Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg Brücken- und Ingenieurbau; Brückenausstattung Technische Lieferbedingungen und Prüfvorschriften für Ingenieurbauten Technische Liefervorschriften und Prüfvorschriften für wasserdichte Fahrbahnübergänge in Lamellenbauweise und Fingerübergänge mit Entwässerung von Straßen- und Wegbrücken (TL/TP-ING,TL/TP-FÜ)
Der Runderlass richtet sich an
- den Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg
- die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 10/2005 vom 31. März 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die TL/TP FÜ für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen bekannt gegeben.
Hiermit werden die TL/TP FÜ für den Bereich der Bundesfern- und Landestraßen eingeführt.
Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung empfohlen.
Die TL/TP FÜ sind eine Fortschreibung der TL/TP-FÜ 92. Die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 11/1997 vom 10. April 1997, Nummer 7/1996 vom 28. März 1996 und Nummer 2/1993 vom 5. Januar 1993 zu den TL/TP-FÜ 92 wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgehoben und entfallen auch im Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 34/1999.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nummer 10/2005 wurde im Verkehrsblatt, Heft 8/2005 vom 30. April 2005 veröffentlicht.