

Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen).

Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen).

687 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)

Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im Ausland,
z. B.: Einrichtungen der Vereinten Nationen
Wissenschaftliche Verbände und Vereine

Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten,
z. B.: Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)

Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland

Devisenausgleichszahlungen

688 Abführung der Eigenmittel an die EU

69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die -ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahler oder Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.

Nicht in die OGr. 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. OGr. 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. OGr. 88, 89) zu erhöhen.

Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die

  • zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
  • als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder
  • die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben.

691 Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen

693 Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen

697 Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

z. B. Abwrackprämien und -hilfen
Stilllegungsprämien
Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik
Zuschüsse zur Kapitalausstattung

698 Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

z. B. Sparprämien
Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz
Ersatzleistungen für Vermögensschäden
Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)
Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)
Währungsausgleich (Lastenausgleich)

699 Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

7 Baumaßnahmen (ZR-GPl)

Eigene Baumaßnahmen – Sachinvestitionen – des Landes, und zwar Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, als baufachliche Maßnahmen des Hoch- und Tiefbaues, durch die neue Anlagen geschaffen, bestehende landeseigene oder angemietete Liegenschaften in ihrer baulichen Substanz wesentlich verändert werden oder die der erstmaligen Herrichtung einer landeseigenen oder angemieteten Liegenschaft infolge neuer Zweckbestimmung dienen. Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt.

Baumaßnahmen des Hochbaues
Baumaßnahmen des Straßen- und Brückenbauwesens
Baumaßnahmen des Wasserwesens
Sonstige Baumaßnahmen

Eingeschlossen sind z. B.:
Rohbau- und Ausbau, wie z. B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z. B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.

Hierzu sind zu veranschlagen und nachzuweisen:

1. Kosten des Baugrundstückes

Herrichten des Grundstückes oder einer Teilfläche (Bau-fläche) für die geplante bauliche Anlage, z. B. Abräumen von Einfriedungen und Hindernissen, Roden von Bewuchs, Abbrechen von Bauwerken oder Bauteilen, Beseitigen von Verkehrsanlagen, Abtrennen von Versorgungsleitungen, Herrichten der Geländeoberfläche.

Hinweis: Die Ausgaben für den Erwerb und das Freimachen des Grundstücks (z. B. Abfindungen und Endschädigungen für Miet- oder Pachtverträge) sind bei Obergruppe 82 nachzuweisen. Ausgaben für das Freimachen, die erst im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme entstehen, sind bei der Hauptgruppe 7 nachzuweisen.

2. Kosten der Erschließung

2.1 Öffentliche Erschließung:

Anteilige gesetzliche Kosten (Anliegerbeiträge/Anliegerleistungen) und/oder die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen aufzubringenden Kosten

  1. für die Beschaffung oder den Erwerb der Erschließungsflächen gegen Entgelt durch den Träger der öffentlichen Erschließung
  2. für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, der Grünflächen und sonstiger Freiflächen für öffentliche Nutzung
  3. für die erstmalige Herstellung oder Vervollständigung der von allen Eigentümern in einem Baugebiet gemeinschaftlich genutzten und von Dritten, z. B. Versorgungsunternehmen, im öffentlichen Interesse betriebenen technischen Anlagen z. B. für die Versorgung mit Wasser, Fernwärme usw.

2.2 Nichtöffentliche (private) Erschließung:

Kosten oder Kostenzuschüsse für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau der privaten Verkehrsflächen und für die erstmalige Herstellung oder Vervollständigung von technischen Anlagen in einem Baugebiet, die zwar nicht im öffentlichen Interesse betrieben werden, die aber Daueranlagen bleiben und nicht zu den Außenanlagen zählen, z. B. nichtöffentliche Versorgung mit Wasser, Fernwärme, ferner Privatstraßen, Wege, Plätze.

2.3 Andere einmalige Abgaben:

Kosten, die dem Bauherrn aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen oder eines Ortsstatutes aus Anlass des geplanten Bauvorhabens einmalig und zusätzlich zu den Anliegerleistungen entstehen, z. B. Beiträge zum Bau von Kraftfahrzeug-Stellplätzen.

3. Kosten des Bauwerkes

Kosten der Baukonstruktion, Installation, Betriebstechnischen Anlagen, besonderen Bauausführungen. Ferner die Kosten für alle mit dem Bauwerk fest verbundenen Einbauten, die seiner besonderen Zweckbestimmung dienen.

4. Kosten des Geräts

Erstausstattung mit

  1. Schutzgeräten, z. B. Handfeuerlöscher, Rettungsleitern, Strahlenschutzgeräte, Säureschutz, Fußabstreifmatten, Roste
  2. Beschriftungen und Schildern, z. B. Bauwerksbeschriftung, Wegweiser, Orientierungstafeln, Raumbezeichnungsschilder, Bekanntmachungstafeln
  3. Beleuchtungen, z. B. erstmalige Beschaffung von Beleuchtungskörpern einschließlich der Decken- und Wandfassung.

Hinweis:

Die Ausgaben für die Erstausstattung mit beweglichen oder zu befestigenden Sachen – Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen – sind mit Ausnahme der unter a) bis c) genannten Gegenstände grundsätzlich bei Gruppe 812 zu veranschlagen.

5. Kosten für Außenanlagen

Kosten für die Herstellung aller Anlagen, außerhalb des Bauwerkes und die Kosten, die durch die Oberflächengestaltung des Baugrundstückes entstehen, z. B. Einfriedungen, Geländebearbeitung, Wege, Grünflächen.

6. Kosten für zusätzliche Maßnahmen

Kosten, die durch besondere Maßnahmen bei der Herstellung des Bauwerkes und/oder der Außenanlagen verursacht werden, die jedoch den Wert nicht erhöhen, z. B. Vorkehrungen zum Schutz von Personen und Sachen, gegen die Behinderung des Baubetriebes durch Witterungseinflüsse, Maßnahmen zur Beschleunigung des Baubetriebes.

7. Baunebenkosten

Kosten, die bei der Planung und Baudurchführung auf der Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften oder nach besonderer Vereinbarung entstehen.

711 10 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Hochbaumaßnahmen, deren Kosten im Einzelfall 1.000.000 Euro nicht übersteigen, sind als kleine Baumaßnahmen anzusehen (vgl. VV zu § 54 LHO) und der vorgenannten Zweckbestimmung zuzuordnen. Soweit die Gebäude von der Landesbauverwaltung betreut werden, sind die Ausgaben zentral im Einzelplan 15 zu veranschlagen. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des Finanzministers.

Mehrere gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig auszuführende Baumaßnahmen innerhalb einer Liegenschaft (bei größeren Liegenschaften innerhalb einer Teilanlage oder wirtschaftlichen Einheit) gelten als eine Baumaßnahme; die Zuordnung richtet sich dann nach den Gesamtkosten.

Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen bis zu 5.000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung; diese Ausgaben sind der Gruppe 519 zuzuordnen (s. auch Hinweis in der Gruppe 519).

712 bis 799 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000.000 Euro sind den Gruppen 712 bis 799 zuzuordnen.

8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ZR-GPl)

Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.

Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.

Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518)

81 Erwerb von beweglichen Sachen

Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen.

Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) - Ausnahmen sind gesondert angeführt - wird zu den Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812).

