Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg Brücken- und Ingenieurbau; Überwachung und Prüfung Leitfaden „Objektbezogene Schadensanalyse“
Der Runderlass richtet sich an die
- Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
- Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2004 vom 24. Juni 2004 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Leitfaden „Objektbezogene Schadensanalyse“ bekannt gegeben. Die Anwendung bezieht sich auf objektbezogene Schadensanalysen im Rahmen des Bauwerks-Management-Systems.
Hiermit wird der Leitfaden „Objektbezogene Schadensanalyse“ für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.
Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung empfohlen.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2004 wurde im Verkehrsblatt, Heft 14/2004 vom 31. Juli 2004 veröffentlicht.