Einführung der „Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis auf Schienenwegen öffentlicher Betreiber der Schienenwege“ im Land Brandenburg - VDV-Schrift 755 -
Aufgrund des § 2 Abs. 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563), zuletzt geändert durch Artikel 106 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), in Verbindung mit § 5 Abs. 1a Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2270), wird die Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis auf Schienenwegen öffentlicher Betreiber der Schienenwege - Streckenkenntnis-Richtlinie (VDV-Schrift 755, Ausgabe 01/05) für das Land Brandenburg verbindlich eingeführt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Eisenbahnfahrzeugführer müssen über Streckenkenntnis der zu befahrenden Schienenwege verfügen. Die Streckenkenntnis-Richtlinie legt einheitliche Regelungen für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der erforderlichen Streckenkenntnis auf Schienenwegen öffentlicher Betreiber fest. Durch gleichlautende Anforderungen für alle Eisenbahnen und für alle Eisenbahnfahrzeugführer wird die Sicherheit und Ordnung im Eisenbahnbetrieb gewährleistet. Die Richtlinie ergänzt die VDV-Schrift 753 (Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie), welche die Anforderungen an die Qualifikation der Eisenbahnfahrzeugführer regelt.
Die Streckenkenntnis-Richtlinie ist im Dienstunterricht zu behandeln.
Sofern sich Auswirkungen auf die Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) ergeben, wird um Übermittlung der entsprechenden Berichtigungsblätter an die Landeseisenbahnaufsicht, den Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des Landes Brandenburg, beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin gebeten.
Die VDV-Schrift 755 kann bezogen werden bei:
Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen (beka) mbH
Kamekestraße 20 - 22
50672 Köln
Telefon: 0221 951449-0
Fax: 0221 951449-30
E-Mail: info@beka.de
Internet: www.beka.de
Die Kenntnisnahme und Einführung der VDV-Schrift 755 ist bis zum 15. August 2006 schriftlich dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des Landes Brandenburg anzuzeigen.