Änderung des Namens der Gemeinde Groß Kreutz/Emster
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 24 des Vierten Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming (4. GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (GVBl. I S. 73, 77) die Änderung des Namens der Gemeinde Groß Kreutz/Emster in
Groß Kreutz (Havel)
mit Wirkung vom 1. Juli 2004 genehmigt.
Hiermit wird die Namensänderung öffentlich bekannt gemacht.