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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Verteilung des vom Bund gezahlten Festbetrages nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wohngeldgesetzes zur Umsetzung des Vierten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


vom 27. Juli 2007
(ABl./07, [Nr. 33], S.1711)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2007
(ABl./07, [Nr. 33], S.1711)

Auf Grund des § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2005 (BGBl. I S. 2030) übernimmt der Bund jährlich einen Festbetrag von 409 Millionen Euro, der auf die Länder entsprechend ihren Aufwendungen für das Wohngeld nach dem Fünften Teil des Wohngeldgesetzes im Jahr 2002 aufgeteilt wird.

Nach Teil C Abs. 4 Satz 1 des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vom 28. Oktober 2002 erfolgt die Zuteilung des Festbetrages an die Länder im Juli 2007. Da die nach § 34 Abs. 2 Satz 2 WoGG vorgeschriebene Überprüfung der Höhe des Festbetrages zum 31. Dezember 2004 bisher nicht vorgenommen werden konnte, erfolgt die Zuteilung des Bundes vorsorglich unter Vorbehalt. Im Land Brandenburg werden die zugeteilten Mittel des Bundes an die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch unter Hinweis auf den für das Jahr 2007 geltenden Vorbehalt weitergereicht.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg hat als Verteilungskriterium für das Jahr 2007 den Anteil der über 65-jährigen Einwohner an der Gesamtbevölkerung am 31. Dezember 2006 in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg festgelegt.

Der Festbetrag nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WoGG verteilt sich dementsprechend wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg:

Landkreis/kreisfreie StadtAnzahl der über 65-jährigen Einwohner am 31. Dezember 2006Verteilung des Festbetrages in % entsprechend dem Anteil der über 65-jährigen Einwohner an der Gesamtbevölkerung im Land Brandenburg am 31. Dezember 2006
Brandenburg an der Havel, Stadt 17 887 3,4
Cottbus, Stadt 21 580 4,1
Frankfurt (Oder), Stadt 13 094 2,5
Landeshauptstadt Potsdam 28 115 5,3
Landkreis Barnim 34 235 6,5
Landkreis Dahme-Spreewald 34 616 6,6
Landkreis Elbe-Elster 27 612 5,2
Landkreis Havelland 29 785 5,6
Landkreis Märkisch-Oderland 37 876 7,2
Landkreis Oberhavel 39 395 7,5
Landkreis Oberspreewald-Lausitz 30 797 5,8
Landkreis Oder-Spree 40 371 7,6
Landkreis Ostprignitz-Ruppin 22 089 4,2
Landkreis Potsdam-Mittelmark 38 875 7,4
Landkreis Prignitz 20 855 3,9
Landkreis Spree-Neiße 29 347 5,6
Landkreis Teltow-Fläming 31 917 6,0
Landkreis Uckermark 29 803 5,6
Land Brandenburg 528 249 100,0

Zuständig für die Verteilung der Bundesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte ist das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg in Cottbus.

Der Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft und am 31. Dezember 2007 außer Kraft.