Kontrollprüfungen im Straßenbau des Landes Brandenburg
Die Bekanntmachung richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV), Abteilung 5, Nummer 28/1994 - Straßenbau - vom 9. September 1994 (ABl. S. 1436) wurde das Leistungsverzeichnis mit Preisliste für die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau des Landes Brandenburg eingeführt. Dieser Runderlass wurde mit dem Runderlass des MSWV, Abteilung 5, Nummer 18/2000 - Straßenbau - vom 18. Mai 2000 außer Kraft gesetzt.
Der Runderlass des MSWV, Abteilung 5, Nummer 18/2000 - Straßenbau - vom 18. Mai 2000, im Amtsblatt für Brandenburg nicht veröffentlicht, wird hiermit außer Kraft gesetzt.
Die Regularien für die Durchführung von Kontrollprüfungen im Geschäftsbereich des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg können bei Bedarf im Landesbetrieb Straßenwesen, Lindenallee 51 in 15366 Hoppegarten abgefordert werden.