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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Runderlass des Ministeriums des Innern zur förmlichen Aufhebung des Runderlasses „Dienstbefreiung zur Betreuung eines erkrankten Kindes“


vom 12. Januar 2004
(ABl./04, [Nr. 04], S.38)

Der Runderlass des Ministeriums des Innern „Dienstbefreiung zur Betreuung eines erkrankten Kindes“ vom 25. Januar 1993 (ABl. S. 276) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Seine Regelungen sind durch den § 12 Abs. 3 der für das Land Brandenburg geltenden Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesgebiet (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. April 1997 (BGBl. I S. 810), gegenstandslos geworden. Darüber hinaus ist das Rundschreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 26. Februar 1997 - Az.: Z/2.12-42-35 - nach der Neufassung von § 12 Abs. 3 SUrlV bei Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung eines erkrankten Kindes nicht mehr anzuwenden.