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Dienstwohnungsvorschriften (DWV) / Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen (§ 26 Abs. 3 Satz 2 DWV) (Dienstwohnungsvorschriften (DWV) / Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen)
Beigefügtes Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Oktober 2004 zur Anwendung der Dienstwohnungsvorschriften mit der Neufestsetzung der Entgelte für den Wärmeverbrauch vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ferner wird gebeten, die in dem Rundschreiben auch für Bundesmietwohnungen enthaltenen Regelungen ebenfalls für Landesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, entsprechend anzuwenden.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, entsprechend zu verfahren.