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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog nach dem Güterkraftverkehrsgesetz


vom 10. August 2005
(ABl./05, [Nr. 37], S. 923)

geändert durch Bekanntmachung des MIR vom 17. Oktober 2008
(ABl./08, [Nr. 44], S.2445)

Außer Kraft getreten am 9. August 2011
(ABl./05, [Nr. 37], S. 923)

I. Vorbemerkungen

Der nachfolgende, zwischen Bund und Ländern abgestimmte Buß- und Verwarnungsgeldkatalog stellt Zumessungsregeln für eine gleichmäßige Bemessung von Buß- und Verwarnungsgeldern aufgrund von Tatbeständen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) dar. Zweck dieser Regelsätze ist es, für häufiger vorkommende Ordnungswidrigkeiten zu einer einheitlichen Ahndung zu kommen.

Die im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fährlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.

Die Regelsätze des Buß- und Verwarnungsgeldkataloges räumen bei Fällen, die von der üblichen Begehungsweise abweichen, einen Ermessensspielraum ein. Die Bußgeldbehörde ist verpflichtet, objektive und subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen und somit im Einzelfall den Regelsatz zu unterschreiten. Sie ist weiterhin berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall den Regelsatz zu überschreiten.

Bei vorsätzlichem Handeln gelten die vorgenannten Erwägungen entsprechend.

II. Inhalt

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(I. - Unternehmer)
I. - 1Zuwiderhandlungen gegen die Erlaubnis-/Genehmigungspflicht
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Verwarnungsgeld
I. - 1.1 Betreiben von gewerblichem Güterkraftverkehr ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 GüKG/Berechtigung nach § 6 GüKG/Lizenz nach Artikel 3 VO (EWG) Nr. 881/92:          
I. - 1.1.1 Inländischer Unternehmer bei Binnenbeförderungen und Beförderungen mit Drittstaaten § 19 Abs. 1 Nr. 1b, § 3 Abs. 1 GüKG 2.000   1.000  
I. - 1.1.2 Gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer bei Kabotagebeförderungen § 19 Abs. 4 Nr. 2 GüKG, Artikel 1 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3118/93 i. V. m. Artikel 3 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 881/92 2.000   1.000  
I. - 1.1.2.1 Gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer bei Kabotagebeförderungen: Verstoß gegen die "3 in 7-Beschränkung" § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 11a, § 17a Abs. 2 GüKGrKabotageV 2.000 1.000
I. - 1.1.3 Drittstaatenunternehmer bei Binnenbeförderungen § 19 Abs. 1 Nr. 1b, § 3 Abs. 1 GüKG 2.500   1.250  
I. - 1.1.4 Inländischer oder gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr i. S. d. VO (EWG) Nr. 881/92 § 19 Abs. 2 Nr. 1 GüKG, Artikel 3 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 881/92 2.000   1.000  
I. - 1.1.5 Gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer bei Beförderungen zwischen dem Inland und einem Drittstaat § 19 Abs. 1 Nr. 1b, § 3 Abs. 1, § 6 GüKG 2.500   1.250  
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(I. - Unternehmer)
I. - 1Zuwiderhandlungen gegen die Erlaubnis-/Genehmigungspflicht
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Verwarnungsgeld
I. - 1.1.6 Drittstaatenunternehmer im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr § 19 Abs. 1 Nr. 1b, § 3 Abs. 1, § 6 GüKG 2.500 (ohne CEMT- Umzugsgenehmigung 2.000)   1.250  
I. - 1.2 Vollziehbare Auflage missachtet § 19 Abs. 1 Nr. 1c, § 3 Abs. 4, § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 2, § 4 Abs. 4, 100   50  
§ 7 Abs. 3 oder -   -  
§ 10 Abs. 3 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 300   150  
I. - 1.3 Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer, Drittstaatenunternehmer: unzulässige Verwendung der CEMT-Genehmigung durch Verstoß gegen die 2 + 3-Regelung § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 6 i. V. m. § 7a Nr. 2 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 2.500   1.250  
I. - 1.4 Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer, Drittstaatenunternehmer

