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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Verlegung des Sitzes des Amtes Beetzsee


vom 13. Februar 2004
(ABl./04, [Nr. 08], S.107)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Juni 2003 (GVBl. I S. 172, 176), die Verlegung des Sitzes des Amtes Beetzsee aus der Gemeinde Beetzseeheide/Ortsteil Butzow in die Gemeinde Beetzsee/Ortsteil Brielow genehmigt.

Die Änderung des Sitzes des Amtes tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Änderung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.