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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung des Namens der Gemeinde Groß Kreutz/Emster


vom 1. April 2004
(ABl./04, [Nr. 14], S.191)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 24 des Vierten Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming (4. GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (GVBl. I S. 73, 77) die Änderung des Namens der Gemeinde Groß Kreutz/Emster in

Groß Kreutz (Havel)

mit Wirkung vom 1. Juli 2004 genehmigt.

Hiermit wird die Namensänderung öffentlich bekannt gemacht.