811 Erwerb von Fahrzeugen

Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertig gestellten

Land- und Schienenfahrzeuge, z. B.:
Personenkraftwagen - Lastkraftwagen und Anhänger - Lokomotiven - Eisenbahn und Straßenbahnwagen - Spezialfahrzeuge für Polizei, Zoll, BGS - Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)

Wasserfahrzeuge, z. B.:
Schiffe - Boote für Polizei, BGS - Lastkähne - Fähren

Luftfahrzeuge, z. B.:
Propeller- und Düsenflugzeuge - Ballone - Segelflugzeuge - Hubschrauber

812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall vgl. Hauptgruppe 5

Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen gehören z. B.
Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
Informationstechnik, Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen

Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z. B.
Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
Dienstkleidung

813 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen

82 Erwerb von unbeweglichen Sachen

821 Grunderwerb

Ankauf von bebauten Grundstücken
Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke
Kauf von sonstigen Anlagen (Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten u. Ä.)
Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken
Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer

823 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen

z. B. Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen

83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.

Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

831 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland

836 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland

85 Darlehen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

851 Darlehen an Bund

852 Darlehen an Länder

853 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände

854 Darlehen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

856 Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

857 Darlehen an Zweckverbände

86 Darlehen an sonstige Bereiche

861 Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

862 Darlehen an private Unternehmen

863 Darlehen an Sonstige im Inland

866 Darlehen an Ausland

87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen

88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

Zu Obergruppen 88 und 89:

Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8

881 Zuweisungen für Investitionen an Bund

882 Zuweisungen für Investitionen an Länder

883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

884 Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 1.2.2 der Allgemeinen Hinweise

886 Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

887 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände

89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88

891 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

892 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen

893 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland

Wohnungsbauprämien

894 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 1.2.3 der Allgemeinen Hinweise

896 Zuschüsse für Investitionen an Ausland

9 Besondere Finanzierungsausgaben (ZR-GPl)

91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke

Zuführungen an eigene Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)

911 Zuführungen an Ausgleichsrücklage

912 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage

913 Zuführungen an Schuldendienstrücklage

914 Zuführungen an Bürgschaftssicherungsrücklage

915 Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage

916 Zuführungen an Fonds und Stöcke

919 Sonstige

96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 LHO

97 Globale Mehr- und Minderausgaben

971 Globale Mehrausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet werden

972 Globale Minderausgaben

Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen

98 Haushaltstechnische Verrechnungen

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 38

981 Verrechnungen zwischen Kapiteln

982 Durchlaufende Posten

989 Sonstiges

Zuordnungsrichtlinien zum Funktionenplan (ZR-FPl)

Hinweise:

1. Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.

Die Aufschlüsselung nach funktionalen Gesichtspunkten geschieht durch eine dreistellige Zahl:

Hauptfunktion =  Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl
Oberfunktion =  Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl
Funktion =  Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl

Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer „1“ in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer „0“ ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen.

Beispiele:

1(00) Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung,
kulturelle Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . .
Hauptfunktion
11(0)/12(0) Allgemein bildende und berufliche Schulen. . Oberfunktion
111 Unterrichtsverwaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . Funktion
112 Grundschulen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Funktion
113 Hauptschulen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Funktion
13(0) Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oberfunktion
14(0) Förderung von Schülern, Studenten und dgl. . . Oberfunktion

2. Der Funktionenplan geht grundsätzlich davon aus, die im Dispositiv des Haushaltsplans enthaltenen Zweckbestimmungen weitgehend als einheitliche Funktionen zu behandeln und unaufgeteilt einer Einheit des Gliederungsschemas zuzuordnen. In einer Anzahl von Fällen können – teils, weil sie geschlossene Funktionen bilden, teils aus praktischen Gründen – auch einzelne Kapitel ohne weitere Aufteilung funktional zugeordnet werden.

3. Soweit eine Zweckbestimmung eindeutig mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art einschließt, ist eine Aufteilung des Titels anzustreben. In Ausnahmefällen kann im Interesse eines vereinfachten Verfahrens die Zuordnung nach dem Schwerpunkt vorgenommen werden.

4. Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z. B. 031, 111, 188, 21, 311, 421, 51, 61, 71) eine Trennung der „Verwaltung“ von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der „Verwaltung“ sind im Allgemeinen Behörden und Ämter der Gebietskörperschaften mit ihren

  • Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),
  • Personalausgaben (Hauptgruppe 4),
  • sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51/54)
  • Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63)
  • Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8)

zuzuordnen.

Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier werden Ämter, Anstalten und Einrichtungen ohne Aufteilung Funktionen zugeordnet, die den von ihnen wahrgenommenen Fachaufgaben entsprechen (z. B. 254 Arbeitsschutz einschl. Gewerbeaufsichtsämter).

5. Die Zahlungsbeziehungen zu den öffentlichen Unternehmen werden grundsätzlich unter Hauptfunktion 8 nachgewiesen (Ausnahmen vgl. Zuordnungshinweise zur Hauptfunktion 8).

6. In Sonderrechnungen und anderen Nebenrechnungen, die für die finanzstatistische Erfassung in Betracht kommen, sind die einzelnen Zweckbestimmungen gleichfalls nach dem Funktionenplan zuzuordnen.

Die Aufzählung der Einrichtungen und Maßnahmen beschränkt sich auf Beispiele, die als Anhaltspunkte für die Zuordnung dienen sollen.

Übersicht Funktionenplan (FPl)

0 Allgemeine Dienste (FPl)
1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten (FPl)
2 Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung (FPl)
3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung (FPl)
4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste (FPl)
5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FPl)
6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen (FPl)
7 Verkehrs-und Nachrichtenwesen (FPl)
8 Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen (FPl)
9 Allgemeine Finanzwirtschaft (FPl)

0 Allgemeine Dienste (FPl)

01 Politische Führung und zentrale Verwaltung

011 Politische Führung

012 Innere Verwaltung

013 Informationswesen

014 Statistischer Dienst

015 Zivildienst

016 Hochbauverwaltung

018 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 038, 039, 048, 058, 068, 118 und 138

019 Sonstige allgemeine Staatsaufgaben

02 Auswärtige Angelegenheiten

021 Auslandsvertretungen

022 Internationale Organisationen

023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

024 Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland

029 Sonstiges

03 Verteidigung (nur Bund)

031 Bundeswehrverwaltung

032 Deutsche Verteidigungsstreitkräfte

033 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte

034 Zivile Verteidigung

036 Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung

037 Unterhaltssicherung

038 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der Bundeswehrverwaltung

039 Versorgung einschließlich Beihilfen der Soldaten der Bundeswehr

04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

041 Bundesgrenzschutz (nur Bund)

042 Polizei

043 Öffentliche Ordnung (nur Stadtstaaten)

044 Brandschutz

045 Katastrophenschutz

048 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

049 Sonstiges

05 Rechtsschutz

051 Verfassungsgerichte

052 Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften

053 Verwaltungsgerichte

054 Arbeits-und Sozialgerichte

055 Finanzgerichte

056 Justizvollzugsanstalten

058 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)

059 Sonstige Rechtsschutzaufgaben

06 Finanzverwaltung

061 Steuer- und Zollverwaltung, Vermögensverwaltung

062 Schuldenverwaltung und sonstige Finanzverwaltung

068 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung

1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten (FPl)

11/12 Allgemein bildende und berufliche Schulen

Unter den jeweiligen Schularten sind die Ausgaben für öffentliche Schulen, Privatschulen, Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal, die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel (nicht enthalten: Auslandschulen, vgl. Funktion 024)