- CEMT-Genehmigung für mehr als ein Fahrzeug eingesetzt
- gesamte Strecke, auch ausländischer Streckenteil
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 5 i. V. m. § 7a Nr. 1 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 2.500   1.250  
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(I. - Unternehmer)
I. - 2Zuwiderhandlungen gegen Mitführungspflichten
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Verwarnungsgeld
I. - 2.1 Inländischer Unternehmer:

- Erlaubnis oder Erlaubnisausfertigung
- CEMT-Genehmigung
- Bilaterale Genehmigung
§ 19 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 GüKG 300   150  
I. - 2.2 Inländischer oder gebietsfremder EU-/EWR- Unternehmer:

- Lizenzabschrift
- CEMT-Umzugsgenehmigung
§ 19 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 GüKG 300   150  
I. - 2.2.1 Gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer bei Kabotagebeförderungen: Keinerlei Nachweise über Einhaltung der "3 in 7-Beschränkung" bzw. zumindest kein Nachweis über grenzüberschreitende Beförderung bei Kontrolle vorhanden und auch nicht nachträglich vorgelegt § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 11b, § 17a Abs. 3 Satz 1 GüKGrKabotageV 2.000 351 1.000 351

1 Falls Verpflichtung nur rein formell nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde (zum Beispiel "3 in 7-Beschränkung" wurde materiell beachtet, Nachweise wurden aber erst nachträglich vorgelegt).

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(I. - Unternehmer)

I. - 2Zuwiderhandlungen gegen Mitführungspflichten
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Verwarnungsgeld
I. - 2.3 Gebietsfremder EU-/EWR- oder Drittstaatenunternehmer:

- Bilaterale Genehmigung
- Drittstaatengenehmigung
- CEMT-Genehmigung
§ 19 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 GüKG 2.500   1.250  
I. - 2.4 Drittstaatenunternehmer:

- CEMT-Umzugsgenehmigung
§ 19 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 GüKG 300   150  
I. - 2.5 Drittstaatenunternehmer:

- Fahrzeugbezogene Nachweise Gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer bei Beförderungen zwischen dem Inland und einem Drittstaat:

- Fahrzeugbezogene Nachweise
§ 19 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 GüKG 2.500 351 1.250 351
I. - 2.6 Versicherungsnachweis bei Binnenbeförderung einschließlich Kabotage § 19 Abs. 1 Nr. 6a, § 7a Abs. 4 Satz 1 GüKG   25   25
I. - 2.7 Begleitpapier bzw. sonstiger Nachweis § 19 Abs. 1 Nr. 5, § 7 Abs. 3 Satz 1 GüKG 75 251 40 251
I. - 2.7.1 Begleitpapier bei landwirtschaftlichen Beförderungen § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1a GüKG 75 251 40 251
I. - 2.8 Fahrtenberichtheft für CEMT-Genehmigung

- Nicht für die Mitführung oder
- nicht für die Aufbewahrung der ausgefüllten Seiten im Fahrtenberichtheft gesorgt
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 7, § 7a Nr. 3 Satz 1 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 2.500   1.250  
I. - 2.92 Inländischer oder gebietsfremder EU-/EWR- Unternehmer im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr:

- Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof
- Nachweis über Berufszugang
- Reservierungsbestätigung bei Anfuhr
- Nachweis Eisenbahnverwaltung/Schifffahrttreibender bei Abfuhr
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 10, § 14 Abs. 3 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 150   75  

I. - 2.103

Gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr zwischen dem Inland und einem Drittstaat oder Drittstaatenunternehmer im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr:

- Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof
- Nachweis über Berufszugang
- Reservierungsbestätigung bei Anfuhr
- Nachweis Eisenbahnverwaltung/Schifffahrttreibender bei Abfuhr
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 10, § 14 Abs. 3 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 2.500   1.250  

1 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt.

