Brandenburgische Technische Richtlinien; Ergänzungen zur Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau (BTR G Min-StB 97)
Die Bekanntmachung richtet sich an
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die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
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die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
nachrichtlich: Landesrechnungshof
Mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV), Abteilung 5, Nummer 20/1997 - Straßenbau - vom 31. Juli 1997 (ABl. S. 725) wurden die Brandenburgischen Technischen Richtlinien Ergänzungen zur Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau (BTR G Min-StB 97) für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wurde die Anwendung empfohlen.
Der Runderlass des MSWV, Abteilung 5, Nummer 20/1997 - Straßenbau - vom 31. Juli 1997 wird hiermit außer Kraft gesetzt.
Im Auftrag
Mehlmann