111 Unterrichtsverwaltung

112 Grundschulen
Grundschulen mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)

113 Hauptschulen

114 Kombinierte Grund- und Hauptschulen
auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe

115 Kombinierte Haupt- und Realschulen

116 Realschulen

117 Gymnasien, Kollegs

118 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)

119 Gesamtschulen (integrierte und additive)
auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe

121 Schulformunabhängige Orientierungsstufe
nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind

123 Freie Waldorfschulen

124 Sonderschulen

Sämtliche Sonderschulen des allgemein bildenden Bereichs, wie Sonderschulen für Seh-, Körper- und Lernbehinderte sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, auch Sonderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen
(nicht enthalten: Berufssonderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von Behinderten an Grund-, Haupt- und anderen allgemein bildenden Schulen, vgl. Funktion 112 bis 123; Sonderkindergärten, vgl. Funktion 274)

127 Berufliche Schulen

129 Sonstige schulische Aufgaben

Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemein bildende und berufliche Schulen

z. B. schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
des Schulsports
von Schulwettbewerben des Schüler- und Lehreraustauschs
der Verkehrs- und Medienerziehung
Serviceeinrichtungen für Schulen
wie Medienzentren
Schulberatungsstellen
schulpsychologischer Dienst
Schullandheime

(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung von Schülern in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141)

13 Hochschulen

131 Universitäten

132 Hochschulkliniken

133 Verwaltungsfachhochschulen

135 Kunsthochschulen

136 Fachhochschulen

138 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)

139 Sonstige Hochschulaufgaben

14 Förderung von Schülern, Studenten und dgl.

141 Fördermaßnahmen für Schüler

142 Fördermaßnahmen für Studierende

143 Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs

145 Schülerbeförderung

146 Studentenwohnraumförderung

15 Sonstiges Bildungswesen

151 Förderung der Weiterbildung

152 Volkshochschulen

153 Andere Einrichtungen der Weiterbildung

154 Einrichtungen der Lehrerausbildung

155 Einrichtungen der Lehrerfortbildung

156 Berufsakademien

16/17 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen

162 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren

163 Wissenschaftliche Museen

164 Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern

165 Andere Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung

167 Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen

168 Forschung und experimentelle Entwicklung zur Weltraumerkundung und -nutzung (Einzelmaßnahmen)

169 Forschung und experimentelle Entwicklung zur industriellen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen)

171 Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erzeugung, Verteilung und rationellen Nutzung der Energie (Einzelmaßnahmen)

172 Forschung und experimentelle Entwicklung zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit (Einzelmaßnahmen)

173 Forschung und experimentelle Entwicklung zum Umweltschutz (Einzelmaßnahmen)

174 Forschung und experimentelle Entwicklung zur landwirtschaftlichen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen)

175 Forschung und experimentelle Entwicklung zu gesellschaftlichen Strukturen und Beziehungen (Einzelmaßnahmen)

176 Forschung und experimentelle Entwicklung zu Infrastrukturmaßnahmen und Raumgesamtplanung (Einzelmaßnahmen)

177 Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erkundung und Nutzung der irdischen Umwelt (Einzelmaßnahmen)

178 Nicht zielorientierte Forschung und sonstige Maßnahmen zur Förderung der Wissenschaft und zivilen Forschung

18 Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung)

181 Theater

182 Einrichtungen der Musikpflege

183 Museen, Sammlungen, Ausstellungen

184 Zoologische und botanische Gärten

185 Musikschulen

186 Nichtwissenschaftliche Bibliotheken

187 Sonstige Kultureinrichtungen

188 Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten

19 Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche Angelegenheiten

191 Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege

192 Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen

193 Andere Einzelmaßnahmen der Kulturpflege

195 Denkmalschutz und -pflege

199 Kirchliche Angelegenheiten

2 Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung (FPl)

21 Verwaltung

211 Versicherungsbehörden

212 Sozialamt, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband

213 Jugendämter

214 Versorgungsämter

215 Lastenausgleichsverwaltung

216 Wiedergutmachungsbehörden

219 Sonstige Behörden

22 Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung

221 Rentenversicherung der Arbeitnehmer (nur Bund)

222 Knappschaftsversicherung (nur Bund)

223 Unfallversicherung

224 Krankenversicherung

225 Arbeitslosenversicherung (nur Bund)

226 Alterssicherung der Landwirte (nur Bund)

227 Pflegeversicherung

229 Sonstige Sozialversicherungen

23 Familien- und Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege u. Ä.

231 Kindergeld

232 Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz

233 Wohngeld

234 Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

235 Soziale Einrichtungen

236 Förderung der freien Wohlfahrtspflege

237 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

24 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen

241 Leistungen der Kriegsopferfürsorge und gleichartige Leistungen (nur Bund)

242 Einrichtungen der Kriegsopferversorgung

243 Lastenausgleich

244 Wiedergutmachung

246 Vertriebene und Spätaussiedler

247 Kriegsopferfürsorge

249 Sonstiges

25 Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz

251 Grundsicherung für Arbeitssuchende (nur Bund)

252 Hilfen für die Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung

253 Sonstige Anpassungsmaßnahmen und produktive Arbeitsförderung

254 Arbeitsschutz

26 Jugendhilfe nach dem SGB VIII

261 Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

262 Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

263 Förderung der Erziehung in der Familie

264 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und anderen Trägern und in Tagespflege

265 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen

266 Andere Aufgaben der Jugendhilfe

27 Einrichtungen der Jugendhilfe

271 Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

272 Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

273 Einrichtungen der Familienförderung

274 Tageseinrichtungen für Kinder

275 Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen

276 Einrichtungen für andere Aufgaben der Jugendhilfe

28 Förderung der Vermögensbildung

29 Sonstige soziale Angelegenheiten

z. B. Familienpolitische Programme
Schuldnerberatung
Leistungen an Opfer von Gewalttaten
Schwerbehindertengesetz

Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen

Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen

3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung (FPl)

31 Einrichtungen und Maßnahmen des Gesundheitswesens

311 Gesundheitsbehörden

312 Krankenhäuser und Heilstätten

314 Maßnahmen des Gesundheitswesens

319 Sonstiges

32 Sport und Erholung

321 Park- und Gartenanlagen

322 Badeanstalten

323 Sportstätten

324 Förderung des Sports

329 Sonstiges

33 Umwelt- und Naturschutz

331 Umwelt- und Naturschutzbehörden

332 Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes

34 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

341 Behörden für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

342 Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes

4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste (FPl)

41 Wohnungswesen

411 Förderung des Wohnungsbaues

419 Sonstiges

42 Raumordnung, Landesplanung, Vermessungswesen

421 Kataster-und Vermessungsverwaltung

422 Raumordnung und Landesplanung

43 Kommunale Gemeinschaftsdienste

431 Straßenbeleuchtung

432 Ortsentwässerung

433 Müllbeseitigung und -verwertung

434 Straßenreinigung

439 Sonstiges

44 Städtebauförderung

5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FPl)

51 Verwaltung (ohne Betriebsverwaltung)

511 Ernährung und Landwirtschaft

512 Forsten

52 Verbesserung der Agrarstruktur

521 Verbesserung der Agrarstruktur (Gemeinschaftsaufgabe)

528 EU-Ausrichtungsfonds

529 Sonstiges

53 Einkommenstabilisierende Maßnahmen

531 EU-Garantiefonds

532 Marktordnung (einschl. EU)

533 Gasölverbilligung

539 Sonstiges

54 Sonstige Bereiche

541 Versuchsgüter und -felder

542 Fischerei

549 Sonstiges

6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen (FPl)