2 Nicht anzuwenden, wenn Berechtigung nach §§ 3, 5 oder 6 GüKG verwendet wird.

3 Unternehmer aus den Beitrittsstaaten sind wie Unternehmer aus Drittstaaten zu behandeln.

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(I. - Unternehmer)
I. - 2Zuwiderhandlungen gegen Mitführungspflichten
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Verwarnungsgeld
I. - 2.11 Inländischer Unternehmer bei Beförderungen mit Be- und Entladeort in Deutschland:

- Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung
- Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich
§ 19 Abs. 1 Nr. 6d, § 7b Abs. 1 Satz 2 GüKG 250   125  
I. - 2.12 Inländischer Unternehmer oder gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer bei grenzüberschreitenden Beförderungen

- Fahrerbescheinigung
§ 19 Abs. 2 Nr. 2 GüKG, Artikel 6 Abs. 4 Satz 1 VO (EWG) Nr. 881/92 250   125  
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(I. - Unternehmer)
I. - 3Zuwiderhandlungen bei Betriebskontrollen
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
I. - 3.1 Betriebskontrolle nicht gestattet § 19 Abs. 1 Nr. 9, § 12 Abs. 4 Satz 2, § 21a Abs. 2 Satz 3 GüKG 500      
I. - 3.2 Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt § 19 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 21a Abs. 3 Satz 1 GüKG 500 35 250 35
I. - 3.3 Nachweis nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht § 19 Abs. 1 Nr. 10, § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 21a Abs. 3 Satz 1 GüKG 500 35 250 35
I. - 3.4 Hilfsdienst nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geleistet/Hilfsmittel nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gestellt § 19 Abs. 1 Nr. 11, § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, § 21a Abs. 3 Satz 1 GüKG 500 35 250 35

1 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(I. - Unternehmer)
I. - 4Zuwiderhandlungen im Werkverkehr
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
I. - 4.1 Unternehmen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß angemeldet § 19 Abs. 1 Nr. 12a, § 15a Abs. 2 und 3 GüKG 150 35 75 35
I. - 4.2 Trotz Aufforderung Angaben nicht bzw. nicht ordnungsgemäß nachgewiesen § 19 Abs. 1 Nr. 12b, § 15a Abs. 3 GüKG 100 35 50 35
I. - 4.3 Änderungen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt § 19 Abs. 1 Nr. 12c, § 15a Abs. 5 GüKG 100 35 50 35
I. - 4.4 Trotz Aufforderung Änderungen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß nachgewiesen § 19 Abs. 1 Nr. 12d, § 15a Abs. 5 GüKG 100 35 50 35
I. - 4.5 Unternehmen nicht rechtzeitig abgemeldet § 19 Abs. 1 Nr. 12e, § 15a Abs. 6 GüKG   35   35
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(I. - Unternehmer)
I. - 5Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
I. - 5.1 Aufgehoben          
I. - 5.2 Inländischer oder gebietsfremder EU-/EWR- Unternehmer:

- Eingesetztes Kraftfahrzeug nicht in einem EU-/oder EWR-Staat zugelassen

Drittstaatenunternehmer:

- Eingesetztes Kraftfahrzeug nicht im Heimatstaat zugelassen
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 12, § 18 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 250   125  
I. - 5.3 Unternehmensangaben:

- Änderung der Erlaubnisbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt/trotz Aufforderung Nachweis der Änderung gegenüber Erlaubnisbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 15, § 12 Satz 1, § 13 Abs. 1 Satz 2 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr 200 35 100 35
I. - 5.4 Unternehmensangaben:

- Änderung der Lizenzbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt/trotz Aufforderung Nachweis der Änderung gegenüber Lizenzbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 1, § 2 Satz 1 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 200 35 100 35
I. - 5.4.1 Lizenz: Linzenurkunde oder Abschrift der Lizenzurkunde nicht oder nicht rechtzeitig zur Berichtigung vorgelegt § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 1a, § 2 Satz 2 GüKGrKabotageV 200 35 100 35
I. - 5.5 Unternehmensangaben:

- Auskunft nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt
§ 19 Abs. 1 Nr. 7, § 15 Abs. 3 Satz 3 GüKG 200 35 100 35
I. - 5.6 Fahrtenberichtheft/Fehlanzeige für CEMT-Genehmigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 4, § 5 Abs. 2 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 1.500   750  

1 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt.

