Einführung der „Empfehlungen zur Auswahl geeigneter Betriebsverfahren für eingleisige Eisenbahnstrecken“ für Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Land Brandenburg -VDV-Schrift 752 -
Aufgrund des § 2 Abs. 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563), zuletzt geändert durch Artikel 106 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), in Verbindung mit § 5 Abs. 1a Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2270), werden für Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Empfehlungen zur Auswahl geeigneter Betriebsverfahren für eingleisige Eisenbahnstrecken der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des öffentlichen Verkehrs (VDV-Schrift 752, Ausgabe 03/04) für das Land Brandenburg verbindlich eingeführt und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die VDV-Schrift 752 dient als Entscheidungshilfe, die risikobeeinflussenden Faktoren einer Strecke und eines Betriebsprogramms nach einem einheitlichen Modell zu erfassen und zu bewerten, auf dessen Grundlage ein geeignetes Betriebsverfahren ausgewählt wird. Das Ziel ist die Gewährleistung eines dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsniveaus bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung des Eisenbahnbetriebes.
Ergänzende Festlegungen für das Land Brandenburg:
Abweichungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen der VDV-Schrift 752 bedürfen der Genehmigung durch den Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des Landes Brandenburg. Der Antrag ist schriftlich mit entsprechender Begründung einzureichen.
Nach einer erstmaligen Bewertung einer Strecke mit Zugleitbetrieb beziehungsweise mit Zugmeldeverfahren ohne Streckenblock ist das Belastungsprofil gemäß Abschnitt 3 der VDV-Schrift 752 auch bei jeder Ausweitung des Betriebsprogramms oder bei einer zur kritischen Seite gehenden Änderung anderer risikobeeinflussender Randbedingungen (zum Beispiel Ausweitung des Aufgabenbereichs des Zugleiters) erneut zu untersuchen.
Die streckenspezifischen Grundlagen für die durchzuführende Bewertung des Belastungsprofils (Werte in der Tabelle zur Berechnung des Belastungsprofils sowie die Ausgangsunterlagen zu ihrer Ermittlung) sind aufzubewahren und dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des Landes Brandenburg auf Anforderung zu übergeben.
Die VDV-Schrift 752 kann bezogen werden bei:
Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen (beka) mbH
Kamekestraße 20 - 22
50672 Köln
Telefon: 0221 951449-0
Fax: 0221 951449-30
E-Mail: info@beka.de
Internet: www.beka.de
Die Kenntnisnahme und Einführung der VDV-Schrift 752 ist bis zum 15. August 2006 schriftlich dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des Landes Brandenburg anzuzeigen.