Einführung technischer und vergaberechtlicher Regelungen für das Straßenwesen in Brandenburg
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörden
- die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 hat mit den Runderlassen Nummer 33/1999 für die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg und Nummer 34/1999 für die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg ein Verzeichnis aller gültigen Runderlasse eingeführt.
In Ergänzung zu diesen Runderlassen wird das Verzeichnis um die Sachgebiete Straßenbau, Vergabe- und Vertragswesen erweitert.
Das Verzeichnis der gültigen Runderlasse für die Sachgebiete Vergabe- und Vertragswesen, Straßen-, Brücken und Ingenieurbau wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen regelmäßig aktualisiert. Das Verzeichnis ist ab dem 1. Januar 2005 im Internet unter www.mir.brandenburg.de abrufbar.