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(I. - Unternehmer)
I. - 5Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
I. - 5.7 Fahrtenberichtheft für CEMT-Genehmigung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geführt § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Satz 1 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 1.500 35 750 35
I. - 5.8 Drittstaatenunternehmer:

- Güterkraftverkehr trotz Ausschlusses durchgeführt
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 13, § 19 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 2.500   1.250  
I. - 5.9 Inländischer Unternehmer bei Beförderungen mit Be- und Entladen in Deutschland

- Einsatz von nicht ordnungsgemäß beschäfigtem Fahrpersonal aus Drittstaaten
§ 19 Abs. 1 Nr. 6c, § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG 5.000   2.500  
I. - 5.9.1 Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr in der EU/im EWR

- Einsatz von Fahrpersonal aus Drittstaaten ohne Fahrerbescheinigung
§ 19 Abs. 4 Nr. 1 GüKG, Artikel 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 VO (EWG) Nr. 881/92 5.000   2.500  
I. - 5.9.2 Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU-/EWR-Unternehmer im Kabotageverkehr in der EU/im EWR

- Einsatz von Fahrpersonal aus Drittstaaten ohne Fahrerbescheinigung
§ 19 Abs. 4 Nr. 3 GüKG, Artikel 1 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3118/93 i. V. m. Artikel 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 VO (EWG) Nr. 881/92 5.000   2.500  
I. - 5.10.1 Eingeschweißte Berechtigung oder fahrzeugbezogene Nachweise

- Bei zweifelsfreier Erkennbarkeit der Echtheit der Urkunde trotz Vorhandensein einer Laminierung bzw. Schutzschicht
§ 19 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 GüKG   35   35
I. - 5.10.2 Eingeschweißte Berechtigung oder fahrzeugbezogene Nachweise

Keine Möglichkeit der Echtheitsprüfung
§ 19 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 GüKG 300   150  
I. - 5.11 Unternehmensangaben bzgl. Fahrerbescheinigung: Änderung der Erlaubnisbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 14 i. V. m. § 23 Satz 1 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 100 35 50 35
I. - 5.12 Unternehmensangaben bzgl. Fahrerbescheinigung: Trotz Aufforderung Nachweis der Änderung gegenüber Lizenzbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht oder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß vorgelegt § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 15 i. V. m. § 23 Satz 1, § 24 Satz 1 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 100 35 50 35
I. - 5.13 Fahrerbescheinigung: Orginal oder Abschrift nicht oder nicht rechtzeitig zur Berichtigung vorgelegt § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 1a, § 23 Satz 2 GüKGrKabotageV 100 35 50 35

1 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(II. - Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte)
II. - 1Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs- oder Vorlagepflichten
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Verwarnungsgeld
II. - 1.1 Betroffener aus einem inländischen Unternehmen:

- Erlaubnis oder Erlaubnisausfertigung
- CEMT-Genehmigung
- Bilaterale Genehmigung
§ 19 Abs. 1 Nr. 4, § 7 Abs. 2 GüKG 100   50  
II. - 1.2 Betroffener aus einem inländischen oder gebietsfremden EU-/EWR- oder Schweizer Unternehmen:

- Lizenzabschrift
- CEMT-Umzugsgenehmigung
§ 19 Abs. 1 Nr. 4, § 7 Abs. 2 GüKG 100   50  
II. - 1.2.1 Betroffener aus einem gebietsfremden EU-/EWR-Unternehmen bei Kabotagebeförderungen: Nachweise über die Einhaltung der "3 in 7-Beschränkung" § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 11c, § 17a Abs. 4 GüKGrKabotage V 100   50  
II. - 1.3 Betroffener aus einem gebietsfremden EU-/EWR- oder Drittstaatenunternehmen:

- Bilaterale Genehmigung
- Drittstaatengenehmigung
- CEMT-Genehmigung
§ 19 Abs. 1 Nr. 4, § 7 Abs. 2 GüKG 175   85  
II. - 1.4 Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen:

- CEMT-Umzugsgenehmigung
§ 19 Abs. 1 Nr. 4, § 7 Abs. 2 GüKG 100   50  
II. - 1.5 Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen:

