Aufhebung von Runderlassen mit städtebaulichen Inhalten
Folgende Runderlasse des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben:
- Vorhaben- und Erschließungsplan (Städtebau) vom 10. Februar 1993 (ABl. S. 419)
- Einführungserlass zu Artikel 1, 2, 3 und 13 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) - Vorschriften mit Bezug zum Städtebaurecht und Erlass zum Maßnahmegesetz zum Baugesetzbuch vom 27. Mai 1994 (ABl. S. 898)
- Berichtigung des Einführungserlasses des MSWV zu Artikel 1, 2, 3 und 13 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 7. September 1994 (ABl. S. 1332)
- Runderlass Nr. 23/1/1997 des MSWV über die rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekte der Konversion militärischer Liegenschaften vom 20. Mai 1997 (ABl. S. 476)
Ergänzender Hinweis:
Eine überarbeitete Arbeitshilfe Konversion (Arbeitshilfe des MSWV zu den rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekten der Konversion vom 30. Oktober 2003) ist in der Broschüre „Konversion in Brandenburg - Ratgeber und Arbeitshilfe“ veröffentlicht worden. Herausgeber sind das Ministerium für Wirtschaft und das MSWV. Die Arbeitshilfe ist außerdem
online über http://www.mswv.brandenburg.de/ abrufbar.