Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn gemäß § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und deren Einsatzverwendung
Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn gemäß § 52 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und deren Einsatzverwendung
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung,
des Ministeriums des Innern und der Ministeriums für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Vom 21. August 2007
Der gemeinsame Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, des Ministers des Innern und der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn gemäß § 52 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und deren Einsatzverwendung vom 15. Juni 1993 (ABl. S. 1422) tritt am 31. Oktober 2007 außer Kraft.
Potsdam, den 21.08.2007
Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Reinhold Dellmann
Potsdam, den
Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler
Potsdam, den
Minister des Innern
Jörg Schönbohm