ARCHIV
Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg - Brücken- und Ingenieurbau; Verwaltung - Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING)
vom 29. Juli 2004
(ABl./04, [Nr. 35], S.670)
Außer Kraft getreten am 1. August 2014 durch Runderlass des MIL vom 1. August 2014
(ABl./14, [Nr. 34], S.1059)
Der Runderlass richtet sich an die
- Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
- Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 9/2004 vom 06.04.2004 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, die Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING), Ausgabe 2004 bekannt gegeben.
Hiermit wird die Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING), Ausgabe 2004, für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.
Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung empfohlen.
Die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/1998 vom 23.01.1998, StB 25/12.20.72-30/109 Va 97 und Nr. 30/1999, S 25/38.44.10/126 Va 99 sind überholt und werden hiermit aufgehoben.
Im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/1999 vom 22.11.1999 bitte ich die Bezüge auf ARS Nr. 2/1998 in ARS/Nr. 9/2004 zu ändern.
Der Runderlass des MSWV Nr. 23/1994 - Brücken- und Ingenieurbau - ist überholt und wird hiermit aufgehoben.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 9/2004 ist im Verkehrsblatt, Heft 9/2004 vom 15. Mai 2004 veröffentlicht.