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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Geschäftsordnung des Landesbeirates Brand- und Katastrophenschutz


vom 1. September 2005
(ABl./05, [Nr. 38], S.950)

Auf Grund § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg bestellt das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium einen Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz.

  1. Der Landesbeirat Brand- und Katastrophenschutz wird zu seinen Sitzungen durch das zuständige Ministerium einberufen. Jährlich sollen mindestens zwei Sitzungen stattfinden. Bei einer schriftlichen Beantragung von mindestens ein Drittel der Mitglieder wird der Landesbeirat Brand- und Katastrophenschutz ebenfalls einberufen.
  2. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich vier Wochen vor Sitzungstermin - Ausnahmen bestehen bei eiligen Fällen - unter Beifügung der Tagesordnung. Die erforderlichen Beratungsunterlagen sind beizufügen oder nachträglich zuzusenden. Bis zwei Wochen vor dem Sitzungstermin können Vorschläge zur Tagesordnung eingereicht werden.
  3. Der Landesbeirat Brand- und Katastrophenschutz ist bei Anwesenheit des zuständigen Ministeriums und von mindestens zwei Drittel der Mitglieder beschlussfähig. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. In persönlichen Angelegenheiten ruhen Stimm- und Antragsrecht der Mitglieder.
  4. Die Sitzungen des Landesbeirates Brand- und Katastrophenschutz sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen können Sachverständige zur Beratung in Einzelfragen geladen werden. Aus den Mitgliedern können sich zu bestimmten Einzelangelegenheiten Arbeitsausschüsse bilden.

    Über den wesentlichen Inhalt der Beratungen ist eine schriftliche Niederschrift anzufertigen und den Mitgliedern zuzusenden. Einwände gegen die Niederschrift sind innerhalb von vier Wochen mit Begründung schriftlich geltend zu machen.
  5. Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Geschäftsordnung tritt die Geschäftsordnung des Brandschutzbeirates vom 25. Juni 1992 (ABl. S. 910) außer Kraft.