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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung einer neuen Gemeinde Röderland


vom 11. Februar 2002
(ABl./02, [Nr. 09], S.228)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung der neuen amtsfreien Gemeinde Röderland (Schlüssel-Nr. 12 0 62 410) aus den Gemeinden Haida, Prösen, Reichenhain, Saathain, Stolzenhain a. d. Röder und Wainsdorf des Amtes Röderland zum Tag der landesweiten Kommunal­wahl 2003 genehmigt.

Das Amt Röderland wird mit dem Tag der wirksamen Bildung der neuen amtsfreien Gemeinde Röderland aufgelöst.