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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Erlass des Ministeriums des Innern zur Auflösung des Staatlichen Munitionsbergungsdienstes


vom 26. März 2004
(ABl./04, [Nr. 19], S.318)

  1. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. März 2003 (GVBl. I S. 38), wird der im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern als Einrichtung des Landes errichtete Staatliche Munitionsbergungsdienst aufgelöst.
  2. Die Aufgaben des Staatlichen Munitionsbergungsdienstes gehen auf den Zentraldienst der Polizei über. Für das Haushaltsjahr 2004 werden zeitgleich die mit Erlass vom 8. Januar 2004 (Az.: II/3.1-10-43/2004) zur Bewirtschaftung an den Staatlichen Munitionsbergungsdienst übertragenen Einnahmen und Ausgaben dem Zentraldienst der Polizei übertragen.
  3. Der Personalbestand des Staatlichen Munitionsbergungsdienstes wird in vollem Umfang in den Zentraldienst der Polizei überführt. Die erforderlichen Einzelmaßnahmen sind mit Auflösung des Staatlichen Munitionsbergungsdienstes durchzuführen.
  4. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den bestehenden Prüfauftrag zur Ausgliederung von Aufgaben aus der Landesverwaltung gemäß Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Landeshaushalts und zur Modernisierung der Landesverwaltung vom 10. Juli 2003 (GVBl. I S. 194) sowie eine mögliche Zusammenarbeit mit Berlin.
  5. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 31. März 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass des Ministers des Innern vom 30. August 1991 (ABl. S. 496) außer Kraft.