Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken; Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH-KOR)
Der Runderlass richtet sich an
- den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 11/2006 vom 9. Mai 2006 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die “Richtlinien zur Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH-KOR)“ für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen bekannt gegeben.
Hiermit werden die “Richtlinien zur Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH-KOR)“ sowie die ergänzenden Regelungen des ARS des BMVBS Nummer 11/2006 vom 9. Mai 2006 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.
Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.
Das ARS des BMVBS Nummer 11/2006 wurde im Verkehrsblatt, Heft 12/2006 vom 30. Juni 2006 veröffentlicht.