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Aktuelle Fassung

Grundsatzbeschluss Nr. 33/1 des Landespersonalausschusses


vom 10. August 2005
(ABl./05, [Nr. 35], S.867)

Grundsatzbeschluss Nr. 33/1 des Landespersonalausschusses

Vom 10. August 2005 


Der Landespersonalausschuss hat in seiner Sitzung am 10. August 2005 nachstehenden Beschluss gefasst:

Der Grundsatzbeschluss Nr. 33 vom 20. August 2003 (ABl. S. 842) wird aufgehoben.