- Fahrzeugbezogene Nachweise Betroffener aus einem gebietsfremden EU-/EWR-Unternehmen bei Beförderungen zwischen dem Inland und einem Drittstaat: Fahrzeugbezogene Nachweise
§ 19 Abs. 1 Nr. 4, § 7 Abs. 2 GüKG 175 351 85 351
II. - 1.6 Begleitpapier bzw. sonstiger Nachweis § 19 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Abs. 3 Satz 2 GüKG   25   25
II. - 1.6.1 Begleitpapier bei landwirtschaftlichen Beförderungen § 19 Abs. 1 Nr. 1a, § 2 Abs. 1a GüKG   25   25
II. - 1.7 Fahrtenberichtheft für CEMT-Genehmigung

- Nicht oder nicht vollständig mitgeführt
- Nicht oder nicht rechtzeitig ausgehändigt
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 8, § 7a Nr. 3 Satz 2 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 100   50  
II. - 1.8 Versicherungsnachweis bei Binnenbeförderungen einschließlich Kabotage § 19 Abs. 1 Nr. 6b, § 7a Abs. 4 Satz 2 GüKG   25   25
II. - 1.91 Betroffener aus einem inländischen oder gebietsfremden EU-/EWR-Unternehmen im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr:

- Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof
- Nachweis über Berufszugang
- Reservierungsbestätigung bei Anfuhr Nachweis  Eisenbahnverwaltung/Schifffahrttreibender bei Abfuhr
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 11, § 14 Abs. 3 Nr. 2, § 15 Abs. 2 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 Satz 3 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 100   50  

1 Nicht anzuwenden, wenn Berechtigung nach §§ 3, 5 oder 6 GüKG verwendet wird.

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(II. - Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte)
II. - 1Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs- oder Vorlagepflichten
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Verwarnungsgeld
II. - 1.101, 2 Betroffener aus einem gebietsfremden EU-/EWR-Unternehmen im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr zwischen dem Inland und einem Drittstaat

oder

Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr:

- Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof
- Nachweis über Berufszugang
- Reservierungsbestätigung bei Anfuhr
- Nachweis Eisenbahnverwaltung/Schifffahrtreibender bei Abfuhr
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 11, § 14 Abs. 3 Satz 2, § 16 Abs. 2 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 Satz 3 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 175   85  
II. - 1.11 Drittstaatenfahrpersonal, beschäftigt bei inländischem Unternehmen

- Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung
- Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich
§ 19 Abs. 1 Nr. 6e, § 7b Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 GüKG 100   50  
II. - 1.12 Drittstaatenfahrpersonal, beschäftigt bei EU-/EWR-Unternehmen, bei grenzüberschreitender, lizenzpflichtiger Beförderung

- Fahrerbescheinigung
§ 19 Abs. 2 Nr. 3, Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 VO (EWG) Nr. 881/92 100   50  
II. - 1.12.1 Drittstaatenfahrpersonal, beschäftigt bei EU-/EWR-Unternehmen, Kabotagebeförderung

- Fahrerbescheinigung
§ 19 Abs. 3 GüKG, Artikel 1 Abs. 2 Satz 2 VO (EWG) Nr. 3118/93 100   50  
II. - 1.13 Ausländisches Fahrpersonal

- Pass
- Sonstiges zum Grenzübertritt berechtigendes Dokument
§ 19 Abs. 1 Nr. 4, § 7 Abs. 2 GüKG 50     25

1 Nicht anzuwenden, wenn Berechtigung nach §§ 3, 5 oder 6 GüKG verwendet wird.

2 Fahrer aus den Beitrittsstaaten sind wie Drittstaatler zu behandeln.

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(II. - Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte)
II. - 2Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
II. - 2.1 Betriebskontrolle:

- Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht
- Hilfsdienst nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geleistet/Hilfsmittel nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gestellt
§ 19 Abs. 1 Nr. 7, 10, 11, § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3, § 21a Abs. 3 Satz 1 GüKG 100 25 50 25
II. - 2.2 Straßenkontrolle:

- Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt
§ 19 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Abs. 1 Satz 3 GüKG 100 25 50 25

1 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(II. - Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte)
II. - 2Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgel
Verwarnungsgeld
1
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
II. - 2.3 Fahrtenberichtheft für CEMT-Genehmigung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geführt § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 3, § 5 Abs. 1 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 100 25 50 25
II. - 2.4 Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen:

- Güterkraftverkehr trotz Ausschlusses durchgeführt
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 13, § 19 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr 175   85  
II. - 2.52 Zeichen oder Weisung nicht befolgt § 19 Abs. 1 Nr. 8, § 12 Abs. 3 GüKG 250   125  
II. - 2.62 Fahrt trotz Untersagung fortgesetzt § 19 Abs. 1 Nr. 12, § 13 GüKG 250   125  
II. - 2.7 Vollziehbare Auflage missachtet § 19 Abs. 1 Nr. 1c, § 3 Abs. 4, § 19 Abs. 1 Nr. 2 GüKG, § 25 Nr. 2, § 4 Abs. 4, 100   50  
§ 7 Abs. 3,   35   35
§ 10 Abs. 3 VO über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr, § 9 Abs. 2 OWiG 175   85  
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(III. - Auftraggeber)
III. - 1Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtung, vertragliche Leistungen nicht ausführen zu lassen
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Verwarnungsgeld
III. - 1.1 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer nicht Inhaber einer Erlaubnis/Berechtigung war § 19 Abs. 1a Nr. 1, § 7c Satz 1 Nr. 1 GüKG 3.000   1.500  
III. - 1.2 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer einen Spediteur/Frachtführer einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der nicht Inhaber einer Erlaubnis/Berechtigung war § 19 Abs. 1a Nr. 1, § 7c Satz 1 Nr. 3a GüKG 3.000   1.500  

1 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt.

2 Unternehemer bei Beteiligung nach § 14 OWiG: doppelter Satz

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(III. - Auftraggeber)
III. - 1Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtung, vertragliche Leistungen nicht ausführen zu lassen
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Verwarnungsgeld
III. - 1.3 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Arbeitsgenehmigung war § 19 Abs. 1a Nr. 2, § 7c Satz 1 Nr. 2 GüKG 5.000   2.500  
III. - 1.4 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer einen Spediteur/Frachtführer einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Arbeitsgenehmigung war § 19 Abs. 1a Nr. 2, § 7c Satz 1 Nr. 3b GüKG 5.000   2.500  
III. - 1.5 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerbescheinigung war § 19 Abs. 1a Nr. 2, § 7c Satz 1 Nr. 2 GüKG 5.000   2.500  
III. - 1.6 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer einen Spediteur/Frachtführer einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerbescheinigung war § 19 Abs. 1a Nr. 3, § 7c Satz 1 Nr. 3b GüKG 5.000   2.500  
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(III. - Auftraggeber)
III. - 2Zuwiderhandlungen bei Betriebskontrollen
Lfd. Nr.TatvorwurfOrdnungswidrigkeit nachVorsätzliche BegehungsweiseFahrlässige Begehungsweise
Bußgeld
Verwarnungsgeld
1
Bußgeld
Verwarnungsgeld
III. - 2.1 Betriebskontrollen nicht gestattet § 19 Abs. 1 Nr. 9, § 12 Abs. 4 Satz 2 § 21a Abs. 2 Satz 3 GüKG 500      
III. - 2.2 Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt § 19 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 21a Abs. 3 Satz 1 GüKG 500 35 250 35
III. - 2.3 Nachweis nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht § 19 Abs. 1 Nr. 10, § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 21a Abs. 3 Satz 1 GüKG 500 35 250 35
III. - 2.4 Hilfsdienst nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geleistet/Hilfsmittel nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gestellt § 19 Abs. 1 Nr. 11, § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, § 21a Abs. 3 Satz 1 GüKG 500 35 250 35

1 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt.

III. In-Kraft-Treten

Der Runderlass tritt am 10. August 2005 in Kraft und mit Ablauf des 9. August 2011 außer Kraft.