Außerkraftsetzung des Erlasses zur Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten mit besonderen Gefahren im Reisegewerbe
Außerkraftsetzung des Erlasses zur Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten mit besonderen Gefahren im Reisegewerbe
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft
Vom 20. Dezember 2006
- Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten mit besonderen Gefahren im Reisegewerbe vom 17. Juli 1996 (ABl. S. 806) wird außer Kraft gesetzt.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung am 1. Februar 2007 in Kraft.