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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Widerruf von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn-/Feiertagsfahrverbot des § 30 Abs. 3 und 4 der Straßenverkehrs-Ordnung für in Richtung Polen fahrende beziehungsweise aus Richtung Polen kommende Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und für Anhänger hinter Lastkraftwagen gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg


vom 29. Juni 2004
(ABl./04, [Nr. 28], S.540)

Die mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nr. 28/1995 erteilten Ausnahmegenehmigungen für Fahrten an Sonn-/Feiertagen von den Zollhöfen Schwedt, „Frankfurter Tor“, Guben und Preschen zu den Grenzübergängen nach Polen vom 23. Oktober 1995 (ABl. S. 939), die mit Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 erteilten Ausnahmegenehmigungen zur Anfahrt eines privaten Stellplatzes in den Ländern Brandenburg und Berlin beziehungsweise zur Anfahrt des Auffangparkplatzes „Frankfurter Tor“ (Bundesautobahn 12) an Sonn-/Feiertagen von Polen aus vom 16. Dezember 1998 (ABl. 1999 S. 4) und die mit Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Straßenverkehr - erteilten Ausnahmegenehmigungen für Fahrten an Sonn-/Feiertagen vom „Expo Park Jacobsdorf“ zum Auffangparkplatz „Frankfurter Tor“ an der Bundesautobahn 12 vom 19. August 1999 (ABl. S. 824) werden mit Wirkung vom 25. Juli 2004 widerrufen und treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.