Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts
vom 29. März 1993
(ABl./93, [Nr. 36], S.698)
Die Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts (Anlage A zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) werden hiermit für das Land Brandenburg in Kraft gesetzt.