Außerkraftsetzung des Erlasses zur Gefahrenabwehr und Sanierung im Bereich des Altbergbaus
- Der Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie zur Gefahrenabwehr und Sanierung im Bereich des Altbergbaus vom 20. April 1998 (ABl. S. 459) wird nicht mehr benötigt und daher außer Kraft gesetzt.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung von 1. März 2006 in Kraft.