61 Verwaltung

62 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau

621 Kernenergie

622 Erneuerbare Energieformen

623 Wasserwirtschaft und Kulturbau

624 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken

625 Küstenschutz

626 Erdölversorgung

627 Sonstige Energieversorgung

629 Sonstiges

63 Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe

631 Kohlenbergbau

632 Sonstiger Bergbau

634 Verarbeitende Industrie

635 Handwerk und Kleingewerbe

638 Baugewerbe

639 Sonstiges verarbeitendes Gewerbe

64 Handel

641 Handel (allgemein)

642 Exportförderung, Auslandsmessen

643 Märkte und Inlandsmessen

649 Sonstiges

65 Fremdenverkehr

66 Geld- und Versicherungswesen

68 Sonstige Bereiche

69 Regionale Förderungsmaßnahmen

691 Betriebliche Investitionen

692 Verbesserung der Infrastruktur

699 Sonstiges

7 Verkehrs-und Nachrichtenwesen (FPl)

71 Verwaltung

711 Straßen-und Brückenbau

712 Wasserstraßen und Häfen

719 Sonstiges

72 Straßen

721 Bundesautobahnen

722 Bundesstraßen

723 Landesstraßen

724 Kreisstraßen

725 Gemeindestraßen

729 Sonstiges

73 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt

731 Wasserstraßen und Häfen

732 Förderung der Schifffahrt

74 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr

741 Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr

749 Sonstiges

75 Luftfahrt

751 Flugsicherung

759 Sonstiges

76 Wetterdienst

77 Nachrichtenwesen

771 Post-und Telekommunikation

772 Rundfunkanstalten und Fernsehen

79 Sonstige Bereiche

8 Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen (FPl)

81 Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen

811 Landwirtschaftliche Unternehmen

812 Forstwirtschaftliche Unternehmen

82 Versorgungsunternehmen

821 Elektrizitätsunternehmen

822 Gasunternehmen

823 Wasserunternehmen

824 Kombinierte Versorgungsunternehmen

829 Sonstiges

83 Verkehrsunternehmen

831 Straßenverkehrsunternehmen

832 Eisenbahnen

834 Häfen und Umschlag

835 Flughäfen und Luftverkehr

839 Sonstiges

85 Sonstige Wirtschaftsunternehmen

851 Bergbau

852 Industrielle Unternehmen

853 Banken und Kreditinstitute

854 Wohnungsbauunternehmen

855 Entsorgungsunternehmen (Stadtstaaten)

856 Lotterie, Lotto, Toto

859 Sonstiges

87 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen

871 Allgemeines Grundvermögen

872 Allgemeines Kapitalvermögen

873 Sondervermögen

Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind

9 Allgemeine Finanzwirtschaft (FPl)

91 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen

92 Schulden

94 Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.

95 Rücklagen

96 Sonstiges

97 Abwicklung der Vorjahre

98 Globalposten

981 Verstärkungsmittel für Personalausgaben

988 Globale Mehrausgaben/globale Mindereinnahmen

989 Globale Minderausgaben/globale Mehreinnahmen

99 Haushaltstechnische Verrechnungen

Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppe 38 und 98 „Haushaltstechnische Verrechnungen“ zuzuordnen.

Zuordnungsrichtlinien zum Funktionenplan
(ZR-FPl)

Gliederung

0 Allgemeine Dienste (ZR-FPl)

01 Politische Führung und zentrale Verwaltung

011 Politische Führung

Beauftragte in besonderen Angelegenheiten

z. B. Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
Bundes- und Landesbeauftragte für den Datenschutz

Bundespräsident und Bundespräsidialamt

Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe

Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel bei Kapitel 010 veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z. B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunkion 94. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den „Allgemeinen Bewilligungen“ (in der Regel Kap. ..020) zu verfahren.

Gemeinsame Einrichtungen wie z. B. Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

Volksvertretungen
z. B. Deutscher Bundestag, Bundesrat, Landtag
Fraktionen
Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
Mitglieder des Europäischen Parlaments
Parlamentarische Vereinigungen

012 Innere Verwaltung

z. B. Bezirksregierungen, Regierungspräsidenten, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen.
Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z. B. für den Statistischen Dienst (Funktion 014).
Datenverarbeitungszentralen der inneren Verwaltung (vgl. auch Funktion 019)
Zentrale Beschaffungsstellen
Disziplinarangelegenheiten (z. B. Bundesdisziplinargericht)
Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (z. B. Bundes- und Landesakademie für öffentliche Verwaltung)
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vgl. auch Funktion 062)

013 Informationswesen

Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit,

z. B. Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen)

014 Statistischer Dienst

z. B. Statistisches Bundesamt
Statistische Landesämter

015 Zivildienst

Bundesamt für den Zivildienst
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer

z. B. Ausgaben für Dienstleistende
Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen

016 Hochbauverwaltung

soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen),

z. B. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder

018 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 038, 039, 048, 058, 068, 118 und 138

Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene einschließlich Versorgungsempfänger der Ministerialverwaltung

019 Sonstige allgemeine Staatsaufgaben

Bundesnachrichtendienst
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale)
Rechtsschutz, sonstige Hilfsmaßnahmen
Rechenzentren (Datenverarbeitungsanlagen einzelner Verwaltungen bzw. Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen)
Sachverständigenrat

02 Auswärtige Angelegenheiten

021 Auslandsvertretungen

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland
Ausgaben für Honorarkonsuln, Passstellen usw.

022 Internationale Organisationen

Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen

Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z. B. an
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)

023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen,

z. B. Regionale Entwicklungsbanken und -fonds
Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen
Internationale Familienplanungsförderation (IPPF)
Carl Duisberg Gesellschaft e. V. (CDG)
Deutscher Entwicklungsdienst (DED)
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)
Entwicklungsfonds der Europäischen Union
Einrichtungen der Weltbankgruppe insbesondere
Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)

Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen,

z. B. Berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
Bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)
Entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe
Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern

024 Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland

Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland,

z. B. Deutscher Akademischer Austauschdienst
Institut für Auslandsbeziehungen
Goethe-Institut

029 Sonstiges

Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen,

z. B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland

Zuschüsse an verschiedene Organisationen,

z. B. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland

03 Verteidigung (nur Bund)

031 Bundeswehrverwaltung

Zivile Dienststellen der Bundeswehr einschließlich Zivilpersonal bei den Kommandobehörden, Truppen usw.
Militärseelsorge
Schulen der Bundeswehrverwaltung (Bundeswehrfachschulen, Bundeswehrverwaltungsschulen, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Bundeswehrverwaltung)
Wehrdienstgerichtsbarkeit

032 Deutsche Verteidigungsstreitkräfte

Militärische Dienststellen und Einheiten einschließlich zentraler Sanitätsdienststellen der Bundeswehr
Hochschulen der Bundeswehr
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen sowie Beiträge zum militärischen und zivilen Teil des Haushalts der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) und zu den Kosten von der Bundeswehr mitbenutzter Anlagen im Ausland
Truppenbetreuung und Berufsförderung

033 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte

034 Zivile Verteidigung

Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens

Besondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen,

z. B. Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz
Bundesamt für Zivilschutz
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Selbstschutz
Katastrophenschutz im Zivilschutz
Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz

