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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung des Berichtigungsblattes 13 zu der Fahrdienstvorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen im Land Brandenburg


vom 17. August 2005
(ABl./05, [Nr. 36], S.896)

Aufgrund des § 2 Abs. 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Zweiten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2191), in Verbindung mit § 5 Abs. 1a Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2270), wird das Berichtigungsblatt 13 zu der Fahrdienstvorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen (B 13/FV-NE) für das Land Brandenburg mit sofortiger Wirkung verbindlich eingeführt.

Es enthält insbesondere Änderungen oder Ergänzungen in den folgenden Abschnitten der FV-NE:

§ 1 Abs. 1 Verweis auf den Betriebsleiter nach der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

§ 10 Abs. 6 Ergänzung  für Züge mit außergewöhnlichen Sendungen oder außergewöhnliche Fahrzeuge

§ 15 Abs. 4 Klarere Formulierung zur Sicherung von Weichen

§ 17 Abs. 11 Neuer Wortlaut

§ 19 Abs. 3 Neue Regelungen bei „Spitzensignal erloschen“

§ 44 Abs. 8 Ergänzung der Regeln beim Ausfall der Bahnübergangssicherung

§ 47 Abs. 5 Neuer Absatz zu „offene Türen“

§ 52 Abs. 3 Fahrbereitschaft feststellen: Ergänzung der Nummer 4 und Streichung § 52 Abs. 3 Buchstabe c

Anlage 18 … Neue Formulierungen in mehreren Punkten. Weitere Änderungen sind redaktioneller Art. Das Stichwortverzeichnis wurde an die Änderungen angepasst.

Die Anwendung ist im Rahmen des regelmäßigen Fortbildungsunterrichtes zu behandeln. Die Änderungen sind den hiervon betroffenen Mitarbeitern unverzüglich bekannt zu geben. Die Berichtigung der FV-NE, auch der Exemplare, die den Bediensteten persönlich zugeteilt sind, ist zu überwachen.

Die Kenntnisnahme und Einführung dieser Vorschrift ist bis zum 15. November 2005 schriftlich dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) anzuzeigen.

Das Berichtigungsblatt kann beim Flöttmann-Verlag, PF 16 53 in 33246 Gütersloh, Tel.: (0 52 41) 86 08-22, Fax: (0 52 41) 86 08-29, E-Mail: e.wolf@floettmann.de bezogen werden.