Bildung einer neuen Gemeinde Röderland
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung der neuen amtsfreien Gemeinde Röderland (Schlüssel-Nr. 12 0 62 410) aus den Gemeinden Haida, Prösen, Reichenhain, Saathain, Stolzenhain a. d. Röder und Wainsdorf des Amtes Röderland zum Tag der landesweiten Kommunalwahl 2003 genehmigt.
Das Amt Röderland wird mit dem Tag der wirksamen Bildung der neuen amtsfreien Gemeinde Röderland aufgelöst.