Staatliche Anerkennung eines Kurortes
Mit Anerkennungsbescheid vom 7. Dezember 2005 wurde die Gemeinde Burg im Spreewald mit Wirkung ab 7. Dezember 2005 mit der Artbezeichnung
„Ort mit Heilquellenkurbetrieb“
unbefristet staatlich anerkannt.
Die Gemeinde Burg im Spreewald hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ zu verwenden.