036 Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung

Wehrtechnische und militärische Forschung, Entwicklung und Erprobung einschließlich der Beiträge zu den wissenschaftlichen Programmen der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO)

037 Unterhaltssicherung

Leistungen des Bundes nach den Gesetzen über
den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse (Eignungsübungsgesetz)
den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz)
Sicherung des Unterhalts für Angehörige der zum Wehrdienst (Wehrübung) einberufenen Wehrpflichtigen (Unterhaltssicherungsgesetz)

038 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der Bundeswehrverwaltung

vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

039 Versorgung einschließlich Beihilfen der Soldaten der Bundeswehr

vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

041 Bundesgrenzschutz (nur Bund)

Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über den Bundesgrenzschutz

042 Polizei

Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit

043 Öffentliche Ordnung (nur Stadtstaaten)

Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen im kommunalen Bereich

044 Brandschutz

Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz

045 Katastrophenschutz

Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes

048 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

049 Sonstiges

Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,

z. B. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz
Kampfmittelbeseitigung
Rettungsdienste

05 Rechtsschutz

051 Verfassungsgerichte

soweit gesondert veranschlagt

052 Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften

053 Verwaltungsgerichte

054 Arbeits- und Sozialgerichte

055 Finanzgerichte

056 Justizvollzugsanstalten

Hierzu gehört auch die Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten

058 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)

vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

059 Sonstige Rechtsschutzaufgaben

Besondere Aufgaben der Rechtspflege,

z. B. Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation
Internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion 022)
Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen

06 Finanzverwaltung

061 Steuer- und Zollverwaltung, Vermögensverwaltung

Bundesamt für Finanzen
Bundesfinanzverwaltung (Zoll- und Vermögensverwaltung)
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Zollkriminalamt
Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Landesfinanzverwaltung
Verwaltung des Allgemeinen Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen
Verwaltung des Allgemeinen Kapitalvermögens und Sondervermögens, soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen

062 Schuldenverwaltung und sonstige Finanzverwaltung

Bundesschuldenverwaltung
Kassenverwaltungen, soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt
Schuldenverwaltung der Länder, soweit besonders veranschlagt
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung
Verteidigungslastenverwaltung
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012)
Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister

068 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung

vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

1 Bildungswesen,Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten (ZR-FPl)

11/12 Allgemein bildende und berufliche Schulen

Unter den jeweiligen Schularten sind die Ausgaben für öffentliche Schulen, Privatschulen, Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal, die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel (nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024)

111 Unterrichtsverwaltung

z. B. Schulaufsicht
allgemeine Schulverwaltung
Schulplanung
nichtwissenschaftliche Prüfungsämter
Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen
Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

112 Grundschulen

Grundschulen mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)

113 Hauptschulen

114 Kombinierte Grund- und Hauptschulen

auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe

115 Kombinierte Haupt- und Realschulen

116 Realschulen

117 Gymnasien, Kollegs

118 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)

vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

119 Gesamtschulen (integrierte und additive)

auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe

121 Schulformunabhängige Orientierungsstufe

nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind

123 Freie Waldorfschulen

124 Sonderschulen

Sämtliche Sonderschulen des allgemein bildenden Bereichs, wie Sonderschulen für Seh-, Körper-, Geistig- und Lernbehinderte sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, auch Sonderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen
(nicht enthalten: Berufssonderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von Behinderten an Grund-, Haupt- und anderen allgemein bildenden Schulen, vgl. Funktion 112 bis 123; Sonderkindergärten, vgl. Funktion 274)

127 Berufliche Schulen

Berufsschulen (einschl. Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
Berufsaufbau-, Berufsfachschulen
Fachoberschulen
Fachgymnasien
Berufs- und technische Oberschulen
Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)
Schulen des Gesundheitswesens
berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)
(nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01, 03, 04)

129 Sonstige schulische Aufgaben

Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemein bildende und berufliche Schulen

z. B. schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
des Schulsports
von Schulwettbewerben
des Schüler- und Lehreraustauschs
der Verkehrs- und Medienerziehung
Serviceeinrichtungen für Schulen wie

Medienzentren
Schulberatungsstellen
schulpsychologischer Dienst
Schullandheime

(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung von Schülern in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141)

13 Hochschulen

131 Universitäten

Universitäten
Technische Universitäten
Gesamthochschulen
pädagogische und theologische Hochschulen
Sonderforschungsbereiche der Universitäten
Fernuniversitäten
Zuschüsse an private Universitäten
(nicht enthalten: Universitäten der Bundeswehr, vgl. Funktion 032)

132 Hochschulkliniken

Hochschulkliniken
Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken

133 Verwaltungsfachhochschulen

Fachhochschulen des Bundes
Verwaltungsfachhochschulen der Länder
(soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet, vgl. z. B. Funktion 031)

135 Kunsthochschulen

Musikhochschulen
Hochschulen für bildende und darstellende Kunst
Hochschulen für Film und Gestaltung
Zuschüsse an private Kunsthochschulen

136 Fachhochschulen

137 Deutsche Forschungsgemeinschaft

Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normalund Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-, Postdoktoranden-, Leibniz- und Gerhard-Hess- Programms, der Habilitationsförderung, der Innovations- und Graduiertenkollegs, der geisteswissenschaftlichen Zentren)
(nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Universitäten, vgl. Funktion 131; der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Kunsthochschulen, vgl. Funktion 135; der Fachhochschulen, vgl. Funktion 136)

138 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)

vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

139 Sonstige Hochschulaufgaben

z. B. Studienberatung
Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)
Hochschulrektorenkonferenz
Wissenschaftsrat
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
wissenschaftliche Prüfungsämter
Zentrale Forschungsmittel für Hochschulen

14 Förderung von Schülern, Studenten und dgl.

141 Fördermaßnahmen für Schüler

Schüler-BAföG
Stipendien für Schüler
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG)
individuelle Zuschüsse an Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dgl.
(nicht enthalten: Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145)

142 Fördermaßnahmen für Studierende

BAföG für Studierende
Mittel der Hochbegabtenförderung
Zuschüsse an Studentenwerke, soweit nicht Studentenwohnraumförderung
Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung
individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch
Landesämter für Ausbildungsförderung
(nicht enthalten: Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, vgl. Funktion 143; Studentenwohnraumförderung, vgl. Funktion 146)

143 Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Stipendien für Doktoranden und Habilitanden
Stipendien für Aufbaustudiengänge
individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung

145 Schülerbeförderung

Fahrtkostenzuschüsse an Schüler oder deren Eltern
Kosten für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)

146 Studentenwohnraumförderung

Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
Betrieb landeseigener Wohnheime

15 Sonstiges Bildungswesen

(nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27)

151 Förderung der Weiterbildung

Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie

Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse
Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung
Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen
Sprachkurse für Spätaussiedler

(nicht enthalten: Förderung der Jugendarbeit, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 252; institutionelle Zuschüsse für Bildungseinrichtungen, vgl. Funktionen 152 bis 156; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314)

152 Volkshochschulen

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen,
Förderung von Einrichtungen Dritter,

z. B. Heimvolkshochschulen
Volkshochschulen

153 Andere Einrichtungen der Weiterbildung

Überbetriebliche Lehrwerkstätten
Werkkunstschulen
Weiterbildungsstätten
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)
kulturpädagogische Einrichtungen
(nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01, 03, 04; Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 271)

154 Einrichtungen der Lehrerausbildung

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter,

z. B. Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern
(nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen der Referendare, vgl. Oberfunktion 12)

