Einführung der „Richtlinie über die Anforderungen an die Befähigung von Mitarbeitern im Betriebsdienst bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen" im Land Brandenburg - VDV-Schrift 754 - (BMB-NE)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563), zuletzt geändert durch Artikel 106 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), in Verbindung mit § 5 Abs. 1a Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2270), wird die Richtlinie über die Anforderungen an die Befähigung von Mitarbeitern im Betriebsdienst bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (BMB-NE, VDV-Schrift 754, Ausgabe 04/05) für das Land Brandenburg verbindlich eingeführt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die VDV-Schrift 754 definiert im Interesse der Einheitlichkeit des Eisenbahnwesens einheitliche Anforderungen an die Qualifikation für die Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Eisenbahnbetriebsdienst (Betriebsbeamte im Sinne des § 47 EBO) auf öffentlicher Infrastruktur Nichtbundeseigener Eisenbahnen. Sie enthält Angaben zu Ausbildungsvoraussetzungen, Ausbildungsschwerpunkten und zur Dauer der Aus- und Fortbildung sowie zu Rahmenbedingungen für die Prüfung. Die VDV-Schrift 754 ersetzt den Anhang I zur Fahrdienstvorschrift Nichtbundeseigener Eisenbahnen (FV-NE).
Ergänzende Festlegungen für das Land Brandenburg:
Abweichungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen der VDV-Schrift 754 bedürfen der Genehmigung durch die Landeseisenbahnaufsicht, den Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des Landes Brandenburg, beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin. Der Antrag ist schriftlich mit entsprechender Begründung einzureichen.
Die VDV-Schrift 754 kann bezogen werden bei:
Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen (beka) mbH
Kamekestraße 20 - 22
50672 Köln
Telefon: 0221 951449-0
Fax: 0221 951449-30
E-Mail: info@beka.de
Internet: www.beka.de
Die Kenntnisnahme und Einführung der VDV-Schrift 754 ist bis zum 15. August 2006 schriftlich dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des Landes Brandenburg anzuzeigen.