Einführung der Neuauflage „Richtlinie über die Erteilung, Einschränkung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen bei Benutzung der Schienenwege von öffentlichen Betreibern der Schienenwege“ im Land Brandenburg - VDV-Schrift 753 - (Eisenbahn-Führerschein-Richtlinie )
Aufgrund des § 2 Abs. 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563), zuletzt geändert durch Artikel 106 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), in Verbindung mit § 5 Abs. 1a Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2270), wird die Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753, Ausgabe 07/06) für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Land Brandenburg, die Schienenwege öffentlicher Betreiber der Schienenwege benutzen, verbindlich eingeführt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Zugleich tritt die VDV-Schrift 753, Ausgabe 08/02 (vergleiche Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 12. November 2002, ABl. S. 1047) außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Eisenbahnfahrzeugführer die Erlaubnis (Führerschein und Beiblatt nach Anlage 2 der VDV-Schrift) während der Fahrt mit sich zu führen und den
Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorzuzeigen haben.
Die VDV-Schrift 753 kann bezogen werden bei:
Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen (beka) mbH
Kamekestraße 20 - 22
50672 Köln
Telefon: 0221 951449-0
Fax: 0221 951449-30
E-Mail: info@beka.de
Internet: www.beka.de
Die Kenntnisnahme und Einführung der VDV-Schrift 753 ist bis zum 15. August 2006 schriftlich dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des Landes Brandenburg anzuzeigen.