155 Einrichtungen der Lehrerfortbildung

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter,

z. B. Lehrerfortbildungsstätten
Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen

156 Berufsakademien

Berufsakademien, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127)

16/17 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen (ohne Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung, vgl. Funktion 036)

162 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)

163 Wissenschaftliche Museen

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)

164 Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern

Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Blauen Liste (darunter: Institute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz), Akademien der Wissenschaften

165 Andere Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter,

z. B. Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten
außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung
geförderte Forschungsinstitute
Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
Technologietransferstellen
Innovationsberatungsstellen
Geologische Landesämter
Materialprüfämter

167 Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen

Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL

168 Forschung und experimentelle Entwicklung zur Weltraumerkundung und -nutzung (Einzelmaßnahmen)

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 9 der NABS2):
Weltraumforschung (einschließlich Astronomie und Astrophysik)
angewandte Forschung zu Wettersatelliten
Satellitenfernerkundung
Erderkundungssatelliten
Trägersystem
Weltraumlaboratorien
Raumfahrt

169 Forschung und experimentelle Entwicklung zur industriellen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen)

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 7 der NABS:

Forschung zur
Verbesserung der industriellen Produktivität
Entwicklung industrieller Erzeugnisse
Werkstoff-, Fertigungs- und Verfahrensentwicklung
FuE-Maßnahmen auf den Gebieten
Luft- und sonstiger Fahrzeugbau
Elektronik und Nachrichtentechnik
Softwareentwicklung
Förderung des Technologietransfers sowie von Produkt- und Verfahrensinnovationen

171 Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erzeugung, Verteilung und rationellen Nutzung der Energie (Einzelmaßnahmen)

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 5 der NABS:

FuE zur Erforschung
fossiler Energiequellen
der Sonnen-, Windenergie und anderer erneuerbarer Energiequellen
zur Kernspaltung
zur Behandlung und Beseitigung radioaktiver Abfälle
zur Stilllegung von Kernkraftwerken
zur rationellen Nutzung der Energie

172 Forschung und experimentelle Entwicklung zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit (Einzelmaßnahmen)

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 4 der NABS:
FuE zur medizinischen Forschung

zur Chirurgie
zur Präventivmedizin
zur Bio-, Arbeits- und Sozialmedizin
zur Ernährung und Lebensmittelhygiene
zu Drogenmissbrauch und Suchtgefahren
zum Gesundheitswesen

173 Forschung und experimentelle Entwicklung zum Umweltschutz (Einzelmaßnahmen)

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 3 der NABS:
FuE zum Schutz der Atmosphäre und des Klimas

zur Luft- und Wasserverschmutzung
zur Lärmbekämpfung
zum Arten- und Biotopschutz
zum Schutz gegen Naturkatastrophen und Strahlenbelastung

174 Forschung und experimentelle Entwicklung zur landwirtschaftlichen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen)

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 6 der NABS:
FuE zur Tierhaltung

Fischerei- und Fischzucht
Veterinärmedizin
Erzeugung pflanzlicher Produkte
Forst- und Holzwirtschaft

175 Forschung und experimentelle Entwicklung zu gesellschaftlichen Strukturen und Beziehungen (Einzelmaßnahmen)

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 8 der NABS:
FuE zur allgemein bildenden und beruflichen Aus- und Fortbildung
FuE zur Kultur, Betriebsführung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, politischen und sozialen Struktur der Gesellschaft

zum sozialen Wandel,
zu gesellschaftlichen Prozessen und sozialen Konflikten

176 Forschung und experimentelle Entwicklung zu Infrastrukturmaßnahmen und Raumgesamtplanung (Einzelmaßnahmen)

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 2 der NABS:
FuE zur Raumordnung

zum Bau und der Ausstattung von Gebäuden
zum Straßen-, Schienen- und Wasserwegebau
zum Rohrleitungsbau, Küstenschutz-, Industrieanlagen- und anderen Ingenieurbauten
zur Wasserversorgung
zu Telekommunikationsnetzen
Verkehrssystemforschung

177 Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erkundung und Nutzung der irdischen Umwelt (Einzelmaßnahmen)

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 1 der NABS:
Bergbau-, Erdöl- und Erdgasprospektion
Erforschung der Meeresböden

der Erdkruste
des Erdmantels
der Binnengewässer und Meere
der Atmosphäre

178 Nicht zielorientierte Forschung und sonstige Maßnahmen zur Förderung der Wissenschaft und zivilen Forschung

Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 11/12 der NABS:
Nicht zielorientierte Forschung auf dem Gebiet der Natur-, Ingenieur-, Geistesund Sozialwissenschaften
nicht zielorientierte FuE-Programme der Grundlagenforschung

18 Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung)

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen,
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Förderung einzelner Theateraufführungen, Musikfestivals, Lesungen usw., vgl. Funktionen 191 bis 193; Kultureinrichtungen im Ausland, vgl. Funktion 024)

181 Theater

Theater, Opernhäuser

182 Einrichtungen der Musikpflege

Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen

183 Museen, Sammlungen, Ausstellungen

Museen
Sammlungen
permanente Kunstausstellungen
Heimat-, Literatur- und Musikarchive

184 Zoologische und botanische Gärten

Tierparks
Aquarien
botanische Gärten
(nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321)

185 Musikschulen

Jugendmusikschulen
(nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktion 127)

186 Nichtwissenschaftliche Bibliotheken

Büchereien
Lesehallen
Jugend- und Wanderbüchereien
Einrichtungen des Bibliothekswesens
Musikbibliotheken
(nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129)

187 Sonstige Kultureinrichtungen

Kommunale Kinos
Kulturzentren
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen) Einrichtungen des Filmwesens
Einrichtungen der Heimatpflege
institutionelle Förderung von Zirkussen
institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten
(nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Funktion 439; Sporthallen, vgl. Funktion 323; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162 bis 183; Kunstschulen u. ä. kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186)

188 Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten

Landesämter für Denkmalpflege
Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten
(nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195)

19 Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche Angelegenheiten

(nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024)

191 Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege

Förderung von

Theaterfestivals
Musikfestspielen
Rockkonzerten
Kulturpreise für Theater und Musik
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege

192 Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen

Förderung einzelner Ausstellungen
Förderung der bildenden Künste
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen

193 Andere Einzelmaßnahmen der Kulturpflege

Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm)
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur
Literatur- und allgemeine Kunstpreise
Arbeitsstipendien für Schriftsteller
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals
Heimat- und Brauchtumsfeste

195 Denkmalschutz und -pflege

Einrichtungen:

Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
Denkmale
Ausgrabungsstätten
Mahnmale und Gedenkstätten
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z. B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15])

199 Kirchliche Angelegenheiten

Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke
(nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 127; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31 )

2 Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben,Wiedergutmachung (ZR-FPl)

21 Verwaltung

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten.
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.

