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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet


vom 26. Januar 2004
(ABl./04, [Nr. 06], S.86)

Auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) wird angeordnet:

  1. Die nach der Insolvenzordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, die zurzeit im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg - veröffentlicht werden, werden ab 1. März 2004 im Internet veröffentlicht.

    Die Internet-Adresse lautet: www.insolvenzen.brandenburg.de
  2. Für eine Übergangszeit von einem Monat, das heißt vom 1. März 2004 bis 31. März 2004, können öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen sowohl im Internet als auch im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg - erfolgen.
  3. Ab 1. April 2004 erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen ausschließlich im Internet.
  4. Die Löschungsfrist richtet sich nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet.
  5. Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2004 in Kraft.