Mustervordrucke für Landtagswahlen und Volksentscheide gemäß § 19 der Landeswahlgeräteverordnung
Nachstehend werden gemäß § 19 der Landeswahlgeräteverordnung vom 14. Mai 2004 (GVBl. II S. 334) die gesonderten Mustervordrucke für die Durchführung von Landtagswahlen und Volksentscheiden mit Stimmenzählgeräten (Muster 1 und 2) bekannt gemacht.
Anlagen
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- 2