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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Zusammenarbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und der Landesforstverwaltung Brandenburg


vom 1. August 2006
(ABl./06, [Nr. 41], S.678)

Ziel des gemeinsamen Erlasses ist die Zusammenarbeit der Landesforstverwaltung (LFV) mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD), die für Belange des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz durch das Amt für Forstwirtschaft (AfF) Wünsdorf gesteuert wird. Sämtliche Verfahrensweisen, Anträge und Geschäftsabläufe sind in der “Konzeption zur Zusammenarbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und der Landesforstverwaltung“ festgeschrieben.

Um die Abarbeitung von Kampfmittelverdachtsflächen nach Prioritäten einordnen zu können, wird ein zweistufiges Verfahren eingeführt.

  1. Durch die LFV wird die nach forstlichen Prioritäten geordnete “Kampfmittelverdachtsmeldung“ (KMV-Meldung) beim KMBD eingereicht, dieser stellt die tatsächliche Kampfmittelbelastung auf den gemeldeten Flächen fest. Im Ergebnis der Feststellung der tatsächlichen Kampfmittelbelastung erteilt der KMBD Freigaben für bestimmte Arbeiten auf der Fläche.
  2. Erfolgt keine Freigabe, wird durch die LFV der eigentliche “Kampfmittelräumantrag für ein belastetes Grundstück“ (KMB-Antrag) beim KMBD eingereicht.

Eine Prioritätenbildung erfolgt innerhalb der LFV ausschließlich nach forstfachlichen Kriterien. Maßgebend sind dabei die Dringlichkeit der jeweiligen forstlichen Maßnahme sowie ihre Einordnung in die zu realisierende Planung. Weiterhin ist zu prüfen, ob und für welchen Zeitraum die forstliche Maßnahme längstens zurückgestellt werden kann.

Im AfF Wünsdorf erfolgt die Zusammenstellung und Weiterleitung der KMV-Meldungen an den KMBD. Der Rücklauf der Munitionsfreigabebescheinigungen erfolgt vom KMBD ausschließlich über das AfF Wünsdorf.

Die Prioritätenbildung unter Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr seitens des KMBD bleibt hiervon unberührt.

Sämtliche, vor Inkrafttreten dieses Erlasses beim KMBD eingegangenen unbearbeiteten Anträge auf Munitionsverdachtsflächen sind hinfällig. Diese werden durch den KMBD an die ÄfF zurückgegeben und bei Notwendigkeit nach dem neuen Verfahren abgearbeitet.