Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen Erlaubnisverfahren für Schwerlasttransporte Nachrechnen von Brücken
Der Runderlass richtet sich an die
- Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
- Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2004 vom 18.05.2004 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen das Nachrechnen von Brücken innerhalb des Erlaubnisverfahrens für Schwerlasttransporte bekannt gegeben. Für die im Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren durchzuführenden Nachrechnungen von Brücken werden die 44-t-Fahrzeugkombination des genehmigungsfreien Schwerverkehrs im kombinierten Verkehr statt des bisher vorgesehnen SLW 24 berücksichtigt.
Hiermit werden die im ARS 13/ 2004 getroffenen Festlegungen für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.
Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung empfohlen.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/2004 wurde im Verkehrsblatt, Heft 13/2004 vom 15. Juli 2004 veröffentlicht.