211 Versicherungsbehörden

Hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung

212 Sozialamt, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband

213 Jugendämter

214 Versorgungsämter

215 Lastenausgleichsverwaltung

216 Wiedergutmachungsbehörden

219 Sonstige Behörden

22 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung

221 Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter (nur Bund)

Aufwendungen für die Einbeziehung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten in die Sozialversicherung
Zuschüsse an die Rentenversicherung

222 Knappschaftsversicherung (nur Bund)

Zuschüsse an die knappschaftliche Rentenversicherung/hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland

223 Unfallversicherung

Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach der Reichsversicherungsordnung
Fremdrenten in der Unfallversicherung
Zuschüsse an

die Seeberufsgenossenschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe
der See- und Küstenfischerei
die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

224 Krankenversicherung

Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung)

225 Arbeitslosenversicherung (nur Bund)

Zuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit

226 Alterssicherung der Landwirte (nur Bund)

227 Pflegeversicherung

Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung

229 Sonstige Sozialversicherungen

z. B. Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes

23 Familien- und Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege u. Ä.

231 Kindergeld

232 Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz

233 Wohngeld

234 Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind.
Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen.
(nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236)

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zu verbuchen.

235 Soziale Einrichtungen

Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter,

z. B. Einrichtungen für Behinderte, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
(nicht enthalten: Einrichtungen der Jugendhilfe, vgl. Oberfunktion 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 242)

236 Förderung der Wohlfahrtspflege

Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege
(nicht enthalten: Zuschüsse für personenbezogene Einzelmaßnahmen, vgl. Funktion 234)

237 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

24 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen

241 Leistungen der Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen (nur Bund)

Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst

242 Einrichtungen der Kriegsopferversorgung

243 Lastenausgleich

244 Wiedergutmachung

Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften Sonstige Wiedergutmachungsleistungen

z. B. Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden Stiftung „Hilfswerk 20. Juni 1944“

246 Vertriebene und Spätaussiedler

Aufnahme von Spätaussiedlern

Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlern und Vertriebenen
Leistungen für Spätaussiedler und Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe,

z. B. Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
Eingliederungshilfen für Spätaussiedler und für ehemalige politische Häftlinge
Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene
(nicht enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktionen 18 und 19; Sprachkurse, vgl. Funktion 151)

247 Kriegsopferfürsorge

Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge

Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen

249 Sonstiges

Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen,

z. B. Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)

Leistungen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes,

z. B. Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG

Leistungen aufgrund des Reparationsschädengesetzes
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
Heimkehrerstiftung
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR

25 Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz

251 Grundsicherung für Arbeitssuchende (nur Bund)

252 Hilfe für Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, und zwar Hilfen, die der sozialen Sicherung dienen
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen
Europäischer Sozialfonds
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen
Verbesserung der Beschäftigungssituation,

z. B. durch Berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. für ältere Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)
(nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d. h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 151)

253 Sonstige Anpassungsmaßnahmen und produktive Arbeitsförderung

z. B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

254 Arbeitsschutz

Durchführung der Arbeitsschutzvorschriften, personalärztlicher Dienst
Einrichtungen des Arbeitsschutzes und der Gewerbeaufsicht

26 Jugendhilfe nach dem SGB VIII

261 Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u. a. Jugendwerke)

262 Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Leistungen gemäß §§ 13 bis 15 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen

263 Förderung der Erziehung in der Familie

Leistungen gemäß §§ 16 bis 21 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

264 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

265 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen

Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

266 Andere Aufgaben der Jugendhilfe

Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

27 Einrichtungen der Jugendhilfe

271 Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII

272 Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 13 bis 15 SGB VIII

273 Einrichtungen der Familienförderung

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 16 bis 21 SGB VIII

274 Tageseinrichtungen für Kinder

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII

275 Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII

276 Einrichtungen für andere Aufgaben der Jugendhilfe

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe

28 Förderung der Vermögensbildung

29 Sonstige soziale Angelegenheiten

z. B. Familienpolitische Programme
Schuldnerberatung
Leistungen an Opfer von Gewalttaten
Schwerbehindertengesetz
Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz
Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen

3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung (ZR-FPl)

31 Einrichtungen und Maßnahmen des Gesundheitswesens

311 Gesundheitsbehörden

312 Krankenhäuser und Heilstätten

Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung
(nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, vgl. Funktion 032; Versorgungskrankenhäuser, vgl. Funktion 242, Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056)

314 Maßnahmen des Gesundheitswesens

Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen,

z. B. Arznei- und Lebensmittelkontrolle
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

319 Sonstiges

z. B. Deutsches Müttergenesungswerk
Kongresse

32 Sport und Erholung

321 Park- und Gartenanlagen

z. B. Bundes-/Landesgartenschau

322 Badeanstalten

323 Sportstätten

Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten)
Sportanlagen und -einrichtungen,

z. B. Freizeitsportanlagen
Schwimmbäder nur für sportliche Zwecke
Sportärztliche Hauptberatungsstelle, Berlin
Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vgl. Oberfunktion 11/12)

324 Förderung des Sports

Allgemeine Förderung des Sports

z. B. Zuwendungen an Sportverbände und -vereine
(nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129)

329 Sonstiges

Übrige Aufgaben auf den Gebieten des Sports und der Erholung,

z. B. Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen
Nicht aufgeteilte überregionale Fördermaßnahmen

33 Umwelt- und Naturschutz

331 Umwelt- und Naturschutzbehörden

Umweltbundesamt
Bundesamt für Naturschutz
Umweltämter der Länder,

z. B. Landesanstalten für Immissionsschutz

332 Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes

Ausgaben für

Sachverständige und Fachbeiräte
internationale Zusammenarbeit
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
Messnetze und -programme
Veröffentlichungen
Mitgliedschaften
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden
(nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktionen 173 und 177; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162)

34 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

341 Behörden für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

Bundesamt für Strahlenschutz

342 Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes

Ausgaben für

Sachverständige und Fachbeiräte
internationale Zusammenarbeit
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes
gesetzliche Ausgleichsansprüche
Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
Endlagerung radioaktiver Abfälle
staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen

4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste (ZR-FPl)

41 Wohnungswesen

411 Förderung des Wohnungsbaues

Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe)
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für

z. B. Förderung des sozialen Wohnungsbaues
Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Rückflüsse aus Darlehen

419 Sonstiges

Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens,

z. B. Ausstellungen und Wettbewerbe
Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen

42 Raumordnung, Landesplanung,Vermessungswesen

421 Kataster- und Vermessungsverwaltung

422 Raumordnung und Landesplanung

Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung,

z. B. Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
Landesentwicklungsplan
Landschaftsplanung
Planungswettbewerbe
Regionalplanung
Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung

43 Kommunale Gemeinschaftsdienste

Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 043, 321 und 322)

431 Straßenbeleuchtung

432 Ortsentwässerung

433 Müllbeseitigung und -verwertung

434 Straßenreinigung

439 Sonstiges

44 Städtebauförderung

Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Städten und Dörfern nach dem Baugesetzbuch,

z. B. Finanzhilfen oder Ausgaben für
Baumaßnahmen (z. B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne)
Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ZR-FPl)

51 Verwaltung (ohne Betriebsverwaltung)

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.

511 Ernährung und Landwirtschaft

z. B. Agrarstukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung

512 Forsten

Forstverwaltung, soweit nicht Teil des Forstbetriebs (siehe Funktion 812)

52 Verbesserung der Agrarstruktur

Die wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie die Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sind der Funktion 623 bzw. der Funktion 625 zugeordnet.

