Staatliche Anerkennung von Erholungsorten
Am 23. Juli 2004 wurde der Stadt Rheinsberg - OT Kleinzerlang gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.
Am 23. Juli 2004 wurde der Stadt Rheinsberg - OT Kleinzerlang gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.