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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg Betriebstechnische Ausstattung von Straßentunneln; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006


vom 5. September 2006
(ABl./06, [Nr. 37], S.662)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

nachrichtlich: Landesrechnungshof

In Umsetzung der "Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Netz (EG-Tunnelrichtlinie)" wurden die "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)" fortgeschrieben.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 10/2006 vom 27. April 2006 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006" für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen bekannt gegeben.

Hiermit werden die "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006" sowie die ergänzenden Regelungen des ARS des BMVBS Nummer 10/2006 vom 27. April 2006 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Die Runderlasse des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 33/2003 vom 26. August 2003 "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)" und Nummer 20/2005 vom 25. Dezember 2005 "Betriebstechnische Ausstattung von Straßentunneln - Bundeseinheitliches Erscheinungsbild bei den Sicherheitseinrichtungen" werden hiermit aufgehoben.

Das ARS des BMVBS Nummer 10/2006 wurde im Verkehrsblatt, Heft 10/2006 vom 31. Mai 2006 ohne Anlagen veröffentlicht.