521 Verbesserung der Agrarstruktur (Gemeinschaftsaufgabe)

Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

528 EU-Ausrichtungsfonds

529 Sonstiges

53 Einkommenstabilisierende Maßnahmen

531 EU-Garantiefonds

532 Marktordnungen (einschl. EU)

Nationale Maßnahmen zur Marktstützung
EU-Marktordnungsmaßnahmen

533 Gasölverbilligung

539 Sonstiges

z. B. Absatzförderung
Verbraucherberatung
Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland

54 Sonstige Bereiche

541 Versuchsgüter und -felder

Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen
(nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vgl. Hauptfunktion 1)

542 Fischerei

z. B. Fischereischutzboote
Förderung der Fischerei

549 Sonstiges

z. B. Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland
Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
Pflanzliche Erzeugung
Tiergesundheit und Tierschutz
Tierzucht und Tierhaltung

6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen (ZR-FPl)

61 Verwaltung

z. B. Bergverwaltung
Bundesamt für Wirtschaft
Bundeskartellamt
Wasserwirtschaftsverwaltung

62 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau

621 Kernenergie

z. B. Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien
(nicht enthalten: Ausgaben für die Endlagerung, vgl. Funktion 342)

622 Erneuerbare Energieformen

Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien

623 Wasserwirtschaft und Kulturbau

Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Sonstige Maßnahmen

624 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken

625 Küstenschutz

Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Sonstige Maßnahmen

626 Erdölversorgung

627 Sonstige Energieversorgung

Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung,

z. B. Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen
Bau von Kohleheizkraftwerken
Fernwärmeversorgung
Kohleveredelungsanlagen
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten

629 Sonstiges

Sonstige Maßnahmen der Energie- und Wasserwirtschaft sowie des Kulturbaues,

z. B. Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw.
Nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen

63 Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe

631 Kohlenbergbau

632 Sonstiger Bergbau

634 Verarbeitende Industrie

z. B. Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie

635 Handwerk und Kleingewerbe

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes,

z. B. Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen

638 Baugewerbe

639 Sonstiges verarbeitendes Gewerbe

Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes

64 Handel

641 Handel (allgemein)

Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)
Erfahrungsaustausch im Handel
Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel
Zwischenbetriebliche Vergleiche

642 Exportförderung, Auslandsmessen

Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.
Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland,

z. B. Außenwirtschaftsberatungen
Unterstützung von Außenhandelskammern

643 Märkte und Inlandsmessen

Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u. Ä.
(nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Funktion 439)

649 Sonstiges

z. B. Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
Verbraucherberatungen und -vertretungen

65 Fremdenverkehr

z. B. Förderung der Fremdenverkehrsverbände
Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes

66 Geld- und Versicherungswesen

Banken und sonstige Kreditinstitute

z. B. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel

Versicherungen

z. B. Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Sonstiges

z. B. Internationaler Währungsfonds

68 Sonstige Bereiche

z. B. Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland
Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung
Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
Nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung

69 Regionale Fördermaßnahmen

Globale oder überregionale Förderprogramme des Bundes und der Länder

Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen.

691 Betriebliche Investitionen

Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe,

z. B. Betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung
und Rationalisierung von Produktionsbetrieben

692 Verbesserung der Infrastruktur

Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft
Strukturförderungsprogramme

699 Sonstiges

7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen (ZR-FPl)

71 Verwaltung

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen

711 Straßen- und Brückenbau

Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung

712 Wasserstraßen und Häfen

Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder

719 Sonstiges

Sonstige Verwaltungsbehörden,

z. B. Bundesamt für Güterverkehr
Bundesanstalt für Straßenwesen
Eisenbahn-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt

72 Straßen

721 Bundesautobahnen

722 Bundesstraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen

723 Landesstraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen

724 Kreisstraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen

725 Gemeindestraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen

729 Sonstiges

Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr

z. B. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen

Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen

z. B. Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
Veröffentlichungen

73 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt

731 Wasserstraßen und Häfen

Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb

der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen (soweit nicht Wirtschaftsunternehmen)

Besondere Einrichtungen

Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Lotseinrichtungen

Beteiligung an Bauvorhaben Dritter
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen
Schiffssicherheitsaufgaben
(Erstattung der Kosten an die See-Berufsgenossenschaft)
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen

732 Förderung der Schifffahrt

74 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr

741 Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr

Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs

z. B. Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von
Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen usw.

749 Sonstiges

Maßnahmen für Eisenbahnen

75 Luftfahrt

751 Flugsicherung

Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen
Schutzmaßnahmen

759 Sonstiges

z. B. Luftfahrt-Bundesamt
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt

76 Wetterdienst

Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie,

z. B. Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
Flugwetterdienst
Klimagutachten

77 Nachrichtenwesen

771 Post- und Telekommunikation

772 Rundfunkanstalten und Fernsehen

z. B. Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“

79 Sonstige Bereiche

Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs,

z. B. Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen

8 Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen (ZR-FPl)

Wirtschaftsunternehmen im Sinne dieser Hauptfunktion sind öffentliche Unternehmen (vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise).
(nicht enthalten: Krankenhäuser, vgl. Funktion 312 und die dortigen Hinweise – Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132 –; Rundfunk- und Fernsehanstalten, vgl. Funktion 772)

81 Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen

811 Landwirtschaftliche Unternehmen

z. B. Domänen
Gärtnereien
Gutsbetriebe
Mustergüter
Versuchswirtschaften
Weingüter

812 Forstwirtschaftliche Unternehmen

z. B. Forstbetriebe

82 Versorgungsunternehmen

821 Elektrizitätsunternehmen

822 Gasunternehmen

823 Wasserunternehmen

824 Kombinierte Versorgungsunternehmen

Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen

829 Sonstiges

z. B. Fernheizwerke
Maschinenzentralen

83 Verkehrsunternehmen

831 Straßenverkehrsunternehmen

832 Eisenbahnen

z. B. Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
Sonstige Zuschüsse

834 Häfen und Umschlag

Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe

835 Flughäfen und Luftverkehr

839 Sonstiges

85 Sonstige Wirtschaftsunternehmen

851 Bergbau

852 Industrielle Unternehmen

853 Banken und Kreditinstitute

854 Wohnungsbauunternehmen

855 Entsorgungsunternehmen (Stadtstaaten)

856 Lotterie, Lotto, Toto

859 Sonstiges

87 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen

Die Verwaltung des Allgemeinen Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 061)

871 Allgemeines Grundvermögen

Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind

z. B. Baumaßnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erwerb und Verkauf, Finanzierungskosten, Unterhaltung und Bewirtschaftung

Bebaute Grundstücke

z. B. Wohn- und Geschäftsgrundstücke

Grundstücksgleiche Rechte

z. B. Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)

Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind

z. B. Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht

Landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind
Sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen usw.

872 Allgemeines Kapitalvermögen

Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.

Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen

873 Sondervermögen

Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind

9 Allgemeine Finanzwirtschaft (ZR-FPl)

Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt

91 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen

92 Schulden

Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme

94 Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.

Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 „Beihilfen, Unterstützungen und dgl.“, soweit nicht für Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:

Gruppe 441 Beihilfen
Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen

Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 „Sonstige personalbezogene Ausgaben“, soweit nicht für Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.

95 Rücklagen

Allgemeine Rücklagen
Fonds, Stöcke
Spezielle Rücklagen

Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben

96 Sonstiges

Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können

97 Abwicklung der Vorjahre

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gem. § 25 LHO sowie Übertragung von Überschüssen

98 Globalposten

981 Verstärkungsmittel für Personalausgaben

988 Globale Mehrausgaben/globale Mindereinnahmen

989 Globale Minderausgaben/globale Mehreinnahmen

99 Haushaltstechnische Verrechnungen

Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 „Haushaltstechnische Verrechnungen“ zuzuordnen.


1) Der haushaltsrechtliche Begriff der Zuwendungen ist für die haushaltssystematische Einordnung nicht entscheidend.